Rechtsprechung
| BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 GG; Art. 104 GG; § 57 StGB; § 120 StPO
Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht rechtskräftigen Verurteilung (Resozialisierungszweck; Strafrestaussetzung zur Bewährung) - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft; Verfassungsmäßige Anforderungen an die Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft; Verfassungsrechtliche Grundlage und Tragweite des Beschleunigungsgebots in Haftsachen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 2 Abs. 2; StGB § 57; StPO § 83
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft bis zur vollständigen Verbüßung eine Strafe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von U-Haft
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- StV 2008, 421
Wird zitiert von ... (98) Zitiert selbst (25)
- BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …
Auszug aus BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08
Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen ständig der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten als Korrektiv entgegen gehalten werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. grundlegend BVerfGE 19, 342 , sowie BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ).Außerdem vergrößert sich regelmäßig das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft (vgl. BVerfGE 36, 264 ; 53, 152 ).
Zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und einer Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung kann die Untersuchungshaft deshalb nicht mehr als notwendig anerkannt werden, wenn ihre Fortdauer durch vermeidbare Verfahrensverzögerungen verursacht ist (BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ).
Rn. 36 2. Bei der vorzunehmenden Abwägung wird das Oberlandesgericht zu berücksichtigen haben, dass sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Untersuchungsgefangenen gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft erhöht (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 36, 264 ; 53, 152 ).
Im Rahmen der Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch und dem Strafverfolgungsanspruch kommt es auf die durch objektive Kriterien bestimmte Angemessenheit der Verfahrensdauer an, wobei mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft höhere Anforderungen an das Vorliegen eines sie rechtfertigenden Grundes zu stellen sind (BVerfGE 36, 264 ; 53, 152 ).
Dabei ist zu beachten, dass der Grundsatz der Beschleunigung in Haftsachen auch dann gilt, wenn der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist (vgl. BVerfGE 53, 152 ).
- BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73
Untersuchungshaft
Auszug aus BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08
Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen ständig der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten als Korrektiv entgegen gehalten werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. grundlegend BVerfGE 19, 342 , sowie BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ).Außerdem vergrößert sich regelmäßig das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft (vgl. BVerfGE 36, 264 ; 53, 152 ).
Rn. 32 3. Zu beachten ist das verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerte Beschleunigungsgebot in Haftsachen (vgl. BVerfGE 46, 194 ), das verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ).
Zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und einer Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung kann die Untersuchungshaft deshalb nicht mehr als notwendig anerkannt werden, wenn ihre Fortdauer durch vermeidbare Verfahrensverzögerungen verursacht ist (BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ).
Rn. 36 2. Bei der vorzunehmenden Abwägung wird das Oberlandesgericht zu berücksichtigen haben, dass sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Untersuchungsgefangenen gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft erhöht (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 36, 264 ; 53, 152 ).
Im Rahmen der Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch und dem Strafverfolgungsanspruch kommt es auf die durch objektive Kriterien bestimmte Angemessenheit der Verfahrensdauer an, wobei mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft höhere Anforderungen an das Vorliegen eines sie rechtfertigenden Grundes zu stellen sind (BVerfGE 36, 264 ; 53, 152 ).
- BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05
Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über …
Auszug aus BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08
Der Vollzug der Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass des Urteils wird nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zu rechtfertigen sein (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 1999 - 2 BvR 1775/99 -, NStZ 2000, S. 153; BVerfGK 7, 140 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, StV 2008, 198 ).Der Umstand, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, führt zu keiner anderen Beurteilung; denn die eingelegte Berufung beseitigt nicht die Existenz des angegriffenen Urteils und damit den Umstand, dass auf der Grundlage eines gerichtlichen Verfahrens bereits ein Schuldnachweis gelungen ist (BVerfGK 5, 109 ; 7, 140 ).
Dem steht schon der Resozialisierungszweck der Strafhaft entgegen; denn wird die verhängte Freiheitsstrafe durch Anrechnung der Untersuchungshaft zum überwiegenden Teil oder gar vollständig verbüßt, so können die im Rahmen des Vollzugs der Strafhaft möglichen Maßnahmen zur Resozialisierung nur in geringem Ausmaß oder überhaupt keine Wirkung entfalten (BVerfGK 5, 109 ; 7, 140 ).
Dieser Rechtsgedanke erfordert es auch, dass bei der Ermittlung der Dauer der zu erwartenden Strafhaft eine Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 StGB jedenfalls dann berücksichtigt werden muss, wenn sie im konkreten Fall zu erwarten ist (vgl. BVerfGK 7, 140 ; OLG Celle…, Beschluss vom 22. April 2002 - 2 StE 6/01 -, NStZ-RR 2002, S. 254; OLG Hamm, Beschluss vom 5. November 1992 - 3 Ws 540/92 -, JURIS; OLG Bamberg…, Beschluss vom 19. April 1989 - Ws 148/89 -, StV 1989, S. 486; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 16. Juni 1986 - 1 Ws 146/86 -, NStZ 1986, S. 568; LG Köln…, Beschluss vom 24. Juni 1998 - 110-13/97 -, StraFo 1998, S. 351; LG Zweibrücken…, Beschluss vom 29. September 1994 - 1 Qs 135/94 -, StV 1994, S. 589;… Boujong, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 112 Rn. 48;… Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 1996, § 120 Rn. 10;… Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2006, § 120 Rn. 4).
Dass über den Beschwerdeführer noch keine Erkenntnisse aus der Strafhaft vorliegen, die die Prüfung der Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB ermöglichen, und dass auch ein Sachverständigengutachten nach § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO, § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB noch nicht erstellt wurde, rechtfertigt nicht den völligen Wegfall der Prognoseentscheidung (vgl. auch BVerfGK 7, 140 ).
- BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66
Kommando 1005
Auszug aus BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08
Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen ständig der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten als Korrektiv entgegen gehalten werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. grundlegend BVerfGE 19, 342 , sowie BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ).Er verlangt, dass die Dauer der Untersuchungshaft nicht außer Verhältnis zur erwarteten Strafe steht und setzt ihr auch unabhängig von der Straferwartung Grenzen (BVerfGE 20, 45 ).
Rn. 32 3. Zu beachten ist das verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerte Beschleunigungsgebot in Haftsachen (vgl. BVerfGE 46, 194 ), das verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ).
Zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und einer Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung kann die Untersuchungshaft deshalb nicht mehr als notwendig anerkannt werden, wenn ihre Fortdauer durch vermeidbare Verfahrensverzögerungen verursacht ist (BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ).
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08
Der Freiheitsentzug eines der Straftat lediglich Verdächtigen ist wegen der Unschuldsvermutung, die ihre Wurzel im Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG hat und auch in Art. 6 Abs. 2 EMRK ausdrücklich hervorgehoben ist (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 74, 358 ), nur ausnahmsweise zulässig.Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen ständig der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten als Korrektiv entgegen gehalten werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. grundlegend BVerfGE 19, 342 , sowie BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ).
Rn. 36 2. Bei der vorzunehmenden Abwägung wird das Oberlandesgericht zu berücksichtigen haben, dass sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Untersuchungsgefangenen gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft erhöht (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 36, 264 ; 53, 152 ).
- BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05
Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; …
Auszug aus BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08
Es ist auch darüber hinaus bei der Prüfung der Anordnung der Fortdauer von Untersuchungshaft zu beachten (BVerfGK 5, 109 ).Der Umstand, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, führt zu keiner anderen Beurteilung; denn die eingelegte Berufung beseitigt nicht die Existenz des angegriffenen Urteils und damit den Umstand, dass auf der Grundlage eines gerichtlichen Verfahrens bereits ein Schuldnachweis gelungen ist (BVerfGK 5, 109 ; 7, 140 ).
Dem steht schon der Resozialisierungszweck der Strafhaft entgegen; denn wird die verhängte Freiheitsstrafe durch Anrechnung der Untersuchungshaft zum überwiegenden Teil oder gar vollständig verbüßt, so können die im Rahmen des Vollzugs der Strafhaft möglichen Maßnahmen zur Resozialisierung nur in geringem Ausmaß oder überhaupt keine Wirkung entfalten (BVerfGK 5, 109 ; 7, 140 ).
- BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06
Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache); …
Auszug aus BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08
An den zügigen Fortgang des Verfahrens sind dabei umso strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft schon andauert (BVerfGK 7, 421 ).Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (BVerfGK 7, 421 ; 8, 1 ).
- BVerfG, 30.09.1999 - 2 BvR 1775/99
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerbeschluß
Auszug aus BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08
Der Vollzug der Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass des Urteils wird nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zu rechtfertigen sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 1999 - 2 BvR 1775/99 -, NStZ 2000, S. 153; BVerfGK 7, 140 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, StV 2008, 198 ).Das Bundesverfassungsgericht hat dabei bei einer Dauer der Untersuchungshaft von 18 Monaten im Einzelfall schon eine Verzögerung von sechs Wochen als Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen angesehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 1999 - 2 BvR 1775/99 -, NStZ 2000, S. 153 ).
- BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06
Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen …
Auszug aus BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08
Dem Beschleunigungsgebot ist - sofern nicht besondere Umstände vorliegen - nur dann Genüge getan, wenn innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Hauptverhandlung begonnen wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Februar 2007 - 2 BvR 2563/06 -, NStZ-RR 2007, 311 ). - BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
Auszug aus BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08
Der Freiheitsentzug eines der Straftat lediglich Verdächtigen ist wegen der Unschuldsvermutung, die ihre Wurzel im Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG hat und auch in Art. 6 Abs. 2 EMRK ausdrücklich hervorgehoben ist (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 74, 358 ), nur ausnahmsweise zulässig. - BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
- BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07
Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung; …
- BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81
Gegendarstellung
- BVerfG, 04.04.2006 - 2 BvR 523/06
Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Entscheidung über die Haftfortdauer …
- BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62
Hirnkammerluftfüllung
- BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77
Zwangsversteigerung II
- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen
- OLG Frankfurt, 16.06.1986 - 1 Ws 146/86
Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft; Aufhebung des Haftbefehls; …
- OLG Celle, 22.04.2002 - 2 StE 6/01
Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung - PKK
- OLG Bamberg, 19.04.1989 - Ws 148/89
- OLG Hamm, 05.11.1992 - 3 Ws 540/92
Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft bei …
- LG Köln, 24.06.1998 - 110-13/97
- LG Zweibrücken, 29.09.1994 - 1 Qs 135/94
- BVerfG, 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Begründungstiefe der …
Der Vollzug der Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass des Urteils wird dabei auch unter Berücksichtigung der genannten Aspekte nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zu rechtfertigen sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 1999 - 2 BvR 1775/99 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, juris, Rn. 36; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2014 - 2 BvR 1457/14 -, juris, Rn. 24). - BVerfG, 08.12.2011 - 2 BvR 2181/11
Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schizophrene …
Dem Beschleunigungsgebot ist im Regelfall - sofern nicht besondere Umstände vorliegen - nur dann Genüge getan, wenn innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Hauptverhandlung begonnen wird (vgl. BVerfGK 7, 21 ; 10, 294 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, StV 2008, S. 421). - BVerfG, 30.07.2014 - 2 BvR 1457/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Arbeitsbelastung einer Strafkammer kann …
Der Vollzug der Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass des Urteils wird dabei auch unter Berücksichtigung der genannten Aspekte nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zu rechtfertigen sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, juris, Rn. 45 und der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, juris, Rn. 36).
- BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
Beschleunigungsgebot bei Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft (Prüfungs- und …
Es gilt für das gesamte Strafverfahren und ist auch im Rechtsmittelverfahren bei der Prüfung der Anordnung der Fortdauer von Untersuchungshaft zu beachten (vgl. BVerfGE 46, 194 ; BVerfGK 5, 109 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, EuGRZ 2008, S. 621 ).Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfGK 7, 421 ; 8, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, EuGRZ 2008, S. 621 ).
- BVerfG, 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10
Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot verfassungswidrig
Es gilt für das gesamte Strafverfahren und ist auch im Rechtsmittelverfahren bei der Prüfung der Anordnung der Fortdauer von Untersuchungshaft zu beachten (vgl. BVerfGE 46, 194 ; BVerfGK 5, 109 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, EuGRZ 2008, S. 621 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 388/09 -, EuGRZ 2009, S. 414 ).Dafür streitet schon der Resozialisierungszweck der Strafhaft; denn wird die verhängte Freiheitsstrafe zu einem erheblichen oder überwiegenden Teil durch Anrechnung der Untersuchungshaft verbüßt, so können die im Rahmen des Vollzugs der Strafhaft möglichen Maßnahmen zur Resozialisierung nur in geringem Ausmaß oder überhaupt keine Wirkung entfalten (vgl. BVerfGK 7, 140 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, EuGRZ 2008, S. 621 ).
- BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
Der Vollzug der Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass des Urteils wird dabei auch unter Berücksichtigung der genannten Aspekte nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zu rechtfertigen sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, juris, Rn. 45 und der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, juris, Rn. 36).Vor dem Hintergrund, dass sich der Beschwerdeführer zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits seit 18 Monaten in Untersuchungshaft befunden hat und der Vollzug der Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder zu dem Erlass des Urteils nur in ganz besonderen Ausnahmefällen gerechtfertigt sein kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, juris, Rn. 45 und der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, juris, Rn. 36), unterlag die angegriffene Entscheidung einer erhöhten Begründungstiefe, die in sich schlüssige und widerspruchsfreie Ausführungen zum zugrunde gelegten Prüfungsmaßstab gebietet.
- BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvR 644/12
Freiheit der Person (Unschuldsvermutung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; …
Zu würdigen sind auch die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens, die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung und - unter Berücksichtigung einer etwaigen Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 StGB - das hypothetische Ende einer möglicherweise zu verhängenden Freiheitsstrafe (vgl. BVerfGK 8, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, juris Rn. 30 f.). - BVerfG, 01.04.2020 - 2 BvR 225/20
Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr (Beschleunigungsgebot in Haftsachen …
Der Vollzug der Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass des Urteils wird dabei auch unter Berücksichtigung der genannten Aspekte nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zu rechtfertigen sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 1999 - 2 BvR 1775/99 -, Rn. 16; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, Rn. 36; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2014 - 2 BvR 1457/14 -, Rn. 24; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2019 - 2 BvR 2429/18 -, Rn. 55). - OLG Bremen, 03.01.2018 - 1 Ws 143/17
Anforderungen an die Begründungstiefe bei Haftfortdauerentscheidungen
Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16.03.2006 - 2 BvR 170/06, juris Rn. 32, BVerfGK 7, 421;… Beschluss vom 04.04.2006 - 2 BvR 523/06, juris Rn. 18, BVerfGK 8, 1;… Beschluss vom 05.10.2006 - 2 BvR 1815/06, juris Rn. 15, BVerfGK 9, 306;… Beschluss vom 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06, juris Rn. 23, BVerfGK 10, 294;… Beschluss vom 29.03.2007 - 2 BvR 489/07, juris Rn. 11, BVerfGK 10, 544; Beschluss vom 11.06.2008 - 2 BvR 806/08, juris Rn. 33, StV 2008, 421;… Beschluss vom 30.08.2008 - 2 BvR 671/08, juris Rn. 22, BVerfGK 14, 157;… Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 388/09, juris Rn. 24, BVerfGK 15, 474;… Beschluss vom 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10, juris Rn. 23, BVerfGK 17, 517;… Beschluss vom 14.11.2012 - 2 BvR 1164/12, juris Rn. 45, StV 2014, 35;… Beschluss vom 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 42, StV 2013, 640;… Beschluss vom 30.07.2014 - 2 BvR 1457/14, juris Rn. 25, StV 2015, 39;… Beschluss vom 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 47, PStR 2017, 15 (Ls.);… Beschluss vom 20.12.2017 - 2 BvR 2552/17, juris Rn. 19;… vgl. auch Beschluss vom 22.08.2017 - 2 BvR 2039/16, juris Rn. 41, BtPrax 2017, 238).Von dem Beschuldigten nicht zu vertretende, sachlich nicht gerechtfertigte und vermeidbare Verfahrensverzögerungen stehen daher regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.06.2008 - 2 BvR 806/08, juris Rn. 32, StV 2008, 421;… Beschluss vom 30.08.2008 - 2 BvR 671/08, juris Rn. 21, BVerfGK 14, 157;… Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 388/09, juris Rn. 21, BVerfGK 15, 474;… Beschluss vom 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10, juris Rn. 21, BVerfGK 17, 517;… Beschluss vom 04.05.2011 - 2 BvR 2781/10, juris Rn. 13, StRR 2011, 246;… Beschluss vom 14.11.2012 - 2 BvR 1164/12, juris Rn. 42, StV 2014, 35;… Beschluss vom 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13, juris Rn. 34;… Beschluss vom 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 43, FA 2016, 360;… so auch die st. Rspr. des Senats, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, a.a.O.).
Gegen den Zeitablauf von knapp eineinhalb Monaten seit dem Eröffnungsbeschluss vom 19.05.2017 bis zum Beginn der Hauptverhandlung am 05.07.2017 bestehen ebenfalls keine Bedenken (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06, juris Rn. 26, BVerfGK 10, 294; Beschluss vom 11.06.2008 - 2 BvR 806/08, juris Rn. 40, StV 2008, 421: drei Monate).
- VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 16-IV-16
Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
Zu berücksichtigen sind die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens, die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung und - unter Berücksichtigung der Anrechnung einer Freiheitsentziehung nach § 51 StGB und einer etwaigen Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 StGB - das hypothetische Ende einer möglicherweise zu verhängenden Freiheitsstrafe sowie Verzögerungen des Verfahrens (BVerfG…, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12 - juris Rn. 35; Beschluss vom 11. Juni 2008, StV 2008, 421 [422]; Beschluss vom 22. Februar 2005, BVerfGK 5, 109 [124]). - OLG Bremen, 24.04.2019 - 1 Ws 44/19
Nicht nur kurzfristige Überlastung des Gerichts ist keine Rechtfertigung für …
- KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14
Fortdauer der Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht nach erstinstanzlichem …
- VerfGH Berlin, 26.07.2017 - VerfGH 90/17
Verletzung des Grundrechts auf Freiheit der Person (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VvB) …
- VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 70-IV-18
Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- KG, 11.03.2019 - 4 HEs 5/19
Untersuchungshaft über 6 Monate: Haftbefehlsaufhebung wegen unzureichender …
- VerfGH Sachsen, 03.08.2016 - 93-IV-16
Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- OLG Düsseldorf, 16.09.2009 - 3 Ws 362/09
Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen
- OLG Nürnberg, 30.06.2009 - 1 Ws 313/09
Untersuchungshaft: Außervollzugsetzung des Haftbefehls wegen des …
- VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 100-IV-19
- KG, 10.08.2016 - 121 HEs 8/16
Haftprüfung bei Menschenhandel: Berechnung der Vorlagefrist; tatbestandliche …
- VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 198-IV-20
- VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 7-IV-17
Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- BGH, 30.05.2018 - StB 12/18
Fortdauer der Untersuchungshaft nach mehr als zwei Jahren und vier Monaten …
- VerfGH Sachsen, 26.10.2017 - 141-IV-17
- OLG Naumburg, 30.03.2020 - 1 Ws HE 4/20
Die Verschiebung der Hauptverhandlung wegen der aktuellen Gefährdungslage durch …
- OLG Hamm, 27.12.2011 - 3 Ws 424/11
Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Strafhaft in anderer Sache ohne Notierung von …
- KG, 30.04.2019 - 161 HEs 22/19
Haftgrund der Verdunkelungsgefahr; Anwendung des Beschleunigungsgrundsatzes im …
- OLG Stuttgart, 26.08.2013 - 1 Ws 166/13
Aufhebung eines Haftbefehls wegen absehbarer Verfahrensverzögerungen: …
- OLG Bremen, 20.10.2022 - 1 Ws 107/22
Fortdauer der Untersuchungshaft zwischen tatrichterlicher Verurteilung und …
- OLG Celle, 08.04.2019 - 3 Ws 102/19
Voraussetzungen bei Fluchtgefahr wie bei dringendem Tatverdacht
- VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
- BGH, 14.07.2016 - StB 23/16
Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Beteiligung …
- OLG Bremen, 20.05.2016 - 1 HEs 2/16
Haftentlasssung wegen Verfahrensverzögerung infolge unzureichender personeller …
- OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09
Ermittlungsverfahren in Strafsachen: Einzelfallentscheidung zum Vorliegen der …
- VerfGH Sachsen, 11.07.2008 - 113-IV-08
- VerfGH Sachsen, 04.07.2013 - 37-IV-13
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- OLG Naumburg, 12.04.2012 - 1 Ws 142/12
Untersuchungshaft: Verletzung des Beschleunigungsgebots durch verspätete …
- OLG Nürnberg, 21.10.2010 - 1 Ws 579/10
Untersuchungshaft über sechs Monate: Vorzeitige Aufhebung des Haftbefehls durch …
- KG, 23.10.2018 - 2 Ws 205/18
Fluchtgefahr und Erstverbüßer
- VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 73-IV-17
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- OLG Hamm, 13.06.2013 - 3 Ws 148/13
Anforderungen an die Umsetzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen im Rahmen …
- VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 112-IV-14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- KG, 16.02.2021 - 161 HEs 3/21
Betäubungsmittel-Strafverfahren und Verzögerung des Strafverfahrens durch …
- KG, 12.01.2024 - 3 Ws 1/24
Verdeckungsmord bei Polizeiflucht; Konkurrenzen bei Polizeifluchtfällen mit …
- VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 110-IV-18
- VerfGH Sachsen, 17.03.2015 - 29-IV-15
- KG, 16.02.2021 - 5 HEs 2/21
Verzögerung eines Strafverfahrens durch Quarantäne einer Ermittlungsgruppe
- AG Backnang, 19.09.2012 - 2 Ls 90 Js 58693/12
Möglichkeit des Nachweises eines bandenmäßigen Diebstahls bei lediglichem …
- VerfG Brandenburg, 17.04.2015 - VfGBbg 23/15
Setzt sich ein Gericht eingehend mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen bei …
- KG, 31.03.2017 - 5 Ws 81/17
Fortdauer von Untersuchungshaft: Beschleunigungsgebot bei Überhaft
- OLG Bremen, 11.01.2016 - 1 HEs 3/15
Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes in Haftsachen durch verspätete …
- VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 60-IV-12
Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftfortdauerentscheidung
- OLG Hamm, 01.03.2012 - 3 Ws 37/12
Zulässigkeit eines Abwartens auf Entscheidungen in strafgerichtlichen …
- OLG Brandenburg, 23.02.2015 - 1 Ws 20/15
Anforderungen an die Verfahrensbeschleunigung in Haftsachen
- BGH, 28.08.2014 - StB 22/14
Haftbeschwerde während laufender Hauptverhandlung (eingeschränkte Beurteilung der …
- VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 25-IV-15
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 115-IV-14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- VerfGH Sachsen, 22.01.2015 - 109-IV-14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- OLG Nürnberg, 26.08.2010 - 1 Ws 462/10
Untersuchungshaft: Vorliegen der Eröffnungsreife als maßgeblicher Zeitpunkt für …
- OLG Hamm, 23.06.2008 - 2 Ws 170/08
Fluchtgefahr; Umstände; Gesamtwürdigung; hohe Straferwartung
- OLG Naumburg, 07.10.2025 - 1 Ws 314/25
Beschleunigungsgebot in Haftsachen bei Verweisung nach Verdichtung des …
- VerfGH Berlin, 18.10.2023 - VerfGH 77/23
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen (erneute) Invollzugsetzung eines …
- VerfGH Sachsen, 23.03.2015 - 31-IV-15
- OLG Braunschweig, 23.03.2015 - 1 Ws 73/15
Verdunkelungsgefahr, Vernehmung, Zeuge, Wiederholungsgefahr
- OLG Düsseldorf, 02.07.2008 - 1 Ws 200/08
Einhaltung des Beschleunigungsgrundsatzes hinsichtlich des Beginns der …
- KG, 29.10.2021 - 2 Ws 114/21
Erneute Invollzugsetzung eines Haftbefehls bei neu hervorgetretenen Umständen
- VerfGH Sachsen, 05.02.2021 - 2-IV-21
- KG, 30.04.2019 - 4 HEs 10/19
Zum Haftgrund der Verdunkelungsgefahr; Anwendung des Beschleunigungsgrundsatzes …
- KG, 12.11.2018 - 121 HEs 48/18
Rückstellung bereits terminierte Nichthaftsachen zugunsten von Haftsachen
- KG, 05.02.2018 - 161 HEs 2/18
Unterbringung bei zu erwartenden Wohnungseinbrüchen, Beschleunigungsgrundsatz
- KG, 15.01.2018 - 161 HEs 62/17
Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus: …
- VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 134-IV-09
- OLG Celle, 22.10.2009 - 1 Ws 534/09
Anforderungen an die Feststellungen zur Fluchtgefahr bei der Entscheidung über …
- OLG Naumburg, 13.08.2025 - 1 Ws 248/25
- KG, 21.12.2017 - 121 HEs 48/17
Subsidiaritätsprinzip bei Maßregelanordnung
- KG, 29.08.2016 - 4 Ws 124/16
Strafverfahren: Anordnung bzw. Fortsetzung der Untersuchungshaft zwischen nicht …
- OLG Nürnberg, 30.03.2016 - 1 Ws 109/16
Fortdauer der Untersuchungshaft bei Rücknahme einer bereits erhobenen Anklage
- KG, 08.02.2016 - 5 Ws 12/16
Zur Annahme von Fluchtgefahr bei Begründung eines ausländischen Wohnsitzes
- OLG Hamm, 13.06.2013 - 3 Ws 161/13
Beschleunigungsgrundsatz, Haftsache, Terminsplanung, Urlaub
- VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 3-IV-09
- VerfGH Berlin, 01.08.2023 - VerfGH 77 A/23
Erfolgloser Eilantrag gegen Fortdauer von Untersuchungshaft
- KG, 15.04.2015 - 161 HEs 8/15
Untersuchungshaftfortdauer: Beschleunigungsgebot in einem umfangreichen …
- KG, 29.03.2019 - 161 HEs 18/19
Besondere Schwierigkeit der Ermittlungen als wichtiger Grund i.S.d. § 121 Abs. 1 …
- KG, 01.11.2023 - 3 Ws 52/23
Anklage bei unzuständigem Gericht als sachwidrige Verfahrensverzögerung
- OLG Düsseldorf, 02.07.2008 - 1 Ws 201/08
Einhaltung des Beschleunigungsgrundsatzes hinsichtlich des Beginns der …
- KG, 28.11.2016 - 4 Ws 185/16
Fortdauer von Untersuchungshaft: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in …
- EGMR, 03.02.2009 - 22683/04
F. H. gegen Deutschland
- OLG Düsseldorf, 02.07.2008 - 1 Ws 202/08
Einhaltung des Beschleunigungsgrundsatzes hinsichtlich des Beginns der …
- LG Potsdam, 11.10.2018 - 25 KLs 7/18
- KG, 29.03.2019 - 4 HEs 8/19
Besondere Schwierigkeit der Ermittlungen als wichtiger Grund i.S.d. § 121 Abs. 1 …
- KG, 06.07.2018 - 5 Ws 112/18
Legalprognose bei Betäubungsmittelstraftaten; keine schriftliche Übersetzung des …
- KG, 23.09.2009 - 4 Ws 102/09
Aufhebung des Haftbefehls: Unverhältnismäßige Verfahrensverzögerungen
- OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 30/09
Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen; Verzögerung des Verfahrens …
- KG, 06.07.2018 - 5 Ws 111/18
Fortdauer der Untersuchungshaft; Legalprognose bei Betäubungsmittelstraftaten; …
- KG, 25.07.2025 - 1 Ws 26/25
- OLG Naumburg, 22.07.2024 - 1 Ws 321/24
Voraussetzungen für eine Fortdauer der Untersuchungshaft
- KG, 15.04.2015 - 4 HEs 16/15
Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens nach Anklageerhebung in …
- OLG Koblenz, 17.07.2008 - 1 Ws 358/08
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