Rechtsprechung
| BGH, 13.10.2011 - 3 StR 239/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 152b StGB; § 152a StGB; § 27 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Maestro-Karte); Tateinheit (Beihilfe; einheitliche Beihilfehandlung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Geld- und Wertzeichenfälschung: Maestro-Karten als Zahlungskarten mit Garantiefunktion
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 152b Abs 4 StGB
Geld- und Wertzeichenfälschung: Maestro-Karten als Zahlungskarten mit Garantiefunktion - Wolters Kluwer
Anforderungen an die konkurrenzrechtliche Beurteilung bei Manipulation von Geldautomaten und der Weitergabe von PIN-Daten an andere zwecks Herstellung gefälschter Kartendubletten
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 152b; StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
Anforderungen an die konkurrenzrechtliche Beurteilung bei Manipulation von Geldautomaten und der Weitergabe von PIN-Daten an andere zwecks Herstellung gefälschter Kartendubletten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zur Fälschung von MAESTRO-Karten
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Die Maestro-Karte in der Rechtsprechung des BGH
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Maestro-Karte als Zahlungskarte mit Garantiefunktion
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 14.04.2011 - 35 KLs 34/10
- BGH, 13.10.2011 - 3 StR 239/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 318
- StV 2012, 530
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01
Abhebung am Geldautomaten
Auszug aus BGH, 13.10.2011 - 3 StR 239/11
Es besteht die Möglichkeit, mit der Karte den Aussteller im Zahlungsverkehr zu einer garantierten Zahlung zu veranlassen: Nutzt der Karteninhaber die Karte am Geldautomaten einer dritten Bank, so ist die kartenausgebende Bank verpflichtet, den abgehobenen Betrag an die Betreiberin des Geldautomaten zu erstatten (vgl. zur früheren ec-Karte BGH, Beschluss vom 21. November 2001 - 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 164 f.). - BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00
Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug; …
Auszug aus BGH, 13.10.2011 - 3 StR 239/11
Dass es möglich ist, die Karte auch auf eine Weise zu nutzen, in der eine Zahlung von der ausgebenden Bank nicht garantiert wird, ist unerheblich (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2000 - 4 StR 284/00, BGHSt 46, 146, 148). - BGH, 10.05.2005 - 3 StR 425/04
Ausspähen von Daten; Computerbetrug (gewerbsmäßiges Handeln); Urteilsformel; …
Auszug aus BGH, 13.10.2011 - 3 StR 239/11
Damit läge auch nur eine Haupttat des Fälschens von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in Tateinheit mit Computerbetrug vor (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - 3 StR 425/04, NStZ 2005, 566; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 243/10, StraFo 2010, 391 f.).
- BGH, 17.06.2008 - 1 StR 229/08
Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 13.10.2011 - 3 StR 239/11
Kreditkarten sind Zahlungskarten mit Garantiefunktion (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2008 - 2 StR 44/08, NStZ 2008, 568; Beschluss vom 17. Juni 2008 - 1 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 280). - BGH, 23.06.2010 - 2 StR 243/10
Herstellen zahlreicher Zahlungskarten mit Garantiefunktion als eine Tat im Sinne …
Auszug aus BGH, 13.10.2011 - 3 StR 239/11
Damit läge auch nur eine Haupttat des Fälschens von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in Tateinheit mit Computerbetrug vor (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - 3 StR 425/04, NStZ 2005, 566; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 243/10, StraFo 2010, 391 f.). - BGH, 07.03.2008 - 2 StR 44/08
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Beschaffung; Gebrauch); …
Auszug aus BGH, 13.10.2011 - 3 StR 239/11
Kreditkarten sind Zahlungskarten mit Garantiefunktion (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2008 - 2 StR 44/08, NStZ 2008, 568; Beschluss vom 17. Juni 2008 - 1 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 280).
- OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12
Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den …
Die Maestro-Karte stellt zwar eine Zahlungskarte mit Garantiefunktion im Sinne des § 152b StGB dar (BGH NStZ 2012, 318), so dass derjenige, der eine solche Karte verfälscht und/oder verwendet, sich auch dann nach dieser Bestimmung strafbar macht, wenn er sie nicht mit Garantiefunktion verwendet (BGH NStZ-RR 2008, 280; BGHSt 46, 146, 148f. zu § 152a StGB i.d.F. vom 26.01.1998, die nur Zahlungskarten mit Garantiefunktion erfasste;… Fischer a.a.O. § 152a Rn. 4). - BGH, 20.12.2012 - 4 StR 458/12
Konkurrenzen bei Skimming (bandenmäßiges und gewerbsmäßiges Nachmachen von …
Die hieraus folgende rechtliche Bewertung als eine Tat wird dadurch, dass die betroffenen Kunden an zwei Geldautomaten bei der Eingabe ihrer jeweiligen PIN gefilmt wurden, nicht in Frage gestellt, zumal die auf den Magnetstreifen vorhandenen Daten zuvor mit demselben Kartenlesegerät ausgelesen und abgespeichert wurden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 3 StR 239/11, StV 2012, 530, 531). - BGH, 27.02.2013 - 4 StR 6/13
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Tateinheit; Verhältnis zum …
Bei Annahme eines Erwerbs aller manipulierten Kreditkarten in einem Akt liegt aber nur eine einzige Tat im Rechtssinne vor, was wegen der Akzessorietät der Beihilfe (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12; Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 3 StR 239/11, NStZ 2012, 318) auch für den Angeklagten P. zur Bestrafung wegen einer einheitlichen Beihilfe führt.
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Rechtsprechung
| BGH, 15.03.2011 - 3 StR 15/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 22 StGB; § 23 StGB; § 152b StGB; § 46b StGB
Skimming (Versuch; unmittelbares Ansetzen); Nachmachen von Zahlungskarten mit Garantiefunktion; Aufklärungshilfe (Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit der Angaben) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion: Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung durch das Anbringen einer Skimming-Apparatur an einem Geldautomaten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 152b StGB
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion: Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung durch das Anbringen einer Skimming-Apparatur an einem Geldautomaten - Wolters Kluwer
Das Anbringen einer Skimming-Apparatur an einem Geldautomaten stellt lediglich eine Vorbereitungshandlung zur Fälschung von Zahlungskarten dar; Hilfe bei der Tataufklärung durch Bezeichnung des Bandenchefs ohne Rücksicht auf die in Bulgarien lebende Familie ist ein ...
- ra.de
- Owlit
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Skimming: Noch Vorbereitung oder schon Versuch?
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 15.07.2010 - 31 KLs 9/10
- BGH, 15.03.2011 - 3 StR 15/11
Papierfundstellen
- StV 2011, 533
- StV 2012, 530
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.02.2011 - 3 StR 419/10
Verbrechensverabredung (Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit); Mittäterschaft …
Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 3 StR 15/11
Das bloße Anbringen einer Skimming-Apparatur an einem Geldautomaten in der Absicht, durch diese Daten zu erlangen, die später zur Herstellung von Kartendubletten verwendet werden sollen, stellt demgegenüber lediglich eine Vorbereitungshandlung zur Fälschung von Zahlungskarten dar (BGH, Urteil vom 13. Januar 2010 - 2 StR 439/09, NJW 2010, 623; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 336/10, NStZ 2011, 89; Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 419/10).Vielmehr kommt es auch bei der Verabredung nach § 30 Abs. 2 StGB darauf an, wie viele konkurrenzrechtlich selbstständige Tathandlungen der Täter begangen hat; denn die Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses zwischen verschiedenen Straftaten richtet sich - auch bei der Mitwirkung mehrerer Tatbeteiligter - für jeden Beteiligten allein danach, welche Tathandlungen er im Hinblick auf die jeweilige Tat vorgenommen hat; dies gilt unabhängig davon, ob die einzelne Tat nur verabredet, versucht oder vollendet worden ist, und in welcher Form der jeweilige Tatbeteiligte an ihr mitgewirkt hat (vgl. im Einzelnen BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 419/10).
- BGH, 07.11.2007 - 5 StR 371/07
Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Absatzhilfe: keine Erfassung der versuchten …
Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 3 StR 15/11
Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "Jetzt geht es los" überschreitet, es eines weiteren Willensimpulses nicht mehr bedarf und er objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestandes übergeht, wobei auf die strukturellen Besonderheiten der jeweiligen Tatbestände Bedacht zu nehmen ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, NStZ 2008, 409, 410). - BGH, 13.01.2010 - 2 StR 439/09
Verabredung der gewerbs- und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit …
Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 3 StR 15/11
Das bloße Anbringen einer Skimming-Apparatur an einem Geldautomaten in der Absicht, durch diese Daten zu erlangen, die später zur Herstellung von Kartendubletten verwendet werden sollen, stellt demgegenüber lediglich eine Vorbereitungshandlung zur Fälschung von Zahlungskarten dar (BGH, Urteil vom 13. Januar 2010 - 2 StR 439/09, NJW 2010, 623; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 336/10, NStZ 2011, 89; Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 419/10).
- BGH, 27.01.2011 - 4 StR 338/10
Strafbarkeit des Skimming; bandenmäßige und gewerbsmäßige Fälschung von …
Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 3 StR 15/11
Da die Angeklagten in den fraglichen Fällen durch das Skimming jeweils keine Daten erlangten, kann dahinstehen, ob ein Versuch des gewerbs- und bandenmäßigen Fälschens von Zahlungskarten auch dann zu bejahen ist, wenn der Täter im Rahmen des bandenmäßig eingespielten Systems die von ihm ausgespähten Daten innerhalb der Bandenstruktur zur baldigen Verwendung beim Herstellen falscher Zahlungskarten weitergibt (so BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 338/10). - BGH, 28.08.2002 - 1 StR 309/02
Strafmilderung oder Absehen von Strafe bei § 31 Nr. 1 BtMG …
Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 3 StR 15/11
Der Anwendbarkeit von § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB steht im Übrigen - wie bei § 31 Nr. 1 BtMG - nicht entgegen, dass der durch die Angaben des Angeklagten - zur Überzeugung des Tatgerichts der Sache nach zutreffend - Belastete bisher noch nicht ergriffen werden konnte (BGH, Beschluss vom 28. August 2002 - 1 StR 309/02, NStZ 2003, 162, 163). - BGH, 14.09.2010 - 5 StR 336/10
Versuch (unmittelbares Ansetzen; Abgrenzung von Vorbereitungshandlungen); …
Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 3 StR 15/11
Das bloße Anbringen einer Skimming-Apparatur an einem Geldautomaten in der Absicht, durch diese Daten zu erlangen, die später zur Herstellung von Kartendubletten verwendet werden sollen, stellt demgegenüber lediglich eine Vorbereitungshandlung zur Fälschung von Zahlungskarten dar (BGH, Urteil vom 13. Januar 2010 - 2 StR 439/09, NJW 2010, 623; Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 336/10, NStZ 2011, 89; Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 419/10).
- BGH, 14.10.2020 - 1 StR 234/20
Verbreiten kinderpornografischer Schriften (Begriff des Verbreitens)
?Allerdings hat die Kammer verkannt, dass die Angeklagte aufgrund ihrer Selbstanzeige bereits Aufklärungshilfe gemäß § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 StGB in Bezug auf den Mitangeklagten H. geleistet hat, indem sie nicht nur ihre eigenen Tatbeiträge geschildert, sondern ihn als Hintermann der Taten benannt und durch ihre freiwilligen Angaben die bei ihm durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen überhaupt erst ermöglicht hat (vgl. ... BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 3 StR 15/11, juris Rn. 9 ff.). - BGH, 29.01.2014 - 1 StR 654/13
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (unmittelbares Ansetzen bei …
Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet, es eines weiteren Willensimpulses nicht mehr bedarf und er objektiv zur tatbestandlichen Ausführungshandlung dergestalt ansetzt, dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Erfüllung des Tatbestands übergeht (BGH, Urteile vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 36 mwN;… vom 27. Januar 2011 - 4 StR 338/10, NStZ 2011, 517 Rn. 6; Beschlüsse vom 15. März 2011 - 3 StR 15/11, wistra 2011, 299, 300 Rn. 5; vom 11. August 2011 - 2 StR 91/11, NStZ-RR 2011, 367, 368).Auf die strukturellen Besonderheiten des in Frage kommenden Tatbestands ist dabei Bedacht zu nehmen (BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, NStZ 2008, 409, 410; Beschluss vom 15. März 2011 - 3 StR 15/11, wistra 2011, 299, 300 Rn. 5).
b) Bei der Bestimmung des Versuchsbeginns zu der Straftat des Nachmachens (§ 152a Abs. 1 Nr. 1 StGB) einer Zahlungskarte mit Garantiefunktion i.S.v. § 152b Abs. 4 StGB muss - den vorgenannten Grundsätzen entsprechend - das unmittelbare Ansetzen auf die Fälschungshandlung, also das Übertragen der zuvor ausgespähten Kartendaten auf die Kartendublette, bezogen werden (vgl. BGH aaO, wistra 2011, 299, 300 Rn. 6; Saliger StV 2012, 528 mwN).
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist deshalb anerkannt, dass das bloße Anbringen von Skimming-Gerätschaften an einem Geldautomaten noch kein unmittelbares Ansetzen zu der Tat des Nachmachens von Zahlungskarten begründet (BGH aaO, wistra 2011, 299, 300 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 11. August 2011 - 2 StR 91/11, NStZ-RR 2011, 367, 368; siehe auch BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 336/10, NStZ 2011, 89).
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat dahinstehen lassen, ob dieser Rechtsprechung zu folgen wäre (BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 3 StR 15/11, wistra 2011, 299, 300 Rn. 6).
Die Anzahl der verabredeten Verbrechen mit mittäterschaftlicher Beteiligung des Angeklagten (dazu BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 3 StR 15/11, wistra 2011, 299, 300 Rn. 7) hat das Tatgericht ebenfalls festgestellt.
- OLG Köln, 18.05.2020 - 2 Ws 161/20
Versuchsbeginn bei Cash Trapping
Auf die strukturellen Besonderheiten des in Frage kommenden Tatbestands ist dabei Bedacht zu nehmen (…vgl. BGH v. 20.03.2014, 3 StR 424/13, juris Rn. 8 f.;… BGH v. 29.01.2014, 1 StR 654/13, juris Rn. 8 f.; BGH v. 15.03.2011, 3 StR 15/11, juris Rn. 5;… BGH v. 27.01.2011, 4 StR 338/10, juris Rn. 6;… BGH v. 14.03.2001, 3 StR 48/01, juris Rn. 6;… Fischer, StGB, 67. Aufl. 2020, § 22 Rn. 10 f.).
- BGH, 17.06.2026 - 5 StR 538/25
Aufklärungshilfe: Offenbarung der Tat eines Toten, Keine "reale …
Rn. 10 b) Jedoch honoriert § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB genauso wie § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1992 - 4 StR 517/92; Urteil vom 2. März 1989 - 2 StR 733/88, NStZ 1989, 580) kein bloßes Aufklärungsbemühen, sondern erfordert einen "Aufklärungserfolg": Um in den Genuss einer Strafmilderung kommen zu können, muss der Aufklärungshelfer nämlich zumindest die Voraussetzungen für die voraussichtlich erfolgreiche Durchführung eines Strafverfahrens gegen den oder die Belasteten geschaffen (…vgl. BT-Drucks. 16/6268, S. 12) oder durch seine Angaben wesentlich hierzu beigetragen haben (BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 3 StR 15/11, wistra 2011, 299, 300; Urteil vom 4. Oktober 1988 - 1 StR 483/88, NJW 1989, 1043). - BGH, 12.11.2015 - 2 StR 197/15
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); …
Sofern der neue Tatrichter zu dem Ergebnis kommt, dass die Angeklagten im Rahmen eines bandenmäßig eingespielten Systems die von ihnen ausgespähten Daten innerhalb der Bandenstruktur zur baldigen Verwendung beim Herstellen falscher Zahlungskarten weitergeben sollten (vgl. oben 2. a) bb)), käme eine Verurteilung wegen Verabredung der gewerbs- und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (§ 30 Abs. 2, § 152a Abs. 1 und § 152b Abs. 1 und 2 StGB) in Betracht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 5 StR 336/10; Beschluss vom 15. März 2011 - 3 StR 15/11, StV 2012, 530). - BGH, 08.08.2012 - 2 StR 526/11
Verabredung zu einem Verbrechen (Konkretisierung der geplanten Straftat; …
Zudem richtet sich entgegen der Auffassung des Landgerichts die Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses zwischen verschiedenen Straftaten - auch bei der Mitwirkung mehrerer Tatbeteiligter - für jeden Beteiligten allein danach, welche Tathandlungen er im Hinblick auf die jeweilige Tat vorgenommen hat, unabhängig davon, ob die einzelne Tat nur verabredet, versucht oder vollendet worden ist (BGHSt 56, 170, 172; wistra 2011, 299, 300). - BGH, 20.12.2012 - 4 StR 458/12
Konkurrenzen bei Skimming (bandenmäßiges und gewerbsmäßiges Nachmachen von …
Der vom Landgericht rechtsfehlerfrei als mittäterschaftliche Beteiligung bewertete Tatbeitrag des Angeklagten bestand in dem Beschaffen und Weiterleiten der Kundendaten gemeinsam mit dem gesondert verfolgten C. Auf diesen Beitrag ist bei der Bestimmung des Konkurrenzverhältnisses auch im Falle einer mittäterschaftlichen Beteiligung im Vorbereitungsstadium einer Tat abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2004 - 1 StR 129/04, NStZ-RR 2004, 342, 343; Beschluss vom 15. März 2011 - 3 StR 15/11, wistra 2011, 299, 300).Die hieraus folgende rechtliche Bewertung als eine Tat wird dadurch, dass die betroffenen Kunden an zwei Geldautomaten bei der Eingabe ihrer jeweiligen PIN gefilmt wurden, nicht in Frage gestellt, zumal die auf den Magnetstreifen vorhandenen Daten zuvor mit demselben Kartenlesegerät ausgelesen und abgespeichert wurden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 3 StR 239/11, StV 2012, 530, 531).
- BGH, 30.11.2023 - 3 StR 243/23
Aufklärungshilfe (ausreichender Aufklärungsbeitrag); Auslegung der Revision der …
Die Strafmilderung scheidet aus, wenn er lediglich eine Tat offenbart, die er als Alleintäter verübte (…vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 2. November 2017 - 3 StR 301/17, juris Rn. 6; vom 15. März 2011 - 3 StR 15/11, wistra 2011, 299 Rn. 9;… Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 46b Rn. 14;… MüKoStGB/ Maier, 4. Aufl., § 46b Rn. 71;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1047;… SK-StGB/Wolters, 9. Aufl., § 46b Rn. 16).Dies kann etwa durch die Benennung von unmittelbar tatbeteiligten Personen und ihrer Rollen oder die Angabe von Hintermännern geschehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. März 2011 - 3 StR 15/11, wistra 2011, 299 Rn. 9; vom 18. August 2015 - 3 StR 280/15, StV 2016, 283).
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