Rechtsprechung
| KG, 30.04.2012 - 4 Ws 40/12 - 141 AR 224/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, inhaftierter Mandant, Auswahlverfahren
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 141 Abs 3 S 4 StPO, § 143 StPO
Pflichtverteidigung: Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung bei nicht ordnungsgemäßer Anhörung des Beschuldigten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 143
Auswechslung des Pflichtverteidigers mangels Anhörung des Beschuldigten vor der Bestellung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
"Unverzüglich” ist nicht sofort - jedenfalls bei der Pflichtverteidigerbestellung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung bei Verletzung des wesentlichen Verfahrensgrundsatzes der ordnungsgemäßen Anhörung des Beschuldigten
Verfahrensgang
- LG Berlin, 04.04.2012 - 285 Js 5325/11
- LG Berlin, 04.04.2012 - 524 KLs 9/12
- KG, 30.04.2012 - 4 Ws 40/12 - 141 AR 224/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 351
- StV 2012, 656
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- KG, 23.01.2012 - 4 Ws 3/12
Pflichtverteidigung: Widerruf der Bestellung wegen Drängens des …
Auszug aus KG, 30.04.2012 - 4 Ws 40/12
Über den Wortlaut des § 143 StPO hinaus liegt ein wichtiger Grund für die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung unter anderem vor, wenn der wesentliche Verfahrensgrundsatz der ordnungsgemäßen Anhörung des Beschuldigten verletzt worden ist (vergleiche KG Berlin, 23. Januar 2012, 4 Ws 3/12 , m. w. Nachw.).Denn der angegriffene Beschluss steht mit der Urteilsfällung in keinem inneren Zusammenhang, sondern dient vielmehr unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 - und 3. Dezember 2008 - 4 Ws 119/08 - = StV 2010, 63;… Meyer-Goßner aaO, Rdn. 5 und § 143 Rdn. 7).
Ein solcher liegt unter anderem vor, wenn ein wesentlicher Verfahrensgrundsatz verletzt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 - m.w.Nachw.).
- KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08
Pflichtverteidigung: Beschwerde des Angeklagten gegen die Aufrechterhaltung einer …
Auszug aus KG, 30.04.2012 - 4 Ws 40/12
Denn der angegriffene Beschluss steht mit der Urteilsfällung in keinem inneren Zusammenhang, sondern dient vielmehr unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2012 - 4 Ws 3/12 - und 3. Dezember 2008 - 4 Ws 119/08 - = StV 2010, 63;… Meyer-Goßner aaO, Rdn. 5 und § 143 Rdn. 7).Da gemäß § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO der vom Beschuldigten bezeichnete Verteidiger zu bestellen ist, wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen, begründet die Vorschrift des § 142 Abs. 1 Satz 1 StPO entgegen ihrem Wortlaut ("soll") eine Anhörungspflicht, von der nur in seltenen Ausnahmefällen abgewichen werden kann (vgl. Senat Beschluss vom 3. Dezember 2008 - 4 Ws 119/08 - , m.w.Nachw.).
- BGH, 25.10.2000 - 5 StR 408/00
Vorrang der Beiordnung eines benannten Rechtsanwalts auch bei vorheriger …
Auszug aus KG, 30.04.2012 - 4 Ws 40/12
Auf eine etwaige Störung des Vertrauensverhältnisses kommt es dabei ebenfalls nicht an (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 408/00 - = NJW 2001, 237; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Januar 2007 - 2 Ws 12/2007 - = StV 2007, 288; OLG Naumburg, Beschluss vom 18. November 2004 - 1 Ws 550/04 - = StV 2005, 120).
- OLG Koblenz, 02.02.2011 - 2 Ws 50/11
Pflichtverteidigung: Erforderlichkeit der Anhörung des Beschuldigten vor Auswahl …
Auszug aus KG, 30.04.2012 - 4 Ws 40/12
Dies gilt auch in Haftsachen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 Ws 50/11 - = StV 2011, 349). - OLG Naumburg, 18.11.2004 - 1 Ws 550/04
Beiordnung eines Pflichtverteidigers ohne Gelegenheit des Angeklagten zur …
Auszug aus KG, 30.04.2012 - 4 Ws 40/12
Auf eine etwaige Störung des Vertrauensverhältnisses kommt es dabei ebenfalls nicht an (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 408/00 - = NJW 2001, 237; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Januar 2007 - 2 Ws 12/2007 - = StV 2007, 288; OLG Naumburg, Beschluss vom 18. November 2004 - 1 Ws 550/04 - = StV 2005, 120). - OLG Stuttgart, 11.01.2007 - 2 Ws 12/07
Beschwerde des Angeklagten gegen eine Pflichtverteidigerbestellung ohne seine …
Auszug aus KG, 30.04.2012 - 4 Ws 40/12
Auf eine etwaige Störung des Vertrauensverhältnisses kommt es dabei ebenfalls nicht an (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 408/00 - = NJW 2001, 237; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Januar 2007 - 2 Ws 12/2007 - = StV 2007, 288; OLG Naumburg, Beschluss vom 18. November 2004 - 1 Ws 550/04 - = StV 2005, 120).
- OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 Ws 132/21
Entpflichtung eines Pflichtverteidigers wegen fehlender freier Termine für die …
So wurden etwa in der obergerichtlichen Rechtsprechung solche Fälle anerkannt, dass der Beschuldigte seine ursprüngliche Auswahl unter hohem Zeitdruck, mitunter unverzüglich treffen musste (vgl. etwa OLG Dresden, Beschluss vom 04. April 2012 - 1 Ws 66/12, juris; KG Berlin, Beschluss vom 30. April 2012 - 4 Ws 40/12, juris). - LG Osnabrück, 16.01.2014 - 1 Qs 4/14
Bestehen einer Anhörungspflicht bei Notwendigkeit der Verteidigung durch …
Ein solcher liegt unter anderem vor, wenn ein wesentlicher Verfahrensgrundsatz verletzt worden ist (vgl, KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2012 - 4 Ws 40/12, 4 Ws 40/12 - 141 AR 224/12 -[...]).Vielmehr ist die Bestellung aufzuheben und der nunmehr bezeichnete Rechtsanwalt beizuordnen auch wenn Anhaltspunkte für eine Störung - des Vertrauensverhältnisses zum früheren Verteidiger nicht bestehen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2012 - 4 Ws 40/12, 4 Ws 40/12 - 141 AR 224/12 [...]; OLG Dresden, Beschluss vom 04.04,2012 - 1 Ws 66/12 -, [...]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2011 - 111-4 Ws 127/11; 4 Ws 127/11 [...]; OLG Koblenz, Beschluss vorn 02.02.2011 - 2 Ws 5.0/11 [...]; LG Krefeld, Beschluss vom 13.07.2010 - 21 Os 8 Js 353/10 - 190/10, 21 Os 190/10 -, [...]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.04.2010e- Ill-4 Ws 163/10, 4 Ws 163/10 -, [...], alle jeweils m. w. N.).
- LG Hagen, 03.08.2015 - 31 Qs 1/15
Pflichtverteidiger, Auswechselung, Kostenneutralität
Zwar kann über den Wortlaut des § 143 StPO hinaus ein wichtiger Grund für die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung vorliegen, wenn der wesentliche Verfahrensgrundsatz der ordnungsgemäßen Anhörung eines Beschuldigten verletzt worden ist (vgl. KG, Beschluss v. 30.04.2012 - 4 Ws 40/12 - 141 AR 224/12, BeckRS 2012, 2211; OLG Dresden, Beschluss v. 04.04.2012 - 1 Ws 66/12, NStZ-RR 2012, 213); beispielsweise, wenn dem Beschuldigten keine Gelegenheit gegeben wurde, binnen einer zu bestimmenden Frist einen Verteidiger seiner Wahl zu benennen (§ 142 Abs. 1 Satz 1 StPO).
- LG Augsburg, 15.04.2024 - 51 T 918/24
Auswechselung des Bevollmächtigten im Abschiebehaftverfahren
Kann die Anhörung nicht erfolgen oder wurde dem Beschuldigten zuvor nicht eine angemessene Überlegungsfrist eingeräumt, so liegt, wenn der Beschuldigte alsbald einen anderen Verteidiger wünscht und ohne dass es auf eine Störung der Vertrauensbeziehung zu dem bestellten Pflichtverteidiger ankommt, ein wichtiger Grund für die Änderung der Pflichtverteidigerbestellung vor, so dass dem zeitgerecht vorgetragenen Wunsch des Beschuldigten auf Beiordnung eines bestimmten Rechtsanwalts grundsätzlich zu entsprechen ist (BGH, Beschluss vom 25.10.2000, Az. 5 StR 408/00, NJW 2001, 237; KG, Beschluss vom 30.04.2012, Az. 4 Ws 40/12, NStZ-RR 2012, 351; OLG Dresden, Beschluss vom 04.04.2012, Az. 1 Ws 66/12, NStZ-RR 2012, 213; OLG Koblenz, Beschluss vom 02.02.2011, Az. 2 Ws 50/11, BeckRS 2011, 04039). - LG Bamberg, 15.06.2018 - 19 Qs 27/18
Wechsel des Pflichtverteidigers
Rn. 5 Bei dieser Sachlage ist der beantragte Pflichtverteidigerwechsel vorzunehmen, ohne dass es auf eine Störung des Vertrauensverhältnisses ankäme (vgl. KG Berlin NStZ-RR 2012, 351; LG Stendal StV 2015, 543;… Meyer-Goßner/Schmitt StPO, 60. Auflage 2017, § 141 Rn. 3a, § 143 Rn. 5a). - LG Stendal, 15.04.2015 - 501 Qs 19/15
Pflichtverteidigerbestellung: Unverzüglichkeit der Bestellung nach Verkündung …
Jedenfalls dann, wenn er -wie hier- binnen kurzer Frist einen Verteidiger seines Vertrauens benennt und die Entpflichtung des bestellten Pflichtverteidigers beantragt, ist ein Pflichtverteidigerwechsel auch ohne Darlegung wichtiger Anhaltspunkte, die für eine Störung des Vertrauensverhältnisses zu dem vom Gericht bestellten Verteidiger sprechen, begründet (LG Krefeld, Beschluss vom 13. Juli 2010 -21 Qs 8 Js 353/10-190/10, 21 Qs 190/10-, juris; LG Bochum, Beschluss vom 01. Dezember 2010 -II-21 KLs-36 Js 370/10-25/10, 21 KLs-36 Js 370/10-25/10-, juris; KG, Beschluss vom 30. April 2012 -4 Ws 40/12, NStZ-RR 2012, 351; OLG Dresden, Beschluss vom 04. April 2012 -1 Ws 66/12, NStZ-RR 2012, 213).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 31.07.2012 - 1 Ws 169/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Verständigung, Protokoll, Hauptverhandlung, Rechtsmittelverzicht
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 202a StPO, § 212 StPO, § 257c StPO, § 273 Abs 1a StPO, § 274 StPO
Rechtsmittelverzicht nach Verständigung in der Hauptverhandlung: Sachaufklärungspflicht des Berufungsgerichts
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verständigung im Strafverfahren; Anfechtung eines Rechtsmittelverzichts; Aufklärung des tatsächlichen Verfahrensablaufs
Verfahrensgang
- LG Landau/Pfalz, 27.06.2012 - 7105 Js 1541/10
- OLG Zweibrücken, 31.07.2012 - 1 Ws 169/12
Papierfundstellen
- NJW 2012, 3193
- StV 2012, 656
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1464/11
Zur Prüfung des Zustandeskommens eines "Deals" im Strafverfahren durch das …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.07.2012 - 1 Ws 169/12
Das vom Angeklagten insofern zu tragende Risiko der Unaufklärbarkeit des Sachverhalts findet aber dort seine Grenzen, wo die Unaufklärbarkeit des Sachverhalts und dadurch entstehende Zweifel des Gerichts ihre Ursache in einem Verstoß gegen eine gesetzlich angeordnete Dokumentationspflicht finden (vgl. BVerfG, 2. Senat, 1. Kammer, Beschluss vom 5. März 2012 - 2 BvR 1464/11, zitiert nach juris, Rdnr. 26).
- OLG München, 09.01.2014 - 4St RR 261/13
Strafverfahren: Anfechtbarkeit des auf gescheiterten Verständigungsgesprächen …
Rn. 53 c) Der Verfahrensgang sowie die Dokumentation der von der Revision vorgetragenen und von der Strafkammer angenommenen und darüber hinaus im Urteil ausgesprochenen Bindung an die gesetzeswidrige Absprache mit dem Angeklagten und seinem Verteidiger sind eindeutig und entheben das Revisionsgericht von weiteren freibeweislichen Nachforschungen (vgl. dazu OLG Zweibrücken Beschluss vom 31. Juli 2012 Az.: 1 Ws 169/12 zit. nach juris Rdn. 12).
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