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Rechtsprechung
   OLG München, 07.12.2012 - 14 AuslA 1156/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,49152
OLG München, 07.12.2012 - 14 AuslA 1156/12 (https://dejure.org/2012,49152)
OLG München, Entscheidung vom 07.12.2012 - 14 AuslA 1156/12 (https://dejure.org/2012,49152)
OLG München, Entscheidung vom 07. Dezember 2012 - 14 AuslA 1156/12 (https://dejure.org/2012,49152)
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Kurzfassungen/Presse

  • era-comm.eu PDF (Leitsatz und Auszüge)

    Auslieferung nach Marokko, ne bis in idem

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2013, 313
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.10.2010 - 1 StR 57/10

    Tötung von Unbeteiligten in Italien im Zweiten Weltkrieg als Rache für einen …

    Auszug aus OLG München, 07.12.2012 - 14 AuslA 1156/12
    Insoweit gelten die zu Art. 54 SDÜ entwickelten Grundsätze entsprechend für Art. 50 GRCh, mit dem keine wesentliche Abweichung vom vorherigen Rechtszustand beabsichtigt ist (vergleiche BGH, Beschl. v. 25.10.2010 - 1 StR 57/10, BGHSt 56, 11 [14 f.]; bestätigt durch BVerfG, Beschl. v. 15.11.2011 - 2 BvR 148/11, NJW 2012, 1202).
  • EuGH, 11.02.2003 - C-187/01

    Gözütok / Brügge - Transnationaler Strafklageverbrauch bei Verfahrenseinstellung …

    Auszug aus OLG München, 07.12.2012 - 14 AuslA 1156/12
    Zwar ist Art. 54 SDÜ selbst eine Ausprägung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen (EuGH, Urt. v. 11.02.2003 - C-187/01 und C-385/01 "Gözütök" und "Brügge", Slg. 2003 I-1345 = NJW 2003, 1173 unter Nr. 39), wie er nunmehr in Art. 67 Abs. 3 AEUV kodifiziert ist.
  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus OLG München, 07.12.2012 - 14 AuslA 1156/12
    Allerdings setzt § 73 Satz 1 IRG der Auslieferung Grenzen in entsprechender Anwendung der Grundsätze, die seit BVerfG, Beschl. v. 31.03.1987 - 2 BvM 2/86, BVerfGE 75, 1 (16 ff.) gelten (…siehe hierzu Vogel/Burchard, in: Grützner/Pötz/Kreß aaO. § 9 IRG Rdn. 50 ff. sowie Vogel aaO. § 73 IRG Rdn. 89 ff., je mit Nachweisen).
  • EuGH, 03.05.2007 - C-303/05

    DER RAHMENBESCHLUSS ÜBER DEN EUROPÄISCHEN HAFTBEFEHL UND DIE ÜBERGABEVERFAHREN …

    Auszug aus OLG München, 07.12.2012 - 14 AuslA 1156/12
    Auch hat der EuGH in seinem Urteil vom 03.05.2007 - C-303/05 P "Advocaten voor de Wereld", Slg. 2007 I-3633 = NJW 2007, 2237 unter Nrn. 44 ff., 55 ff. betont, dass das strafrechtliche Gesetzlichkeitsprinzip nicht unmittelbar für das Recht der gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen gilt; das bestätigt, dass Maßnahmen der Auslieferung und Rechtshilfe auch in unionsrechtlicher Sicht nicht unmittelbar Strafverfolgungsmaßnahmen sind.
  • BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 148/11

    Doppelbestrafungsverbot (europäisches, transnationales); gesetzlicher Richter; …

    Auszug aus OLG München, 07.12.2012 - 14 AuslA 1156/12
    Insoweit gelten die zu Art. 54 SDÜ entwickelten Grundsätze entsprechend für Art. 50 GRCh, mit dem keine wesentliche Abweichung vom vorherigen Rechtszustand beabsichtigt ist (vergleiche BGH, Beschl. v. 25.10.2010 - 1 StR 57/10, BGHSt 56, 11 [14 f.]; bestätigt durch BVerfG, Beschl. v. 15.11.2011 - 2 BvR 148/11, NJW 2012, 1202).
  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "gerade vollstreckt" in Art. 54 SDÜ; …

    Auszug aus OLG München, 07.12.2012 - 14 AuslA 1156/12
    Allerdings muss Deutschland als Vertragsstaat des SDÜ Art. 54 SDÜ beachten, dessen Voraussetzungen an sich erfüllt sind, weil eine Strafe auch dann "gerade vollstreckt" wird, wenn die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt ist und die Bewährungszeit noch läuft (BGH, Urt. v. 03.11.2000 - 3 StR 274/00, BGHSt 46, 187).
  • BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 8.17

    Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern

    Auch nach gefestigter Rechtsprechung genügt die Zusicherung, dass die Todesstrafe nicht vollstreckt wird (vgl. OLG München, Beschluss vom 7. Dezember 2012 - OLG Ausl 14 Ausl A 1156/12 (274/12) u.a. - StV 2013, 313 = juris Rn. 18; OLG Dresden…, Beschluss vom 14. Januar 2011 - OLG Ausl 179/10 - juris Rn. 21 ff.;… Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Band 1, Stand: Juni 2017, § 60 AufenthG Rn. 11; vgl. auch Art. 11 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 ).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2014 - 2 AuslA 104/13

    Auslieferungsverkehr mit den USA

    Auslieferung ist Unterstützung fremder Strafverfolgung, nicht eigene Strafverfolgung und deshalb als solche durch das Verbot mehrfacher Strafverfolgung nicht untersagt (vgl. OLG München, StV 2013, 313-314).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 2 AuslA 87/13

    Doppelbestrafungsverbot mit grenzüberschreitender Wirkung

    Im internationalen Rechtshilfeverkehr in Strafsachen stellt die Auslieferung eines Verfolgten an einen anderen Staat zur Strafvollstreckung aber nur eine Unterstützungshandlung zu dessen Strafvollstreckung dar, und wird nicht zur eigenen Strafverfolgung (vgl. ausführlich dazu auch OLG München StV 2013, 313 Rn. 10 ff.).
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