Rechtsprechung
| BGH, 05.02.2014 - 1 StR 693/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 52 StGB
Versuch der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (unmittelbares Ansetzen; Begriff des Abgebens: tatsächliche Verschaffung von Verfügungsmacht); unerlaubte Verbrauchsüberlassung von Betäubungsmitteln an Minderjährige (Tatmehrheit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unerlaubte gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige: Unmittelbares Ansetzen zur Tat durch bloßes Aufbewahren von Betäubungsmitteln
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29a Abs 1 Nr 1 BtMG, § 30 Abs 1 Nr 2 BtMG
Unerlaubte gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige: Unmittelbares Ansetzen zur Tat durch bloßes Aufbewahren von Betäubungsmitteln - Wolters Kluwer
Versuchte Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige bei Lagerung von Betäubungsmitteln zur Veräußerung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 1; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2
Versuchte Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige bei Lagerung von Betäubungsmitteln zur Veräußerung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Haste mal nen Joint…? Rechtlich gar nicht so einfach
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige beim bloßen Aufbewahren der Drogen
Verfahrensgang
- LG München I, 15.07.2013 - 8 KLs 369 Js 187790/12
- BGH, 05.02.2014 - 1 StR 693/13
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 717
- StV 2014, 612
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.04.2003 - 3 StR 369/01
Überlassen von Betäubungsmitteln an Minderjährige (Verfügungsgewalt); Abgabe von …
Auszug aus BGH, 05.02.2014 - 1 StR 693/13
... Im Übrigen setzt das Tatbestandsmerkmal des Abgebens im Sinne der §§ 29a Abs. 1 Nr. 1, 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG eine Übertragung der eigenen tatsächlichen Verfügungsmacht an den Betäubungsmitteln auf einen Minderjährigen zu dessen eigener freier Verfügung voraus (vgl. BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 1 Abgabe 1). - BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …
Auszug aus BGH, 05.02.2014 - 1 StR 693/13
Außerdem hatte die tateinheitliche Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln im Fall 4 zu entfallen, da neben der Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens der Besitz dieser zum Handeltreiben beschafften Betäubungsmittel als unselbständiges Teilstück im Handeltreiben aufgeht (BGHSt 25, 290, 291). - BGH, 04.01.2000 - 3 StR 561/99
Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Jugendliche; Teilweise vorläufige …
Auszug aus BGH, 05.02.2014 - 1 StR 693/13
Nach den Feststellungen liegt somit keine Abgabe, sondern lediglich eine Verbrauchsüberlassung an Minderjährige im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG vor, was auch in der Entscheidungsformel zum Ausdruck zu bringen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 04.01.2000 - 3 StR 561/99).".
- BGH, 22.11.2016 - 1 StR 329/16
Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren …
An einer solchen fehlt es aber, wenn das Betäubungsmittel, wie dies die Angeklagte getan hat, zum sofortigen Gebrauch an Ort und Stelle hingegeben wird; diese Fallgestaltung wird von der weiteren Tatbestandsvariante des § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG, dem Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch erfasst (zur Abgrenzung vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2015 - 5 StR 109/15, NStZ-RR 2015, 218; vom 5. Februar 2014 - 1 StR 693/13, NStZ 2014, 717 und vom 8. Juli 1998 - 3 StR 241/98, NStZ-RR 1998, 347;… Patzak in Körner/Patzak/ Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29a Rn. 12 f.). - BGH, 14.04.2015 - 5 StR 109/15
Abgrenzung von Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und Überlassen zum …
An der Gewahrsamsübertragung zur freien Verfügung fehlt es aber, wenn das Betäubungsmittel, wie dies der Angeklagte getan hat, zum sofortigen Verbrauch an Ort und Stelle hingegeben wird; eine solche Fallgestaltung wird von der weiteren Tatbestandsvariante der Verbrauchsüberlassung erfasst (vgl. zur Abgrenzung BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1998 - 3 StR 241/98, NStZ-RR 1998, 347, und vom 5. Februar 2014 - 1 StR 693/13, NStZ 2014, 717;… Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 29a Rn. 13 f.). - BGH, 24.10.2019 - 1 StR 441/19
Versuchte unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (kein …
- BGH, 09.01.2024 - 2 StR 443/23
Überlassen von Betäubungsmittel an Minderjährige (Konkurrenzen: …
b) Weil der Angeklagte insoweit nicht beschwert und der Strafausspruch insoweit nicht aus anderen Gründen unrichtig ist, sieht der Senat weiter im Fall II. 1, in sieben der Fälle II. 2 bis 10, in den Fällen II. 17, II. 19 und im Fall II. 40 der Urteilsgründe davon ab, wegen der Überlassung von Betäubungsmitteln jeweils an mehrere Minderjährige den Schuldspruch in das Überlassen von Betäubungsmitteln in zwei (oder mehr) tateinheitlichen Fällen abzuändern (vgl. zum Konkurrenzverhältnis BGH, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 1 StR 693/13, NStZ 2014, 717 f.).
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Rechtsprechung
| BGH, 16.10.2013 - 2 StR 312/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
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§ 30 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BtMG
Gewerbsmäßige unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (minder schwerer Fall: Gesamtbetrachtung, revisionsrechtliche Überprüfbarkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafzumessung bei gewerbsmäßigem Betäubungsmittelhandel: Minder schwerer Fall bei Verkauf von Marihuana an Jugendliche in einer Vielzahl von Fällen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 30 Abs 1 Nr 2 BtMG, § 30 Abs 2 BtMG
Strafzumessung bei gewerbsmäßigem Betäubungsmittelhandel: Minder schwerer Fall bei Verkauf von Marihuana an Jugendliche in einer Vielzahl von Fällen - Wolters Kluwer
Anwendung des Normalstrafrahmens des § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG i.R.v. strafmildernden Faktoren hinsichtlich der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren
- ra.de
- rechtsportal.de
BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2; BtMG § 30 Abs. 2
Anwendung des Normalstrafrahmens des § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG i.R.v. strafmildernden Faktoren hinsichtlich der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Minder schwerer Fall bei Handel mit Drogen in kleinsten Mengen und Gewinn
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Minder schwerer Fall bei Handel mit Drogen in kleinsten Mengen und Gewinn
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 09.01.2013 - 9 KLs 2090 Js 63811/11
- BGH, 16.10.2013 - 2 StR 312/13
Papierfundstellen
- StV 2014, 612
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.01.2006 - 4 StR 545/05
Minder schwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung (traditionellen …
Auszug aus BGH, 16.10.2013 - 2 StR 312/13
Dies ist ausnahmsweise jedoch nicht der Fall, wenn die mildernden Faktoren so eindeutig überwiegen, dass die Entscheidung des Tatrichters hinsichtlich des Strafrahmens nicht mehr als nachvollziehbar anzusehen ist (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 140, 141). - BGH, 24.06.1998 - 5 StR 258/98
Begriff des minder schweren Falls der Vergewaltigung - Überbewertung von …
Auszug aus BGH, 16.10.2013 - 2 StR 312/13
Darüber hinaus lassen die Urteilsgründe nicht - wie geboten (vgl. nur BGH, NStZ-RR 1998, 298) - erkennen, dass die Strafkammer eine Gesamtbetrachtung vorgenommen hat, bei der alle Umstände einbezogen und gewürdigt wurden, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen.
- LG Hamburg, 08.06.2023 - 604 Ks 10/21
Arzthaftungsrecht: Anforderungen an die Aufklärung des Patienten bei Abweichung …
Erforderlich ist daher ein beträchtliches Überwiegen der strafmildernden gegenüber den strafschärfenden Aspekten (vgl. nur BGH, Beschl. v. 19.02.2015, 2 StR 343/14, BeckRS 2015, 06200 RdNr. 4; BGH, Beschl. v. 16.10.2013, 2 StR 312/13, BeckRS 2013, 19848, RdNr. 5;… Fischer, a.a.O., § 46 RdNr. 85 m.w.N.), das hier klar besteht. - BGH, 26.03.2019 - 1 StR 677/18
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Vorliegen eines …
Die Beurteilung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, der ein beträchtliches Überwiegen der strafmildernden Umstände voraussetzt, ist im Wesentlichen dem Tatrichter überlassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2006 - 4 StR 545/05, NStZ-RR 2006, 140, 141; vom 16. Oktober 2013 - 2 StR 312/13, StV 2014, 612 f. und vom 19. Februar 2015 - 2 StR 343/14, StraFo 2015, 256;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 46 Rn. 85 mwN).Dies ist ausnahmsweise jedoch nicht der Fall, wenn die mildernden Faktoren so eindeutig überwiegen, dass die Entscheidung des Tatrichters hinsichtlich des Strafrahmens nicht mehr als nachvollziehbar anzusehen ist (vgl. BGH aaO, NStZ-RR 2006, 140, 141 und StV 2014, 612, 613).
- BGH, 19.02.2015 - 2 StR 343/14
Besonders schwere räuberische Erpressung (minder schwerer Fall)
Denn für die Annahme eines minder schweren Falles ist nicht das Vorliegen ganz außergewöhnlicher Milderungsgründe erforderlich; ausreichend ist es, wenn im Rahmen der anzustellenden Gesamtwürdigung ein beträchtliches Überwiegen der strafmildernden Umstände festgestellt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2013 - 2 StR 312/13). - BGH, 30.07.2014 - 5 StR 275/14
Rechtsfehlerhafte Verneinung eines minder schweren Falles beim schweren Raub; …
Auch bei der Anlegung des insoweit bestehenden begrenzten Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2011 - 3 StR 28/11, NStZ-RR 2011, 284 mwN, und vom 16. Oktober 2013 - 2 StR 312/13) begegnet die Wertung des Landgerichts, hier den Regelstrafrahmen des § 250 Abs. 1 StGB zugrunde zu legen, durchgreifenden Bedenken.
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Rechtsprechung
| BGH, 06.11.2013 - 5 StR 302/13 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - HRR Strafrecht
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 30a Abs. 1 BtMG
Handeltreiben mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge (Wirkstoffgehalt; Maßgeblichkeit der letztlich beabsichtigten Erntemenge); bandenmäßiges Handeltreiben
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung zum Betäubungsmittelhandel in nicht geringer Menge bei auf spätere Veräußerung zielendem Anbau von Cannabispflanzen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung zum Betäubungsmittelhandel in nicht geringer Menge bei auf spätere Veräußerung zielendem Anbau von Cannabispflanzen - Wolters Kluwer
Erforderlichkeit einer expliziten Berücksichtigung einer belastenden Verfahrensdauer bei der Strafzumesung
- Wolters Kluwer
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bei auf spätere Veräußerung abzielendem Anbau von Cannabispflanzen
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2
Erforderlichkeit einer expliziten Berücksichtigung einer belastenden Verfahrensdauer bei der Strafzumesung - rechtsportal.de
BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 ; BtMG § 30a Abs. 1
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bei auf spätere Veräußerung abzielendem Anbau von Cannabispflanzen - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 14.12.2012 - 21 Ks 8/12
- BGH, 06.11.2013 - 5 StR 302/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 48
- StV 2014, 612
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12
Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft …
Auszug aus BGH, 06.11.2013 - 5 StR 302/13
Bei einem - wie vorliegend - auf spätere Veräußerung abzielenden Anbau von Cannabispflanzen ist für die Abgrenzung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG) vom Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) die Menge maßgeblich, die mit der bereits begonnenen Aufzucht der Pflanzen letztlich erzielt und gewinnbringend veräußert werden soll (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, BGHSt 58, 99).
- BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17
Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des …
Die Menge ist maßgeblich, die mit der bereits begonnenen Aufzucht der Pflanzen letztlich erzielt und gewinnbringend veräußert werden soll (BGH, Urteile vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, BGHSt 58, 99, 101 f.;… vom 22. Dezember 2016 - 4 StR 360/16, juris Rn. 9; vom 6. November 2013 - 5 StR 302/13, juris Rn. 9). - BGH, 23.09.2014 - 4 StR 375/14
Vollendetes Herstellen von Betäubungsmitteln (Eigenverbrauch; Abgrenzung vom …
Bei der als Handeltreiben zu bewertenden Herstellung von Betäubungsmitteln zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt sich die nicht geringe Menge i.S.v. § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG nach der Menge, die letztlich erzielt und veräußert werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, BGHSt 58, 99; Urteil vom 6. November 2013 - 5 StR 302/13, NStZ-RR 2014, 48, jeweils zum unerlaubten Anbau von Betäubungsmitteln). - BGH, 06.05.2020 - 2 StR 391/19
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung des Handeltreibens …
a) Im Ausgangspunkt zutreffend ist die Strafkammer davon ausgegangen, dass bei einem auf spätere Veräußerung zielenden Anbau von Cannabispflanzen für die Abgrenzung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vom Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge die Menge maßgeblich ist, die mit der bereits begonnenen Aufzucht der Pflanzen letztlich erzielt und gewinnbringend veräußert werden soll (…vgl. BGH, Urteile vom 1. August 2018 - 3 StR 651/17, juris Rn. 36;… vom 22. Dezember 2016 - 4 StR 360/16, juris Rn. 9; vom 6. November 2013 - 5 StR 302/13, juris Rn. 9; vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, BGHSt 58, 99, 101 f.). - BGH, 22.12.2016 - 4 StR 360/16
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Bei einem auf spätere Veräußerung zielenden Anbau von Cannabispflanzen ist für die Abgrenzung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vom Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge die Menge maßgeblich, die mit der bereits begonnenen Aufzucht der Pflanzen letztlich erzielt und gewinnbringend veräußert werden soll (BGH, Urteile vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, BGHSt 58, 99; vom 6. November 2013 - 5 StR 302/13 Rn. 9 f.).
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