Rechtsprechung
| BGH, 08.01.2014 - 3 StR 318/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 176a StGB; § 17 Abs. 2 JGG; § 46 Abs. 3 StGB
Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung von zum Regelbild des Tatbestandes (hier: schwerer sexueller Missbrauchs eines Kindes) gehörenden Umständen bei der Bemessung der Jugendstrafe (Bestimmung des Unrechtsgehalts der Taten) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Bemessung einer Jugendstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes: Fehlerhafte Berücksichtigung des tatbestandlichen Regelbildes bei Feststellung des Unrechtsgehaltes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 176 StGB, § 176a StGB, § 17 Abs 2 Alt 2 JGG
Bemessung einer Jugendstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes: Fehlerhafte Berücksichtigung des tatbestandlichen Regelbildes bei Feststellung des Unrechtsgehaltes - Wolters Kluwer
Revisionsgerichtliche Überprüfung des Strafausspruchs bzgl. schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes durch einen Heranwachsenden; Bestimmung der Schuld des jugendlichen oder heranwachsenden Täters für den Strafausspruch
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 176a Abs. 4; StPO § 349 Abs. 2
Revisionsgerichtliche Überprüfung des Strafausspruchs bzgl. schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes durch einen Heranwachsenden; Bestimmung der Schuld des jugendlichen oder heranwachsenden Täters für den Strafausspruch - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Erhöhung des Unrechtsgehalts dadurch, dass sich der Angeklagte über die Interessen des missbrauchten Kindes hinwegsetzt
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 11.06.2013 - 14 KLs 10 Js 39746/11
- BGH, 08.01.2014 - 3 StR 318/13
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 409
- NStZ 2015, 229
- NStZ-RR 2014, 367
- StV 2014, 742
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (10)
- BGH, 05.06.2013 - 2 StR 189/13
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (minder schwerer Fall: Beweiswürdigung …
Auszug aus BGH, 08.01.2014 - 3 StR 318/13
Dies gilt namentlich dort, wo sich die Tat, nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt, als minder schwerer Fall darstellen würde (…BGH, Beschlüsse vom 4. November 1987 - 3 StR 482/87, BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3, minder schwerer Fall 3; vom 21. August 2012 - 4 StR 157/12, NStZ-RR 2013, 50 f.; vom 5. Juni 2013 - 2 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 291; Urteil vom 9. August 2000 - 3 StR 176/00, NStZ-RR 2001, 215, 216).Denn dass sich der Angeklagte über die Interessen des missbrauchten Kindes hinwegsetzt, gehört zum Regelbild der Tatbestände der §§ 176 und 176a StGB und bildet deshalb für sich keinen Umstand, der den Unrechtsgehalt der Tat erhöht (BGH…, Beschluss vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 237/04, juris Rn. 11; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 291).
- BGH, 16.04.2007 - 5 StR 335/06
Urteil wegen Mordes gegen Jugendlichen aus Berlin bestätigt
Auszug aus BGH, 08.01.2014 - 3 StR 318/13
Da das Landgericht diese rechtsfehlerhafte Erwägung im Rahmen der in Anlehnung an das Erwachsenstrafrecht vorzunehmenden Bestimmung des Unrechtsgehalts der Taten angestellt hat, ist es vorliegend ohne Bedeutung, dass § 46 Abs. 3 StGB bei der Bemessung der Jugendstrafe grundsätzlich keine Bedeutung zukommt (BGH, Urteil vom 28. August 1996 - 3 StR 205/96, NStZ-RR 1997, 21, 22; Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 1 StR 617/06, NStZ 2008, 693; vom 16. April 2007 - 5 StR 335/06, NStZ 2007, 522, 523; vom 20. Januar 2009 - 1 StR 662/08, NStZ-RR 2009, 155). - BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60
"Schuldstrafe" nach § 17 JGG
Auszug aus BGH, 08.01.2014 - 3 StR 318/13
Zutreffend ist die Jugendkammer zwar davon ausgegangen, dass sowohl bei der Beurteilung der Schuldschwere im Sinne des § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG wie bei der Zumessung der konkreten Jugendstrafe der äußere Unrechtsgehalt der Tat insofern von Belang ist, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe der Schuld gezogen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1960 - 4 StR 387/60, BGHSt 15, 224, 226).
- BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00
Minder schwerer Fall des schweren Raubes; Besondere Schuldschwere als …
Auszug aus BGH, 08.01.2014 - 3 StR 318/13
Dies gilt namentlich dort, wo sich die Tat, nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt, als minder schwerer Fall darstellen würde (…BGH, Beschlüsse vom 4. November 1987 - 3 StR 482/87, BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3, minder schwerer Fall 3; vom 21. August 2012 - 4 StR 157/12, NStZ-RR 2013, 50 f.; vom 5. Juni 2013 - 2 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 291; Urteil vom 9. August 2000 - 3 StR 176/00, NStZ-RR 2001, 215, 216). - BGH, 21.08.2012 - 4 StR 157/12
Einstellung in der Hauptverhandlung bei mangelndem Strafantrag
Auszug aus BGH, 08.01.2014 - 3 StR 318/13
Dies gilt namentlich dort, wo sich die Tat, nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt, als minder schwerer Fall darstellen würde (…BGH, Beschlüsse vom 4. November 1987 - 3 StR 482/87, BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3, minder schwerer Fall 3; vom 21. August 2012 - 4 StR 157/12, NStZ-RR 2013, 50 f.; vom 5. Juni 2013 - 2 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 291; Urteil vom 9. August 2000 - 3 StR 176/00, NStZ-RR 2001, 215, 216). - BGH, 28.08.1996 - 3 StR 205/96
Jugendstrafe - Bemessung - Ersttäter
Auszug aus BGH, 08.01.2014 - 3 StR 318/13
Da das Landgericht diese rechtsfehlerhafte Erwägung im Rahmen der in Anlehnung an das Erwachsenstrafrecht vorzunehmenden Bestimmung des Unrechtsgehalts der Taten angestellt hat, ist es vorliegend ohne Bedeutung, dass § 46 Abs. 3 StGB bei der Bemessung der Jugendstrafe grundsätzlich keine Bedeutung zukommt (BGH, Urteil vom 28. August 1996 - 3 StR 205/96, NStZ-RR 1997, 21, 22; Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 1 StR 617/06, NStZ 2008, 693; vom 16. April 2007 - 5 StR 335/06, NStZ 2007, 522, 523; vom 20. Januar 2009 - 1 StR 662/08, NStZ-RR 2009, 155). - BGH, 14.12.2004 - 4 StR 237/04
Schuldspruchänderung; Tenorierung (Klarstellung; Tatmodalitäten; angewendete …
Auszug aus BGH, 08.01.2014 - 3 StR 318/13
Denn dass sich der Angeklagte über die Interessen des missbrauchten Kindes hinwegsetzt, gehört zum Regelbild der Tatbestände der §§ 176 und 176a StGB und bildet deshalb für sich keinen Umstand, der den Unrechtsgehalt der Tat erhöht (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 237/04, juris Rn. 11; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 291). - BGH, 20.01.2009 - 1 StR 662/08
Anwendbarkeit des § 46 Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO) bei der Bemessung der …
Auszug aus BGH, 08.01.2014 - 3 StR 318/13
Da das Landgericht diese rechtsfehlerhafte Erwägung im Rahmen der in Anlehnung an das Erwachsenstrafrecht vorzunehmenden Bestimmung des Unrechtsgehalts der Taten angestellt hat, ist es vorliegend ohne Bedeutung, dass § 46 Abs. 3 StGB bei der Bemessung der Jugendstrafe grundsätzlich keine Bedeutung zukommt (BGH, Urteil vom 28. August 1996 - 3 StR 205/96, NStZ-RR 1997, 21, 22; Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 1 StR 617/06, NStZ 2008, 693; vom 16. April 2007 - 5 StR 335/06, NStZ 2007, 522, 523; vom 20. Januar 2009 - 1 StR 662/08, NStZ-RR 2009, 155). - BGH, 10.01.2007 - 1 StR 617/06
Unanwendbarkeit des Doppelverwertungsverbotes bei der Bemessung von Jugendstrafe
Auszug aus BGH, 08.01.2014 - 3 StR 318/13
Da das Landgericht diese rechtsfehlerhafte Erwägung im Rahmen der in Anlehnung an das Erwachsenstrafrecht vorzunehmenden Bestimmung des Unrechtsgehalts der Taten angestellt hat, ist es vorliegend ohne Bedeutung, dass § 46 Abs. 3 StGB bei der Bemessung der Jugendstrafe grundsätzlich keine Bedeutung zukommt (BGH, Urteil vom 28. August 1996 - 3 StR 205/96, NStZ-RR 1997, 21, 22; Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 1 StR 617/06, NStZ 2008, 693; vom 16. April 2007 - 5 StR 335/06, NStZ 2007, 522, 523; vom 20. Januar 2009 - 1 StR 662/08, NStZ-RR 2009, 155). - BGH, 04.11.1987 - 3 StR 482/87
Beibehaltung der Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts im Jugendstrafrecht - …
Auszug aus BGH, 08.01.2014 - 3 StR 318/13
Dies gilt namentlich dort, wo sich die Tat, nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt, als minder schwerer Fall darstellen würde (BGH, Beschlüsse vom 4. November 1987 - 3 StR 482/87, BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3, minder schwerer Fall 3; vom 21. August 2012 - 4 StR 157/12, NStZ-RR 2013, 50 f.; vom 5. Juni 2013 - 2 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 291; Urteil vom 9. August 2000 - 3 StR 176/00, NStZ-RR 2001, 215, 216).
- LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16
97-Jährige wegen 10.505-facher Mordbeihilfe zu Jugendstrafe auf Bewährung …
Das äußere Unrechtsgeschehen ist für die Schuldbewertung insoweit relevant, als es Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und seine Schuld zulässt (BGH, Urteil vom 11.11.1960 - 4 StR 387/60 -, BGHSt 15, 224, juris; BGH, Beschluss vom 08.01.2014 - 3 StR 318/13 -, juris; BGH, Urteil vom 04.08.2016 - 4 StR 142/16 -, juris). - BGH, 02.02.2021 - 2 StR 461/20
Sexueller Missbrauch von Kindern, Verstoß gegen Doppelverwertungsverbot
Zum anderen gehört es zum Regelbild der Tatbestände der §§ 176 und 176a StGB, dass sich der Angeklagte über die Interessen des missbrauchten Kindes hinwegsetzt (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. Oktober 2018 - 2 StR 367/18, juris Rn. 4;… vom 4. August 1999 - 2 StR 312/99, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 4; BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2014 - 3 StR 318/13, juris Rn. 5;… vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 237/04, juris Rn. 11;… vom 30. Juli 2002 - 4 StR 148/02, juris Rn. 6). - BGH, 17.10.2018 - 2 StR 367/18
Sexueller Missbrauch von Kindern (Strafzumessung; Doppelverwertungsverbot)
Denn dass sich der Angeklagte über die Interessen des missbrauchten Kindes hinweggesetzt hat, gehört zum Regeltatbild der Tatbestände der §§ 176 und 176a StGB und kann deshalb nicht als den Unrechtsgehalt der Taten erhöhender Umstand angesehen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 3 StR 318/13, NStZ 2014, 409, 410; Senat, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 291).
- BGH, 17.01.2023 - 4 StR 216/22
Schwerer sexuelle Missbrauch von Kindern (sexuelle Handlungen vor einem Kind); …
Mit diesen Erwägungen hat die Strafkammer der Angeklagten der Sache nach die Begehung der Taten angelastet und damit gegen das Doppelverwertungsverbot gemäß § 46 Abs. 3 StGB verstoßen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 3 StR 318/13 Rn. 5;… Beschluss vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 237/04 Rn. 11). - BGH, 17.12.2014 - 3 StR 521/14
Strafrahmenwahl beim Zusammentreffen von vertyptem Milderungsgrund und minder …
Dies gilt namentlich dort, wo sich die Tat, nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt, als minder schwerer Fall darstellen würde (…BGH, Beschlüsse vom 4. November 1987 - 3 StR 482/87, BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3 minder schwerer Fall 3; vom 21. August 2012 - 4 StR 157/12, NStZ-RR 2013, 50, ; vom 5. Juni 2013 - 2 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 291; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 318/13, NStZ 2014, 409; Urteil vom 9. August 2000 - 3 StR 176/00, NStZ-RR 2001, 215, 216). - BGH, 04.11.2020 - 6 StR 321/20
Fehlende Berücksichtigung möglicher Aufklärungshilfe bei der Verurteilung zur …
b) Die Jugendkammer hat zwar sowohl im Rahmen ihrer Erörterungen zu § 17 Abs. 2 JGG als auch - durch Verweisung - im Rahmen der im Jugendstrafrecht ebenfalls bedeutsamen Prüfung eines minder schweren Falls gemäß § 250 Abs. 3 StGB (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 1987 - 3 StR 482/87, BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3 minder schwerer Fall 3; vom 21. August 2012 - 4 StR 157/12, NStZ-RR 2013, 50; vom 5. Juni 2013 - 2 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 291; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 318/13, NStZ 2014, 409; vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155) dem Angeklagten zugutegehalten, dass er "bereits im Ermittlungsverfahren Aufklärungshilfe bezüglich der Tatbeteiligung des Angeklagten R. geleistet' habe. - BGH, 21.06.2022 - 5 StR 110/22
Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot; Vermischung von Aspekten der …
Denn sie beziehen sich auf Tatumstände, die zum Tatbild einer Sexualstraftat gehören und haben den Gesetzgeber bereits dazu veranlasst, entsprechende Handlungen zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung unter Strafe zu stellen; sie können für sich daher den Unrechtsgehalt einer Tat nicht erhöhen (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 48/08; Beschlüsse vom 2. Februar 2021 - 2 StR 461/20; vom 17. Oktober 2018 - 2 StR 367/18; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 318/13, NStZ 2014, 409; vom 21. Mai 2003 - 2 StR 143/03;… vom 22. Oktober 1986 - 2 StR 516/86, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 1). - BGH, 11.09.2024 - 3 StR 362/24
Strafzumessung im Jugendstrafrecht (Jugendstrafe; Strafrahmen; Unrechtsgehalt der …
Darauf, dass zwar weitere von der Jugendkammer herangezogene Gesichtspunkte nach allgemeinem Strafrecht nicht tragfähig sein könnten, § 46 Abs. 3 StGB indes bei der Bemessung von Jugendstrafe grundsätzlich keine Bedeutung hat (s. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2014 - 3 StR 318/13, NStZ 2014, 409; vom 15. September 2020 - 5 StR 193/20, StV 2021, 31), kommt es nicht an (vgl. zur Bestimmung einer Jugendstrafe allgemein BGH, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 3 StR 481/22, NStZ 2024, 111). - BGH, 15.09.2020 - 5 StR 193/20
Jugendstrafe: Geltung des Doppelverwertungsverbots bei der Strafbemessung
§ 46 Abs. 3 StGB ist bei der Bemessung von Jugendstrafe nicht anwendbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2014 - 3 StR 318/13, vom 10. Januar 2007 - 1 StR 617/06, vom 16. April 2007 - 5 StR 335/06, vom 20. Januar 2009 - 1 StR 662/08).
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Rechtsprechung
| BGH, 17.09.2013 - 1 StR 372/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 5 Abs. 3 JGG; § 105 Abs. 1 JGG
Erörterungsmangel zum Absehen von einer Jugendstrafe bei Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unterbringung eines Heranwachsenden in einem psychiatrischen Krankenhaus: Pflicht zur Prüfung des Absehenkönnens von Jugendstrafe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 5 Abs 3 JGG, § 51 Abs 3 JGG, § 105 Abs 1 JGG, § 63 StGB
Unterbringung eines Heranwachsenden in einem psychiatrischen Krankenhaus: Pflicht zur Prüfung des Absehenkönnens von Jugendstrafe - Wolters Kluwer
Sachzusammenhang zwischen Jugendstrafe und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- ra.de
- rechtsportal.de
Sachzusammenhang zwischen Jugendstrafe und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Coburg, 11.03.2013 - KLs 340 Js 1614/12
- BGH, 17.09.2013 - 1 StR 372/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 28
- StV 2014, 742
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.07.2009 - 2 StR 240/09
Verhältnis von Jugendstrafe und Unterbringung in einem psychiatrischen …
Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 1 StR 372/13
b) Der Senat hat geprüft, ob sich gleichwohl ohne weiteres aus dem Zusammenhang der Urteilsgründe von selbst versteht, dass eine Anwendung von § 5 Abs. 3 JGG ausscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09).c) Schon angesichts des Sachzusammenhangs zwischen Jugendstrafe und Unterbringung kann auch die Unterbringungsanordnung keinen Bestand haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09 und vom 27. Mai 2008 - 3 StR 131/08 mwN).
- BGH, 04.06.2013 - 1 StR 32/13
Überwachung von Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger ist …
Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 1 StR 372/13
Daher kann der Senat nicht selbst abschließend hierüber entscheiden, da er das insoweit von der Jugendkammer auszuübende, aber nicht ausgeübte Ermessen nicht durch eigenes Ermessen ersetzen kann (vgl. allgemein zu dieser Konstellation BGH, Urteil vom 4. Juni 2013 - 1 StR 32/13 Rn. 86 mwN). - BGH, 10.01.2007 - 1 StR 530/06
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Gefahr für die …
Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 1 StR 372/13
Dementsprechend genügt es für eine Gefährlichkeit i.S.d. § 63 StGB, wenn vom Täter erhebliche rechtswidrige Taten nur gegen einen begrenzten Personenkreis oder sogar nur gegen eine Einzelperson zu erwarten sind (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 1976 - 1 StR 847/75, BGHSt 26, 321; BGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06 mwN zum hinsichtlich des Begriffs der Allgemeinheit gleich zu behandelnden Fall des § 66 StGB). - BGH, 27.05.2008 - 3 StR 131/08
Jugendstrafe (Absehen von der Verhängung; Unterbringung des Angeklagten in einem …
Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 1 StR 372/13
c) Schon angesichts des Sachzusammenhangs zwischen Jugendstrafe und Unterbringung kann auch die Unterbringungsanordnung keinen Bestand haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09 und vom 27. Mai 2008 - 3 StR 131/08 mwN). - BGH, 06.04.1976 - 1 StR 847/75
Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …
Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 1 StR 372/13
Dementsprechend genügt es für eine Gefährlichkeit i.S.d. § 63 StGB, wenn vom Täter erhebliche rechtswidrige Taten nur gegen einen begrenzten Personenkreis oder sogar nur gegen eine Einzelperson zu erwarten sind (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 1976 - 1 StR 847/75, BGHSt 26, 321; BGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06 mwN zum hinsichtlich des Begriffs der Allgemeinheit gleich zu behandelnden Fall des § 66 StGB).
- BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14
Bedrohung (ernstliches Inaussichtstellen eines Verbrechens; Inaussichtstellen …
Wird aus Anlass der Straftat eines nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Heranwachsenden gemäß § 63 StGB dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, ist grundsätzlich zu prüfen, ob die angeordnete Maßregel die Ahndung mit Jugendstrafe entbehrlich macht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13, NStZ-RR 2014, 28). - BGH, 16.05.2024 - 3 StR 112/23
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Verbreitung, Erwerb und Besitz …
c) Dies zwingt wegen des besonders engen Sachzusammenhangs zwischen der Verhängung von Jugendstrafe und der Maßregelanordnung zur Aufhebung auch der für sich genommen rechtsfehlerfrei begründeten Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2023 - 3 StR 299/13, juris Rn. 4; vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13, NStZ-RR 2014, 28;… Urteil vom 16. April 2015 - 3 StR 5/15, juris Rn. 9 f.). - BGH, 21.03.2017 - 1 StR 19/17
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen der Waffe durch …
Das zu beurteilen, ist jedoch Aufgabe des Tatrichters (BGH, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 4 StR 159/11, StraFo 2011, 288; zum Ermessen des Tatrichters BGH, Beschluss vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13, NStZ-RR 2014, 28; Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 387/15, StV 2016, 736).
- LG Wuppertal, 11.07.2022 - 24 KLs 24/21 Hierfür ist es nicht erforderlich, dass eine unbestimmte Vielzahl noch nicht näher individualisierter Personen betroffen sein kann; vielmehr ist jeder als Einzelner Mitglied der Allgemeinheit, wenn ihm erheblicher seelischer oder körperlicher Schaden droht (BGH, Beschl. v. 17.09.2013, 1 StR 372/13, NStZ-RR 2014, 28 f.), was bei Opfern von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung der Fall ist.
- BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15
Tötungsvorsatz (Voraussetzungen: tatrichterliche Gesamtschau, Darstellung im …
Die Grenzen des ihr bei dieser Entscheidung zustehenden Ermessens (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13, NStZ-RR 2014, 28) hat sie nicht überschritten; insbesondere hat sie auch den Gedanken des Schuldausgleichs hinreichend berücksichtigt. - BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …
Dementsprechend genügt es für eine Gefährlichkeit im Sinne des § 63 StGB, wenn vom Täter erhebliche rechtswidrige Taten nur gegen einen begrenzten Personenkreis oder sogar nur gegen eine Einzelperson zu erwarten sind (BGH, Beschluss vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13, NStZ-RR 2014, 28). - BGH, 04.02.2016 - 4 StR 493/15
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (gleichzeitige …
Wird aus Anlass der Straftat eines nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Heranwachsenden gemäß § 63 StGB dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, ist grundsätzlich zu prüfen, ob die angeordnete Maßregel die Ahndung mit Jugendstrafe entbehrlich macht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395; vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13, NStZ-RR 2014, 28).Dies führt wegen des Sachzusammenhangs zwischen Jugendstrafe und Unterbringungsanordnung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13 aaO; vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09) zur Aufhebung des gesamten Rechtsfolgenausspruches.
- BGH, 30.05.2023 - 6 StR 173/23
Besonders schwere Vergewaltigung; Anordnung der Unterbringung in einem …
Vielmehr genügt es, wenn zukünftige erhebliche Taten allein für einen begrenzten Personenkreis oder sogar nur für eine Einzelperson - als Teil der Allgemeinheit - zu erwarten sind (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 2021 - 6 StR 151/20; Beschluss vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13, NStZ-RR 2014, 28, 29;… Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 63 Rn. 19 mwN). - LG Nürnberg-Fürth, 12.12.2019 - 16 KLs 808 Js 5912/19
Keine Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus mangels Verhältnismäßigkeit …
Dementsprechend genügt es für eine Gefährlichkeit im Sinne des § 63 StGB, wenn vom Täter erhebliche rechtswidrige Taten nur gegen einen begrenzten Personenkreis oder sogar nur gegen eine Einzelperson zu erwarten sind (BGH, Beschluss vom 17.09.2013 - 1 StR 372/13). - BGH, 24.02.2021 - 6 StR 151/20
Hinzuziehung von Sachverständigen (Abweichung vom Inhalt des Gutachtens, …
Denn die Allgemeinheit kann auch dann gefährdet sein, wenn erhebliche rechtswidrige Taten nur gegen einen begrenzten Personenkreis oder sogar nur gegen eine Einzelperson zu erwarten sind (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 1976 - 1 StR 847/75, BGHSt 26, 321, 323; Beschluss vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13, NStZ-RR 2014, 28, 29). - BGH, 25.01.2022 - 1 StR 348/21
Anordnung der Jugendstrafe neben der Anordnung der Unterbringung in einer …
- BGH, 21.07.2015 - 1 StR 105/15
Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe
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