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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 21.03.2014

Rechtsprechung
   KG, 07.03.2014 - (3) 122 Ss 14/14 (25/14)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7983
KG, 07.03.2014 - (3) 122 Ss 14/14 (25/14) (https://dejure.org/2014,7983)
KG, Entscheidung vom 07.03.2014 - (3) 122 Ss 14/14 (25/14) (https://dejure.org/2014,7983)
KG, Entscheidung vom 07. März 2014 - (3) 122 Ss 14/14 (25/14) (https://dejure.org/2014,7983)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Geldstrafe, Tagessatzhöhe, Unterhaltsleistungen, Bedarfsgemeinschaft

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 40 Abs 2 S 1 StGB, § 40 Abs 2 S 2 StGB, § 7 Abs 2 S 1 SGB 2, § 7 Abs 3 Nr 3 Buchst c SGB 2, § 9 Abs 1 SGB 2
    Geldstrafe: Bemessung der Tagessatzhöhe bei Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft i.S.d. Sozialleistungsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 40 Abs. 2 S. 1; StGB § 40 Abs. 2 S. 2
    Bemessung der Tagessatzhöhe unter Berücksichtigung von Unterhaltspflichten und Bezug von Sozialleistungen des Lebensgefährten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch der Verkehrsrechtler muss die Auswirkungen einer "Bedarfsgemeinschaft” kennen?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an "bedürftige Person" bei Bemessung der Tagessatzhöhe

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Bei der Bemessung einer Geldstrafe ist eine bestehende Bedarfsgemeinschaft zu berücksichtigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsätze zur Bemessung der Geldstrafe in einem Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung u. Beleidigung unter Berücksichtigung der Unterhaltspflicht des Angeklagten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 178 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.05.2008 - III R 23/07

    Keine Opfergrenze bei Unterhalt an Lebensgefährtin - Gleichstellung der …

    Auszug aus KG, 07.03.2014 - 122 Ss 14/14
    Gemäß § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG sind nämlich die Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen an seine mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebende mittelose Lebenspartnerin ohne Berücksichtigung der so genannten Opfergrenze als außergewöhnliche Belastung abziehbar (vgl. BFHE 222, 250 [253];… Heyer in Blümich, EStG Stand Oktober 2013, § 33a Rn. 139 ff.).
  • BGH, 25.01.1995 - 2 StR 456/94

    Zuständigkeit zur Entgegennahme der Erklärung, dass der Rechtsmittelführer von …

    Auszug aus KG, 07.03.2014 - 122 Ss 14/14
    Der Angeklagte hat binnen einer Woche das Urteil angefochten und innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (§ 345 Abs. 1 StPO) gegenüber dem Amtsgericht Tiergarten den Übergang zur (Sprung-) Revision (§ 335 StPO) erklärt (…vgl. Meyer-Goßner, StPO 56. Auflage, § 335 Rn. 10; BGH NJW 1995, 2367 [2368]).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der …

    Auszug aus KG, 07.03.2014 - 122 Ss 14/14
    Gemäß § 344 Abs. 1 StPO ist die Revision auch wirksam auf die Höhe des einzelnen Tagessatzes beschränkt worden (vgl. BGHSt 27, 70;… Gericke in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Auflage, § 344 Rn. 12).
  • BGH, 28.04.1976 - 3 StR 8/76

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung - Anforderungen an die …

    Auszug aus KG, 07.03.2014 - 122 Ss 14/14
    Ferner ist zu bedenken, dass die Geldstrafe die Belastbarkeitsgrenze des Verurteilten weder überschreiten darf, noch dazu führen soll, dass seine Einsatzfähigkeit und sein Wille, seinen Verpflichtungen in der Gesellschaft nachzukommen, gebrochen werden (vgl. BGHSt 26, 325 [330];… Häger, a.a.O., Rn. 57;… Radtke in Münchener Kommentar, StGB 2. Auflage, § 40 Rn. 103).
  • BGH, 19.07.1977 - 1 StR 29/77

    Bemessung des Tagessatzes eines allein verdienenden Ehegatten

    Auszug aus KG, 07.03.2014 - 122 Ss 14/14
    Das Revisionsgericht hat jedoch zu prüfen, ob die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausreichend festgestellt und rechtsfehlerfrei berücksichtigt worden sind (vgl. BGHSt 27, 228 [230];… Senat a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.03.2014 - 1 Ss 378/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,49427
OLG Frankfurt, 21.03.2014 - 1 Ss 378/13 (https://dejure.org/2014,49427)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.03.2014 - 1 Ss 378/13 (https://dejure.org/2014,49427)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. März 2014 - 1 Ss 378/13 (https://dejure.org/2014,49427)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 178 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 03.06.2008 - 1 Ss 13/08

    Strafantragserfordernis bei unerlaubter Weitergabe personenbezogener Daten durch …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2014 - 1 Ss 378/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschl. v. 30.05.2008, Az.: 1 Ss 13/08 m.w.N.) muss der Tatrichter, will er Vorstrafen zum Nachteil des Angeklagten verwerten, die Zeiten der Verurteilungen, die Tatzeiten sowie die Art und Höhe der erkannten Rechtsfolge im Einzelnen mitteilen, wobei in der Regel auch Ausführungen zu den Sachverhalten, die den Verurteilungen zugrunde lagen, zu machen sind, da sonst das Revisionsgericht nicht nachprüfen kann, ob das Tatgericht die Vorstrafen in ihrer Bedeutung und Schwere für den Schuldspruch richtig bewertet hat (…vgl. Senatsbeschl. a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 30.06.2011 - 3 StR 39/11

    Zusicherung des Gerichts zu den Rechtsfolgen (Vertrauen des Angeklagten; keine …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2014 - 1 Ss 378/13
    Das Amtsgericht rückt lediglich den Registerauszug ein (zur damit verbundenen Urteilsaufblähung ohne substantiellen Erkenntniszuwachs: BGH NJW 2011, 3463 f.; weiterhin BGH, Urteil v. 23.05.2013 - 4 StR 70/13 -, zitiert nach juris), woraus sich ergibt, dass der Angeklagte am 09.06.2009, rechtskräftig seit 17.06.2009, wegen vorsätzlicher Körperverletzung in 3 Fällen in Tatmehrheit mit Diebstahl in Tatmehrheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung in 2 Fällen in Tatmehrheit mit Bedrohung in 2 Fällen zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr verurteilt wurde, wobei die Entscheidung vom 14.12.2006, Az.: 957 Ls 4710 Js  .../06 des Amtsgerichts Frankfurt am Main einbezogen worden war und die Strafvollstreckung am 19.10.2010 erledigt war.
  • BGH, 23.05.2013 - 4 StR 70/13

    Strafaussetzung zur Bewährung (Anforderungen an die Begründung: Darlegung von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2014 - 1 Ss 378/13
    Das Amtsgericht rückt lediglich den Registerauszug ein (zur damit verbundenen Urteilsaufblähung ohne substantiellen Erkenntniszuwachs: BGH NJW 2011, 3463 f.; weiterhin BGH, Urteil v. 23.05.2013 - 4 StR 70/13 -, zitiert nach juris), woraus sich ergibt, dass der Angeklagte am 09.06.2009, rechtskräftig seit 17.06.2009, wegen vorsätzlicher Körperverletzung in 3 Fällen in Tatmehrheit mit Diebstahl in Tatmehrheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung in 2 Fällen in Tatmehrheit mit Bedrohung in 2 Fällen zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr verurteilt wurde, wobei die Entscheidung vom 14.12.2006, Az.: 957 Ls 4710 Js  .../06 des Amtsgerichts Frankfurt am Main einbezogen worden war und die Strafvollstreckung am 19.10.2010 erledigt war.
  • BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung - Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2014 - 1 Ss 378/13
    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle durch das Revisionsgericht ausgeschlossen (BGH NJW 1995, 1038, 1039).
  • OLG Jena, 06.03.2007 - 1 Ss 251/06

    EU-Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis - EU-Führerschein - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2014 - 1 Ss 378/13
    Es muss darlegen, welche besonderen Umstände in der Tat oder dem Täter vorliegen, die nach seiner Auffassung kurzfristige Freiheitsstrafen zur Verteidigung der Rechtsordnung oder zur Einwirkung auf den Täter unerlässlich machen (st. Rechtspr. d. Senats vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 21.12.2006, Az.: 1 Ss 251/06).
  • OLG Schleswig, 16.06.1992 - 1 Ss 142/92

    Einschlägige Vorverurteilungen ; Wiederholungstäter; Geldstrafe ; Zeitlicher …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2014 - 1 Ss 378/13
    Zu berücksichtigen sind dabei die Anzahl, das Gewicht und der zeitliche Abstand der Vorstrafen, die Umstände der vorliegenden Taten und deren Schuldgehalt sowie die Lebensverhältnisse des Täters (vgl. OLG Schleswig StV 93, 29), dabei insbesondere, ob deren positive Veränderung die Erwartung begründet, der Angeklagte werde keine weiteren Straftaten begehen (vgl. OLG Zweibrücken StV 92, 323).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.1992 - 1 Ss 210/91

    Neue Lebensumstände; Angeklagter; Vergleichbare Straftaten; Tatrichter; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2014 - 1 Ss 378/13
    Zu berücksichtigen sind dabei die Anzahl, das Gewicht und der zeitliche Abstand der Vorstrafen, die Umstände der vorliegenden Taten und deren Schuldgehalt sowie die Lebensverhältnisse des Täters (vgl. OLG Schleswig StV 93, 29), dabei insbesondere, ob deren positive Veränderung die Erwartung begründet, der Angeklagte werde keine weiteren Straftaten begehen (vgl. OLG Zweibrücken StV 92, 323).
  • OLG Köln, 22.01.2016 - 1 RVs 3/16

    Bemessung der Tagessatzhöhe bei Strafgefangenen

    Da der Angeklagte jedenfalls grundsätzlich über den Haftkostenbeitrag (§ 39 StVollzG NW) an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung beteiligt wird, haben hingegen etwaige durch den unfreiwilligen Aufenthalt des Angeklagten in der Justizvollzugsanstalt ersparte Aufwendungen bei der Einkommensbemessung außer Betracht zu bleiben (BayObLG NJW 1986, 2842; OLG Hamm NStZ-RR 2015, 139; OLG Frankfurt StV 2015, 178;… Schönke/Schröder-Stree/Kinzig, StGB, 29. Auflage 2014, § 40 Rz. 11a; zur Berücksichtigung von Sachleistungen in anderen Fällen vgl. SenE v. 24.03.2009 - 83 Ss 13/09 - = StV 2009, 592; SenE v. 08.06.2010 - III-1 RVs 70/10 -).
  • OLG Braunschweig, 26.11.2025 - 1 ORs 62/25

    Strafbarkeit des sexuellen Missbrauchs von Kindern bei dem Angebot eines bloß …

    Allerdings kann von einer genauen Darlegung der den Vorverurteilungen zugrunde liegenden Sachverhalte ausnahmsweise dann abgesehen werden, wenn der Sachverhalt schon aus der Angabe der angewendeten Vorschriften bzw. der Mitteilung der gesetzlichen Überschrift hinreichend erkennbar wird oder wenn etwa die Auflistung der Vorstrafen nur allgemein der Darlegung auch anderer Fälle der Missachtung strafrechtlicher Normen durch den Angeklagten dient, also ersichtlich in keiner Weise auf Art und Schwere früherer begangener Straftaten abgestellt worden ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. März 2014, 1 Ss 378/13, juris, Rn. 18; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 15. Dezember 2004, 2 Ss 382/04, juris, Rn. 8).
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