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Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.04.2015

Rechtsprechung
   BGH, 16.04.2015 - 2 StR 48/15   

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https://dejure.org/2015,12560
BGH, 16.04.2015 - 2 StR 48/15 (https://dejure.org/2015,12560)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2015 - 2 StR 48/15 (https://dejure.org/2015,12560)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15 (https://dejure.org/2015,12560)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 13 EMRK; § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 15 StGB; § 16 StGB
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kriterien für die Festlegung der erforderlichen Kompensation); gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung: Gefährdungsvorsatz)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen - und ein Absehen von einer Kompensation

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Das sogenannte Teilschweigen und seine Indizwirkung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Gefahr des Teilschweigens

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Teilschweigen als Indiz für den Vorsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 601
  • StV 2015, 557
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85

    Tateinheit zwischen rauberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub - …

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 2 StR 48/15
    Nach den Feststellungen ist zwar belegt, dass die durch die Tat bedingte psychische Beeinträchtigung die Geschädigte in einen pathologischen, somatisch objektivierbaren Zustand versetzte, womit der objektive Tatbestand einer Körperverletzung erfüllt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2001 - 1 StR 480/00; Urteil vom 26. November 1985 - 1 StR 393/85, NStZ 1986, 166).

    Hinsichtlich der subjektiven Seite ist es aber auch erforderlich, dass der Angeklagte eine körperliche Beeinträchtigung der Geschädigten billigend in Kauf genommen hat; andernfalls käme nur eine fahrlässige Körperverletzung in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1985 - 1 StR 393/85, NStZ 1986, 166).

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 2 StR 48/15
    In diesem Punkt der Rechtsfolgenbestimmung geht es daher nur mehr um einen Ausgleich für die rechtsstaatswidrige Verursachung dieser Verzögerung (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 56 mwN; Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 238/08, StV 2008, 633, 634;… Beschluss vom 16. Juni 2009 - 3 StR 173/09, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 20), d.h. einer weitergehenden Kompensation bedarf es insoweit, als der Angeklagte gerade durch die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung belastet war (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 467/07, NStZ 2009, 287; BGH, Beschluss vom 5. August 2009 - 1 StR 363/09, NStZ-RR 2009, 339; Senat, Beschluss vom 2. September 2010 - 2 StR 297/10; BGH, Beschluss vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248).
  • BGH, 16.06.2009 - 3 StR 173/09

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung); …

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 2 StR 48/15
    In diesem Punkt der Rechtsfolgenbestimmung geht es daher nur mehr um einen Ausgleich für die rechtsstaatswidrige Verursachung dieser Verzögerung (BGH…, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 56 mwN; Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 238/08, StV 2008, 633, 634; Beschluss vom 16. Juni 2009 - 3 StR 173/09, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 20), d.h. einer weitergehenden Kompensation bedarf es insoweit, als der Angeklagte gerade durch die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung belastet war (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 467/07, NStZ 2009, 287; BGH, Beschluss vom 5. August 2009 - 1 StR 363/09, NStZ-RR 2009, 339; Senat, Beschluss vom 2. September 2010 - 2 StR 297/10; BGH, Beschluss vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248).
  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 238/08

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Voraussetzungen einer Verletzung: …

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 2 StR 48/15
    In diesem Punkt der Rechtsfolgenbestimmung geht es daher nur mehr um einen Ausgleich für die rechtsstaatswidrige Verursachung dieser Verzögerung (BGH…, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 56 mwN; Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 238/08, StV 2008, 633, 634;… Beschluss vom 16. Juni 2009 - 3 StR 173/09, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 20), d.h. einer weitergehenden Kompensation bedarf es insoweit, als der Angeklagte gerade durch die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung belastet war (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 467/07, NStZ 2009, 287; BGH, Beschluss vom 5. August 2009 - 1 StR 363/09, NStZ-RR 2009, 339; Senat, Beschluss vom 2. September 2010 - 2 StR 297/10; BGH, Beschluss vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248).
  • BGH, 16.12.2010 - 4 StR 508/10

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen - versuchten - Diebstahls: Behandlung …

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 2 StR 48/15
    Dies gilt aber nur dann, wenn nach den Umständen Angaben zu diesem Punkt zu erwarten gewesen wären, andere mögliche Ursachen des Verschweigens ausgeschlossen werden können und die gemachten Angaben nicht ersichtlich lediglich fragmentarischer Natur sind (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118 mwN).
  • BGH, 17.01.2001 - 1 StR 480/00

    Unterrichtungspflicht des Gerichts gegenüber dem Angeklagten über den …

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 2 StR 48/15
    Nach den Feststellungen ist zwar belegt, dass die durch die Tat bedingte psychische Beeinträchtigung die Geschädigte in einen pathologischen, somatisch objektivierbaren Zustand versetzte, womit der objektive Tatbestand einer Körperverletzung erfüllt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2001 - 1 StR 480/00; Urteil vom 26. November 1985 - 1 StR 393/85, NStZ 1986, 166).
  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 467/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Maß der Kompensation; Auswirkung der …

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 2 StR 48/15
    In diesem Punkt der Rechtsfolgenbestimmung geht es daher nur mehr um einen Ausgleich für die rechtsstaatswidrige Verursachung dieser Verzögerung (BGH…, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 56 mwN; Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 238/08, StV 2008, 633, 634;… Beschluss vom 16. Juni 2009 - 3 StR 173/09, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 20), d.h. einer weitergehenden Kompensation bedarf es insoweit, als der Angeklagte gerade durch die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung belastet war (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 467/07, NStZ 2009, 287; BGH, Beschluss vom 5. August 2009 - 1 StR 363/09, NStZ-RR 2009, 339; Senat, Beschluss vom 2. September 2010 - 2 StR 297/10; BGH, Beschluss vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248).
  • BGH, 15.04.2009 - 3 StR 128/09

    Urteilsformel (keine Aufnahme mittäterschaftlicher Begehung); rechtsstaatswidrige …

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 2 StR 48/15
    In diesem Punkt der Rechtsfolgenbestimmung geht es daher nur mehr um einen Ausgleich für die rechtsstaatswidrige Verursachung dieser Verzögerung (BGH…, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 56 mwN; Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 238/08, StV 2008, 633, 634;… Beschluss vom 16. Juni 2009 - 3 StR 173/09, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 20), d.h. einer weitergehenden Kompensation bedarf es insoweit, als der Angeklagte gerade durch die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung belastet war (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 467/07, NStZ 2009, 287; BGH, Beschluss vom 5. August 2009 - 1 StR 363/09, NStZ-RR 2009, 339; Senat, Beschluss vom 2. September 2010 - 2 StR 297/10; BGH, Beschluss vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248).
  • BGH, 05.08.2009 - 1 StR 363/09

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen allein durch die …

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 2 StR 48/15
    In diesem Punkt der Rechtsfolgenbestimmung geht es daher nur mehr um einen Ausgleich für die rechtsstaatswidrige Verursachung dieser Verzögerung (BGH…, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 56 mwN; Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 238/08, StV 2008, 633, 634;… Beschluss vom 16. Juni 2009 - 3 StR 173/09, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 20), d.h. einer weitergehenden Kompensation bedarf es insoweit, als der Angeklagte gerade durch die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung belastet war (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 467/07, NStZ 2009, 287; BGH, Beschluss vom 5. August 2009 - 1 StR 363/09, NStZ-RR 2009, 339; Senat, Beschluss vom 2. September 2010 - 2 StR 297/10; BGH, Beschluss vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248).
  • BGH, 02.09.2010 - 2 StR 297/10

    Feststellung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Kompensation; …

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 2 StR 48/15
    In diesem Punkt der Rechtsfolgenbestimmung geht es daher nur mehr um einen Ausgleich für die rechtsstaatswidrige Verursachung dieser Verzögerung (BGH…, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 56 mwN; Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 238/08, StV 2008, 633, 634;… Beschluss vom 16. Juni 2009 - 3 StR 173/09, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 20), d.h. einer weitergehenden Kompensation bedarf es insoweit, als der Angeklagte gerade durch die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung belastet war (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 467/07, NStZ 2009, 287; BGH, Beschluss vom 5. August 2009 - 1 StR 363/09, NStZ-RR 2009, 339; Senat, Beschluss vom 2. September 2010 - 2 StR 297/10; BGH, Beschluss vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248).
  • BGH, 21.12.2021 - 3 StR 380/21

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Einlassung des Angeklagten …

    Allerdings dürfen aus einem Teilschweigen im Rahmen einer Einlassung zu einem bestimmten, einheitlichen Geschehen nur dann nachteilige Schlüsse für den Angeklagten gezogen werden, wenn nach den Umständen Angaben zu dem verschwiegenen Punkt zu erwarten gewesen wären, andere mögliche Ursachen des Verschweigens ausgeschlossen werden können und die gemachten Angaben nicht ersichtlich lediglich fragmentarischer Natur sind, es sei denn, der Angeklagte hat zu dem betreffenden Teilaspekt auch auf konkrete Nachfrage hin keine Antwort gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15, NStZ 2015, 601; vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118; Urteile vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147, 148; vom 18. April 2002 - 3 StR 370/01, NJW 2002, 2260; vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 145; vom 3. Dezember 1965 - 4 StR 573/65, BGHSt 20, 298, 300;… MüKoStPO/Miebach, § 261 Rn. 194 f.;… KKStPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 163;… Meyer-Goßner/Schmitt, 64. Aufl., § 261 Rn. 17 mwN; kritisch Schneider, NStZ 2017, 73, 75 ff.).
  • BGH, 25.11.2015 - 1 StR 79/15

    Verständigung (zulässiger Gegenstand einer Verständigung: Höhe der Kompensation …

    Dabei sind stets die Umstände des Einzelfalls, wie der Umfang der staatlich zu verantwortenden Verzögerung, das Maß des Fehlverhaltens der Strafverfolgungsorgane sowie die Auswirkungen all dessen auf den Angeklagten, entscheidend (BGH, Beschlüsse vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15 und vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 138).

    Dabei ist auch in den Blick zu nehmen, dass die Verfahrensdauer als solche sowie die damit verbundenen Belastungen des Angeklagten stets bereits strafmildernd im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen sind, es bei der Rechtsfolgenbestimmung über die Kompensation nur mehr um einen Ausgleich gerade der rechtsstaatswidrigen Verursachung der Verzögerung geht (BGH, Beschlüsse vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15; vom 5. August 2009 - 1 StR 363/09, NStZ-RR 2009, 339 und vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 138).

  • BGH, 17.08.2023 - 5 StR 349/23

    Betrug (täuschungsbedingte Verfügung); Kompensation einer rechtsstaatswidrigen …

    Denn angesichts der Umstände (vgl. zu den maßgeblichen Kriterien nur BGH, Beschluss vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15), insbesondere der Dauer der Verzögerung und der anzunehmenden Auswirkungen für einen keinem Haftbefehl unterliegenden und durch die angefochtene Entscheidung zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Angeklagten ist ein Vollstreckungsabschlag nicht geboten.
  • LG Ingolstadt, 28.10.2022 - J Ns 12 Js 11726/18

    Lügen des Angeklagten; Kompensation wegen rechtsstaatswidriger …

    Dabei sind die Umstände des Einzelfalls, wie der Umfang der staatlich zu verantwortenden Verzögerung, das Maß des Fehlverhaltens der Strafverfolgungsorgane sowie die Auswirkungen all dessen auf den Angeklagten entscheidend (BGH - Großer Senat, Beschluss vom 17.01.2008 - GSSt 1/07; BGH, Beschluss vom 16.04.2015 - 2 StR 48/15; BGH…, Urteil vom 12.02.2014 2 StR 308/13 Rn. 30 ff.).

    Folglich zielt die Kompensation nur mehr auf einen Ausgleich gerade der rechtsstaatswidrigen Verursachung der Verzögerung ab (BGH, Beschluss vom 16.04.2015 - 2 StR 48/15 Rn. 12 ff.).

    Einer weitergehenden Kompensation als derjenigen, dass die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung festgestellt wird, bedarf es nicht, wenn der Angeklagte während der Verfahrensverzögerung nicht inhaftiert und auch sonst eine besondere Belastung nicht erkennbar ist (BGH, Beschluss vom 05.08.2009 - 1 StR 363/09; BGH, Beschluss vom 16.04.2015 - 2 StR 48/15 Rn. 12 ff.).

  • BGH, 22.09.2015 - 4 StR 359/15

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: Voraussetzungen, Betrachtung nach …

    Die nur fragmentarischen Angaben des Angeklagten noch am Tatort gegenüber der Zeugin PK'in H., er sei gefahren, bulgarischer Staatsangehöriger und die Nebenklägerin sei eine Bekannte von ihm, begründen kein der Verwertung zugängliches Teilschweigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15 und vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, Rn. 17 mwN).
  • BGH, 17.03.2020 - 1 StR 38/20

    Körperverletzung (Vorsatz des Täters hinsichtlich physischer Spätfolgen der Tat)

    Es hätte näherer Begründung bedurft, warum vorliegend von einem entsprechenden Vorsatz des Angeklagten hinsichtlich der psychisch vermittelten gesundheitlichen Auswirkungen der Tat insbesondere in Form von starken muskulären Verspannungen bei der Zeugin H. auszugehen war (…vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 12. März 2019 - 4 StR 63/19 Rn. 4 und vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15 Rn. 5 f. mwN).
  • BGH, 12.03.2019 - 2 StR 584/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Revisibilität; Wertung von …

    Dies gilt aber nur dann, wenn nach den Umständen Angaben zu diesem Punkt zu erwarten gewesen wären, andere mögliche Ursachen des Verschweigens ausgeschlossen werden können und die gemachten Angaben nicht ersichtlich lediglich fragmentarischer Natur waren (vgl. Senat, Beschluss vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 21.10.2025 - 2 StR 481/25

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation auch bei nicht …

    Dabei ist im Auge zu behalten, dass die Verfahrensdauer als solche sowie die hiermit verbundene Belastung des Angeklagten bereits mildernd in die Strafzumessung einzufließen hat und es daher in diesem Punkt der Rechtsfolgenbestimmung nur noch um einen Ausgleich für die rechtsstaatswidrige Verursachung dieser Umstände geht (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. September 2012 - 2 BvR 2819/11, Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 146 f.; vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15, StV 2015, 557 Rn. 15, und vom 25. November 2015 - 1 StR 79/15, BGHSt 61, 43, 46 f.).
  • LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung der Beteiligung an …

    Ein gegen den sich zur Sache einlassenden Angeklagten verwertbares Teilschweigen liegt nur dann vor, wenn er entweder - wie hier - auf sachbezogene Fragen von Verfahrensbeteiligten geschwiegen oder aber Angaben in seiner Einlassung unterlassen hat, zu denen er sich nach Lage der Dinge im Sinne einer zusammenhängenden Äußerung zum Tatvorwurf hätte gedrängt sehen müssen (BGH, Beschluss vom 16.04.2015 - 2 StR 48/15 (= NStZ 2015, 601)).
  • VG Saarlouis, 01.02.2018 - 6 K 983/17

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im einem Verfahren zur …

    Rn. 81 vgl. hierzu allgemein BGH, Beschl. vom 16.04.2015, 2 StR 48/15, NstZ 2015, 601; Schneider, NStZ 2017, 73-.
  • BGH, 12.03.2026 - 2 StR 700/25

    Aufhebung des Urteils des LG u.a. im Einziehungsauspruch gegenüber Angeklagten L …

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   BGH, 09.04.2015 - 2 StR 19/15   

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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 353 Abs. 2 StPO
    Bindung des neuen Tatgerichts an die Urteilfeststellung bei Aufhebung des Urteils im Strafausspruch

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafzumessung: Strafzumessungsgrundlage bei Aufhebung sämtlicher den Strafausspruch betreffender Feststellungen durch das Revisionsgericht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB
    Strafzumessung: Strafzumessungsgrundlage bei Aufhebung sämtlicher den Strafausspruch betreffender Feststellungen durch das Revisionsgericht

  • IWW

    Abschnitt 1 Nr. 1.3.2 WaffG

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen; Revisionsrechtliche Nachprüfung des Rechtsfolgenausspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 4
    Aufhebung eines Urteils im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen; Revisionsrechtliche Nachprüfung des Rechtsfolgenausspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 351
  • NStZ-RR 2017, 195
  • StV 2015, 557
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12

    Anforderung an zur Urteilsgrundlage gemachten Feststellungen und …

    Auszug aus BGH, 09.04.2015 - 2 StR 19/15
    Solche Feststellungen dürfen dem neuen Urteil nicht zugrunde gelegt werden; vielmehr muss der neue Tatrichter insoweit umfassend eigene Feststellungen treffen und diese in den Urteilsgründen mitteilen (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGH NStZ-RR 2000, 39; BGH…, Beschluss vom 29. September 2010 - 3 StR 301/09 -, juris Rn. 3; BGH, NStZ-RR 2013, 22 f.).
  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen …

    Auszug aus BGH, 09.04.2015 - 2 StR 19/15
    Solche Feststellungen dürfen dem neuen Urteil nicht zugrunde gelegt werden; vielmehr muss der neue Tatrichter insoweit umfassend eigene Feststellungen treffen und diese in den Urteilsgründen mitteilen (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGH NStZ-RR 2000, 39; BGH…, Beschluss vom 29. September 2010 - 3 StR 301/09 -, juris Rn. 3; BGH, NStZ-RR 2013, 22 f.).
  • BGH, 29.09.2009 - 3 StR 301/09

    Aufhebung des Strafausspruchs mit den Feststellungen (Umfang der Rechtskraft; …

    Auszug aus BGH, 09.04.2015 - 2 StR 19/15
    Solche Feststellungen dürfen dem neuen Urteil nicht zugrunde gelegt werden; vielmehr muss der neue Tatrichter insoweit umfassend eigene Feststellungen treffen und diese in den Urteilsgründen mitteilen (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGH NStZ-RR 2000, 39; BGH, Beschluss vom 29. September 2010 - 3 StR 301/09 -, juris Rn. 3; BGH, NStZ-RR 2013, 22 f.).
  • BGH, 15.04.2014 - 2 StR 566/13

    Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 09.04.2015 - 2 StR 19/15
    Das Urteil des Landgerichts vom 30. Juli 2013 war durch den Beschluss des Senats vom 15. April 2014 - 2 StR 566/13 - in 'sämtlichen Einzelstrafaussprüchen sowie im Gesamtstrafenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben' worden.
  • BGH, 01.07.2020 - 2 StR 98/20

    Aufhebung des Urteils mit den Feststellungen

    Die neu mit der Sache befasste Strafkammer war vielmehr gehalten, eigene Feststellungen zum Werdegang der Angeklagten und zu ihren persönlichen Verhältnissen auch für die Zeit vor der Hauptverhandlung im ersten Rechtsgang zu treffen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 1971 - 2 StR 522/71, BGHSt 24, 274, 275; Beschluss vom 9. April 2015 - 2 StR 19/15, StV 2015, 557, 558; Beschluss vom 8. September 2015 - 2 StR 304/15, StraFo 2016, 31 f.).
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