Rechtsprechung
| OLG München, 23.09.2014 - 3 Ws 599/14, 3 Ws 600/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Betriebs-Berater
Anwendbarkeit des § 130 OWiG auf Konzernsachverhalte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Nebenbeteiligte; Anwendbarkeit des § 130 OWiG auf Konzernsachverhalte; Umfang der Aufsichtspflicht i.S.d. § 130 OWiG; Voraussetzungen für die Annahme einer gesellschaftsrechtlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- hvc-strafrecht.de
(Kurzinformation)
Der Umfang der Aufsichtspflicht im Unternehmensverbund richtet sich nach dem Maß ausgeübter Leitung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anwendbarkeit von § 130 OWiG im Konzern
Besprechungen u.ä.
- rosepartner.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Eltern haften (nicht) für ihre Kinder
Verfahrensgang
- LG Landshut, 23.06.2014 - 3 KLs 59 Js 23914/09
- OLG München, 23.09.2014 - 3 Ws 599/14, 3 Ws 600/14
- LG Landshut, 13.08.2015 - 3 KLs 59 Js 23914/09
- BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16
Papierfundstellen
- StV 2016, 35
- BB 2015, 2004
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Rechtsprechung
| BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 26 SVVollzG NRW; § 28 Abs. 5 SVVollzG NRW
Vollzug der Sicherungsverwahrung (Verteidigergespräche; Telefonate mit dem Verteidiger; unzumutbare Rahmenbedingungen; Recht auf ein faires Verfahren); effektiver Rechtsschutz (Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Eilverfahren; Vornahmesachen; gerichtliche ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs eines Sicherungsverwahrten auf effektiven Rechtsschutz - Zur Bedeutung der Möglichkeit zur Führung unüberwachter Telefonate zwischen einem Beschuldigten und seinem Rechtsanwalt - sowie zu den ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 26 SichVVollzG NW, § 28 Abs 5 SichVVollzG NW, § 114 Abs 2 S 2 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs eines Sicherungsverwahrten auf effektiven Rechtsschutz - Zur Bedeutung der Möglichkeit zur Führung unüberwachter Telefonate zwischen einem Beschuldigten und seinem Rechtsanwalt - sowie zu den ... - Wolters Kluwer
Einstweiliger Rechtschutz eines Strafgefangenen vor dem BVerfG auf Führung unüberwachter Telefonate
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Vollzugsrecht
- rechtsportal.de
Einstweiliger Rechtschutz eines Strafgefangenen vor dem BVerfG auf Führung unüberwachter Telefonate
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Auch in Eilverfahren notwendige Sachverhaltsermittlung geboten
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 23.09.2013 - 33i StVK 703/13
- BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13
Papierfundstellen
- NJW 2014, 1229
- NStZ-RR 2014, 121
- StV 2016, 35
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13
An der Sachverhaltsaufklärung, die danach geboten sein kann, ist ein Gericht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auch nicht durch den Grundsatz der summarischen Prüfung im Eilverfahren von vornherein gehindert; auch hier ist, jedenfalls wenn eine erhebliche Grundrechtsverletzung in Rede steht, eine Prüfung des Rechtsschutzbegehrens auch in tatsächlicher Hinsicht geboten (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ; BVerfGK 5, 135 ); demgemäß besteht eine - durch den Charakter und die Eigenheiten des Eilverfahrens wie etwa die Eilbedürftigkeit gegebenenfalls beschränkte - Pflicht zur Ermittlung der entscheidungserheblichen Umstände (…zu § 123 VwGO etwa Kopp/Schenke, VwGO, 17. Auflage 2011, § 123, Rn. 32;… Redeker/von Oertzen, VwGO, 15. Auflage 2010, § 86 Rn. 7 und § 123 Rn. 18).Je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu erfolgen (vgl. BVerfGE 79, 69 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Februar 2013 - 1 BvR 2366/12 -, NZS 2013, S. 459).
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
Auszug aus BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13
An der Sachverhaltsaufklärung, die danach geboten sein kann, ist ein Gericht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auch nicht durch den Grundsatz der summarischen Prüfung im Eilverfahren von vornherein gehindert; auch hier ist, jedenfalls wenn eine erhebliche Grundrechtsverletzung in Rede steht, eine Prüfung des Rechtsschutzbegehrens auch in tatsächlicher Hinsicht geboten (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ; BVerfGK 5, 135 ); demgemäß besteht eine - durch den Charakter und die Eigenheiten des Eilverfahrens wie etwa die Eilbedürftigkeit gegebenenfalls beschränkte - Pflicht zur Ermittlung der entscheidungserheblichen Umstände (…zu § 123 VwGO etwa Kopp/Schenke, VwGO, 17. Auflage 2011, § 123, Rn. 32;… Redeker/von Oertzen, VwGO, 15. Auflage 2010, § 86 Rn. 7 und § 123 Rn. 18). - BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03
Geschäftsgeheimnisse
Auszug aus BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13
Die Anforderungen an die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs, den das einfache Recht dem Rechtsschutzsuchenden zur Verfügung stellt, dürfen nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 112, 185 ; 115, 205 ).
- BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
Auszug aus BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13
Dieser muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 61, 82 ; 67, 43 ; BVerfGK 1, 201 ). - BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07
Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …
Auszug aus BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13
Dies gilt auch für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGK 11, 398 , m.w.N.). - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
- BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99
Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der …
Auszug aus BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13
Die Anforderungen an die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs, den das einfache Recht dem Rechtsschutzsuchenden zur Verfügung stellt, dürfen nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 112, 185 ; 115, 205 ). - BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04
Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz
Auszug aus BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13
Zudem ist zu beachten, dass die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten kann, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 4, 119 ; 13, 487 ). - BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78
Zwangsversteigerung III
Auszug aus BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13
Aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ergeben sich Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ). - BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94
Fahnenflucht
Auszug aus BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13
Zudem ist zu beachten, dass die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten kann, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 4, 119 ; 13, 487 ). - BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Effektivität des Rechtsschutzes
- BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10
Untersuchungshaft; Rechtsschutzbedürfnis bei der Verfassungsbeschwerde; faires …
- BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04
Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem verwaltungsgerichtlichen …
- BVerfG, 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 …
- BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 2111/06
Ermöglichung einer Besuchsüberstellung in eine Justizvollzugsanstalt mit …
- BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde der juristischen Fakultät der Technischen …
- BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02
Gewährung effektiven Rechtsschutzes bei Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug
- BVerfG, 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08
Auslegung und Anwendung des § 114 Abs. 2 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) im …
- BVerfG, 07.08.2024 - 2 BvR 418/24
Verfassungsbeschwerde gegen die Besetzung der OVG-Präsidentenstelle in …
Rn. 32 Zu beachten ist weiter, dass die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten kann, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 4, 119 ; 13, 487 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2013 - 2 BvR 2299/13 -, Rn. 18).Daher können zur Klärung der tatsächlichen Grundlagen für die erforderliche Abwägung Maßnahmen der gerichtlichen Sachverhaltsermittlung bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes geboten sein (vgl. BVerfGK 3, 135 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, Rn. 9; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2013 - 2 BvR 2299/13 -, Rn. 18).
An der Sachverhaltsaufklärung, die danach geboten sein kann, ist ein Gericht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht durch den Grundsatz der summarischen Prüfung im Eilverfahren von vornherein gehindert; auch hier ist, jedenfalls wenn eine erhebliche Grundrechtsverletzung in Rede steht, eine Prüfung des Rechtsschutzbegehrens auch in tatsächlicher Hinsicht geboten (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ; BVerfGK 5, 135 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2013 - 2 BvR 2299/13 -, Rn. 18).
- BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13
Eilrechtsschutz gegen die Versagung medizinischer Behandlung im Strafvollzug …
Dieser muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 61, 82 ; 67, 43 ; BVerfGK 1, 201 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2013 - 2 BvR 2299/13 -, NStZ-RR 2014, S. 121).Demgemäß besteht eine - durch den Charakter und die Eigenheiten des Eilverfahrens wie etwa die Eilbedürftigkeit gegebenenfalls beschränkte - Pflicht zur Ermittlung der entscheidungserheblichen Umstände (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2013 - 2 BvR 2299/13 -, NStZ-RR 2014, S. 121, m.w.N.).
- BVerfG - 2 BvR 1289/12 (anhängig) 2 BvR 2299/13 gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen vom 23. September 2013 - 33i StVK 703/13 -.
- BVerfG - 1 BvR 618/13 (anhängig) 2 BvR 2299/13 gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen vom 23. September 2013 - 33i StVK 703/13 -.
- BVerfG - 1 BvR 1145/13 (anhängig) 2 BvR 2299/13 gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen vom 23. September 2013 - 33i StVK 703/13 -.
- BayObLG, 16.06.2026 - 203 StObWs 358/26
Strafvollzug, Telefonkontakt mit Verteidiger, Rechtliches Gehör, …
Rn. 8 b. Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundrechtsrelevanz des telefonischen Kontakts eines Beschuldigten mit seinem Verteidiger (…vgl. BVerfG [Kammer], Beschluss vom 7. März 2012 - 2 BvR 988/10 -, juris Rn. 30 ff.) und dem in Art. 5 Abs. 1 BayStVollzG normierten Angleichungsgrundsatz (auch in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 BayStVollzG) ist mittlerweile anerkannt, dass die Justizvollzugsanstalt Telefongespräche des Gefangenen mit seinem Verteidiger oder mit seinem Rechtsanwalt zum Zwecke der Besprechung einer ihn betreffenden Rechtssache in der Regel zu ermöglichen hat (…vgl. Dessecker/Schwind in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl. 2020, 9. Kapitel Interne Kontakte zur Außenwelt D Rn 4;… Knauer in Feest/Lesting/Lindemann a.a.O. Teil II § 30 LandesR Rn 15;… Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel/Baier/Laubenthal/Baier, StVollzG, 13. Aufl. 2024, Kap. E Rn. 100; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 3. Dezember 2013 - 2 BvR 2299/13 -, juris Rn. 24 zum Aspekt des fairen Verfahrens; zur Thematik auch OLG Koblenz, Beschluss vom 20. Dezember 2002 - 2 Ws 858/02 -, StraFo 2003, 103 f., zitiert nach juris). - BayObLG, 29.06.2020 - 204 StObWs 102/20
Rechtswidrigkeit der Versagung eines Telefongesprächs mit dem Verteidiger im …
Rn. 30 dd) Unabhängig von der Regelung in Art. 35 Abs. 1 Satz 1 BayStVollzG ist nach überwiegender und zutreffender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass Telefongespräche des Gefangenen mit seinem Verteidiger oder mit seinem Rechtsanwalt zum Zwecke der Besprechung in einer ihn betreffenden Rechtssache grundsätzlich zu ermöglichen sind [vgl. zur Untersuchungshaft: BVerfG, Kammerbeschluss vom 7.3.2012 - 2 BvR 988/10, NJW 2012, 2790; zur Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen; BVerfG, Kammerbeschluss vom 3.12.2013 - 2 BvR 2299/13, NStZ-RR 2014, 121; zum Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen: OLG Hamm Beschluss vom 15.9.2015 - Vollz (Ws) 401/15, in juris; so auch Dessecker, in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 7. Aufl., 9. Kap. D. Rn. 4; Knauer, in Feest/Lesting/Lindemann, StVollzG, 7. Aufl., § 30 LandesR Rn. 15; Laubenthal, in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, a.a.O Abschn. E, Rn. 100; Callless/Müller-Dietz, a.a.O"§ 32 Rn. 1; and Ansicht Schwind in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 6. Aufl., § 32 Rn. 2, außer wenn zweifelsfrei feststeht, dass der telefonische Gesprächspartner auch der Verteidiger ist], Dies gilt zumal dann, wenn gesetzliche oder gerichtlich gesetzte Fristen einzuhalten sind (vgl. OLG Köln, NStZ 1990 104). - OLG Hamm, 06.09.2018 - 1 Vollz (Ws) 337/18
Sicherungsverwahrungsvollzug: Vermittlung von Telefongesprächen durch die …
Dabei kann dahinstehen, ob bereits die Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 03.12.2013, - 2 BvR 2299/13 -, und dem daraufhin ergangenen Beschluss des Landgerichts Aachen vom 20.01.2014, - 33i StVK 703/13 -, mit dem die JVA Aachen zur Ermöglichung unüberwachter Telefonate mit dem Verteidiger verpflichtet wurde, eine einheitliche Rechtsanwendung im Zuständigkeitsbereich des Senats gefährdet oder ob diese Abweichung auf Unterschieden in den örtlichen Verhältnissen der Justizvollzugsanstalten Aachen und X beruht.
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