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Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 20.11.2015

Rechtsprechung
   BGH, 22.06.2016 - 5 StR 524/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14860
BGH, 22.06.2016 - 5 StR 524/15 (https://dejure.org/2016,14860)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2016 - 5 StR 524/15 (https://dejure.org/2016,14860)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2016 - 5 StR 524/15 (https://dejure.org/2016,14860)
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Volltextveröffentlichungen (15)

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  • HRR Strafrecht

    § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG; § 211 StGB; § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB
    Besondere Schwere der Schuld im Jugendstrafrecht (Vorrang des gerechten Schuldausgleichs; Erziehungsgedanke; Mord; tatrichterliche Abwägung; revisionsgerichtliche Überprüfung)

  • lexetius.com

    JGG § 105 Abs. 3 Satz 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Mord: Maßstab für das Merkmal der besonderes Schwere der Schuld bei einem Heranwachsenden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 105 Abs 3 S 2 JGG, § 57a Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 211 StGB
    Mord: Maßstab für das Merkmal der besonderes Schwere der Schuld bei einem Heranwachsenden

  • IWW

    § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG, § 17 Abs. 2 JGG, § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, § 473 Abs. 1 StPO, § 109 Abs. 2 Satz 1, § 74 JGG

  • Wolters Kluwer

    Tatgerichtliche Feststellung der besonderen Schwere der Schuld unter Abwägung aller im Einzelfall für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände; Vorrang des Gebots des gerechten Schuldausgleichs gegenüber dem Erziehungsgedanken

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    JGG § 105 Abs. 3 Satz 2
    Besondere Schwere der Schuld (§ 105 Abs. 3 Satz 2 JGG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 105 Abs. 3 S. 2
    Tatgerichtliche Feststellung der besonderen Schwere der Schuld unter Abwägung aller im Einzelfall für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände; Vorrang des Gebots des gerechten Schuldausgleichs gegenüber dem Erziehungsgedanken

  • rechtsportal.de

    Tatgerichtliche Feststellung der besonderen Schwere der Schuld unter Abwägung aller im Einzelfall für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände; Vorrang des Gebots des gerechten Schuldausgleichs gegenüber dem Erziehungsgedanken

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Ermordung eines 14-jährigen Mädchens: Urteil rechtskräftig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Jugendstrafrecht: Besondere Schwere der Schuld im Jugendstrafrecht

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die "besondere Schwere der Schuld" im JGG-Verfahren

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    BGH bestätigt Urteil wegen Ermordung einer 14-jährigen Schülerin - BGH bestätigt Urteil wegen Ermordung einer 14-jährigen Schülerin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 61, 193
  • NJW 2016, 2674
  • NStZ 2016, 685
  • StV 2016, 716 (Ls.)
  • JR 2017, 118
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. …

    Auszug aus BGH, 22.06.2016 - 5 StR 524/15
    aa) Die Entscheidung der Frage, ob die besondere Schwere der Schuld zu bejahen ist, hat das Tatgericht unter Abwägung aller im Einzelfall für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände zu treffen (vgl. BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, 370; Urteile vom 2. März 1995 - 1 StR 595/94, BGHSt 41, 57, 62;… vom 18. Juni 2014 - 5 StR 60/14, BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 29).
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere …

    Auszug aus BGH, 22.06.2016 - 5 StR 524/15
    aa) Die Entscheidung der Frage, ob die besondere Schwere der Schuld zu bejahen ist, hat das Tatgericht unter Abwägung aller im Einzelfall für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände zu treffen (vgl. BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, 370; Urteile vom 2. März 1995 - 1 StR 595/94, BGHSt 41, 57, 62;… vom 18. Juni 2014 - 5 StR 60/14, BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 29).
  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 361/96

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen …

    Auszug aus BGH, 22.06.2016 - 5 StR 524/15
    Es hat nur zu prüfen, ob das Tatgericht alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat; es ist aber gehindert, seine eigene Wertung an die Stelle derjenigen des Tatgerichts zu setzen (BGH, Urteil vom 30. März 2006 - 4 StR 567/05, NStZ 2006, 505, 506; Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 361/96, BGHSt 42, 226, 227).
  • BGH, 18.06.2014 - 5 StR 60/14

    Besondere Schuldschwere nach Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen …

    Auszug aus BGH, 22.06.2016 - 5 StR 524/15
    aa) Die Entscheidung der Frage, ob die besondere Schwere der Schuld zu bejahen ist, hat das Tatgericht unter Abwägung aller im Einzelfall für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände zu treffen (vgl. BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, 370; Urteile vom 2. März 1995 - 1 StR 595/94, BGHSt 41, 57, 62; vom 18. Juni 2014 - 5 StR 60/14, BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 29).
  • BGH, 30.03.2006 - 4 StR 567/05

    Feststellung der besonderen Schuldschwere (Verurteilung wegen Mordes; gebotene …

    Auszug aus BGH, 22.06.2016 - 5 StR 524/15
    Es hat nur zu prüfen, ob das Tatgericht alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat; es ist aber gehindert, seine eigene Wertung an die Stelle derjenigen des Tatgerichts zu setzen (BGH, Urteil vom 30. März 2006 - 4 StR 567/05, NStZ 2006, 505, 506; Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 361/96, BGHSt 42, 226, 227).
  • BGH, 08.11.2016 - 5 StR 390/16

    Berliner Verurteilung zweier Heranwachsender wegen Verbrennens einer schwangeren …

    Die Jugendkammer hat alle relevanten Strafzumessungstatsachen gesehen und in nicht zu beanstandender Weise gewichtet (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. Juni 2016 - 5 StR 524/15, NJW 2016, 2674 Rn. 11 ff.; zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 30.06.2020 - 3 StR 377/18

    Teilverzicht des zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen auf das …

    Ohne Rechtsfehler hat das Landgericht für den heranwachsenden Angeklagten K. wegen der besonderen Schwere der Schuld, die es nach zutreffenden Maßstäben (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2016 - 5 StR 524/15, BGHSt 61, 193 Rn. 11 mwN) angenommen hat, den Strafrahmen des § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG zugrunde gelegt.
  • LG Bamberg, 22.02.2018 - 71 KLs 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes nach Jugendstrafrecht

    Aufgrund dieser gesetzgeberischen Entscheidung kommt hier dem Gebot gerechten Schuldausgleichs gegenüber dem Erziehungsgedanken Vorrang zu (vgl. BGH, Urteil vom 22.06 2016 - 5 StR 524/15 -, Rn. 11 m.w.N., juris = BGHSt 61, 193 ff. = NJW 2016, 2674 f.; BGH…, Beschluss vom 08.11.2016 - 5 StR 390/16 - Rn. 8, juris = BGHSt 61, 302 ff. = NJW 2017, 1252 f.).

    Rn. 106 aa) Die Entscheidung der Frage, ob die besondere Schwere der Schuld zu bejahen ist, ist unter Abwägung aller im Einzelfall für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände zu treffen (BGH, Urteil vom 22. Juni 2016 - 5 StR 524/15 -, Rn. 9 m.w.N., juris = BGHSt 61, 193 ff. = NJW 2016, 2674 f.; oben I.2.a).

    Dieser ist im Übrigen Grund dafür, dass im Unterschied zum allgemeinen Strafrecht das Höchstmaß der Jugendstrafe zeitlich begrenzt ist (BGH, Urteil vom 22.06 2016 - 5 StR 524/15 -, Rn. 11 m.w.N., juris = BGHSt 61, 193 ff. = NJW 2016, 2674 f.; BGH…, Beschluss vom 08.11.2016 - 5 StR 390/16 -Rn. 8, juris = BGHSt 61, 302 ff. = NJW 2017, 1252 f.).

  • LG Trier, 05.12.2023 - 2a KLs 8031 Js 2384/23

    Mord und Raub mit Todesfolge: Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei …

    Hinsichtlich der Frage, ob die besondere Schwere der Schuld zu bejahen ist, sind auch im Jugendstrafrecht die von der Rechtsprechung zu § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 JGG entwickelten Maßstäbe heranzuziehen (BGH, Urteil 5 StR 524/15 v. 22.06.2016 - juris).

    Es sind mithin alle im Einzelfall für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände gegeneinander abzuwiegen (BGH, Urteil 5 StR 524/15 v. 22.06.2016 - juris).

  • BGH, 12.11.2019 - 1 StR 370/19

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Einstufung eines Tatmotives als niedrig)

    Es sind keine Umstände ersichtlich, die eine im Rahmen einer umfassenden Gesamtwürdigung zu begründende besondere Schuldschwere tragen könnten, zumal das Landgericht keine Beteiligung an der eigentlichen Tötungshandlung feststellen konnte (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2019 - 1 StR 238/19 Rn. 7;… vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 408/18 Rn. 5 …und vom 22. November 1994 - GSSt 2/94 Rn. 36, BGHSt 40, 360, 370; Urteile vom 22. Juni 2016 - 5 StR 524/15 Rn. 9, BGHSt 61, 193, 195 f.;… vom 2. März 1995 - 1 StR 595/94 Rn. 28, BGHSt 41, 57, 62 …und vom 18. Juni 2014 - 5 StR 60/14 Rn. 8, BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 29).
  • LG Heilbronn, 22.04.2024 - 2 KLs 35 Js 5260/23

    Jugendstrafverfahren in einem Raserfall: Illegales Kraftfahrzeug-Alleinrennen …

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung sind die zu § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB entwickelten Maßstäbe gleichermaßen auf § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG anzuwenden (BGH, Urteil vom 22. Juni 2016, 5 StR 524/15).

    Hiervon ausgehend setzt ein Fall des § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG voraus, dass das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, dass das Höchstmaß des § 105 Abs. 3 Satz 1 JGG auch unter Berücksichtigung des das Jugendstrafrecht leitenden Erziehungsgedankens nicht ausreicht (BGH, Urteil vom 22. Juni 2016, 5 StR 524/15).

  • BGH, 27.06.2019 - 1 StR 238/19

    Mord (Heimtücke)

    Ungeachtet dessen sind keine Umstände ersichtlich, die eine im Rahmen einer umfassenden Gesamtwürdigung zu begründende besondere Schuldschwere tragen könnten (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2016 - 5 StR 524/15 Rn. 9, BGHSt 61, 193-197; Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, 370; Urteile vom 2. März 1995 - 1 StR 595/94, BGHSt 41, 57, 62 …und vom 18. Juni 2014 - 5 StR 60/14, BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 29).

    Denn auch die vom Landgericht zur Begründung der besonders schweren Schuld des Angeklagten herangezogenen Tatfolgen für die Mutter der Geschädigten einerseits und die Zeugin R., der neuen Lebenspartnerin des Angeklagten, andererseits stellen - sollte es sich hierbei überhaupt um ein zu Lasten des Angeklagten berücksichtigungsfähiges Strafzumessungskriterium handeln (…vgl. zum Meinungsstand BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 159/17 Rn. 108 f. mwN;… vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11 Rn. 24, BGHSt 57, 123 ff.;… vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06 Rn. 57, BGHSt 51, 165, 180 …und vom 15. Mai 1985 - 2 StR 83/85 Rn. 7 ff.;… Beschlüsse vom 20. Juni 2017 - 4 StR 575/16 Rn. 8 f.; vom 22. Juni 2016 - 5 StR 524/15 Rn. 14, BGHSt 61, 193-197;… vom 16. März 1993 - 4 StR 602/92 Rn. 9 und vom 4. Juli 2002 - 3 StR 190/02;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 46 Rn. 34) - jedenfalls keinen hinreichend gewichtigen Umstand dar, der neben den vorhandenen Milderungsgründen die Feststellung der besonderen Schuldschwere rechtfertigen könnte.

  • LG Essen, 09.03.2026 - 25a KLs 70 Js 243/25
    Die Frage, ob die besondere Schwere der Schuld zu bejahen ist, hat ist unter Abwägung aller im Einzelfall für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände zu treffen, wobei die zu § 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB entwickelten Maßstäbe gleichermaßen anzuwenden sind (BGH, Urteil vom 22.6.2016 - 5 StR 524/15).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.11.2015 - 1 Ws 568/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41687
OLG Celle, 20.11.2015 - 1 Ws 568/15 (https://dejure.org/2015,41687)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.11.2015 - 1 Ws 568/15 (https://dejure.org/2015,41687)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. November 2015 - 1 Ws 568/15 (https://dejure.org/2015,41687)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Führungsaufsicht kann entfallen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entfallen der Führungsaufsicht bei belegbarer positiver Legalprognose

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 716
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 2143/07

    Eintritt von Führungsaufsicht kraft Gesetzes nach vollständiger Verbüßung der …

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2015 - 1 Ws 568/15
    Rn. 3 Zwar liegen mit dem Verbüßen der Einheitsjugendstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten die formellen Voraussetzungen der von Gesetzes wegen eintretenden Führungsaufsicht im Sinne von § 68 f Abs. 1 StGB vor (vgl. hierzu auch BVerfG NStZ-RR 2008, 217;… Fischer, Strafgesetzbuch, 62. Aufl., § 68 f Rn. 9).
  • OLG Hamm, 03.04.2012 - 1 Ws 166/12

    Tatsächliches Begehen einer abgeurteilten Tat durch einen tatleugnenden …

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2015 - 1 Ws 568/15
    Nach der Rechtsprechung soll ein Ausnahmefall im Sinne des § 68 f Abs. 2 StGB insbesondere dann angenommen werden können, wenn im letzten Stadium des Strafvollzugs Umstände eingetreten sind, die eine positive Prognose ermöglichen, eine Aussetzung des Strafrestes aber nicht mehr beschlossen werden konnte (OLG Hamm vom 3. April 2012 [AZ.: 1 Ws 166/12]).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2002 - 3 Ws 668/02

    Entfallen der Führungsaufsicht nach Vollverbüßung

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2015 - 1 Ws 568/15
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung nicht nur des erkennenden Senats anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat (vgl. nur OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2002, 283; KG vom 25 März 2014 [Az.: 2 Ws 54/14] und vom 5. August 2013 [Az.: 2 Ws 365/13]) und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Strafaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (OLG Köln NStZ-RR 2013, 58; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 347).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2000 - 1 Ws 189/00

    Aussetzung; Strafvollstreckung; Bewährung; Sozialprognose; Lebensführung; …

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2015 - 1 Ws 568/15
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung nicht nur des erkennenden Senats anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat (vgl. nur OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2002, 283; KG vom 25 März 2014 [Az.: 2 Ws 54/14] und vom 5. August 2013 [Az.: 2 Ws 365/13]) und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Strafaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (OLG Köln NStZ-RR 2013, 58; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 347).
  • KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14

    Führungsaufsicht: Entfallen der Führungsaufsicht nach vollständiger Verbüßung der …

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2015 - 1 Ws 568/15
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung nicht nur des erkennenden Senats anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat (vgl. nur OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2002, 283; KG vom 25 März 2014 [Az.: 2 Ws 54/14] und vom 5. August 2013 [Az.: 2 Ws 365/13]) und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Strafaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (OLG Köln NStZ-RR 2013, 58; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 347).
  • OLG Köln, 13.04.2012 - 2 Ws 197/12

    Entscheidung über das Entfallen der Führungsaufsicht nach Vollstreckung eines …

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2015 - 1 Ws 568/15
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung nicht nur des erkennenden Senats anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat (vgl. nur OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2002, 283; KG vom 25 März 2014 [Az.: 2 Ws 54/14] und vom 5. August 2013 [Az.: 2 Ws 365/13]) und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Strafaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (OLG Köln NStZ-RR 2013, 58; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 347).
  • KG, 06.02.2002 - 5 Ws 76/02
    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2015 - 1 Ws 568/15
    Selbst eine vorzeitige Entlassung in anderer Sache aufgrund einer günstigen Prognose gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB führt daher nicht automatisch auch zum Entfallen der Führungsaufsicht (…OLG Düsseldorf a.a.O.; KG vom 6. Februar 2002 [Az.: 5 Ws 76/02]) und Zweifel gehen zu Lasten des Verurteilten (…vgl. nur Fischer, a. a. O., § 68 f Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 29.03.2019 - 1 Ws 35/19

    Führungsaufsicht nach Verbüßung einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren

    Zwar wird, worauf sich auch der Verurteilte bezieht, die Verbüßung einer Jugendstrafe nicht ausdrücklich in § 68f Abs. 1 S. 1 StGB genannt, es entspricht aber der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass diese Norm auch auf den Fall der Verbüßung von Jugendstrafe zu erstrecken ist (siehe OLG Bamberg…, Beschluss vom 31.10.2006 - 1 Ws 637/06, juris Rn. 3, NStZ-RR 2007, 94; OLG Celle, Beschluss vom 20.11.2015 - 1 Ws 568/15, juris Rn. 3, StV 2016, 716; OLG Dresden…, Beschluss vom 31.08.2004 - 2 Ws 183/04, juris Rn. 4 ff., Rpfleger 2005, 107; OLG Hamm…, Beschluss vom 18.12.2013 - III-3 Ws 389/13, juris Rn. 3; OLG Jena…, Beschluss vom 14.08.2014 - 1 Ws 345/14, juris Rn. 22; OLG München, Beschluss vom 25.02.2002 - 1 Ws 1040/01, BeckRS 9998, 25594, NStZ-RR 2002, 183; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 25.11.2016 - 1 Ws 179/16, juris Rn. 8; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 11.11.2002 - 4 Ws 255/2002, juris Rn. 7, OLGSt JGG § 7 Nr. 1; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 23.02.2005 - 1 Ws 48/05, juris Rn. 6 f.;… siehe auch BeckOK-v. Heintschel-Heinegg, Ed. 41, § 68f StGB Rn. 8;… Fischer, 66. Aufl., § 68f StGB Rn. 4;… LK-Schneider, 12. Aufl., § 68f StGB Rn. 11;… MK-Groß, 3. Aufl., § 68f StGB Rn. 5;… Ostendorf, 10. Aufl., § 7 JGG Rn. 14;… Schönke/Schröder-Kinzing, 30. Aufl., § 68f StGB Rn. 4a).

    Nach der Novellierung des § 68f Abs. 1 StGB entspricht es nunmehr der ganz herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass es auf die Dauer der verbüßten Einheitsjugendstrafe ankommt (siehe OLG Bamberg…, Beschluss vom 31.10.2006 - 1 Ws 637/06, juris Rn. 5 f., NStZ-RR 2007, 94 (bereits unter Bezug auf das Reformvorhaben und unter ausdrücklicher Aufgabe der früheren entgegenstehenden Rechtsprechung); OLG Celle, Beschluss vom 20.11.2015 - 1 Ws 568/15, juris Rn. 3, StV 2016, 716; OLG Hamm…, Beschluss vom 18.12.2013 - III-3 Ws 389/13, juris Rn. 5; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 25.11.2016 - 1 Ws 179/16, juris Rn. 8;… ebenso Fischer, 66. Aufl., § 68f StGB Rn. 4;… LK- Schneider, 12. Aufl., § 68f StGB Rn. 11;… MK-Groß, 3. Aufl., § 68f StGB Rn. 5;… Ostendorf, 10. Aufl., § 7 JGG Rn. 14;… Schönke/Schröder-Kinzing, 30. Aufl., § 68f StGB Rn. 4a).

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 8 ME 146/20

    Abänderungsverfahren; Aufenthaltsverbot; aufschiebende Wirkung; Ausweisung; …

    Die Entscheidung nach § 68f Abs. 2 StGB verlangt neben konkreten Tatsachen für eine günstige Prognose einen höheren Grad der Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit als die Bewährungsaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB (…vgl. z.B. OLG Koblenz, Beschl. v. 12.5.2016 - 2 Ws 208/16 -, juris Rn. 5; OLG Celle, Beschl. v. 20.11.2015 - 1 Ws 568/15 -, juris Rn. 4;… KG Berlin, Beschl. v. 25.3.2014 - 2 Ws 54/14 -, juris Rn. 7;… OLG Köln, Beschl. v. 13.4.2012 - III-2 Ws 197/12 -, juris Rn. 7;… OLG Frankfurt, Beschl. v. 2.7.2002 - 3 Ws 668/02 -, juris Rn. 2;… OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.3.2000 - 1 Ws 189/00 -, juris Rn. 7), der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (bereits) eine erhebliche indizielle Bedeutung zukommt, soweit die Prognose der Wiederholungsgefahr - wie hier - im Rahmen einer grundrechtlich erforderlichen Abwägung zu berücksichtigen ist (…BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 21).
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