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Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.04.2016

Rechtsprechung
   BGH, 03.08.2016 - 4 StR 305/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26343
BGH, 03.08.2016 - 4 StR 305/16 (https://dejure.org/2016,26343)
BGH, Entscheidung vom 03.08.2016 - 4 StR 305/16 (https://dejure.org/2016,26343)
BGH, Entscheidung vom 03. August 2016 - 4 StR 305/16 (https://dejure.org/2016,26343)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (kein Beruhen des Urteils auf fälschlicher Anwendung der alten Rechtslage)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anwendbares Recht bei revisionsrechtlicher Überprüfung einer nach altem Recht angeordneten Unterbringung; Vereinbarkeit der Anordnung mit neuem Recht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 StGB vom 08.07.2016, § 63 StGB vom 13.11.1998, § 2 Abs 6 StGB, § 354a StPO
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anwendbares Recht bei revisionsrechtlicher Überprüfung einer nach altem Recht angeordneten Unterbringung; Vereinbarkeit der Anordnung mit neuem Recht

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 63 StGB, § 63 des Strafgesetzbuchs, § 2 Abs. 6 StGB, § 354a StPO, § 63 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Nachweis des Beruhens einer Unterbringungsanordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf der Nichtanwendung der Neufassung des § 63 StGB

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anwendbares Recht bei revisionsrechtlicher Überprüfung einer nach altem Recht angeordneten Unterbringung; Vereinbarkeit der Anordnung mit neuem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Lex Mollath, oder: Anwendung der Neuregelung und "erhebliche Straftat"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Psychiatrie - und die Neufassung der Unterbringungsvoraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 63
    Nachweis des Beruhens einer Unterbringungsanordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf der Nichtanwendung der Neufassung des § 63 StGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 35
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.11.2007 - 3 StR 390/07

    Dauer des Vorwegvollzugs (Bestimmung durch das Revisionsgericht); gesetzlicher …

    Auszug aus BGH, 03.08.2016 - 4 StR 305/16
    Obgleich § 63 StGB durch das Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuchs und zur Änderung anderer Vorschriften vom 8. Juli 2016 (BGBl. I 2016 S. 1610) mit Wirkung zum 1. August 2016 neu gefasst worden ist und diese Neufassung gemäß § 2 Abs. 6 StGB, § 354a StPO auf den vorliegenden Fall Anwendung findet (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07, NJW 2008, 1173;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 345a Rn. 1;… BT-Drucks. 18/7244, S. 41), hat die Unterbringungsanordnung Bestand.
  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 174/18

    Erheblichkeit der zu erwartenden Straftaten als Voraussetzung der Anordnung der …

    Insoweit beschränkte sich das Ziel der Neuregelung darauf, die in der Rechtsprechung bereits angelegte, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in zunehmendem Maße Bedeutung beimessende Entwicklung aufzugreifen und zu verstetigen, indem der frühere Gesetzestext - im Wesentlichen klarstellend - durch die Bestimmung ergänzt wurde, dass Taten zu erwarten sein müssen, durch welche die Opfer körperlich oder seelisch "erheblich' geschädigt oder "erheblich' gefährdet werden (…BT-Drucks. aaO, S. 18, 42; BGH, Beschluss vom 3. August 2016 - 4 StR 305/16, juris;… Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 63 Rn. 1).
  • BGH, 22.12.2016 - 4 StR 359/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Es handelt sich damit vorrangig um bestätigende Kodifizierungen (…vgl. BT-Drucks. 18/7244, S. 42; BGH, Beschluss vom 3. August 2016 - 4 StR 305/16, StV 2017, 35).
  • BGH, 12.10.2023 - 4 StR 136/23

    Revisionsbeschränkung (Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch: innerer …

    Die Neufassung ist mangels einer die Maßregelanordnung erfassenden Übergangsvorschrift (vgl. zur Vollstreckung Art. 316o Abs. 1 EGStGB, gültig ab 1. Februar 2024) gemäß § 2 Abs. 6 StGB, § 354a StPO im vorliegenden Fall anwendbar (vgl. - zu Änderungen im Maßregelrecht zwischen der tatrichterlichen Entscheidung und der Entscheidung des Revisionsgerichts - BGH, Beschluss vom 3. August 2016 - 4 StR 305/16, StV 2017, 35; Beschluss vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07, NStZ 2008, 213).
  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 421/16

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …

    Der Senat hat § 63 StGB in der seit 1. August 2016 geltenden Neufassung anzuwenden (§ 2 Abs. 6 StGB, § 354a StPO), mit der im Wesentlichen die Konkretisierungen der Anordnungsvoraussetzungen durch das Bundesverfassungsgericht und die höchstrichterliche Rechtsprechung kodifiziert worden sind (…vgl. BT-Drucks. 18/7244, S. 42; BGH, Beschluss vom 3. August 2016 - 4 StR 305/16, StV 2017, 35).
  • BGH, 20.12.2023 - 2 StR 175/23

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Verfahrenshindernis); Handeltreiben mit …

    a) Der Senat hat bei der revisionsrechtlichen Überprüfung einer Anordnung der Unterbringung gemäß § 2 Abs. 6 StGB, § 354a StPO die zum Zeitpunkt seiner Entscheidung aktuelle Gesetzesfassung zugrundezulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07, NStZ 2008, 213; vom 22. Januar 2008 - 5 StR 624/07; vom 3. August 2016 - 4 StR 305/16; vom 24. Oktober 2023 - 4 StR 364/23 und vom 7. November 2023 - 5 StR 345/23).
  • BGH, 07.12.2016 - 4 StR 500/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (kein Beruhen …

    Es handelt sich damit vorrangig um bestätigende Kodifizierungen (…vgl. BT-Drucks. 18/7244, S. 42; BGH, Beschluss vom 3. August 2016 - 4 StR 305/16).
  • OLG Karlsruhe, 13.11.2017 - 2 Ws 332/17

    Maßregelvollstreckung: Berücksichtigung einer einstweiligen Unterbringung bei …

    Da die Neufassung durch das Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuchs und zur Änderung anderer Vorschriften vom 08.07.2016 (BGBl. I 2016 S. 1610), mit dem vorrangig in der Rechtsprechung entwickelte Konkretisierungen kodifiziert worden sind (BT-Drs. 18/7244 S. 42), keine Veränderung des Beurteilungsmaßstabs mit sich gebracht hat (BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - 4 StR 305/16, juris), kann insoweit ergänzend auf die fortgeltende Bewertung im Senatsbeschluss vom 16.03.2015 (2 Ws 90/15) verwiesen werden.
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Rechtsprechung
   BGH, 12.04.2016 - 2 StR 483/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14767
BGH, 12.04.2016 - 2 StR 483/15 (https://dejure.org/2016,14767)
BGH, Entscheidung vom 12.04.2016 - 2 StR 483/15 (https://dejure.org/2016,14767)
BGH, Entscheidung vom 12. April 2016 - 2 StR 483/15 (https://dejure.org/2016,14767)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 54 Abs. 1 StGB
    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung psychischer Schäden beim Opfer)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafverfahren wegen sexueller Nötigung in mehreren Fällen: Strafzumessung bei psychischen Schäden des Tatopfers und langem Tatzeitraum

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 StGB, § 177 StGB
    Strafverfahren wegen sexueller Nötigung in mehreren Fällen: Strafzumessung bei psychischen Schäden des Tatopfers und langem Tatzeitraum

  • IWW

    § 46 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Berücksichtigung der Notwendigkeit psychologischer Unterstützung des Opfers zur Bewältigung des Geschehens infolge der Taten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Strafschärfende Berücksichtigung der Notwendigkeit psychologischer Unterstützung des Opfers zur Bewältigung des Geschehens infolge der Taten

  • rechtsportal.de

    Strafschärfende Berücksichtigung der Notwendigkeit psychologischer Unterstützung des Opfers zur Bewältigung des Geschehens infolge der Taten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sexuelle Nötigungen - und die psychologische Behandlung des Opfers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 242
  • NStZ-RR 2016, 366
  • StV 2017, 35
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.07.2014 - 2 StR 574/13

    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung von psychischen Tatfolgen beim Opfer)

    Auszug aus BGH, 12.04.2016 - 2 StR 483/15
    Sind sie dagegen unmittelbare Folge allein einzelner Taten, so können sie mit ihrem vollen Gewicht nur in diesen Fällen, nicht aber in gleicher Weise auch bei der Bemessung sämtlicher anderer Einzelstrafen in Ansatz gebracht werden (vgl. nur Senat, NStZ 2014, 701; NStZ-RR 2014, 340).
  • BGH, 22.07.2014 - 2 StR 84/14

    Gesamtstrafenbildung (Strafzumessung: Berücksichtigung von psychischen Schäden …

    Auszug aus BGH, 12.04.2016 - 2 StR 483/15
    Sind sie dagegen unmittelbare Folge allein einzelner Taten, so können sie mit ihrem vollen Gewicht nur in diesen Fällen, nicht aber in gleicher Weise auch bei der Bemessung sämtlicher anderer Einzelstrafen in Ansatz gebracht werden (vgl. nur Senat, NStZ 2014, 701; NStZ-RR 2014, 340).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 580/16

    Sexuelle Nötigung (Erheblichkeit der sexuellen Handlung: erforderliche …

    Ist das Klima sexueller Übergriffigkeit Folge aller oder einiger Taten, so kann dieses dem Angeklagten nur im Rahmen der Gesamtstrafenbildung oder nur in diesen Fällen, für die es festgestellt wurde, angelastet werden (vgl. Senat, Urteil vom 9. Juli 2014 - 2 StR 574/13, NStZ 2014, 701; Beschluss vom 12. April 2016 - 2 StR 483/15).

    Dies mag anders sein, wenn von vornherein eine Mehrzahl von Taten geplant ist und darin die nach § 46 Abs. 2 StGB berücksichtigungsfähige "rechtsfeindliche Gesinnung' des Täters zum Ausdruck kommt (Senat, Beschluss vom 12. April 2016 - 2 StR 483/15, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 23, mwN;… Fischer, StGB, 64. Aufl., § 46 Rn. 34a).

  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 581/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Für das weitere Verfahren weist der Senat auf seine Rechtsprechung zur Berücksichtigung von psychischen Schäden bei einer Tatserie sexuellen Kindesmissbrauchs hin (vgl. Senat, Beschluss vom 12. April 2016 - 2 StR 483/15, NStZ-RR 2016, 242; Urteil vom 9. Juli 2014 ? 2 StR 574/13, NStZ 2014, 701 mwN).
  • BGH, 18.07.2023 - 2 StR 423/22

    Zuhälterei (Ausbeutung: Entziehung eines erheblichen Teils der Einnahmen, gesamte …

    Demgegenüber findet eine Würdigung der Gesamtheit der Taten erst auf der Ebene der Gesamtstrafenbildung statt, wobei hier im Grundsatz gilt, dass diejenigen einzelfallbezogenen Gesichtspunkte, die schon auf Ebene der Einzelstrafen verwertet wurden, nicht erneut berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 269; Senat, Beschlüsse vom 12. April 2016 - 2 StR 483/15, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 23 …und vom 4. März 2020 - 2 StR 352/19, juris Rn. 27).
  • BGH, 27.08.2024 - 5 StR 346/24

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung einer Tatserie bei jeder …

    Zwar hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einer Entscheidung (BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - 2 StR 483/15, StV 2017, 35; dem folgend BGH, Beschluss vom 5. März 2024 - 6 StR 45/24; vgl. auch - anders gelagert - BGH, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 StR 535/14) in Abkehr von dieser ständigen Rechtsprechung und ohne deren Erwähnung vertreten, eine über einen langen Tatzeitraum reichende Tatserie dürfe bei der Bemessung der Einzelstrafe nur dann strafschärfend berücksichtigt werden, wenn sie von vorneherein geplant gewesen sei (…"Auch dass die Taten sich über einen langen Zeitraum erstreckten, durfte nicht bei der Strafrahmenwahl und der konkreten Zumessung der Einzelstrafen zu Ungunsten des Angeklagten berücksichtigt werden. Dass einer ersten oder zweiten Tat weitere nachgefolgt sind, ist regelmäßig für deren Unrechtsgehalt ohne strafzumessungsrelevante Bedeutung. Dies mag anders sein, wenn von vornherein eine Mehrzahl von Taten geplant sind und darin die nach § 46 Abs. 2 StGB berücksichtigungsfähige "rechtsfeindliche Gesinnung" des Täters zum Ausdruck kommt (vgl. Fischer, StGB, 63. Aufl., § 40 Rn. 34a)").
  • BGH, 05.03.2024 - 6 StR 45/24

    Versuchter schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Rücktritt vom Versuch …

    Zwar weist der Beschwerdeführer im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend darauf hin, dass der Zeitraum, über den sich seriell begangene Taten verteilen, grundsätzlich nicht bei jeder Einzeltat als strafschärfender Gesichtspunkt gewertet werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2015 - 2 StR 535/14; vom 12. April 2016 - 2 StR 483/15).
  • BGH, 18.03.2025 - 6 StR 146/24

    Sexualdelikte; Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation: einziger …

    Sollte das Landgericht wiederum zu der Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten gelangen, wird es im Rahmen der Strafzumessung zu beachten haben, dass gegen die strafschärfende Berücksichtigung des Umstands, dass der Tathandlung im Fall 1 der Urteilsgründe nach über zwei Jahren weitere Taten zum Nachteil der Nebenklägerin folgten, rechtliche Bedenken bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - 2 StR 483/15, Rn. 4; Urteil vom 19. Dezember 2002 - 3 StR 401/02, NStZ-RR 2003, 110, 111).
  • BayObLG, 30.07.2024 - 203 StRR 301/24

    Angeklagte, Strafausspruch, Feststellung, Generalstaatsanwaltschaft, …

    Dies kann anders sein, wenn von vornherein eine Mehrzahl von Taten geplant sind und darin die nach § 46 Abs. 2 StGB berücksichtigungsfähige "rechtsfeindliche Gesinnung" des Täters zum Ausdruck kommt, wobei eine strafschärfende Berücksichtigung später liegender Taten nicht zu einer Doppelbestrafung führen darf (BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - 2 StR 483/15 - juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 26. September 2001 - 2 StR 383/01-, juris).
  • OLG Köln, 26.10.2021 - 1 RVs 198/21
    Nur unter diesen Voraussetzungen kann eine weitere Strafbarkeit Hinweise auf den Unrechtsgehalt der früher begangenen Tat und die innere Einstellung des Täters zu ihr geben (BGH NStZ 1998, 404; BGH, Beschl. v. 12.04.2016 - 2 StR 483/15 - = NStZ-RR 2016, 242; SenE v. 02.08.2011 - III-1 RVs 92/11 - SenE v. 01.12.2017 - III-1 RVs 292/17 - SenE v. 20.07.2018 - III-1 RVs 154/18 - SenE v. 14.12.2018 - III-1 RVs 265/18 - SenE v. 08.10.2019 - III-1 RVs 187/19 -).
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