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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 02.03.2017 | BGH, 14.06.2016

Rechtsprechung
   BGH, 25.07.2017 - 3 StR 111/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,32366
BGH, 25.07.2017 - 3 StR 111/17 (https://dejure.org/2017,32366)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2017 - 3 StR 111/17 (https://dejure.org/2017,32366)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17 (https://dejure.org/2017,32366)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Abfassung der Urteilsgründe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafurteil - und die Darstellung der Indizien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe und der Beweiswürdigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 24
  • StV 2017, 799
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.2005 - 3 StR 238/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubter Besitz von …

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - 3 StR 111/17
    Dies vermeidet eine umfangreiche, das eigentliche Tatgeschehen in den Hintergrund drängende Darstellung von zuerst mehr oder minder belanglos erscheinenden Umständen und stellt zudem sicher, dass nur solche Tatsachen Erwähnung im Urteil finden, die in der Beweiswürdigung eine Rolle spielen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 238/05, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 14).
  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 179/15

    Unzulässigkeit von Verweisungen oder Bezugnahmen auf Schriftstücke oder andere …

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - 3 StR 111/17
    Es ist regelmäßig verfehlt, die Aussagen von Zeugen und Sachverständigen aus der Hauptverhandlung in ihren Einzelheiten mitzuteilen (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 179/15, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 30.05.2018 - 3 StR 486/17

    Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe (gesetzliche Vorgaben; Auswahl …

    Ebenso wenig ist es angezeigt, zu jeder Feststellung, mag sie in Bezug auf den Tatvorwurf noch so unwesentlich sein, einen Beleg in den Urteilsgründen zu erbringen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 3 StR 586/17, juris; vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17, juris; vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, juris; jew. mwN).
  • BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Tatbestandsmäßigkeit bei Fehlen oder …

    Dementsprechend ist regelmäßig verfehlt, Zeugenaussagen in allen - teilweise unbedeutenden - Einzelheiten wiederzugeben (BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, StraFo 2017, 458 f.;… vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, juris Rn. 10;… vom 16. September 2013 - 1 StR 264/13, juris Rn. 24; vom 8. Mai 2009 - 2 StR 147/09).
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16

    Flüssiggas I - Kartellbußgeldsache: Ermittlung des kartellbedingten Mehrerlöses …

    Denn die Beweiswürdigung soll keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme enthalten, sondern lediglich belegen, warum bestimmte bedeutsame Umstände so festgestellt worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17).
  • BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23

    Schwere Brandstiftung (in Brand gesetzt: selbständiges Weiterbrennen, nicht …

    Die für erwiesen erachteten Tatsachen, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden, müssen in den Urteilsgründen angegeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17;… Meyer-Goßner/ Appl, Die Urteile in Strafsachen, 30. Aufl. Rn. 284).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 380/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …

    Eine Dokumentation des Ermittlungsverfahrens und der Beweisaufnahme ist damit ebenso wenig angezeigt wie die Angabe eines Belegs für jede Feststellung, mag diese in Bezug auf den Tatvorwurf auch noch so unwesentlich sein (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, BeckRS 2017, 123281; vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17, BeckRS 2017, 131902; 23. Januar 2018 - 3 StR 586/17, BeckRS 2018, 3956; vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17, BeckRS 2018, 13607).
  • BGH, 05.10.2023 - 3 StR 227/23

    Elektronische Einreichung der Revisionsbegründungschrift (Eignung eines …

    Es ist nicht nötig, für jede einzelne Feststellung einen Beleg in den Urteilsgründen zu erbringen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, StV 2017, 799, 800; Urteile vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14, NStZ-RR 2014, 279, 280;… vom 28. Februar 2019 - 1 StR 604/17, StV 2019, 808 Rn. 58).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 191/18

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft …

    Dementsprechend ist es regelmäßig verfehlt, Zeugenaussagen in allen - teilweise unbedeutenden - Einzelheiten wiederzugeben (BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, StraFo 2017, 458 f.;… vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, juris Rn. 10;… vom 16. September 2013 - 1 StR 264/13, juris Rn. 24; vom 8. Mai 2009 - 2 StR 147/09).
  • BGH, 25.09.2025 - 6 StR 265/25

    Keine Tateinheit bei mehrfacher Ausübung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln …

    Dies vermeidet eine umfangreiche, das eigentliche Tatgeschehen in den Hintergrund drängende Darstellung von zuerst mehr oder minder belanglos erscheinenden Umständen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2005 - 3 StR 238/05, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 14; vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17).
  • BGH, 11.10.2017 - 1 StR 305/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: keine Wiedergabe der …

    Der Senat weist im Hinblick auf die sich aus § 267 Abs. 1 Satz 1, § 261 StPO ergebenden Anforderungen an tatrichterliche Urteile darauf hin, dass die Beweiswürdigung keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme enthalten, sondern lediglich belegen soll, warum bestimmte bedeutsame Umstände so festgestellt worden sind (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17 mwN).
  • OLG Hamm, 11.10.2018 - 3 RVs 32/18

    Besorgnis der Befangenheit, Vorsitzender Berufungskammer, Rat Berufungsrücknahem

    Dies vermeidet eine umfangreiche, das eigentliche Tatgeschehen in den Hintergrund drängende Darstellung von zuerst mehr oder minder belanglos erscheinenden Umständen und stellt zudem sicher, dass nur solche Tatsachen Erwähnung im Urteil finden, die in der Beweiswürdigung eine Rolle spielen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 238/05, juris und Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, juris).
  • BGH, 16.11.2017 - 3 StR 469/17

    Anforderungen an die Urteilsgründe (keine Notwendigkeit eines Belegs für …

  • KG, 30.03.2022 - 121 Ss 133/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung im Urteil; Vorliegen einer …

  • OLG Köln, 12.12.2024 - 1 ORbs 313/24
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 02.03.2017 - 4 StR 406/16 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,6966
BGH, 02.03.2017 - 4 StR 406/16 (1) (https://dejure.org/2017,6966)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2017 - 4 StR 406/16 (1) (https://dejure.org/2017,6966)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2017 - 4 StR 406/16 (1) (https://dejure.org/2017,6966)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Inbegriffsrüge (Nachweis eines Verstoßes; Rückschlüsse aus fehlender Erwähnung eines Beweisergebnisses)

  • HRR Strafrecht

    § 25 StGB; § 27 Abs. 1 StGB; § 52 Abs. 1 StGB
    Verhältnis von Beihilfe und späterer täterschaftlichen Beteiligung an derselben Tat (einheitliche täterschaftliche Tat; sukzessive Mittäterschaft)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Inbegriffsrüge im Strafverfahren: Fehlende Erwähnung eines Beweisergebnisses in den Urteilsgründen; unterbliebene Erörterung eines Beweisergebnisses im Rahmen der Beweiswürdigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO
    Inbegriffsrüge im Strafverfahren: Fehlende Erwähnung eines Beweisergebnisses in den Urteilsgründen; unterbliebene Erörterung eines Beweisergebnisses im Rahmen der Beweiswürdigung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB, § 265 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzrechtliche Bewertung der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und der Beihilfe zur Freiheitsberaubung; Zurechnung einer Tat nach den Grundsätzen der sukzessiven Mittäterschaft

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Generalbundesanwalts zum Beweisergebnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Konkurrenzrechtliche Bewertung der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und der Beihilfe zur Freiheitsberaubung; Zurechnung einer Tat nach den Grundsätzen der sukzessiven Mittäterschaft

  • datenbank.nwb.de

    Inbegriffsrüge im Strafverfahren: Fehlende Erwähnung eines Beweisergebnisses in den Urteilsgründen; unterbliebene Erörterung eines Beweisergebnisses im Rahmen der Beweiswürdigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das übergangene Beweisergebnis - und die Inbegriffsrüge

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Konkurrenzrechtliche Bewertung der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und der Beihilfe zur Freiheitsberaubung; Zurechnung einer Tat nach den Grundsätzen der sukzessiven Mittäterschaft

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 261 ; StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Generalbundesanwalts zum Beweisergebnis

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sukzessive Mittäterschaft bei Dauerdelikten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 185
  • StV 2017, 799
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.2016 - 4 StR 563/15

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnützen der besonderen Verhältnisse des …

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - 4 StR 406/16
    Damit bezieht sich ihr Einverständnis auf die Gesamttat, sodass ihr nach den Grundsätzen der sukzessiven Mittäterschaft (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2016 - 4 StR 563/15, NStZ 2016, 607, 609 mwN) die gesamte Tat zugerechnet werden kann.
  • BGH, 04.03.2009 - 2 StR 578/08

    Urteilsberichtigung und Ausschluss der Beschwer durch vom Landgericht angenommene …

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - 4 StR 406/16
    Der Senat ändert den Schuldspruch entsprechend, wobei die von der Strafkammer zutreffend angenommene Verwirklichung der Qualifikation des § 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2009 - 2 StR 578/08).
  • BGH, 16.05.2024 - 3 StR 112/23

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Verbreitung, Erwerb und Besitz …

    Entscheidend ist, ob der betreffende Umstand nach der zum Zeitpunkt der Urteilsfindung gegebenen Beweislage erörterungsbedürftig gewesen ist, sich also nach dieser eine Behandlung in den Urteilsgründen aufgedrängt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2017 - 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185; Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 120/11, NStZ 2012, 49;… MüKoStPO/Bartel, 2. Aufl., § 261 Rn. 109, 432;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 261 Rn. 48;… KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 261 Rn. 206).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    (1) Die Verfahrensrüge nach § 261 StPO ("Inbegriffsrüge"), mit der die Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung wegen der nicht erschöpfenden Würdigung des Beweismaterials gerügt wird, weil ein Beweismittel, dessen Existenz sich zwar nicht aus den Urteilsgründen, aber aus außerhalb dieser liegenden Umständen ergibt, im Urteil keinen Niederschlag gefunden hat, kann der Revision nur dann zum Erfolg verhelfen, wenn sich mit Rücksicht auf die sonstigen Feststellungen eine Erörterung aufdrängen musste (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2010 - 2 StR 495/10, NStZ-RR 2011, 214;… KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 210), mithin das Revisionsgericht die Erörterungsbedürftigkeit des übergangenen Beweismittels ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung aus den Urteilsgründen selbst beurteilen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2017 - 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185;… LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 337 Rn. 58;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 261 Rn. 48).
  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19

    Betrug (Täuschung durch Geltendmachung eines Anspruchs; Tatsachenkern; …

    Soweit der Beschwerdeführer auf eine nicht erschöpfende Würdigung des Gutachtens des Zeugen H. und der schriftlichen Einlassung des ehemaligen Mitangeklagten S. verweist, hängt eine Erörterungsbedürftigkeit maßgeblich von den Aussagen dieser Personen in der Hauptverhandlung ab, deren Inhalt wegen des Verbots der Rekonstruktion der tatrichterlichen Beweisaufnahme nicht feststellbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2017 - 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185; vom 3. Juli 2019 - 4 StR 459/18, NStZ-RR 2019, 286).
  • BGH, 23.10.2024 - 4 StR 488/23

    Besitz von Betäubungsmitteln (Cannabis); Schuldspruch (gemeinschaftliche …

    Ob der Inhalt des lediglich ergänzend zur Vernehmung des Ermittlungsrichters S. verlesenen Protokolls erörterungspflichtig war (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 16. Mai 2024 - 3 StR 112/23 Rn. 59 mwN), hängt maßgeblich von dessen Zeugenaussage als auch von den Angaben des Zeugen B. sowie der Telekommunikation zwischen ihm und dem Angeklagten ab, deren Inhalt für den Senat wegen des im Revisionsverfahren geltenden Verbots der Rekonstruktion der tatrichterlichen Beweisaufnahme nicht feststellbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2017 - 4 StR 406/16; Beschluss vom 25. September 2013 - 4 StR 316/13 mwN).
  • OLG Celle, 15.12.2023 - 1 ORs 2/23

    Revision in einem Verfahren wegen der Verurteilung des Angeklagten wegen …

    Denn Voraussetzung wäre, dass der Umstand - mithin vorliegend die Unterschiede in der Tätigkeitsbeschreibung zwischen Groß- und Außenhandelskaufmann einerseits und Einzelhandelskaufmann andererseits - nach der zum Zeitpunkt der Urteilsfindung gegebenen Beweislage überhaupt erörterungsbedürftig gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2017 - 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185).
  • BGH, 30.01.2025 - 4 StR 375/24

    Mord (Heimtücke: kein heimliches Vorgehen, maßgeblicher Zeitpunkt, Zeitspanne …

    Entscheidend ist, ob der betreffende Umstand nach der zum Zeitpunkt der Urteilsfindung gegebenen Beweislage erörterungsbedürftig gewesen ist, sich also nach dieser eine Behandlung in den Urteilsgründen aufgedrängt hat (vgl. BGH…, Urteil vom 16. Mai 2024 - 3 StR 112/23 Rn. 59 mwN; Beschluss vom 2. März 2017 - 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185).
  • BGH, 24.10.2018 - 5 StR 229/18

    Abgrenzung von Vernehmung zur Sache und Vernehmung zu den persönlichen …

    Ob der Angeklagte sich im Rahmen seiner Sacheinlassung über andere, erörterungsbedürftige Umstände als zu seinem Werdegang geäußert hat, kann ohne eine - unzulässige - Rekonstruktion der Hauptverhandlung nicht festgestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 2016 - 5 StR 125/16; Beschluss vom 2. Februar 2017 - 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185).
  • BGH, 27.09.2022 - 5 StR 223/22

    Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Beweisantrag auf Einholung eines …

    Deren Inhalt ist dem Senat jedoch wegen des im Revisionsverfahren geltenden Verbots der Rekonstruktion der tatrichterlichen Beweisaufnahme nicht zugänglich (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2017 - 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185).
  • BGH, 03.07.2019 - 4 StR 459/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Verbot der Rekonstruktion der …

    Ob die zum Gegenstand der Verfahrensrüge gemachten Inhalte eines Briefes und eines Chat-Verlaufs, die dem Zeugen A. in der Hauptverhandlung vorgehalten worden sind, von der Strafkammer hätten erörtert werden müssen, hängt maßgeblich von der Aussage des Zeugen in der Hauptverhandlung ab, deren Inhalt für den Senat wegen des im Revisionsverfahren geltenden Verbots der Rekonstruktion der tatrichterlichen Beweisaufnahme nicht feststellbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2017 - 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185 mwN).
  • BayObLG, 01.12.2020 - 206 StRR 2713/19

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine

    Dies kann der Fall sein, wenn beanstandet wird, eine in der Hauptverhandlung verlesene Urkunde oder eine verlesene Zeugenaussage sei nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt worden (…Ott a.a.O. Rn. 192; BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008, 3 StR 481/07, NStZ 2008, 475; NStZ 2009, 404; vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. März 2017, 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185).
  • BGH, 27.01.2026 - 4 StR 604/25

    Maßnahme der Einziehung des Fahrzeugs als Nebenstrafe und …

  • BayObLG, 28.05.2020 - 205 StRR 9/20

    Alternativrüge bei Widerspruch zwischen Urteilsgründen und Akteninhalt

  • BGH, 19.03.2019 - 5 StR 429/18

    Gerichtliche Berücksichtigung protokollierter Erklärungen des Beschwerdeführers …

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 14.06.2016 - 3 StR 196/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,23510
BGH, 14.06.2016 - 3 StR 196/16 (https://dejure.org/2016,23510)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2016 - 3 StR 196/16 (https://dejure.org/2016,23510)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - 3 StR 196/16 (https://dejure.org/2016,23510)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 265 StPO; § 25 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) StGB
    Erfolgreiche Verfahrensrüge bei fehlendem rechtlichen Hinweis (beabsichtigte Verurteilung wegen Allein- anstatt Mittäterschaft; Beruhen bereits bei nicht auszuschließender Möglichkeit einer anderen Verteidigung; besonders schwerer Raub (Feststellungen zum Vorhandensein ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Schwerer Raub: Rechtlicher Hinweis bei Annahme einer anderen Teilnahmeform; Urteilsfeststellungen zur konkreten Todesgefahr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 250 Abs 2 Nr 3 Buchst b StGB, § 265 Abs 1 StPO
    Schwerer Raub: Rechtlicher Hinweis bei Annahme einer anderen Teilnahmeform; Urteilsfeststellungen zur konkreten Todesgefahr

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 25 Abs. 2 StGB, § 250 Abs. 2 StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a StGB

  • Wolters Kluwer

    Unterlassener Hinweis auf die Veränderung eines rechtlichen Gesichtspunkts; Gerichtliche Änderung der Teilnahmeform (hier: Verurteilung wegen Alleintäterschaft statt Mittäterschaft) mit Blick auf die unverändert zugelassene Anklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Unterlassener Hinweis auf die Veränderung eines rechtlichen Gesichtspunkts; Gerichtliche Änderung der Teilnahmeform (hier: Verurteilung wegen Alleintäterschaft statt Mittäterschaft) mit Blick auf die unverändert zugelassene Anklage

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fehlender rechtlicher Hinweis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwerer Raub - Schläge gegen den Kopf und die Frage des Vorsatzes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Angeklagt als Mittäter - verurteilt als Alleintäter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 778 (Ls.)
  • StV 2017, 799
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.02.1989 - 1 StR 24/89

    Erforderlichkeit eines Hinweises auf eine Veränderung des rechtlichen …

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 3 StR 196/16
    Will das Gericht im Urteil von einer anderen Teilnahmeform ausgehen als die unverändert zugelassene Anklage, so muss es den Angeklagten gemäß § 265 Abs. 1 StPO zuvor darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, seine Verteidigung darauf einzurichten; das gilt auch bei einer Verurteilung wegen Alleintäterschaft statt Mittäterschaft (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1957 - 1 StR 318/57, BGHSt 11, 18, 19;… Beschlüsse vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77, juris Rn. 1; vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5; vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90, NStZ 1990, 449; Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 474/95, StV 1997, 64;… Beschlüsse vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00, juris Rn. 3;… vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 260/08, juris Rn. 8;… vom 22. März 2012 - 4 StR 651/11, juris Rn. 3;… vom 30. Juli 2013 - 2 StR 150/13, juris Rn. 1).

    Abgesehen davon, dass der Anklagevorwurf - wie sich aus dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen ergibt - außerdem auf der Annahme gründete, dass A. dem Angeklagten während der Tatausführung telefonisch Anweisungen erteilte, kommt es für die Beruhensfrage nicht darauf an, ob die Möglichkeit einer anderen Verteidigung nahe liegt; es genügt vielmehr, dass sie nicht mit Sicherheit auszuschließen ist (…BGH, Beschlüsse vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77, juris Rn. 2; vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5); das ist hier der Fall.

  • BGH, 07.09.1977 - 3 StR 299/77

    Revisionserfolg wegen Formfehler des Gerichts - Unterlassen auf den Hinweis der …

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 3 StR 196/16
    Will das Gericht im Urteil von einer anderen Teilnahmeform ausgehen als die unverändert zugelassene Anklage, so muss es den Angeklagten gemäß § 265 Abs. 1 StPO zuvor darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, seine Verteidigung darauf einzurichten; das gilt auch bei einer Verurteilung wegen Alleintäterschaft statt Mittäterschaft (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1957 - 1 StR 318/57, BGHSt 11, 18, 19; Beschlüsse vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77, juris Rn. 1;… vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5; vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90, NStZ 1990, 449; Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 474/95, StV 1997, 64;… Beschlüsse vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00, juris Rn. 3;… vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 260/08, juris Rn. 8;… vom 22. März 2012 - 4 StR 651/11, juris Rn. 3;… vom 30. Juli 2013 - 2 StR 150/13, juris Rn. 1).

    Abgesehen davon, dass der Anklagevorwurf - wie sich aus dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen ergibt - außerdem auf der Annahme gründete, dass A. dem Angeklagten während der Tatausführung telefonisch Anweisungen erteilte, kommt es für die Beruhensfrage nicht darauf an, ob die Möglichkeit einer anderen Verteidigung nahe liegt; es genügt vielmehr, dass sie nicht mit Sicherheit auszuschließen ist (BGH, Beschlüsse vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77, juris Rn. 2;… vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5); das ist hier der Fall.

  • BGH, 23.07.2004 - 2 StR 101/04

    Schwere räuberische Erpressung (Gefahr des Todes; Vorsatz); Strafzumessung …

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 3 StR 196/16
    § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b StGB setzt zumindest bedingten Vorsatz des Täters in Bezug auf den Eintritt der konkreten Gefahr des Todes voraus (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2004 - 2 StR 101/04, NStZ 2005, 156, 157).
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