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Rechtsprechung
   BGH, 26.04.2017 - 2 StR 574/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,21825
BGH, 26.04.2017 - 2 StR 574/16 (https://dejure.org/2017,21825)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2017 - 2 StR 574/16 (https://dejure.org/2017,21825)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16 (https://dejure.org/2017,21825)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 184h Nr. 1 StGB; § 184i StGB
    Begriffsbestimmungen (Erheblichkeit einer sexuellen Handlung; Auslegung des Begriffs der Erheblichkeit nach Einführung des Tatbestandes der sexuellen Belästigung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 3 StGB, § 184h Nr 1 StGB, § 184i StGB
    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und Kindern: Erheblichkeit der sexuellen Handlung

  • IWW

    § 176 Abs. 1 StGB, § 184h Nr. 1 StGB, § 176 StGB, § 2 Abs. 3 StGB, § 184i StGB, §§ 174, 176, 177 StGB

  • Wolters Kluwer

    Sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit; Sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung des im jeweiligen Tatbestand geschützten Rechtsguts; Gesamtbetrachtung aller Umstände im Hinblick auf die Gefährlichkeit der Handlung für das jeweils betroffene Rechtsgut

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und Kindern: Erheblichkeit der sexuellen Handlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit; Sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung des im jeweiligen Tatbestand geschützten Rechtsguts; Gesamtbetrachtung aller Umstände im Hinblick auf die Gefährlichkeit der Handlung für das jeweils betroffene Rechtsgut

  • rechtsportal.de

    Sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit; Sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung des im jeweiligen Tatbestand geschützten Rechtsguts; Gesamtbetrachtung aller Umstände im Hinblick auf die Gefährlichkeit der Handlung für das jeweils betroffene Rechtsgut

  • datenbank.nwb.de

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und Kindern: Erheblichkeit der sexuellen Handlung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Das Streicheln der Tochter im Genitalbereich über der Hose": Erhebliche sexuelle Handlung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindesmissbrauch - und die sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 277
  • NStZ-RR 2017, 367
  • StV 2018, 239
  • StraFo 2017, 285
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.09.2016 - 2 StR 558/15

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Begriff der sexuellen Handlung:

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 2 StR 574/16
    Als erheblich in diesem Sinne sind solche sexualbezogenen Handlungen zu werten, die nach Art, Intensität und Dauer eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung des im jeweiligen Tatbestand geschützten Rechtsguts besorgen lassen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 24. September 1980 - 3 StR 255/80, BGHSt 29, 336, 338; vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, NJW 1992, 324; vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 417/11, NStZ 2012, 269, 270; vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44).

    Bei Tatbeständen, die Kinder und Jugendliche schützen, können weniger strenge Maßstäbe anzulegen sein (vgl. Senat, Urteil vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44; Heger in Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 184g Rn. 6; Laubenthal in Festschrift für Streng, 2017, S. 87, 95).

    Auszuscheiden sind vielmehr kurze oder aus anderen Gründen unbedeutende Berührungen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44).

  • BGH, 24.09.1991 - 5 StR 364/91

    Sexuelle Handlungen an schlafendem Kind

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 2 StR 574/16
    Als erheblich in diesem Sinne sind solche sexualbezogenen Handlungen zu werten, die nach Art, Intensität und Dauer eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung des im jeweiligen Tatbestand geschützten Rechtsguts besorgen lassen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 24. September 1980 - 3 StR 255/80, BGHSt 29, 336, 338; vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, NJW 1992, 324; vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 417/11, NStZ 2012, 269, 270; vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44).
  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 255/80

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 2 StR 574/16
    Als erheblich in diesem Sinne sind solche sexualbezogenen Handlungen zu werten, die nach Art, Intensität und Dauer eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung des im jeweiligen Tatbestand geschützten Rechtsguts besorgen lassen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 24. September 1980 - 3 StR 255/80, BGHSt 29, 336, 338; vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, NJW 1992, 324; vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 417/11, NStZ 2012, 269, 270; vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44).
  • BGH, 06.05.1992 - 2 StR 490/91

    Erheblichkeit der sexuellen Handlung - Gefährlichkeitsgrad - Rechtsgutverletzung

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 2 StR 574/16
    Das bedurfte aber keiner besonderen Begründung (vgl. Senat, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 1).
  • BGH, 01.12.2011 - 5 StR 417/11

    Nötigung; sexuelle Nötigung (Erheblichkeit); lückenhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 2 StR 574/16
    Als erheblich in diesem Sinne sind solche sexualbezogenen Handlungen zu werten, die nach Art, Intensität und Dauer eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung des im jeweiligen Tatbestand geschützten Rechtsguts besorgen lassen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 24. September 1980 - 3 StR 255/80, BGHSt 29, 336, 338; vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, NJW 1992, 324; vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 417/11, NStZ 2012, 269, 270; vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44).
  • BGH, 09.07.1986 - 3 StR 206/86

    Feststellungen zum Gesamtvorsatz und zum Tatbeginn als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 2 StR 574/16
    Das bedurfte aber keiner besonderen Begründung (vgl. Senat, Urteil vom 6. Mai 1992 - 2 StR 490/91, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 1).
  • BGH, 13.03.2018 - 4 StR 570/17

    Sexuelle Belästigung (Berührung in sexuell bestimmter Weise: Auslegung des

    a) Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals der körperlichen Berührung "in sexuell bestimmter Weise' im Sinne von § 184i Abs. 1 StGB - diese Vorschrift ist durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 4. November 2016 (BGBl. I, S. 2460) eingeführt worden - hat sich der Bundesgerichtshof bislang nicht geäußert (zum Verhältnis der Vorschrift zu § 184h StGB vgl. BGH, Urteile vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16 und 2 StR 580/16, StV 2018, 238 ff.).

    Der Gesetzgeber sah sich also maßgeblich durch die Erheblichkeitsgrenze des § 184h Nr. 1 StGB veranlasst, den Tatbestand der sexuellen Belästigung einzuführen, um auch weniger gravierende Handlungsformen strafrechtlich zu erfassen (ebenso BGH, Urteile vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16 und 2 StR 580/16, aaO).

  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 580/16

    Sexuelle Nötigung (Erheblichkeit der sexuellen Handlung: erforderliche

    Der Gesetzgeber bezweckte mit der Einführung des § 184i StGB nicht, bisher von § 184h Nr. 1 StGB aF erfasste Verhaltensweisen aus dem Schutzbereich herauszulösen und diese nunmehr nur noch unter den dort genannten Voraussetzungen in § 184i StGB unter Strafe zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16).
  • BGH, 22.08.2017 - 1 StR 216/17

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen

    Als erheblich sind solche sexualbezogenen Handlungen zu werten, die nach Art, Intensität und Dauer eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung des im jeweiligen Tatbestand geschützten Rechtsguts besorgen lassen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 417/11, NStZ 2012, 269, 270; vom 10. März 2016 - 3 StR 437/15, NJW 2016, 2049; vom 4. Mai 2017 - 3 StR 87/17 Rn. 7 mwN und vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16, StraFo 2017, 285 f.; Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 122/17, NStZ 2017, 527).

    Dazu bedarf es einer Gesamtbetrachtung aller Umstände im Hinblick auf die Gefährlichkeit der Handlung für das jeweils betroffene Rechtsgut; unter diesem Gesichtspunkt belanglose Handlungen scheiden aus (BGH, Urteile vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 417/11, NStZ 2012, 269, 270; vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44; vom 4. Mai 2017 - 3 StR 87/17 Rn. 7 mwN und vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16, StraFo 2017, 285 f.).

    Diese Maßstäbe für die Beurteilung der Erheblichkeit sind durch die Einführung von § 184i StGB nicht verändert worden (näher BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16, StraFo 2017, 285 f.).

    Vor allem ist daran festzuhalten, dass bei der Bewertung der Erheblichkeit im Rahmen von Sexualstraftatbeständen zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen wegen deren besonderen Schutzwürdigkeit weniger strenge Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH, Urteile vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44 und vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16, StraFo 2017, 285 f. mwN; Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 122/17, NStZ 2017, 527; siehe auch BGH, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11 Rn. 25 mwN).

  • BGH, 18.01.2023 - 5 StR 218/22

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Erheblichkeit von sexuellen Handlungen)

    Die Einführung des Auffangtatbestandes des § 184i StGB wirkt sich ebenfalls nicht auf den Maßstab der Erheblichkeit im Sinne des § 184h Nr. 1 StGB aus (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16, NStZ-RR 2017, 277, 278).
  • BGH, 21.11.2023 - 4 StR 72/23

    Anforderungen an das sich aus § 158 Abs. 2 StPO ergebenden

    Kurze, flüchtige oder aus anderen Gründen für das geschützte Rechtsgut unbedeutende Berührungen genügen jedoch auch hier regelmäßig nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 122/17 Rn. 6; Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 24.05.2022 - 4 StR 72/22

    Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre (Revision: Beruhen,

    Kurze, flüchtige oder aus anderen Gründen für das geschützte Rechtsgut unbedeutende Berührungen genügen jedoch auch im Anwendungsbereich der §§ 174 ff. StGB grundsätzlich nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 122/17, NStZ 2017, 527, 528; Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16, NStZ-RR 2017, 277, 278; Urteil vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44; Beschluss vom 10. September 1998 - 1 StR 476/98, NStZ 1999, 45).
  • VG Neustadt, 18.09.2017 - 5 K 889/16

    Gewicht des öffentlichen Interesses an der Durchführung erkennungsdienstlicher

    Liegt danach eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung vor, ist die Erheblichkeitsschwelle überschritten (BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16 -, NStZ-RR 2017, 277).

    Zur Beurteilung der Erheblichkeit bedarf es einer Gesamtbetrachtung aller Umstände im Hinblick auf die Gefährlichkeit der Handlung für das jeweils betroffene Rechtsgut; unter diesem Gesichtspunkt belanglose Handlungen scheiden aus (BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16 -, NStZ-RR 2017, 277).

  • LG Kempten, 11.03.2021 - 1 KLs 110 Js 9238/20

    Anordnung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus bei sexueller Handlung

    Liegt danach eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung vor, ist die Erheblichkeitsschwelle überschritten (BGH NStZ 2012, 269 (270); 2017, 527; NStZ-RR 2017, 277).

    Bestimmend ist auch der Grad der Gefährlichkeit der Handlung, weshalb eine sexuell getönte Handlung gegenüber einem Kind eher erheblich ist als gegenüber einem Erwachsenen (BGH NStZ 2007, 700; 2017, 527; NStZ-RR 2017, 43; 2017, 277; 2019, 143).

  • BGH, 24.08.2023 - 2 StR 271/23

    Revision des Angeklagten in einem Verfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs

    Auszuscheiden sind vielmehr kurze oder aus anderen Gründen unbedeutende Berührungen (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteile vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43, 44; vom 26. April 2017 - 2 StR 574/16, NStZ-RR 2017, 277, 278; BGH, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 StR 72/22, juris Rn. 11 f.; jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.05.2017 - 1 StR 130/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,20509
BGH, 22.05.2017 - 1 StR 130/17 (https://dejure.org/2017,20509)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2017 - 1 StR 130/17 (https://dejure.org/2017,20509)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2017 - 1 StR 130/17 (https://dejure.org/2017,20509)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG, § 337 Abs. 1 StPO, § 171b Abs. 1 Satz 1 GVG

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Vernehmung von Zeugen im Umfang ihrer persönlichen Beziehung zum Angeklagten

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Berufen eines Strafurteils auf der ungesetzlichen Erweiterung der Öffentlichkeit

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Revision in Strafsachen: Berufen eines Strafurteils auf der ungesetzlichen Erweiterung der Öffentlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Vernehmung von Zeugen im Umfang ihrer persönlichen Beziehung zum Angeklagten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Vernehmung von Zeugen im Umfang ihrer persönlichen Beziehung zum Angeklagten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2017, 285
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.10.2016 - 5 StR 234/16

    Änderung des Adhäsionsausspruchs

    Auszug aus BGH, 22.05.2017 - 1 StR 130/17
    Diese Umstände stehen nach den Urteilsgründen in keinem Zusammenhang mit den abgeurteilten Taten, so dass der Senat vorliegend sicher ausschließen kann, dass die Schlussvorträge weitere den Angeklagten entlastende Gesichtspunkte erbracht hätten, wenn in nicht öffentlicher Sitzung plädiert worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 5 StR 234/16).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.06.2017 - 2 StR 536/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,22172
BGH, 06.06.2017 - 2 StR 536/16 (https://dejure.org/2017,22172)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2017 - 2 StR 536/16 (https://dejure.org/2017,22172)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2017 - 2 StR 536/16 (https://dejure.org/2017,22172)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 404 Abs. 1 StPO
    Grundsätze der Strafzumessung (Darlegung der von Vorderrichtern angestellten Strafzumessungsgesichtspunkte); Antrag des Verletzten (separate Stellung eines Adhäsionsantrages nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 404 Abs 1 S 1 StPO, § 114 ZPO, §§ 114 ff ZPO, § 224 StGB
    Strafverfahren: Stellung eines Adhäsionsantrags unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 404 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Gesamtstrafenausspruchs auf die Revision; Adhäsionsantrag unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Aufhebung der Adhäsionsentscheidung

  • rewis.io

    Strafverfahren: Stellung eines Adhäsionsantrags unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Änderung des Gesamtstrafenausspruchs auf die Revision; Adhäsionsantrag unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Aufhebung der Adhäsionsentscheidung

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 404 Abs. 1 S. 1
    Änderung des Gesamtstrafenausspruchs auf die Revision; Adhäsionsantrag unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Aufhebung der Adhäsionsentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Stellung eines Adhäsionsantrags unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2017, 285
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11

    Prozessuale Tat; Anklagegrundsatz; Identität der Tat (individualisierende

    Auszug aus BGH, 06.06.2017 - 2 StR 536/16
    Dies führt zur Aufhebung der Adhäsionsentscheidung und - da auch hinsichtlich der Gesamtstrafenaussprüche zurückzuverweisen ist - auch hinsichtlich des zivilrechtlichen Teils des Urteils zur Zurückverweisung an das Landgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 194/15

    Verspätung der mündlichen Stellung des Adhäsionsantrags nach dem Schlussvortrag

    Auszug aus BGH, 06.06.2017 - 2 StR 536/16
    Denn das Prozesskostenhilfeverfahren führt weder zur Rechtshängigkeit der Anträge noch macht es die Fristenregelung des § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO gegenstandslos (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 3 StR 194/15).'.
  • BGH, 08.02.2011 - 4 StR 658/10

    Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch (Erörterungsmangel)

    Auszug aus BGH, 06.06.2017 - 2 StR 536/16
    Bei der Gesamtstrafenbildung hat die Strafkammer zwar den vom jeweiligen Vorderrichter angestellten Strafzumessungsgesichtspunkten "ausschlaggebende Bedeutung' zugemessen, hat es aber versäumt, diese in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10).
  • BGH, 18.07.2018 - 4 StR 170/18

    Mord (Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln); Brandstiftung (Begriff der Hütte);

    a) Soweit das Landgericht eine Adhäsionsentscheidung zugunsten der Nebenklägerin getroffen hat, mangelt es bereits an dem nach § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO erforderlichen Adhäsionsantrag, was von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2017 - 2 StR 536/16, StraFo 2017, 285; vom 16. Dezember 2008 - 4 StR 542/08, NStZ 2009, 586; KK-StPO/Zabeck, 7. Aufl., § 404 Rn. 1).

    Wird nämlich ein solcher unter der Bedingung der Prozesskostenhilfebewilligung angebracht, so ist nach erfolgter Bewilligung gleichwohl noch eine Antragstellung gemäß § 404 Abs. 1 StPO erforderlich; allein das Prozesskostenhilfeverfahren führt noch nicht zur Rechtshängigkeit der Adhäsionsanträge (BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2017 - 2 StR 536/16, aaO; vom 23. Juli 2015 - 3 StR 194/15; vom 9. August 1988 - 4 StR 342/88, BGHR StPO § 404 Antragstellung 1; jeweils mwN).

  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 421/23

    Beweiswürdigung zum Tatgeschehen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

    c) Dies führt zur Aufhebung der Adhäsionsentscheidungen und - da die Sache im Übrigen zurückzuverweisen ist - auch hinsichtlich des zivilrechtlichen Teils des Urteils zur Zurückverweisung an das Landgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2021 - 4 StR 166/21; Beschluss vom 6. Juni 2017 - 2 StR 536/16 Rn. 6).
  • BGH, 08.11.2017 - 2 StR 542/16

    Berichtigung der Urteilsformel nach Abschluss der mündlichen Urteilsverkündung

    Neben der Höhe der einzubeziehenden Einzelstrafen aus der Vorverurteilung sind in der Regel auch die zugrundeliegenden Taten sowie die wesentlichen Strafzumessungserwägungen in den Urteilsgründen darzulegen, um dem Revisionsgericht eine Überprüfung dieses Strafzumessungsakts zu ermöglichen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juni 1997 - 2 StR 134/97, juris; Beschluss vom 6. Juni 2017 - 2 StR 536/16, juris; BGH, Urteil vom 23. Mai 2013 - 4 StR 70/13, juris; Beschluss vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10, juris; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 55 Rn. 34).
  • BGH, 27.10.2021 - 5 StR 162/21

    Änderung des Schuldspruchs bei Verurteilung wegen Herstellens

    Wie dort zutreffend ausgeführt ist, ist der Adhäsionsantrag erst am 5. November 2020 - und nicht schon mit dem am 24. Juli 2020 gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe - rechtshängig geworden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2017 - 2 StR 536/16, StraFo 2017, 285); Zinsen sind daher gemäß § 404 Abs. 2 StPO, § 291 Satz 1 sowie analog § 187 Abs. 1 BGB ab dem 6. November 2020 zu zahlen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - 3 StR 306/19).
  • BGH, 18.01.2022 - 4 StR 432/21

    Adhäsionsentscheidung (Fehlen eines wirksam gestellten Adhäsionsantrags: Stellen

    Denn das Prozesskostenhilfeverfahren führt weder zur Rechtshängigkeit der Anträge noch macht es die Fristenregelung des § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO gegenstandslos (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2016 - 4 StR 352/16 und vom 6. Juni 2017 - 2 StR 536/16, jeweils mwN).
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