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Rechtsprechung
   BGH, 01.09.2009 - 3 StR 178/09   

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https://dejure.org/2009,6947
BGH, 01.09.2009 - 3 StR 178/09 (https://dejure.org/2009,6947)
BGH, Entscheidung vom 01.09.2009 - 3 StR 178/09 (https://dejure.org/2009,6947)
BGH, Entscheidung vom 01. September 2009 - 3 StR 178/09 (https://dejure.org/2009,6947)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 41
  • StraFo 2010, 74
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 19.02.2014 - 2 StR 558/13

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zeitpunkt der früheren Verurteilung: letzte

    Für die Anwendbarkeit des § 55 StGB kommt es auf die letzte tatrichterliche Sachentscheidung zur Schuld- oder Straffrage an (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juni 1960 - 2 StR 147/60, BGHSt 15, 66, 69 f.; BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 178/09, NStZ-RR 2010, 41; LK/Rissing-van Saan, 12. Aufl., § 55 Rn. 6 f.; Sternberg/Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 55 Rn. 6 ff.).

    Gleiches gilt für die Entscheidung über eine unterbliebene Gesamtstrafenbildung selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 178/09, NStZ-RR 2010, 41 mwN).

  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 347/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Verurteilung zu einer vorbehaltenen

    a) Als "frühere Verurteilung' gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB bei der die zugrundeliegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten, gilt das letzte tatrichterliche Sachurteil oder ein ihm gleichstehendes Erkenntnis (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 3 StR 561/19, NJW 2020, 1380 Rn. 7 ff.; Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 1 StR 535/19 Rn. 18 (jeweils zu dem Beschluss nach § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO)), das sich mit der Schuld und/oder zumindest noch einem Teil der Straffrage befasst (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 3 StR 561/19, NJW 2020, 1380 Rn. 12 (Entscheidung über die Höhe der Tagessätze); Beschluss vom 24. Juli 2018 - 3 StR 245/18 Rn. 7; Beschluss vom 3. November 2015 - 4 StR 407/15 Rn. 8 (Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung); Beschluss vom 1. September 2009 ? 3 StR 178/09, NStZ-RR 2010, 41 (Entscheidung über die Bildung einer Gesamtstrafe); Beschluss vom 30. Juni 1960 - 2 StR 147/60, BGHSt 15, 66, 69 f. (Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung), jew. mwN; Bringewat, Die Bildung der Gesamtstrafe, 1984, Rn. 196 ff.).
  • BGH, 03.11.2015 - 4 StR 407/15

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung: letztes Urteil, in dem

    Dabei kommt es auf das letzte Urteil des früheren Verfahrens an, in dem noch eine tatrichterliche Entscheidung zur Schuld- und Straffrage getroffen worden ist (BGH, Beschluss vom 3. Juni 2015 - 4 StR 176/15; Beschluss vom 19. Februar 2014 - 2 StR 558/13, NStZ-RR 2014, 242, 243; Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 178/09, NStZ-RR 2010, 41).
  • BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19

    Letzte tatgerichtliche Entscheidung bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe

    Soweit es die Straffolge betrifft, ist dies beispielsweise auch dann der Fall, wenn das Gericht nach Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nur noch über die Bildung einer Gesamtstrafe (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 178/09, NStZ-RR 2010, 41) oder die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2015 - 4 StR 407/15, juris Rn. 8 f.) zu entscheiden hat.
  • BGH, 19.07.2022 - 5 StR 27/22

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; letzte tatrichterliche

    Denn für die Auslegung der Worte "vor der früheren Verurteilung begangen" kommt es auf die letzte tatrichterliche Entscheidung zur Schuld- oder Straffrage an; relevant ist daher sogar eine bloße Entscheidung über die Bildung einer Gesamtstrafe, wenn sie aufgrund einer tatgerichtlichen Verhandlung ergangen ist (BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 178/09, NStZ-RR 2010, 41; siehe auch BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 2 StR 558/13, NStZ-RR 2014, 242; LK/Rissing-van Saan/Scholze, aaO Rn. 6).
  • BGH, 24.07.2018 - 3 StR 245/18

    Darstellungsmangel in den Urteilsgründen zum Gesamtstrafenbeschluss (fehlende

    Das ist jede Entscheidung zur Schuld- und Straffrage, namentlich auch ein Berufungsurteil, wenn wenigstens noch über einen Teil des Strafausspruchs zu befinden war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. September 2009 - 3 StR 178/09, NStZ-RR 2010, 41; vom 3. Mai 2016 - 3 StR 101/16, juris Rn. 2; vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 275, 276; Sander, NStZ 2016, 584, 586 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.2009 - 3 StR 355/09   

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https://dejure.org/2009,5843
BGH, 03.11.2009 - 3 StR 355/09 (https://dejure.org/2009,5843)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2009 - 3 StR 355/09 (https://dejure.org/2009,5843)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2009 - 3 StR 355/09 (https://dejure.org/2009,5843)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkung der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens auf die Urteilsfindung des Gerichts

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 4 S. 2
    Auswirkung der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens auf die Urteilsfindung des Gerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 134
  • NStZ-RR 2010, 51
  • StraFo 2010, 74
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.10.1998 - 3 StR 335/98

    Verwerfung der Revision - Mitteilung des vollständigen Inhalts eines

    Auszug aus BGH, 03.11.2009 - 3 StR 355/09
    Eine Konstellation, wie sie dem Beschluss des Senats vom 16. Oktober 1998 - 3 StR 335/98 (StV 1999, 195, Ls.) zugrunde gelegen hatte, war nicht gegeben.
  • BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16

    Ablehnung von Beweisanträgen (gebotene Hinzuziehung eines psychologischen

    Es fehlt an der für eine Ablehnung nach § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO vorrangig erforderlichen Überzeugung des Gerichts, das Gegenteil der behaupteten Tatsache sei durch das frühere Gutachten bereits erwiesen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 3. November 2009 - 3 StR 355/09, NStZ-RR 2010, 51).
  • BGH, 09.06.2020 - 5 StR 167/20

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Beweises des Gegenteils der

    Denn die Frage, ob der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren Gutachters überlegen sind, ist nur von Bedeutung, wenn das Gericht das Gegenteil der behaupteten Tatsache als "durch das frühere Gutachten' bereits erwiesen ansehen und deshalb den Antrag auf Anhörung eines weiteren Sachverständigen ablehnen will (BGH, Beschlüsse vom 10. August 2004 - 3 StR 240/04, BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 2 Zweitgutachter 7; vom 3. November 2009 - 3 StR 355/09, NStZ-RR 2010, 51).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2009 - 3 StR 386/09   

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https://dejure.org/2009,7063
BGH, 20.10.2009 - 3 StR 386/09 (https://dejure.org/2009,7063)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2009 - 3 StR 386/09 (https://dejure.org/2009,7063)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 386/09 (https://dejure.org/2009,7063)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB; § 64 StGB; § 260 Abs. 4 StPO
    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Mitteilung des Vollstreckungsstandes früherer Strafen); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Indizwirkung körperlicher Entzugserscheinungen); Urteilsformel (schwerer Raub; mittäterschaftliche Begehung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Indizwirkung einer körperlichen Entzugssymptomatik zur Begründung eines Hangs i.S.v. § 64 S. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Auswirkungen des Vorliegens von Abstinenzintervallen bei Drogenkonsum im Zusammenhang mit der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • Judicialis

    StPO § 260 Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 a; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 64; ; StGB § 64 Satz 1; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Indizwirkung einer körperlichen Entzugssymptomatik zur Begründung eines Hangs i.S.v. § 64 S. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ); Auswirkungen des Vorliegens von Abstinenzintervallen bei Drogenkonsum im Zusammenhang mit der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2010, 74
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.2006 - 2 StR 433/06

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Härteausgleich

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 3 StR 386/09
    Sollte die Strafe vollstreckt sein, wäre vom Tatrichter die Frage eines etwaigen Härteausgleichs zu erörtern gewesen, insbesondere wenn die Geldstrafe als Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wurde (Senat, Urteil vom 02.05.1990 - 3 StR 59/89 = NStZ 1990, 436; BGH Beschluss vom 22.11.2006 - 2 StR 433/06).
  • BGH, 28.01.2003 - 3 StR 373/02

    Tenorierung (Bezeichnung von Qualifikationstatbeständen in der Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 3 StR 386/09
    Der Senat hat den Schuldspruch zur Klarstellung neu gefasst, weil die von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderte rechtliche Bezeichnung der Straftat eine Kennzeichnung der Qualifikation erfordert (BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 3 StR 386/09
    Er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Landgericht nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362 f.).
  • BGH, 02.05.1990 - 3 StR 59/89

    Härteausgleich - Gesamtstrafe - Nachträgliche Bildung - Geldstrafe -

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - 3 StR 386/09
    Sollte die Strafe vollstreckt sein, wäre vom Tatrichter die Frage eines etwaigen Härteausgleichs zu erörtern gewesen, insbesondere wenn die Geldstrafe als Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wurde (Senat, Urteil vom 02.05.1990 - 3 StR 59/89 = NStZ 1990, 436; BGH Beschluss vom 22.11.2006 - 2 StR 433/06).
  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 392/11

    Raub (Zueignungsabsicht); räuberische Erpressung (Vermögensvorteil);

    Der Senat kann deshalb nicht ausschließen, dass ein allein dem Tatrichter vorbehaltener Härteausgleich in Betracht kommt (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2011 - 3 StR 110/11, juris; vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09, NStZ-RR 2010, 202, 203; vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 386/09, StraFo 2010, 74).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2019 - 7 StS 1/19

    Finanzplan für Rüstungsprojekte: Haft für Ex-Journalist nach Geheimnisverrat

    Es ist nach der Lage des Falls nicht ersichtlich, dass der Angeklagte dadurch beschwert ist, dass die Freiheitsstrafe nicht gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1, § 54 Abs. 3 StGB erhöht worden ist, zumal die Freiheitsstrafe im Verhältnis zur Geldstrafe grundsätzlich als das schwerere Übel anzusehen ist (vgl. BGH vom 20. Oktober 2009, 3 StR 386/09, juris Rn. 2 f.; ferner vom 2. Mai 1990, 3 StR 59/89, juris Rn. 4 f.).
  • BGH, 21.02.2013 - 3 StR 2/13

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    "Zwar hat eine körperliche Entzugssymptomatik eine erhebliche Indizwirkung für das Vorliegen eines Hangs, indes ist sie nicht Voraussetzung für dessen Bejahung (Senat, StraFo 2010, 74).
  • BGH, 09.06.2011 - 3 StR 154/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; physische Abhängigkeit;

    Angesichts dieser Feststellungen erscheint nicht fernliegend, dass das Gericht von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu Unrecht abgesehen hat, zumal gerade eine körperliche Entzugssymptomatik erhebliche Indizwirkung für das Vorliegen eines Hanges im Sinne von § 64 StGB hat (BGH, Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 386/09, Rdnr. 6; Fischer a.a.O.).
  • LG Bochum, 07.09.2020 - 1 KLs 9/20
    Das Fehlen ausgeprägter Entzugssymptome sowie gelegentliche, auch längerfristige Intervalle der Abstinenz stehen der Annahme eines Hanges nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 20.10.2009, Az.: 3 StR 386/09).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09   

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https://dejure.org/2009,26581
OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09 (https://dejure.org/2009,26581)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09 (https://dejure.org/2009,26581)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - 4 Ss 1196/09 (https://dejure.org/2009,26581)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lesbarkeit der Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags; Innbegriff der Hauptverhandlung; Anforderungen an die Urteilsgründe i.R.d. Strafzumessung

  • rechtsportal.de

    Lesbarkeit der Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags; Innbegriff der Hauptverhandlung; Anforderungen an die Urteilsgründe im Rahmen der Strafzumessung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2010, 74
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 07.11.2001 - 2 StR 417/01

    Falsche Verdächtigung (rechtswidrige Tat; Verjährung; fehlerhafte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09
    Sie gefährden den Bestand des Urteils, wenn sie wie hier die Annahme nahelegen, der Tatrichter habe sich bei der Bemessung der Strafe nicht allein von sachlichen Erwägungen leiten lassen (vgl. BGHR § 46 Abs. 2 StGB Persönlichkeit 1).
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94

    Gesamtstrafe - Zulässigkeit - Grenze - Verjährung - Strafzumessung -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09
    Es ist nicht zulässig, die Gesamtstrafe in der Weise zu bilden, dass zunächst die Einzelstrafen zusammengezählt werden und dann deren Summe gemindert wird (BGHR § 54 Abs. 1 StGB Bemessung 8).
  • BGH, 15.02.1994 - 5 StR 26/94

    Fehlerhafte Strafzumessung - Unsachliche Urteilsformulierungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09
    Eine Häufung unsachlicher Formulierungen und Erwägungen kann zu dem Schluss führen, dass sich dem erkennenden Gericht der Blick auf das richtige Ergebnis verstellt hat (vgl. BGHR § 46 Abs. 2 StGB Lebensumstände 15).
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 150/08

    Strafrahmenwahl; konkrete Strafzumessung (Generalprävention)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09
    Die Berücksichtigung generalpräventiver Erwägungen setzt aber die Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung für den Gemeinschaftsschutz voraus, weshalb die gemeinschaftsgefährliche Zunahme entsprechender Straftaten im Urteil festgestellt werden muss (vgl. BGH StraFo 2008, 336 ).
  • BGH, 19.08.1982 - 4 StR 387/82

    Parteikreisverband - Sachbeschädigung durch Überkleben eines Wahlplakats einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09
    Ihre Berücksichtigung darf nur nicht dazu führen, dass die obere Grenze der schuldangemessenen Strafe überschritten wird (BGH NStZ 1982, 508 ).
  • BGH, 12.08.1987 - 3 StR 250/87

    Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung - Auslegung einer Urkunde durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09
    Das Gericht darf bei seiner Entscheidung nur das verwerten, was Gegenstand der Hauptverhandlung war und in ordnungsgemäßer Weise in sie eingeführt worden ist (BGHR § 261 StPO Inbegriff der Verhandlung 6).
  • BGH, 23.03.1996 - 1 StR 685/95

    Inhaltliche Anforderungen an die Begründung einer Zustimmung zum Einsatz eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09
    Die diesbezügliche Kostenentscheidung (zur Erforderlichkeit vgl. Meyer-Goßner, StPO , 52. Aufl., § 154 Rdnr. 18 unter Hinweis auf BGH NJW 1996, 2518, 2519) beruht auf § 467 Abs. 1 , Abs. 4 StPO .
  • OLG Stuttgart, 10.12.2002 - 1 Ss 501/02

    Urteilsgründe: Zulässige Bezugnahme auf die erstinstanzlichen Feststellungen zu

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09
    Während Bezugnahmen auf Strafzumessungserwägungen des mit der Berufung angefochtenen Urteils durch das Berufungsgericht stets unzulässig sind, da das Berufungsgericht als neu erkennende Tatsacheninstanz selbständige und neue Erwägungen darüber anzustellen hat, welche Strafe gerechtfertigt ist (BGH StV 1989, 5 ), ist streitig, ob Bezugnahmen durch das Berufungsgericht auf Feststellungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten im erstinstanzlichen Urteil als grundsätzlich nicht zulässig anzusehen sind (so Senatsbeschluss vom 17. September 2002 - 4 Ss 387/02 - vgl. auch KG - Beschlüsse vom 8. Mai 2000 - 1 Ss 116/00 [Juris] - und vom 31. März 2000 - 1 Ss 66/00 - [Juris]; KK-Engelhardt, StPO , 6. Aufl., § 267 Rdnr. 4) oder ob solche unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind (so OLG Stuttgart [1. Strafsenat] NStZ-RR 2003, 83 ).
  • BGH, 31.07.2002 - 1 StR 184/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (fehlerhaft unterlassene Prüfung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09
    Der Senat vermag so nicht zu beurteilen, ob das Landgericht die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB zu Recht nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR § 46a StGB Begründung 1).
  • KG, 31.03.2000 - 1 Ss 66/00
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09
    Während Bezugnahmen auf Strafzumessungserwägungen des mit der Berufung angefochtenen Urteils durch das Berufungsgericht stets unzulässig sind, da das Berufungsgericht als neu erkennende Tatsacheninstanz selbständige und neue Erwägungen darüber anzustellen hat, welche Strafe gerechtfertigt ist (BGH StV 1989, 5 ), ist streitig, ob Bezugnahmen durch das Berufungsgericht auf Feststellungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten im erstinstanzlichen Urteil als grundsätzlich nicht zulässig anzusehen sind (so Senatsbeschluss vom 17. September 2002 - 4 Ss 387/02 - vgl. auch KG - Beschlüsse vom 8. Mai 2000 - 1 Ss 116/00 [Juris] - und vom 31. März 2000 - 1 Ss 66/00 - [Juris]; KK-Engelhardt, StPO , 6. Aufl., § 267 Rdnr. 4) oder ob solche unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind (so OLG Stuttgart [1. Strafsenat] NStZ-RR 2003, 83 ).
  • BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

  • KG, 08.05.2000 - 1 Ss 116/00
  • EGMR, 25.08.1987 - 10282/83

    ENGLERT c. ALLEMAGNE

  • BGH, 19.05.1988 - 2 StR 166/88

    Bezugnahme des Berufungsgerichts auf Strafzumessungserwägungen des

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

  • BGH, 08.11.1968 - 4 StR 222/68

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags zur Vernehmung von Zeugen aus

  • BGH, 11.02.1993 - 1 StR 419/92

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Ablehnung von Beweisanträgen

  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

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