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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 13.08.2003 | BGH, 13.05.2003

Rechtsprechung
   BGH, 21.05.2003 - 4 StR 157/02 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3137
BGH, 21.05.2003 - 4 StR 157/02 (1) (https://dejure.org/2003,3137)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2003 - 4 StR 157/02 (1) (https://dejure.org/2003,3137)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - 4 StR 157/02 (1) (https://dejure.org/2003,3137)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 352 StPO; § 44 StPO; § 267 StPO; § 345 Abs. 1 StPO
    Entbehrlichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Begründung der Revision (wirksame Revisionsbegründung bei nachträglich korrigierter Zustellung; Prüfungsumfang der Sachrüge; Begründungsergänzung bis zur Revisionsentscheidung)

  • HRR Strafrecht

    § 343 Abs. 2 StPO; § 345 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 44 StPO
    Zulässigkeit der Revisionsrügen bei erneuerter Urteilszustellung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Gegenstandslosigkeit)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Darlegungspflicht bei der Verfahrensrüge (Zulässigkeit; Entbehrlichkeit der Angabe von Beweismitteln und Aktenstellen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 344 Abs. 2; ; StPO § 154 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge zur Begründung der Revision; Fehlerhafte Beweisaufnahme durch Ablehnung eines Antrags auf Verlesung von Passagen aus verschiedenen Vernehmungsprotokollen; Erfordernis eines vollständigen Vortrags der den Mangel ...

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2
    Vortrag zu Beweismitteln für die Verfahrensrüge ist nicht erforderlich

  • rechtsportal.de

    StPO § 344 Abs. 2 § 345 Abs. 1
    Einreichung der Revisionsbegründung vor Fristbeginn

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 334 (Ls.)
  • StV 2004, 302
  • StraFo 2003, 384
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90

    Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen …

    Auszug aus BGH, 21.05.2003 - 4 StR 157/02
    Rn. 8 Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Bei der ursprünglichen Datumsangabe "1966" (statt 1996) als Tatzeit im Fall III B 1 der Urteilsgründe (UA 16) handelte es sich um ein für alle Verfahrensbeteiligten aus Urteil und Anklageschrift offenkundiges Schreibversehen, wie dies durch den späteren Berichtigungsbeschluß des Landgerichts klargestellt worden ist (vgl. BGHSt 12, 374, 376 ff.; BGHR StPO § 267 Berichtigung 2 m.w.N.).
  • BGH, 03.02.1959 - 1 StR 644/58

    Beginn der Frist zur Begründung der Revision bei Zustellung eines das Urteil …

    Auszug aus BGH, 21.05.2003 - 4 StR 157/02
    Rn. 8 Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Bei der ursprünglichen Datumsangabe "1966" (statt 1996) als Tatzeit im Fall III B 1 der Urteilsgründe (UA 16) handelte es sich um ein für alle Verfahrensbeteiligten aus Urteil und Anklageschrift offenkundiges Schreibversehen, wie dies durch den späteren Berichtigungsbeschluß des Landgerichts klargestellt worden ist (vgl. BGHSt 12, 374, 376 ff.;… BGHR StPO § 267 Berichtigung 2 m.w.N.).
  • BGH, 09.08.1995 - 1 StR 59/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 21.05.2003 - 4 StR 157/02
    Eine Wiedereinsetzung ist somit weder möglich noch erforderlich, da der Senat auf die ordnungsgemäß erhobene Sachrüge hin verpflichtet ist, das Urteil unter jedem Gesichtspunkt auf eine Verletzung des materiellen Rechts zu prüfen (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 9, 10 a.E.).
  • BGH, 06.03.1996 - 2 StR 683/95

    Revisionsbegründung zu Protokoll - Normale Dienststunden - Begrenzte personelle …

    Auszug aus BGH, 21.05.2003 - 4 StR 157/02
    Eine Wiedereinsetzung ist somit weder möglich noch erforderlich, da der Senat auf die ordnungsgemäß erhobene Sachrüge hin verpflichtet ist, das Urteil unter jedem Gesichtspunkt auf eine Verletzung des materiellen Rechts zu prüfen (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 9, 10 a.E.).
  • BGH, 20.08.1996 - 1 StR 378/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …

    Auszug aus BGH, 21.05.2003 - 4 StR 157/02
    Da der Angeklagte in seiner zweiten Revisionsbegründungsschrift darüber hinaus keine weitergehenden Revisionsanträge oder Verfahrensrügen gemäß § 344 Abs. 2 StPO (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 11) erhoben hat, geht sein Wiedereinsetzungsantrag ins Leere.
  • OLG Köln, 13.12.1985 - Ss 756/85

    Revisionsgründe; Absolute Revisionsgründe; Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 21.05.2003 - 4 StR 157/02
    Der Umstand, daß eine wirksame - wegen vorangegangener Mängel erneute - Zustellung des Urteils für den Beginn dieser Begründungsfrist noch ausstand (§§ 343 Abs. 2, 345 Abs. 1 Satz 2 StPO) und erst später nachgeholt wurde, berührt die Zulässigkeit der bereits erhobenen Rüge nicht (vgl. OLG Köln VRS 70, 370, 371;… Kuckein in KK 4. Aufl. § 345 Rdn. 9;… Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 345 Rdn. 3).
  • BGH, 09.11.2006 - 1 StR 388/06

    Urteilsabsetzungsfrist (absoluter Revisionsgrund; zu den Akten bringen des …

    Auch unter diesem Gesichtspunkt ist daher etwa die Beifügung von Ablichtungen aus den Verfahrensakten regelmäßig nicht erforderlich (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 334 ; BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06 m. w. N.).
  • BGH, 21.03.2006 - 4 StR 110/05

    (Keine) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer weiteren …

    Hierzu ist aber die Angabe von Beweismitteln nicht erforderlich (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 334 m.N.).
  • BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06

    Inbegriffsrüge (Darlegungsanforderungen: keine Glaubhaftmachung, hier …

    Dagegen ist ihre Glaubhaftmachung, etwa durch die Angabe von Beweismitteln und Aktenstellen, aus denen sich diese Tatsachen ergeben, nicht erforderlich (BGH NStZ-RR 2003, 334 ; in vergleichbarem Sinne BGH bei Pfeiffer NStZ 1982, 191;… vgl. auch Kuckein in KK 5. Aufl. § 344 Rdn. 41).
  • OLG Hamm, 10.05.2007 - 4 Ss OWi 255/07

    Nachweis lenkfreier Tage; Lenkzeiten; Lenkzeitverordnung; Tateinheit; Verhängung …

    Denn ein bestimmter Verfahrensverstoß wird vom Beschwerdeführer nicht gerügt, obwohl es für die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge nach § 344 Abs. 2 S. 2 StPO zwingend ist, dass die den Mangel begründenden Tatsachen vollständig vorgetragen werden (vgl. RGSt 42, 168; BGHSt 7, 162; StV 2004, 302;… Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozess, 6. Aufl., Rdnr. 468, 468;… Göhler, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 79 Rdnr. 27b).
  • BGH, 24.07.2012 - 1 StR 302/12

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Aufklärungsrüge (bestimmte …

    Zum einen haben die Revisionsführer die Fundstellen angegeben, soweit die Beweismittel sich bei den Akten befinden, zum anderen müssen die Aktenstellen zur Zulässigkeit der Rüge nicht angegeben werden (vgl. hierzu u.a. Senatsurteil vom 15. März 2011 - 1 StR 33/11, NStZ-RR 2011, 253 ff. mwN; BGH, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 4 StR 157/02, NStZ-RR 2003, 334).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.08.2003 - 5 StR 286/03 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5450
BGH, 13.08.2003 - 5 StR 286/03 (1) (https://dejure.org/2003,5450)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2003 - 5 StR 286/03 (1) (https://dejure.org/2003,5450)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2003 - 5 StR 286/03 (1) (https://dejure.org/2003,5450)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine

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  • HRR Strafrecht

    § 472 StPO
    Kostentragung durch die Nebenklage (gesondert erstattungsbedürftige Auslagen)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • StraFo 2003, 384
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 13.08.2003 - 5 StR 286/03
    Die Revision des Angeklagten ist ungeachtet seiner Zustimmung zur einverständlichen Sacherledigung nicht etwa insgesamt unzulässig (vgl. BGHSt 43, 195; 45, 227), indes unbegründet.

    c) Die Verständigungspraxis der Strafkammer steht im Einklang mit den Grundsätzen von BGHSt 43, 195, 207 f. Sie erweist sich in Verfahren der hier vorliegenden Art als besonders sachgerecht, in denen ein hinreichendes Geständnis des Angeklagten der durch ein gegen die sexuelle Selbstbestimmung gerichtetes Gewaltverbrechen Geschädigten eine stark belastende Aussage ersparen soll.

  • BGH, 28.01.2003 - 3 StR 373/02

    Tenorierung (Bezeichnung von Qualifikationstatbeständen in der Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 13.08.2003 - 5 StR 286/03
    Obgleich die Voraussetzungen des - von Landgericht und Staatsanwaltschaft in erster Instanz ersichtlich übersehenen - Qualifikationstatbestandes des § 177 Abs. 4 Nr. 2 lit. a StGB nach den Urteilsfeststellungen erfüllt sind, sieht sich der Senat hier zu einer entsprechenden Schuldspruchänderung zum Nachteil des Angeklagten (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4), der das Verschlechterungsverbot nicht entgegenstünde (…vgl. Kuckein in KK 5. Aufl. § 358 Rdn. 18), nach der in der Hauptverhandlung erster Instanz gefundenen Verständigung nicht veranlaßt.
  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99

    Verständigung über Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BGH, 13.08.2003 - 5 StR 286/03
    Die Revision des Angeklagten ist ungeachtet seiner Zustimmung zur einverständlichen Sacherledigung nicht etwa insgesamt unzulässig (vgl. BGHSt 43, 195; 45, 227), indes unbegründet.
  • BGH, 20.04.1999 - 5 StR 604/98

    Strafzumessung; Verständigungen; Deal; Gemeinschaftlich begangene …

    Auszug aus BGH, 13.08.2003 - 5 StR 286/03
    Die gegen die Verfahrensweise der Strafkammer vorgebrachten, auf Verletzung des § 261 StPO gestützten Einwände der Revision sind haltlos (vgl. auch BGH NStZ 1999, 571, 572).
  • BGH, 29.10.2003 - 5 ARs 61/03

    Absprache (Deal); Rechtsmittelverzicht (Unwirksamkeit; Willensbeeinflussung; …

    Rn. 9 4. Der Senat merkt im übrigen zur Folgeproblematik des Anfragebeschlusses an, daß er es für dringend bedenkenswert hält, ob und inwieweit bei einer nach einer Absprache stets zulässigen Revision die Statthaftigkeit bestimmter verfahrensrechtlicher, aber auch sachlichrechtlicher Einwände infolge der Mitwirkung des Revisionsführers an der Absprache zu verneinen wäre (offengeblieben im Verfahren 5 StR 286/03, vgl. Senatsurteil vom 13. August 2003).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.2003 - 1 StR 133/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7906
BGH, 13.05.2003 - 1 StR 133/03 (https://dejure.org/2003,7906)
BGH, Entscheidung vom 13.05.2003 - 1 StR 133/03 (https://dejure.org/2003,7906)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 2003 - 1 StR 133/03 (https://dejure.org/2003,7906)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

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  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 353 StPO
    Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung: kein Feststellungsbedarf bei Aufhebung des Strafausspruchs in der Revision unter Aufrechterhaltung der Feststellungen; erneute Beweisaufnahme)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 261; ; StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung zur besonderen Schuldschwere i.S.d. § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) ; Grundlagen der Entscheidung ; Fall der Aufhebung und Zurückverweisung einer Entscheidung; Bestehen gebliebene tatsächliche Feststellungen als Inbegriff der neuen Verhandlung; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 261 § 354 Abs. 2
    Einführung der bindenden Feststellungen nach teilweiser Aufhebung und Zurückverweisung in die neue Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2003, 384
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.04.2002 - 5 StR 5/02

    Heimtückemord (Bewusstsein; Arglosigkeit: drohende ernsthafte Angriffe auf die …

    Auszug aus BGH, 13.05.2003 - 1 StR 133/03
    Der neue Tatrichter muss diese Feststellungen weder wiederholen noch hierauf Bezug nehmen (BGH NStZ-RR 2002, 233).

    Der neue Tatrichter muß diese Feststellungen weder wiederholen noch hierauf Bezug nehmen (BGH NStZ-RR 2002, 233; BGH, Beschluß vom 19. September 2001 - 3 StR 339/01 m. w. Nachw.; vgl. auch BGH StV 2002, 599;… Hanack in LR StPO 25.Aufl. § 353 Rdn. 28;… Kuckein in KK StPO 4. Aufl. § 353 Rdn. 34).

  • BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02

    Berücksichtigung von Verteidigungsverhalten bei der Strafzumessung; regelmäßig …

    Auszug aus BGH, 13.05.2003 - 1 StR 133/03
    Der neue Tatrichter muß diese Feststellungen weder wiederholen noch hierauf Bezug nehmen (BGH NStZ-RR 2002, 233; BGH, Beschluß vom 19. September 2001 - 3 StR 339/01 m. w. Nachw.; vgl. auch BGH StV 2002, 599;… Hanack in LR StPO 25.Aufl. § 353 Rdn. 28;… Kuckein in KK StPO 4. Aufl. § 353 Rdn. 34).
  • BGH, 09.08.2001 - 1 StR 295/01

    Besondere Schwere der Schuld (Gesamtwürdigung; Umstände von besonderem Gewicht …

    Auszug aus BGH, 13.05.2003 - 1 StR 133/03
    Es hatte darüber hinaus die besondere Schwere der Schuld festgestellt; insoweit hat der Senat mit Beschluß vom 9. August 2001 (StraFo 2001, 390) das Urteil des Landgerichts aufgehoben.
  • BGH, 19.09.2001 - 3 StR 339/01

    Unzulässige Bezugnahme auf ein aufgehobenes Urteil

    Auszug aus BGH, 13.05.2003 - 1 StR 133/03
    Der neue Tatrichter muß diese Feststellungen weder wiederholen noch hierauf Bezug nehmen (BGH NStZ-RR 2002, 233; BGH, Beschluß vom 19. September 2001 - 3 StR 339/01 m. w. Nachw.; vgl. auch BGH StV 2002, 599;… Hanack in LR StPO 25.Aufl. § 353 Rdn. 28;… Kuckein in KK StPO 4. Aufl. § 353 Rdn. 34).
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16

    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei …

    Der neue Tatrichter muss die bestehen gebliebenen Feststellungen deswegen weder wiederholen noch hierauf Bezug nehmen (BGH, Urteil vom 9. April 2015 - 4 StR 585/14, NStZ 2015, 600; Beschluss vom 13. Mai 2003 - 1 StR 133/03, StraFo 2003, 384;… Urteil vom 24. September 1987 - 4 StR 413/87, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 3).
  • BGH, 09.04.2015 - 4 StR 585/14

    Teilweise Aufhebung der Feststellungen durch das Revisionsgericht (Aufhebung …

    Der neue Tatrichter muss die bestehen gebliebenen Feststellungen weder wiederholen noch hierauf Bezug nehmen (BGH, Beschluss vom 13. Mai 2003 - 1 StR 133/03, StraFo 03, 384).
  • BGH, 22.10.2025 - 2 StR 346/25

    Verwerfung einer Revision als unbegründet (erfolglose Aufklärungs- und …

    Rn. 1 Die Aufklärungsrüge "bezüglich der fehlerhaft festgestellten Verbüßung von einer Woche Jugendarrest durch den Angeklagten" ist bereits deshalb unbegründet, weil diese Tatsache durch das Urteil im ersten Rechtsgang bindend festgestellt war (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 27. November 1959 - 4 StR 394/59, BGHSt 14, 30, 38, und vom 14. Januar 1982 - 4 StR 642/81, BGHSt 30, 340, 344; BGH, Beschluss vom 13. Mai 2003 - 1 StR 133/03, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 42).
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