Rechtsprechung
| BGH, 27.01.2004 - 3 StR 454/03 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 27 Abs. 1 StGB; § 152a StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
Beihilfe (objektiv förderlicher Tatbeitrag; Anteil an der Beute; bloße Billigung); Fälschung von Zahlungskarten (Tateinheit; Tatmehrheit) - bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Wolters Kluwer
Beihilfe zur Fälschung von Zahlungskarten; Rüge des Vorliegens mehrerer Fälschungshandlungen
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 27 Abs. 1
Keine Beihilfe bei bloßem Interesse an der Beute - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2004, 214
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.08.2000 - 2 StR 314/00
Fälschung von Zahlungskarten; Tateinheit
Auszug aus BGH, 27.01.2004 - 3 StR 454/03
Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung BGHR StGB § 152 a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1; denn hier liegt ein Sichverschaffen im Sinne des § 152 a Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht vor, vielmehr war dem Angeklagten die Karte nur vorübergehend zur Durchführung des Zahlungsvorganges überlassen worden, weshalb er keine Verfügungsmacht erlangt hatte.Die Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse folgt bei Straftaten nach § 152 a Abs. 1 Nr. 2 StGB anderen Regeln, wenn die Täter, wie dies hier bei den Mitangeklagten der Fall war, sich die gefälschte Zahlungskarte vor dem Gebrauch verschafft haben (vgl. BGHR StGB § 152 a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1); im übrigen ist für jeden Beteiligten nach der Art seines Tatbeitrags selbständig zu ermitteln, ob Handlungseinheit oder -mehrheit gegeben ist (…Tröndle/ Fischer, StGB 51. Aufl. vor § 52 Rdn. 7).
- BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00
Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug; …
Auszug aus BGH, 27.01.2004 - 3 StR 454/03
Die zuvor gefaßte Absicht, mehrere Fälschungshandlungen vorzunehmen, kann Tateinheit nicht begründen (vgl. BGHR StGB § 152 a Konkurrenzen 1). - BGH, 24.03.1993 - 2 StR 99/93
Erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit infolge vorangegangenen …
Auszug aus BGH, 27.01.2004 - 3 StR 454/03
Die bloße Kenntnis von der Begehung der Tat und deren Billigung ohne einen die Tat objektiv fördernden Beitrag reicht für die Annahme von Beihilfe selbst dann nicht aus, wenn der Betreffende einen Teil der Beute beansprucht (BGH NStZ 1993, 385); wenn ihm ein Anteil lediglich freiwillig überlassen wird, gilt dies erst recht.
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Rechtsprechung
| BGH, 28.11.2003 - 2 StR 403/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
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§ 46 Abs. 3 StGB; § 54 StGB
Gesamtstrafenbildung; Doppelverwertungsverbot - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
-
- Wolters Kluwer
Strafschärfende Berücksichtigung von Umständen, die Merkmale des gesetzlichen Tatbestands sind bei der Strafzumessung
- rechtsportal.de
StGB § 46 Abs. 3; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
Doppelverwertungsverbot beim Handeltreiben mit BtM - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2004, 214
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 14.06.2017 - 3 StR 97/17
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei notwendiger …
Es erfasst typischerweise den Verkauf an andere Personen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 28. November 2003 - 2 StR 403/03, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 5) und damit auch, dass die Betäubungsmittel in den Verkehr geraten. - BGH, 23.01.2018 - 3 StR 586/17
Rechtsfehler bei der Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht …
Denn zum einen erfasst das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln typischerweise deren Verkauf an andere Personen (BGH, Beschluss vom 28. November 2003 - 2 StR 403/03, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 5) und damit auch, dass die Betäubungsmittel in den Verkehr geraten (BGH…, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 3 StR 97/17, juris Rn. 11). - BGH, 12.01.2021 - 4 StR 411/20
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff des …
Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln erfasst jedoch typischerweise deren Verkauf an andere Personen (BGH, Beschluss vom 28. November 2003 ? 2 StR 403/03, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 5) und damit auch, dass die Betäubungsmittel in den Verkehr geraten (BGH…, Beschluss vom 14. Juni 2017 ? 3 StR 97/17, juris Rn. 11).
- BGH, 09.01.2019 - 1 StR 602/18
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Zum einen erfasst das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln typischerweise deren Verkauf an andere Personen (BGH, Beschlüsse vom 28. November 2003 - 2 StR 403/03, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 5 …und vom 23. Januar 2018 - 3 StR 586/17 Rn. 4) und damit auch, dass die Betäubungsmittel in den Verkehr geraten (…BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2017 - 3 StR 97/17 Rn. 11 …und vom 23. Januar 2018 - 3 StR 586/17 Rn. 4) und dadurch andere Personen gefährdet werden. - BGH, 10.06.2021 - 2 StR 13/21
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Strafschärfende Berücksichtigung …
Denn das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln erfasst typischerweise deren Verkauf an andere Personen (BGH, Beschluss vom 28. November 2003 - 2 StR 403/03, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 5) und damit auch, dass die Betäubungsmittel in den Verkehr geraten (BGH…, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 3 StR 97/17, juris Rn. 11). - BGH, 02.11.2017 - 3 StR 434/17
Zum möglichen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei strafschärfender …
Es erfasst typischerweise den Verkauf an andere Personen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 28. November 2003 - 2 StR 403/03, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 5) und damit auch, dass die Betäubungsmittel in den Verkehr geraten.
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 17.03.2004 - 1 Ws 29/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vertrauensschutzgrundsatz bei dem Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung; Voraussetzungen eines solchen Widerrufs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 11.11.2003 - 20 StVK 383/99
- OLG Brandenburg, 17.03.2004 - 1 Ws 29/04
Papierfundstellen
- StraFo 2004, 214
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 10.02.1995 - 2 BvR 168/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verlängerung der Bewährungszeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 14.10.1993 - 3 Ws 584/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 10.01.1985 - 3 Ws 8/85 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 20.10.2009 - 3 Ws 386/09
Widerruf; bewährungsfreie Zeit; Verlängerung der Bewährungszeit
a) Nach der - vom Senat geteilten - h. M. in Rechtsprechung und Literatur schließt sich eine nach Ablauf der Bewährungszeit angeordnete Verlängerung rückwirkend an die abgelaufene Bewährungszeit unmittelbar an (OLG Brandenburg Beschl. v. 17.03.2004 - 1 Ws 29/04 - juris; KG Berlin Beschl. v. 12.05.2009 - 2 Ws 176/09 - juris; OLG Celle NStZ 1991, 206; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 221; OLG Hamm Beschl. v. 15.12.1987 - 5 Ws 445/87 - juris; OLG Jena NStZ-RR 2007, 220; OLG Köln Beschl. v. 27.01.2006 - 2 Ws 37/06 - juris; OLG Rostock Beschl. v. 05.10.2004 - I Ws 430/04 - juris; OLG Zweibrücken NStZ 1993, 510;… Hubrach in LK-StGB, 12. Aufl. § 56f Rdn. 42;… Lackner/Kühl StGB 26. Aufl. § 56f Rdn. 12; Dölling NStZ 1989, 345, 348).Entgegen der ganz h. M. in Rechtsprechung und Literatur (OLG Bamberg NStZ-RR 2006, 326; OLG Brandenburg Beschl. v. 17.03.2004 - 1 Ws 29/04 - juris; KG Berlin Beschl. v. 12.05.2009 - 2 Ws 179/09 - juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 221; OLG Hamm Beschl. v. 15.12.1987 - 5 Ws 445/87 - juris; OLG Hamm Beschl. v. 04.04.1996 - 2 Ws 132/96 - juris [LS]; OLG Jena NStZ-RR 2007, 220, 221; OLG Köln Beschl. v. 27.01.2006 - 2 Ws 37/06 - juris; OLG Zweibrücken NStZ 1993, 510;… Fischer StGB 56. Aufl. § 56f Rdn. 3a;… von Heintschel-Heinegg in Beck-OK-StGB Ed. 9 § 56f Rdn. 19;… Stree a.a.O.;… Lackner/Kühl a.a.O. § 56f Rdn. 3; Dölling NStZ 1989, 345, 348) hält der Senat dies für grundsätzlich möglich.
Nicht schutzwürdig ist das Vertrauen danach dann, wenn der Verurteilte bereits vor dem Ende der regulären Bewährungszeit von der Prüfung der Verlängerung der Bewährungszeit im Hinblick auf einen früheren Bewährungsbruch erfahren hat und demnach nicht ohne weiteres davon ausgehen durfte, dass die Bewährungszeit nicht verlängert wird (OLG Brandenburg Beschl. v. 17.03.2004 - 1 Ws 29/04 - juris - OLG Düsseldorf Beschl. v. 23.02.2005 - 3 Ws 50/05 - juris;… Hubrach a.a.O. § 56f Rdn. 44).
- OLG Hamm, 19.11.2009 - 3 Ws 438/09
Widerruf; bewährungsfreie Zeit; Verlängerung; Vertrauensschutz
Nach der - vom Senat geteilten - h. M. in Rechtsprechung und Literatur schließt sich eine nach Ablauf der Bewährungszeit angeordnete Verlängerung rückwirkend an die abgelaufene Bewährungszeit unmittelbar an (OLG Brandenburg Beschl. v. 17.03.2004 - 1 Ws 29/04 - juris; KG Berlin Beschl. v. 12.05.2009 - 2 Ws 176/09 - juris; OLG Celle NStZ 1991, 206; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 221; OLG Hamm Beschl. v. 15.12.1987 - 5 Ws 445/87 - juris; OLG Hamm Beschl. v. 20.10.2008 - 3 Ws 386/08; OLG Jena NStZ-RR 2007, 220; OLG Köln Beschl. v. 27.01.2006 - 2 Ws 37/06 - juris; OLG Rostock Beschl. v. 05.10.2004 - I Ws 430/04 - juris; OLG Zweibrücken NStZ 1993, 510;… Hubrach in LK-StGB, 12. Aufl. § 56f Rdn. 42;… Lackner/Kühl StGB 26. Aufl. § 56f Rdn. 12; Dölling NStZ 1989, 345, 348).aa) Entgegen der ganz h. M. in Rechtsprechung und Literatur (OLG Bamberg NStZ-RR 2006, 326; OLG Brandenburg Beschl. v. 17.03.2004 - 1 Ws 29/04 - juris; KG Berlin Beschl. v. 12.05.2009 - 2 Ws 179/09 - juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 221; OLG Hamm Beschl. v. 15.12.1987 - 5 Ws 445/87 - juris; OLG Hamm Beschl. v. 04.04.1996 - 2 Ws 132/96 - juris [LS]; OLG Jena NStZ-RR 2007, 220, 221; OLG Köln Beschl. v. 27.01.2006 - 2 Ws 37/06 - juris; OLG Zweibrücken NStZ 1993, 510;… Fischer StGB 56. Aufl. § 56f Rdn. 3a;… von Heintschel-Heinegg in Beck-OK-StGB Ed. 9 § 56f Rdn. 19;… Stree a.a.O.;… Lackner/Kühl a.a.O. § 56f Rdn. 3; Dölling NStZ 1989, 345, 348) hält der Senat es zwar für grundsätzlich möglich, dass eine Straftat die zwischen dem Ende der regulären Bewährungszeit und dem Verlängerungsbeschluss begangen wird, zum Widerruf der Strafaussetzung herangezogen werden kann (vgl. näher - auch zur Gegenansicht -: OLG Hamm Beschl. v. 20.10.2009 - 3 Ws 386/09).
Nicht schutzwürdig ist das Vertrauen danach dann, wenn der Verurteilte bereits vor dem Ende der regulären Bewährungszeit von der Prüfung der Verlängerung der Bewährungszeit im Hinblick auf einen früheren Bewährungsbruch erfahren hat und demnach nicht ohne weiteres davon ausgehen durfte, dass die Bewährungszeit nicht verlängert wird (OLG Brandenburg Beschl. v. 17.03.2004 - 1 Ws 29/04 - juris - OLG Düsseldorf Beschl. v. 23.02.2005 - 3 Ws 50/05 - juris; OLG Hamm Beschl. v. 20.10.2008 - 3 Ws 386/09;… Hubrach a.a.O. § 56f Rdn. 44).
- OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - 3 Ws 50/05
Widerruf der Strafaussetzung bei erneuter Straftat nach Ende der ursprünglichen …
Dieser stehe subjektiv nicht unter dem Druck sich bewähren zu müssen (BVerfG NStZ 1995, 437 = StV 1996, 160; OLG München NStZ 1999, 638; OLG Brandenburg StraFo 2004, 214; auch Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg OLGSt StGB § 56f Nr. 41, OLG Schleswig NStZ 1986, 363;… Kühl, StGB, 25. Auflage, § 56f Rn. 3;… MünchKomm-Groß, StGB, § 56f Rn. 19).Dagegen wird in einem Teil der - vornehmlich neueren, auf den Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes abstellenden - Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass das Vertrauen des Verurteilten jedenfalls dann nicht schutzwürdig sei, wenn dieser - beispielsweise durch ein entsprechendes gerichtliches Anhörungsschreiben - Kenntnis von der beabsichtigten Verlängerung der Bewährungszeit habe (OLG Brandenburg StraFo 2004, 214; BVerfG NStZ 1995, 437 = StV 1996, 160 mit abl.
- KG, 12.05.2009 - 2 Ws 176/09
Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf wegen erneuter Straffälligkeit zwischen …
Die Bewährungszeit lief nunmehr bis zum 1. Oktober 2008, da sich die verlängerte Bewährungszeit nach ganz herrschender Ansicht an die ursprüngliche anschließt (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2008, 221; OLG Jena NStZ-RR 2007, 220; OLG Köln StV 2008, 262; OLG Düsseldorf OLGSt StGB § 56f Nr. 45; OLG Brandenburg StraFO 2004, 214; HansOLG Hamburg OLGSt § 56f Nr. 4; OLG Zweibrücken NStZ 1993, 510; OLG Celle NStZ 1991, 206; Senat JR 1993, 75; StV 1986, 165;… Beschlüsse vom 31. Januar 2007 - 2 Ws 50/07 - und 6. Oktober 2004 - 5 Ws 465/04 - Fischer, StGB 56. Aufl. § 56f Rdn. 17;… Hubrach in LK-StGB 12. Aufl., § 56 f Rdn. 42; Arnoldi StRR 2008, 84, 86 jew. mit weit.Anm. Lammer; OLG Brandenburg StraFO 2004, 214; HansOLG Hamburg OLGSt StGB § 56f Nr. 41;… Hubrach in LK-StGB 12. Aufl., § 56f Rdn. 44; Arnoldi StRR 2008, 84, 86; so auch - nicht tragend, da der Verlängerungsbeschluß bereits ergangen war - OLG Düsseldorf - 3. Strafsenat - OLGSt § 56f Nr. 45).
- OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 3 Ws 331/08
Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf wegen erneuter Straffälligkeit zwischen …
Dagegen wird von einem anderen Teil der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, ein Widerruf wegen in "bewährungsfreier Zeit" begangener Straftaten käme jedenfalls dann in Betracht, wenn der Verurteilte vor Begehung dieser Straftaten Kenntnis von einer beabsichtigten Verlängerung der Bewährungszeit gehabt habe (OLG Brandenburg, StraFo 2004, 214; OLG Hamburg, OLGSt § 56f Nr. 4; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.02.2005 - 3 Ws 50/05 - Juris). - OLG Brandenburg, 26.08.2024 - 1 Ws 109/24
Sofortige Beschwerde gegen den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung in …
Mithin fehlt es an einem kriminologischen Zusammenhang der Anlasstat (geringer Drogenbesitz zum Eigenkonsum) mit der dem Urteil des Landgerichts Potsdam vom 31. Mai 2021 zugrunde liegenden Straftat des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 29. Juli 2013, 1 Ws 116/13; Senatsbeschluss vom 17. April 2004, 1 Ws 29/04). - OLG Brandenburg, 06.10.2011 - 1 Ws 151/11
Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf wegen erneuter Straffälligkeit in der …
Nur dann, wenn kein Vertrauenstatbestand gegeben ist, weil der Betroffene aufgrund konkreter Umstände, etwa die Kenntnis von einem Antrag der Staatsanwaltschaft über die Verlängerung der Bewährungszeit oder der Mitteilung des Gerichts, dass die Verlängerung geprüft werde, kein Vertrauen aufbauen konnte, kommt ein Widerruf ausnahmsweise in Betracht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1995 - 2 BvR 168/95 -, zitiert nach Juris; Senatsbeschluss vom 17. März 2004 - 1 Ws 29/04 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. April 2008 - 3 Ws 331/08 -, zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 Ws 386/09 -, zitiert nach Juris;… Fischer, StGB, 58. Auflage, § 56 f Rnr. 3a m.w.N.). - OLG Brandenburg, 23.11.2020 - 1 Ws 137/20
Widerruf, Strafaussetzung, Kettenverlängerung, neue Straftaten
Rn. 17 b) Die Strafvollstreckungskammer konnte die Verlängerung der Bewährungszeit auch nicht auf die dem Strafbefehl vom 14. Januar 2020 zugrundeliegende Tat vom 15. Juli 2019 stützen, weil diese Tat zwischen dem Ablauf der ursprünglich bis zum 16. März 2019 festgesetzten Bewährungszeit und vor Erlass des Verlängerungsbeschlusses vom 26. Juli 2019 begangen worden ist und der Beschwerdeführer auch keine Kenntnis von einer (ersten) beabsichtigten Verlängerung der Bewährungszeit hatte (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 2009 -2 Ws 176/09-, juris; KG Berlin, Beschluss vom 31. März 2011 -4 Ws 29/11- juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. April 2008 -3 Ws 331/08- juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 1 Ws 41/07 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 06. Juli 2009 -1 Ws 251/09-, juris Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. Dezember 2013 -1 Ws 451/13 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. März 2004 - 1 Ws 29/04 - juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 06. Oktober 2011 - 1 Ws 151/11 - OLG Bamberg, Beschluss vom 24. März 2015 -22 Ws 19/15-, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Januar 2013 -III-3 Ws 19/13- juris; OLG Rostock, Beschluss vom 07. Dezember 2010 -I Ws 335/10-, juris). - OLG Bamberg, 27.08.2009 - 1 Ws 409/09
Beginn der verlängerten Bewährungszeit: Verlängerungsentscheidung nach Ablauf der …
Der Senat hält seine abweichende Rechtsauffassung (Beschluss vom 17.05.2006 - 1 Ws 259/06 = NStZ-RR 2006, 326 f.) nicht mehr aufrecht, sondern schließt sich vielmehr der ganz herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung an, wonach der Beginn einer nach § 56 f Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB verlängerten Bewährungszeit sich auch dann unmittelbar an das Ende der zunächst bestimmten Bewährungszeit anschließt, wenn diese zum Zeitpunkt der Verlängerungsentscheidung bereits abgelaufen war (vgl. KG, Beschluss vom 12.05.2009 - 2 Ws 176/09; OLG Frankfurt a. Main NStZ-RR 2008, 221; OLG Jena NStZ-RR 2007, 220; OLG Köln StV 2008, 262; OLG Düsseldorf OLGSt StGB § 56 f Nr. 45; OLG Brandenburg StraFo 2004, 214; OLG Hamburg OLGSt § 56 f Nr. 4; OLG Rostock, Beschluss vom 05.10.2004 - I Ws 430/04; OLG Zweibrücken NStZ 1993, 510; OLG Celle NStZ 1991, 206;… Fischer StGB 56. Aufl. § 56 f Rn. 17c;… Lackner/Kühl StGB 26. Aufl. § 56 f Rn. 12;… MüKo-Groß StGB § 56 f Rn. 22;… SK-Horn § 56 f Rn. 30e;… LK-Hubrach StGB 12. Aufl., § 56 f Nr. 42). - OLG Celle, 15.12.2020 - 2 Ws 384/20
Voraussetzungen für einen Widerruf der Aussetzung der Rest-Strafe
b) Demgegenüber wird jedoch von mehreren Oberlandesgerichten vertreten, dass dies nicht gelte, wenn der Verurteilte auf die Möglichkeit einer Verlängerung der Bewährungszeit hingewiesen wurde und er wegen von ihm in der ursprünglichen Bewährungszeit begangener Straftaten ohnehin mit bewährungsrelevanten Maßnahmen (insbesondere Verlängerung und Widerruf) rechnen musste (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 1 Ws 451/13 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Januar 2013 - III-3 Ws 19/13 -, juris; KG Beschl. v. 26.5.2015 - 4 Ws 52/15, BeckRS 2015, 19897; OLG Dresden, 2 Ws 197/10, juris; OLG Hamm 3 Ws 438/09, juris; Brandenburgisches OLG, 1 Ws 29/04, StraFo 2004, 214 f). - OLG Jena, 30.01.2007 - 1 Ws 41/07
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
- OLG Hamm, 29.01.2013 - 3 Ws 19/13
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Vertrauensschutz
- OLG Rostock, 07.12.2010 - I Ws 335/10
Bewährungswiderruf wegen einer in der rückwirkend verlängerten Bewährungszeit …
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