Rechtsprechung
| BGH, 27.11.2008 - 5 StR 496/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Art. 6 EMRK; Art. 19 Abs. 4 GG; § 44 StPO; § 345 Abs. 1 StPO
Wahrung der einmonatigen Revisionsbegründungsfrist (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung von Verfahrensrügen; Mitwirkung des Rechtspflegers) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Zeitlicher Umfang des Rechts eines Revisionsführers zur Abgabe der Revisionsbegründung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 585
- NStZ-RR 2009, 347
- StraFo 2009, 23
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.06.2008 - 5 StR 192/08
Unbegründeter Antrag auf Wiedereinsetzung zur Anbringung von Verfahrensrügen …
Auszug aus BGH, 27.11.2008 - 5 StR 496/08
Rn. 5 Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Eröffnung der Möglichkeit einer Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle durch den verteidigten Angeklagten rechtsstaatlich nicht geboten ist (BGH NStZ-RR 2008, 312; Senatsbeschluss vom 17. September 2008 - 5 StR 435/08). - BGH, 23.01.1997 - 1 StR 543/96
Beginn der Revisionsfrist bei Verkündung des Urteils unter Abwesenheit des …
Auszug aus BGH, 27.11.2008 - 5 StR 496/08
Rn. 3 Dies gilt gerade unter Berücksichtigung folgenden Umstands: das Recht eines Revisionsführers, die Revision zu Protokoll der Geschäftsstelle zu begründen, besteht nur innerhalb der normalen Dienststunden (BGH NStZ 1996, 353; BGHR StPO § 45 Abs. 1 Satz 1 Frist 1). - BGH, 06.03.1996 - 2 StR 683/95
Revisionsbegründung zu Protokoll - Normale Dienststunden - Begrenzte personelle …
Auszug aus BGH, 27.11.2008 - 5 StR 496/08
Rn. 3 Dies gilt gerade unter Berücksichtigung folgenden Umstands: das Recht eines Revisionsführers, die Revision zu Protokoll der Geschäftsstelle zu begründen, besteht nur innerhalb der normalen Dienststunden (BGH NStZ 1996, 353;… BGHR StPO § 45 Abs. 1 Satz 1 Frist 1). - BGH, 17.09.2008 - 5 StR 435/08
Verwerfung einer Revision mangels Begründetheit
Auszug aus BGH, 27.11.2008 - 5 StR 496/08
Rn. 5 Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Eröffnung der Möglichkeit einer Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle durch den verteidigten Angeklagten rechtsstaatlich nicht geboten ist (BGH NStZ-RR 2008, 312; Senatsbeschluss vom 17. September 2008 - 5 StR 435/08).
- BayObLG, 12.09.2024 - 201 ObOWi 837/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verweigerung der Aufnahme der …
Zu berücksichtigen bleibt insoweit das Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen, nicht allein auf eine Person fokussierten Rechtspflege (BGH, Beschluss vom 27.11.2008 - 5 StR 496/08 bei juris = NStZ 2009, 585 = StraFo 2009, 23).Anders als in den höchstrichterlich (BGH NStZ 1996, 353; 2009, 585) entschiedenen Fällen waren vorliegend gerade keine komplexen Verfahrensrügen zu protokollieren.
- BGH, 12.03.2014 - 1 StR 74/14
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der …
Dieser kann bei Rechtsmitteleinlegung zu Protokoll der Geschäftsstelle ebenfalls nicht erwarten, dass der zuständige Rechtspfleger während der gesamten Dienststunden für die Prüfung vor ihm abgegebener Rechtsmittelerklärungen zur Verfügung steht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - 5 StR 496/08, NStZ 2009, 585, 586). - BGH, 15.08.2012 - 5 StR 311/12
Anforderungen an die Erfüllung der Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO
Ergänzend zum Antrag des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die vom Angeklagten vor dem Rechtspfleger des Amtsgerichts Brandenburg a.d.H. am 29. Mai 2012 erhobenen Verfahrensrügen genügen nicht der Formvorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, weil die vom Angeklagten gefertigten Anlagen aus dem Hauptverhandlungsprotokoll, deren Inhalt zum Verständnis der Verfahrensrügen unerlässlich ist, der Niederschrift nicht beigefügt, geschweige denn in diese argumentativ eingearbeitet waren (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - 5 StR 496/08, NStZ 2009, 585 mwN). - VG Köln, 10.12.2019 - 14 L 2512/19 Rn. 7 vgl. Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 11.6.2008 - 5 StR 192/08 -, vom 17.9.2008 - 5 StR 438/08 - und vom 27.11.2008 - 5 StR 496/08 -, jeweils juris.
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Rechtsprechung
| BGH, 21.10.2008 - 3 StR 275/08 (1) |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine
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§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 3 StPO
Begründung der Verfahrensrüge (Ablehnung eines Beweisantrags; Besetzungsrüge; Sitzungsniederschrift; Schöffenauswahl: Vortrag der Willkür) - HRR Strafrecht
§ 64 StGB; § 261 StPO
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Kausalität zwischen Hang und Tatbegehung; Beschaffungskriminalität); Überzeugungsbildung
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 64; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 3; ; StGB § 67 Abs. 5 Satz 1
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Bejahung eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen einer Tat und dem Hang i.S.d. § 64 Strafgesetzbuch (StGB)
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit der Mitteilung der Sitzungsniederschrift bei ansonsten vollständigem Vortrag eines Verfahrensfehlers in Form der Ablehnung des Antrags auf Hinzuziehung eines Sachverständigen
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 344 Abs. 2
Verfahrensrüge und Mitteilung der Sitzungsniederschrift - rechtsportal.de
StGB § 64
Symptomatischer Zusammenhang zwischen Tat und Hang bei Beschaffungskriminalität - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 560
- NStZ-RR 2009, 119 (Ls.)
- NStZ-RR 2009, 48
- StraFo 2009, 23
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter …
Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 275/08
Er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362 f.). - BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 275/08
Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5; BGH NStZ-RR 2008, 107). - BGH, 27.03.2008 - 3 StR 38/08
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Vorrang gegenüber …
Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 275/08
Ein solcher Zusammenhang ist typischerweise bei der so genannten Beschaffungskriminalität von Rauschgiftsüchtigen gegeben, wenn also die Straftat unmittelbar oder - wie hier - mittelbar der Beschaffung von Drogen für den Eigenkonsum dient (vgl. BGH, Beschl. vom 27. März 2008 - 3 StR 38/08 = StV 2008, 405 m. N.). - BGH, 30.10.2007 - 4 StR 499/07
Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge nach § 67 n.F. (Geltung in der …
Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 275/08
Rn. 7 Der neue Tatrichter wird im Falle der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB über die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel zu befinden haben (vgl. BGH NStZ 2008, 28; NStZ-RR 2008, 74). - BGH, 24.07.2007 - 3 StR 231/07
Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 275/08
Rn. 7 Der neue Tatrichter wird im Falle der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB über die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel zu befinden haben (vgl. BGH NStZ 2008, 28; NStZ-RR 2008, 74).
- BGH, 22.01.2013 - 3 StR 513/12
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer …
Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5 sowie Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 275/08, NStZ-RR 2009, 48). - LG München I, 09.07.2021 - 12 KLs 271 Js 190002/18
Fehlgeschlagener Versuch der Anstiftung zu einem Verbrechen
Rn. 563 Zwischen den begangenen rechtswidrigen Anlasstaten gem. Ziffer 1 bis 3 der Anklage vom 29.12.2020 und dem Hang muss ein symptomatischer Zusammenhang bestehen, wobei ausreichend ist, wenn der Hang neben anderen Ursachen zur Tatbegehung beigetragen hat (BGH Beschluss vom 21.10.2008 - 3 StR 275/08; NStZ-RR 09, 48). - LG Weiden/Oberpfalz, 02.02.2022 - 1 KLs 22 Js 1927/21
Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges - "Polizei-Trick-Betrug"
Beschaffungskriminalität liegt vor, wenn die Tat unmittelbar oder mittelbar der Beschaffung von Drogen oder Alkohol für den Eigenkonsum dient, vgl. BGH, Beschluss vom 21.10.2008, Az.: 3 StR 275/08 Anhaltspunkte dafür, dass aus den erlangten Teilen der Tatbeute durch den Angeklagten K3.
- BGH, 07.04.2010 - 3 StR 91/10
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Überzeugungsbildung; …
Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGHSt 37, 5; BGH NStZ-RR 2008, 107; 2009, 48). - BGH, 03.09.2013 - 3 StR 232/13
Regelmäßige Unzulässigkeit der Nichtanordnung einer Unterbringung allein aufgrund …
Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGH, Urteil 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5 sowie Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 275/08, NStZ-RR 2009, 48). - BGH, 13.08.2013 - 4 StR 249/13
Symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstat bei der Unterbringung in …
a) Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt setzt nach § 64 Satz 1 StGB - neben einem Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und der aus dem Hang resultierenden Gefahr erheblicher rechtswidriger Taten - voraus, dass die Begehung der Anlasstaten zumindest mitursächlich auf den Hang zurückzuführen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09, NStZ 2010, 83, 84; vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 275/08, NStZ-RR 2009, 48).
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Rechtsprechung
| BGH, 18.09.2008 - 3 StR 296/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 267 Abs. 5 StPO
Freispruch; Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Rücknahme eines Geständnisses); Indiztatsache (Bewertung der Beweisbedeutung; ausdrückliche Erörterung in den Urteilsgründen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Prüfungsmaßstab des Revisionsgerichts bei Überprüfung der Beweiswürdigung durch den Tatrichter
- ra.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 227
- StraFo 2009, 23
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04
Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig
Auszug aus BGH, 18.09.2008 - 3 StR 296/08
Das Revisionsgericht ist demgegenüber auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überzogene Anforderungen stellt (BGH NJW 2005, 2322, 2326).Die fehlende Erwähnung einer Indiztatsache in einem bestimmten Beweiszusammenhang begründet nur dann eine revisionsrechtlich relevante Lücke der Beweiswürdigung, wenn sie nach ihrer Beweisbedeutung zwingend ausdrücklich zu erörtern war (BGH NJW 2005, 2322, 2326).
- BGH, 07.11.2002 - 3 StR 216/02
Ablehnung von Beweisanträgen (mehrere Ablehnungsgründe; Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 18.09.2008 - 3 StR 296/08
Rn. 5 1. Das Landgericht hat erkannt, dass ein Geständnis oder eine sonstige Sachdarstellung eines Angeklagten einschließlich etwaiger Belastungen von Mitangeklagten nach der deutschen Strafprozessordnung durch einen Widerruf nicht beseitigt werden, sondern der Beweiswürdigung in vollem Umfang zugrunde gelegt werden können und vom Tatrichter unter Einbeziehung der Umstände und Gründe des Widerrufs auf ihre Richtigkeit zu überprüfen sind (vgl. BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 23; vgl. auch BGH StV 2001, 440; NStZ 1994, 597; NJW 1967, 2020). - BGH, 19.04.2000 - 5 StR 20/00
Beihilfe zum versuchten Mord; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Erforderliche …
Auszug aus BGH, 18.09.2008 - 3 StR 296/08
Rn. 5 1. Das Landgericht hat erkannt, dass ein Geständnis oder eine sonstige Sachdarstellung eines Angeklagten einschließlich etwaiger Belastungen von Mitangeklagten nach der deutschen Strafprozessordnung durch einen Widerruf nicht beseitigt werden, sondern der Beweiswürdigung in vollem Umfang zugrunde gelegt werden können und vom Tatrichter unter Einbeziehung der Umstände und Gründe des Widerrufs auf ihre Richtigkeit zu überprüfen sind (…vgl. BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 23; vgl. auch BGH StV 2001, 440; NStZ 1994, 597; NJW 1967, 2020). - BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67
Auszug aus BGH, 18.09.2008 - 3 StR 296/08
Rn. 5 1. Das Landgericht hat erkannt, dass ein Geständnis oder eine sonstige Sachdarstellung eines Angeklagten einschließlich etwaiger Belastungen von Mitangeklagten nach der deutschen Strafprozessordnung durch einen Widerruf nicht beseitigt werden, sondern der Beweiswürdigung in vollem Umfang zugrunde gelegt werden können und vom Tatrichter unter Einbeziehung der Umstände und Gründe des Widerrufs auf ihre Richtigkeit zu überprüfen sind (…vgl. BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 23; vgl. auch BGH StV 2001, 440; NStZ 1994, 597; NJW 1967, 2020). - BGH, 31.08.1994 - 5 StR 232/94
Bewertung widersprüchlicher Aussagen mehrerer Angeklagter - Berücksichtigung des …
Auszug aus BGH, 18.09.2008 - 3 StR 296/08
Rn. 5 1. Das Landgericht hat erkannt, dass ein Geständnis oder eine sonstige Sachdarstellung eines Angeklagten einschließlich etwaiger Belastungen von Mitangeklagten nach der deutschen Strafprozessordnung durch einen Widerruf nicht beseitigt werden, sondern der Beweiswürdigung in vollem Umfang zugrunde gelegt werden können und vom Tatrichter unter Einbeziehung der Umstände und Gründe des Widerrufs auf ihre Richtigkeit zu überprüfen sind (…vgl. BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 23; vgl. auch BGH StV 2001, 440; NStZ 1994, 597; NJW 1967, 2020).
- OLG Celle, 08.08.2013 - 31 Ss 20/13
Erfüllung des objektiven Tatbestands des § 6 Abs. 1 PflVG im Fall einer Fahrt vor …
Sind derartige Rechtsfehler nicht feststellbar, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich gewesen wäre (vgl. BGH StraFo 2009, 23; NStZ-RR 2008, 146; NJW 2006, 925; NJW 2005, 2322). - BGH, 08.03.2018 - 3 StR 571/17
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (eingeschränkter Umfang der …
Das Revisionsgericht ist demgegenüber auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht, an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überzogene Anforderungen stellt (BGH, Urteile vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326; vom 18. September 2008 - 3 StR 296/08, juris Rn. 4) oder die Beweise nicht erschöpfend würdigt (…BGH, Urteile vom 21. November 2006 - 1 StR 392/06, juris Rn. 13; vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110, 111). - OLG Stuttgart, 20.01.2020 - 2 StE 9/19
Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung LTTE und Beihilfe …
Der Senat hat insoweit berücksichtigt, dass frühere Geständnisse oder sonstige Sachdarstellungen eines Angeklagten durch einen Widerruf nicht beseitigt, sondern der Beweiswürdigung in vollem Umfang zugrunde gelegt werden können und vom Tatrichter unter Einbeziehung der Umstände und Gründe des Widerrufs auf ihre Richtigkeit zu überprüfen sind und weiterhin für glaubhaft erachtet werden können (BGH, BeckRS 2008, 22663).
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| BGH, 18.07.2008 - 2 StR 296/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 349 Abs. 2 StPO
Unbegründete Revision - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet
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