Rechtsprechung
| BGH, 18.11.2009 - 2 StR 462/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 66 Abs. 3 Satz 1 StGB; § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO
Formelle Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung (Beachtung des Verbots der Schlechterstellung bei der Schuldspruchänderung zu lasten des revidierenden Angeklagten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 1
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherungsverwahrung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 66 Abs. 3 S. 1
Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 118
- StraFo 2010, 205
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 21.10.2025 - 206 StRR 289/25
Vermögensbetreuungspflicht, Eröffnungsbeschluss, Kontoinhaber, Urteilsgründe, …
Rn. 38 Bei der dann vorzunehmenden Rechtsfolgenbestimmung wird jedoch zu beachten sein, dass zum einen weder die Einzelstrafen noch die Gesamtstrafe erhöht werden dürfen, und zum anderen wegen des Verbots der Schlechterstellung auch der höhere Strafrahmen des § 266 StGB nicht zu Lasten der Angeklagten berücksichtigt werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2009, 2 StR 462/09, NStZ-RR 2010, 118;… Senatsurteil vom 28. September 2022, 206 StRR 157/22, BeckRS 2022, 26627 Rn. 37;… Karlsruher Kommentar StPO/Paul, 9. Aufl. 2023, § 331 Rn. 2a;… Schmitt/Köhler a.a.O. § 358 Rn. 11, § 331 Rn. 8.). - BayObLG, 10.03.2025 - 206 StRR 75/25
Freiheitsstrafe, Strafzumessungsgründe, Rechtsfolgenausspruch, …
§ 331 StPO steht bei einem allein vom Angeklagten eingelegten Rechtsmittel (wie hier seiner Berufung) zwar einer Änderung des Schuldspruches nicht entgegen (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 331 Rdn. 8), wohl aber einer Berücksichtigung derselben zu Lasten des Angeklagten bei der Strafzumessung (…Meyer-Goßner/Schmitt aaO § 331 Rdn. 9; BGH, Beschluss vom 18.11.2009, 2 StR 462/09, NStZ-RR 2010, 118; Senat, Beschluss vom 24.10.2022, 206 StRR 262/22, n. v.).
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Rechtsprechung
| OLG Jena, 23.02.2010 - 1 Ws 41/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 52 StPO, § 359 Nr 5 StPO
Umfang der Darlegungslast im Wiederaufnahmeverfahren - rechtsportal.de
StPO § 359 Nr. 5; StPO § 52
Keine erweiterte Darlegungslast des Verurteilten im Wiederaufnahmeverfahren im Hinblick auf die Gründe für seine und eines Zeugen Bereitschaft zur Aussage nach früherem Schweigen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erweiterte Darlegungslast des Verurteilten im Wiederaufnahmeverfahren im Hinblick auf die Gründe für seine Bereitschaft sowie die eines Zeugen zur Aussage nach früherem Schweigen
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 02.12.2009 - 969 Js 29528/09
- OLG Jena, 23.02.2010 - 1 Ws 41/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 251 (Ls.)
- StraFo 2010, 205
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 1 Ws 51/10 Nach der Rechtsprechung des Senats muss die mundliche Anhörung des Untergebrachten in analoger Anwendung des § 463 Abs. 4 StPO immer dann durch den gesamten Spruchkörper erfolgen, wenn die Strafvollstreckungskammer nach der vorbezeichneten Vorschrift für ihre Entscheidung ein externes Sachverständigengutachten zur Prognosefrage heranzuziehen hat ( Senat , Beschlüsse vom 29. Januar 2009 - III-1 Ws 16/09-, 9. Februar 2009 - III-1 Ws 47/09 - und 17. Februar 2010 - III-1 Ws 41/10 -).
Außerhalb des fünfjährigen Turnus nach § 463 Abs. 4 StPO genügt in der Regel die Anhörung durch ein damit beauftragtes Mitglied der erkennenden Kammer ( Senat , Beschlüsse vom 29. Januar 2009 - III-1 Ws 16/09- 9. Februar 2009 - III-1 Ws 47/09 - und 17. Februar 2010 - III-1 Ws 41/10 -).
- KG, 06.11.2013 - 4 Ws 137/13
Darlegungspflicht bei Widerruf einer belastenden Zeugenaussage im …
Soweit einen in der Hauptverhandlung von seinem Schweigerecht Gebrauch machenden Angeklagten keine erweiterte Darlegungspflicht trifft, warum er erst im Wiederaufnahmeantrag ihn entlastende Tatsachen vorbringt (vgl. Thüringer OLG, StraFo 2010, 205; Senat…, Beschluss vom 5. Juli 2001 - 4 Ws 64/01 - [juris Rdn. 9]), gilt dies entsprechend, wenn ein Zeuge, der zunächst von seinem prozessualen Recht, die Auskunft zu verweigern, Gebrauch gemacht hat, nach Abschluss der Hauptverhandlung aussagebereit wird. - OLG Jena, 23.10.2013 - 1 Ws 283/13
Pflichtverteidigerbestellung: Erstreckung der Bestellung auf das Verfahren über …
Rn. 12 Auf der Grundlage der bisherigen, der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. etwa KG NJW 2013, 182, 183;… Meyer/Goßner, a. a. O., § 140 Rn. 33 u. § 364 Rn. 2 m. w. N.;… LR-Gössel, StPO, 26. Aufl., § 364a Rn. 3 m. w. N. sowie die Nachweise bei KK-Schmidt, StPO, 7. Aufl., § 364a Rn. 2, der - anders als noch in der Vorauflage - nunmehr die Gegenansicht vertritt) folgenden Senatsrechtsprechung (zuletzt Beschluss vom 23.02.2010, 1 Ws 41/10 ) wäre die Zurückweisung des Beiordnungsantrags des Verurteilten vorliegend im Ergebnis bereits deshalb nicht zu beanstanden und die Beschwerde unbegründet, weil Rechtsanwalt R… dem Verurteilten schon im Ursprungsverfahren durch Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 07.11.2006 (Blatt 3 des Protokollsonderbandes) als Pflichtverteidiger beigeordnet worden war und diese Beiordnung sich (bis zur Rechtskraft des Beschlusses nach § 370 Abs. 2 StPO) auch auf das Wiederaufnahmeverfahren erstrecken würde.
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