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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 03.05.2011 | BGH, 09.03.2011

Rechtsprechung
   BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10, 5 StR 440/10, 5 StR 474/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,373
BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10, 5 StR 440/10, 5 StR 474/10 (https://dejure.org/2011,373)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2011 - 5 StR 394/10, 5 StR 440/10, 5 StR 474/10 (https://dejure.org/2011,373)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2011 - 5 StR 394/10, 5 StR 440/10, 5 StR 474/10 (https://dejure.org/2011,373)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 2 Abs. 6 StGB; § 67d Abs. 3 StGB; § 121 GVG; § 67d Abs. 2 StGB
    Sicherungsverwahrung (Fortdauer der Maßregelvollstreckung über zehn Jahre hinaus); Vorlegungsverfahren; psychische Störung; Rückwirkungsverbot; Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten; psychische Störung; Aussetzung zur Bewährung

  • HRR Strafrecht

    § 2 Abs. 6 StGB; § 67d Abs. 3 StGB; § 121 GVG; § 67d Abs. 2 StGB
    Sicherungsverwahrung (Fortdauer der Maßregelvollstreckung über zehn Jahre hinaus); Vorlegungsverfahren; psychische Störung; Rückwirkungsverbot; Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten; psychische Störung; Aussetzung zur Bewährung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter Sicherungsverwahrter

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Sicherungsverwahrung: BGH (5. Strafsenat) setzt die Rechtsprechung des BVerfG um

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Entlassungspflicht bei psychischer Störung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fortdauer zeitlich unbeschränkter Sicherungsverwahrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 56, 248
  • NJW 2011, 1981
  • NStZ 2011, 453
  • StV 2011, 485
  • StraFo 2011, 289
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10
    In Fällen, in denen die erstmalige Unterbringung eines Verurteilten in der Sicherungsverwahrung wegen Taten angeordnet wurde, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen schweren Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I 160) begangen worden waren, darf die Fortdauer der Maßregelvollstreckung über zehn Jahre hinaus auf der Grundlage der bis zu einer Neuregelung, längstens bis 31. Mai 2013 weiter anwendbaren Vorschrift des § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB i.V.m. § 2 Abs. 6 StGB nur noch angeordnet werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist und dieser an einer psychischen Störung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (ThUG) leidet; andernfalls ist die Maßregel - spätestens mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 - für erledigt zu erklären (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a.).

    In Fällen, in denen die erstmalige Unterbringung eines Verurteilten in der Sicherungsverwahrung wegen Taten angeordnet wurde, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen schweren Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I 160) begangen worden waren, darf die Fortdauer der Maßregelvollstreckung über zehn Jahre hinaus auf der Grundlage der bis zu einer Neuregelung, längstens bis 31. Mai 2013 weiter anwendbaren Vorschrift des § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB i.V.m. § 2 Abs. 6 StGB nur noch angeordnet werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewaltoder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist und dieser an einer psychischen Störung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (ThUG) leidet; andernfalls ist die Maßregel - spätestens mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 - für erledigt zu erklären (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a.).

    Nunmehr hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a. - die Regelungen des Strafgesetzbuchs über die Sicherungsverwahrung mangels ausreichender Wahrung des "Abstandsgebots" für unvereinbar mit dem - auch im Blick der Wertungen des Art. 7 Abs. 1 MRK auszulegenden - Freiheitsgrundrecht erklärt und eine gesetzliche Neuregelung bis 31. Mai 2013 verlangt.

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung; …

    Auszug aus BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10
    Der Senat war berufen, darüber zu entscheiden, ob das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 (NJW 2010, 2495) und entsprechende Folgeentscheidungen die deutschen Gerichte dazu zwingen, in Fällen, in denen die erstmalige Unterbringung eines Verurteilten in der Sicherungsverwahrung wegen Taten angeordnet wurde, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen schweren Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I 160) begangen worden waren, die Maßregel nach zehnjährigem Vollzug für erledigt zu erklären.
  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter …

    Auszug aus BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10
    Wegen der Einzelheiten wird auf den Anfragebeschluss vom 9. November 2010 in dieser Sache (NJW 2011, 240; zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) Bezug genommen.
  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09

    Zurücktreten der nachträglichen Sicherungsverwahrung hinter das …

    Auszug aus BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10
    Der Senat hat sich durch entgegenstehende Rechtsprechung des 4. Strafsenats (Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 577/09, NStZ 2010, 567) an der Entscheidung gehindert gesehen, dass sich aus der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten für die Maßregel der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung keine die Rückwirkung hindernde andere Bestimmung im Sinne des § 2 Abs. 6 StGB ergibt; er hat die somit anzuwendende Vorschrift des § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB allerdings einschränkend dahin ausgelegt, dass in Altfällen die erstmalige Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach zehnjährigem Vollzug für erledigt zu erklären ist, sofern nicht eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualverbrechen aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist.
  • BGH, 18.01.2011 - 4 ARs 27/10

    Anfrageverfahren; rückwirkende Aufhebung der Höchstfrist der Sicherungsverwahrung …

    Auszug aus BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10
    Im Wesentlichen im Sinne des anfragenden Senats haben der 1. und der 2. Strafsenat (Beschlüsse vom 15. Dezember 2010 - 1 ARs 22/10 - und vom 22. Dezember 2010 - 2 ARs 456/10), im Sinne der entgegenstehenden Rechtsprechung des 4. Strafsenats der 3. und der 4. Strafsenat (Beschlüsse vom 17. Februar 2011 - 3 ARs 35/10 - und vom 18. Januar 2011 - 4 ARs 27/10) geantwortet.
  • BGH, 17.02.2011 - 3 ARs 35/10

    Anfrageverfahren; Sicherungsverwahrung; Auslegung; Wille des Gesetzgebers

    Auszug aus BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10
    Im Wesentlichen im Sinne des anfragenden Senats haben der 1. und der 2. Strafsenat (Beschlüsse vom 15. Dezember 2010 - 1 ARs 22/10 - und vom 22. Dezember 2010 - 2 ARs 456/10), im Sinne der entgegenstehenden Rechtsprechung des 4. Strafsenats der 3. und der 4. Strafsenat (Beschlüsse vom 17. Februar 2011 - 3 ARs 35/10 - und vom 18. Januar 2011 - 4 ARs 27/10) geantwortet.
  • BGH, 22.12.2010 - 2 ARs 456/10

    Anfrageverfahren; rückwirkende Aufhebung der Höchstfrist der Sicherungsverwahrung …

    Auszug aus BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10
    Im Wesentlichen im Sinne des anfragenden Senats haben der 1. und der 2. Strafsenat (Beschlüsse vom 15. Dezember 2010 - 1 ARs 22/10 - und vom 22. Dezember 2010 - 2 ARs 456/10), im Sinne der entgegenstehenden Rechtsprechung des 4. Strafsenats der 3. und der 4. Strafsenat (Beschlüsse vom 17. Februar 2011 - 3 ARs 35/10 - und vom 18. Januar 2011 - 4 ARs 27/10) geantwortet.
  • BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99

    Zulässigkeit der Vorlage; Entscheidungserheblichkeit; Fahrlässige Nichtzahlung …

    Auszug aus BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10
    Infolge dieser mit Wirkkraft des § 31 BVerfGG ergangenen Entscheidung ist eine Bindung des Senats an die dahingehende Rechtsprechung des 4. Strafsenats entfallen, die noch Anlass für das Anfrageverfahren nach § 132 GVG gegeben hatte; einer Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen bedarf es nicht mehr (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2000 - 4 StR 287/99, BGHSt 46, 17, 20 f.;… Hannich in KK-StPO, 6. Aufl., § 132 GVG Rn. 8).
  • BGH, 15.12.2010 - 1 ARs 22/10

    Anfrageverfahren; rückwirkende Aufhebung der Höchstfrist der Sicherungsverwahrung …

    Auszug aus BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10
    Im Wesentlichen im Sinne des anfragenden Senats haben der 1. und der 2. Strafsenat (Beschlüsse vom 15. Dezember 2010 - 1 ARs 22/10 - und vom 22. Dezember 2010 - 2 ARs 456/10), im Sinne der entgegenstehenden Rechtsprechung des 4. Strafsenats der 3. und der 4. Strafsenat (Beschlüsse vom 17. Februar 2011 - 3 ARs 35/10 - und vom 18. Januar 2011 - 4 ARs 27/10) geantwortet.
  • BGH, 24.05.2012 - 5 StR 567/11

    Durchbrechung der Verwaltungsrechtsakzessorietät im Aufenthaltsstrafrecht …

    Eines Anfrageverfahrens zum Zweck der Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen (§ 132 Abs. 2, 3 GVG) im Hinblick auf BGHSt aaO bedurfte es nach der seither erfolgten Gesetzesänderung nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2011 - 5 StR 394, 440, 474/10, BGHSt 56, 248, 251 mwN).
  • BVerfG, 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die zeitlich befristete Fortdauer der …

    Dies stehe nicht im Widerspruch zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 und des Bundesgerichtshofs vom 23. Mai 2011 (5 StR 394/10).

    Vielmehr sind auch spezifische Störungen der Persönlichkeit, des Verhaltens, der Sexualpräferenz sowie der Impuls- und Triebkontrolle unter diesen Begriff zu fassen; gleiches gilt insbesondere auch für die dissoziale Persönlichkeitsstörung (…BVerfG, a.a.O., S. 1943 , S. 1946 ; vgl. dazu auch BGH, Beschluss des 5. Strafsenats vom 23. Mai 2011 - 5 StR 394/10 u.a. -, juris Rn. 7, …sowie Beschluss vom 21. Juni 2011 - 5 StR 52/11 -, juris Rn. 24).

  • OLG Saarbrücken, 30.09.2011 - 5 W 212/11

    Voraussetzungen einer Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz

    Rn. 43 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Grundsätze dieser Entscheidung - entgegen der Auffassung, die der 4. Strafsenat in seinem Urteil vom 12.5.2010 (4 StR 577/09 - NStZ 2010, 567) in Bezug auf den hiesigen Betroffenen vertreten hatte - im Beschluss vom 23.5.2011 (5 StR 394/10, 5 StR 440/10, 5 StR 474/10 - NJW 2011, 1981) berücksichtigt: Eine sofortige Entlassung der rückwirkend über zehn Jahre hinaus Untergebrachten wegen eines aus § 2 Abs. 6 StGB i.V.m. Art. 5 und 7 EMRK herzuleitenden gesetzlichen Ausschlusses der Rückwirkung sei nicht geboten.

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Übergangsregelung in Ziff. III 2. a) des Entscheidungstenors für die "Altfälle" die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bzw. ihre Fortdauer unter anderem davon abhängig gemacht, dass der Betreffende an einer psychischen Störung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG leide (vgl. - diesen Vorgaben Rechnung tragend - nunmehr auch BGH, Beschl. v. 23.5.2011 - 5 StR 394/10, 5 StR 440/10, 5 StR 474/10 - NJW 2011, 1981;… BGH, Urt. v. 21.6.2011 - 5 StR 52/11 -).

  • BGH, 21.06.2011 - 5 StR 52/11

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (nachträgliche Anordnung); dissoziale …

    c) Dem Beschluss des Senats vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10 (BGHSt 55, 234) zur Rückwirkungsproblematik bei nachträglicher Sicherungsverwahrung folgend hat das Landgericht seiner Entscheidung bereits den nunmehr auch vom Bundesverfassungsgericht geforderten erhöhten Gefährlichkeitsmaßstab (vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. Mai 2011 - 5 StR 394, 440, 474/10, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) rechtsfehlerfrei zugrunde gelegt.
  • LG Karlsruhe, 24.04.2012 - 2 O 278/11

    Konventionsverstoß: Ersatz für immateriellen Schaden wegen rechtswidriger …

    Nur nach Maßgabe, dass eine solche hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten abzuleiten ist und der Sicherungsverwahrte an einer psychischen Störung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG leidet, ist § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB während einer Übergangsfrist noch weiter anwendbar (vgl. BVerfG…, Urt. vom 04.05.2011, III. des Urteilstenors; BGHSt 56, 248 - zitiert nach juris (Ls.)).
  • LG Karlsruhe, 24.04.2012 - 2 O 330/11

    Sicherungsverwahrung: Entschädigungsanspruch bei Überschreitung der zehnjährigen …

    Nur nach Maßgabe, dass eine solche hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten abzuleiten ist und der Sicherungsverwahrte an einer psychischen Störung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG leidet, ist § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB während einer Übergangsfrist noch weiter anwendbar (vgl. BVerfG…, Urt. vom 04.05.2011, III. des Urteilstenors; BGHSt 56, 248 - zitiert nach juris (Ls.)).
  • KG, 19.10.2011 - 2 Ws 150/11

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung in Altfällen über zehn Jahre hinaus

    Rn. 26 Soweit der Sachverständige aus seinen Erkenntnissen den rechtlichen Schluss gezogen hat, die bei dem Verurteilten diagnostizierten Störungen erfüllten nicht die Voraussetzungen des § 1 ThUG, weil der Beschwerdeführer daran nicht "leide", folgt der Senat ihm nicht, weil diese Folgerung gegen die bindend festgelegte Rechtslage verstieße (vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 15. September 2011 - 2 BvR 1516/11, bei juris, Rdnr. 36 bis 40; BGH NJW 2011, 1981).

    Rn. 33 5. Eine Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel gemäß § 67d Abs. 2 StGB (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 23. Mai 2011 - 5 StR 394/10 -, bei juris, Rdn. 7) kam ebenfalls nicht in Betracht.

  • OLG Stuttgart, 27.06.2011 - 8 W 150/11

    Einstweilige Therapieunterbringung: Verfassungsrechtliche Kriterien für ein …

    Rn. 23 Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.5.2011 (2 BvR 2365/09 u.a.) und der darauf basierenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.5.2011 (5 StR 394/10 u.a.) ist eine sofortige Entlassung des Betroffenen aus der Sicherungsverwahrung nicht geboten und auch nicht zu erwarten.
  • OLG Koblenz, 27.07.2012 - 2 Ws 386/12

    Sicherungsverwahrung: Erledigung einer ersten Maßregel der Unterbringung in der …

    Die Fortdauer darf nur noch angeordnet werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist und dieser an einer psychischen Störung im Sinne von § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Therapieunterbringungsgesetzes leidet (…BVerfG a.a.O. Tenor Nummer III. 1. Buchst. a; BGH, Beschl. 5 StR 394/10 u.a. vom 23.05.2011, NJW 2011, 1981).
  • LG Dortmund, 27.05.2014 - 25 O 74/14

    Zahlung einer Geldentschädigung wegen nachträglich vollzogener …

    Rn. 58 Nur nach Maßgabe, dass eine solche hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten abzuleiten ist und der Sicherungsverwahrte an einer psychischen Störung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG leidet, ist § 67 d Abs. 3 Satz 1 StGB während einer Übergangsfrist noch weiter anwendbar (vgl. BVerfG…, Urt. vom 04.05.2011, III. des Urteilstenors; BGHSt 56, 248 - zitiert nach juris (Ls.)).
  • OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 1 Ws 224/13

    Maßregel: Erledigterklärung der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • OLG Karlsruhe, 14.12.2011 - 2 Ws 43/11

    Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der Fortdauer über zehn Jahre hinaus in …

  • LG Dortmund, 29.10.2013 - 25 O 37/13

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung unter Verletzung des Art. 5 Abs. …

  • LG Freiburg, 22.01.2013 - 7 O 1/12

    Sicherungsverwahrung: Therapieunterbringung bei Entlassung aus der …

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2011 - 5 StR 123/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15372
BGH, 03.05.2011 - 5 StR 123/11 (https://dejure.org/2011,15372)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2011 - 5 StR 123/11 (https://dejure.org/2011,15372)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - 5 StR 123/11 (https://dejure.org/2011,15372)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 67d StGB; § 68b StGB; Rahmenbeschluss 2008/947/JI
    Aussetzung einer Maßregel zur Bewährung (Rückkehrwunsch ins EU-Ausland; erschwerte Bewährungsüberwachung; Therapieweisung; Rahmenbeschluss 2008/947/JI)

  • lexetius.com
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2011, 680
  • StraFo 2011, 289
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Braunschweig, 18.11.2013 - 1 Ws 333/13

    Voraussetzungen für das Eintreten der Führungsaufsicht bei einem …

    Denn im Einzelfall lässt es sich durchaus einrichten, dass eine deutsche Aufsichtsstelle vom Inland aus das Verhalten der verurteilten Person und die Erfüllung der Weisungen im Ausland überwacht (BGH, Beschl. vom 03.05.2011, 5 StR 123/11, juris), mag die Überwachung auch erschwert sein, weil deutsche Stellen nicht vor Ort hoheitlich tätig werden dürfen.
  • OLG München, 09.02.2024 - 2 Ws 43/24

    Führungsaufsicht bei Verurteilten mit Wohnsitz im Ausland

    Im Einzelfall lässt es sich durchaus einrichten, dass eine deutsche Aufsichtsstelle vom Inland aus das Verhalten der verurteilten Person und die Erfüllung der Weisungen im Ausland überwacht, mag die Überwachung auch erschwert sein, weil deutsche Stellen nicht vor Ort hoheitlich tätig werden dürfen (vgl. BGH B.v. 03.05.2011, 5 StR 123/11, BeckRS 2011, 13560; OLG Braunschweig, B.v. 18.11.2013 - juris, Rn 17).

    Die Teilnahme an einer entsprechenden - bestimmt bezeichneten - Therapie im Ausland begegnet grundsätzlich keinen rechtlich Bedenken (vgl. OLG München B.v. 02.05.2012, 1 Ws 278/12, BeckRS 2013, 4482; OLG Braunschweig, B. v. 18.11.2013 - juris; BGH B.v. 03.05.2011, 5 StR 123/11, BeckRS 2011, 13560).

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Rechtsprechung
   BGH, 09.03.2011 - 2 ARs 498/10, 2 AR 240/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16870
BGH, 09.03.2011 - 2 ARs 498/10, 2 AR 240/10 (https://dejure.org/2011,16870)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2011 - 2 ARs 498/10, 2 AR 240/10 (https://dejure.org/2011,16870)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2011 - 2 ARs 498/10, 2 AR 240/10 (https://dejure.org/2011,16870)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 14 StPO; § 462a Abs. 4 Satz 3 StPO
    Entscheidung eines Zuständigkeitsstreites als gemeinsames oberes Gericht

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafvollstreckung: Fortdauernde Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für den Bewährungswiderruf

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 462a Abs 1 S 2 StPO
    Strafvollstreckung: Fortdauernde Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für den Bewährungswiderruf

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für eine nachträgliche Entscheidung i.R.e. Bewährungsüberwachung nach Entlassung des Verurteilten aus dem Strafvollzug

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 462a Abs. 1 S. 2, 3
    Zuständigkeit für eine nachträgliche Entscheidung i.R.e. Bewährungsüberwachung nach Entlassung des Verurteilten aus dem Strafvollzug

  • datenbank.nwb.de

    Strafvollstreckung: Fortdauernde Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für den Bewährungswiderruf

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2011, 289
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.11.2007 - 2 ARs 446/07

    Zuständigkeitsbestimmung; Strafvollstreckung (nachträgliche Entscheidungen)

    Auszug aus BGH, 09.03.2011 - 2 ARs 498/10
    Sie endet erst dann, wenn die Vollstreckung hinsichtlich aller Verurteilungen, für die die Strafvollstreckungskammer infolge des Konzentrationsprinzips zuständig geworden ist, vollständig erledigt ist (Senat, NStZ-RR 2008, 124;… Appl in KK, 6. Auflage, § 462a Rn. 13 mwN).
  • BGH, 09.07.2015 - 2 ARs 139/15

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer (Ende der Zuständigkeit erst nach …

    Die Fortsetzung der Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer endet grundsätzlich - vom Fall der Aufnahme des Verurteilten in eine Justizvollzugsanstalt in einem anderen Gerichtsbezirk abgesehen - erst, wenn die Vollstreckung aller Strafen, hinsichtlich derer die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer aufgrund des Konzentrationsprinzips im Sinne des § 462 Abs. 4 Satz 1 StPO entstanden war, vollständig erledigt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 ARs 446/07, NStZ-RR 2008, 124, 125; Beschluss vom 9. März 2011 - 2 ARs 498/10; Beschluss vom 12. Juli 2012 - 2 ARs 183/12).
  • LG Saarbrücken, 24.04.2018 - 8 Qs 9/18

    Strafvollstreckung: Fortdauernde Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für …

    Rn. 10 Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bleibt auch nach vollständiger Vollstreckung der die Zuständigkeit begründenden Freiheitsstrafe für diejenigen Verfahren erhalten, für die sie auf Grund der Konzentrationswirkung gemäß § 462a Abs. 4 S. 1 und 3 StPO zuständig geworden ist, bis die Vollstreckung aller dieser Strafen erledigt ist, die Zuständigkeit fällt gerade nicht an das Gericht des ersten Rechtszugs zurück (BGH, Beschluss vom Beschluss vom 19.01.2000, 2 ARs 509/99 - juris; BGH, NStZ-RR 2007, 95; StraFo 2008, 87; StraFo 2011, 289;… OLG Frankfurt, a.a.O., unter Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Rechtsprechung;… OLG Hamm, a.a.O.;… KK - Appl, StPO, 7. Auflage 2013, § 462a Rn. 13;… Radtke/Hohmann - Baier, a.a.O., Rn. 37;… Gercke/Julius/Temming - Pollähne, a.a.O., Rn. 5).
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