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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 17.04.2012 | BGH, 23.05.2012

Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2012 - 4 StR 74/12   

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https://dejure.org/2012,5431
BGH, 25.04.2012 - 4 StR 74/12 (https://dejure.org/2012,5431)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2012 - 4 StR 74/12 (https://dejure.org/2012,5431)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2012 - 4 StR 74/12 (https://dejure.org/2012,5431)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Missbrauch Schutzbefohlener (Anforderungen an das Obhutsverhältnis bei einem in einer Schul-AG und als Vertretungskraft eingesetzten Lehrer; nachwirkendes Obhutsverhältnis)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Missbrauchsvorwürfe gegen Realschullehrer müssen neu verhandelt werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    BGH hebt Urteil auf - Missbrauchsvorwürfe gegen Realschullehrer müssen neu verhandelt werden

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Neuverhandlung wegen Missbrauchsvorwurf gegen Lehrer

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Missbrauchsvorwürfe gegen Realschullehrer müssen neu verhandelt werden

Sonstiges (2)

  • sueddeutsche.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 14.11.2012)

    Justizminister will Schüler besser schützen

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 31.01.2013)

    Neues Gesetz: Rheinland-Pfalz verbietet Sex zwischen Lehrern und Schülern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 690
  • StV 2012, 531
  • StraFo 2012, 282
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.2003 - 4 StR 159/03

    Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen (Beendigung des Obhutsverhältnisses; …

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 74/12
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Voraussetzung eines Obhutsverhältnisses im Sinne des § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB eine Beziehung zwischen Täter und Opfer, aus der sich für den Täter das Recht und die Pflicht ergibt, Erziehung, Ausbildung oder Lebensführung des Schutzbefohlenen und damit dessen geistig-sittliche Entwicklung zu überwachen und zu leiten (vgl. nur BGH, Beschluss vom 31. Januar 1967 - 1 StR 595/65, BGHSt 21, 196, 199 ff.; Senatsbeschluss vom 26. Juni 2003 - 4 StR 159/03, NStZ 2003, 661).

    Es kann daher außer im schulischen Bereich auch in anderen, den Verhältnissen an einer Schule vergleichbaren Fällen vorliegen, etwa im Einzel- oder im Mannschaftssport (BGH, Urteil vom 3. April 1962 - 5 StR 74/62, BGHSt 17, 191 (Fußballtrainer); Senatsbeschluss vom 26. Juni 2003 aaO (Tennistrainer)), ebenso in einem anderweitigen Ausbildungsverhältnis (BGH…, Beschluss vom 31. Januar 1967 aaO (Fahrlehrer)).

    Maßgebend sind indes in jedem Fall die konkreten, tatsächlichen Verhältnisse (BGH, Urteil vom 30. Oktober 1963 - 2 StR 357/63, BGHSt 19, 163, 166;… Beschluss vom 31. Januar 1967 aaO, S. 202; Senatsbeschluss vom 26. Juni 2003 aaO;… SSW-StGB/Wolters, § 174 Rn. 6).

    Ein "nachwirkendes" Obhutsverhältnis erfüllt den Tatbestand des § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht (Senatsbeschluss vom 26. Juni 2003 - 4 StR 159/03, NStZ 2003, 661).

  • BGH, 31.01.1967 - 1 StR 595/65
    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 74/12
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Voraussetzung eines Obhutsverhältnisses im Sinne des § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB eine Beziehung zwischen Täter und Opfer, aus der sich für den Täter das Recht und die Pflicht ergibt, Erziehung, Ausbildung oder Lebensführung des Schutzbefohlenen und damit dessen geistig-sittliche Entwicklung zu überwachen und zu leiten (vgl. nur BGH, Beschluss vom 31. Januar 1967 - 1 StR 595/65, BGHSt 21, 196, 199 ff.; Senatsbeschluss vom 26. Juni 2003 - 4 StR 159/03, NStZ 2003, 661).

    Es kann daher außer im schulischen Bereich auch in anderen, den Verhältnissen an einer Schule vergleichbaren Fällen vorliegen, etwa im Einzel- oder im Mannschaftssport (BGH, Urteil vom 3. April 1962 - 5 StR 74/62, BGHSt 17, 191 (Fußballtrainer);… Senatsbeschluss vom 26. Juni 2003 aaO (Tennistrainer)), ebenso in einem anderweitigen Ausbildungsverhältnis (BGH, Beschluss vom 31. Januar 1967 aaO (Fahrlehrer)).

    Maßgebend sind indes in jedem Fall die konkreten, tatsächlichen Verhältnisse (BGH, Urteil vom 30. Oktober 1963 - 2 StR 357/63, BGHSt 19, 163, 166; Beschluss vom 31. Januar 1967 aaO, S. 202;… Senatsbeschluss vom 26. Juni 2003 aaO;… SSW-StGB/Wolters, § 174 Rn. 6).

  • BGH, 03.04.1962 - 5 StR 74/62
    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 74/12
    Es kann daher außer im schulischen Bereich auch in anderen, den Verhältnissen an einer Schule vergleichbaren Fällen vorliegen, etwa im Einzel- oder im Mannschaftssport (BGH, Urteil vom 3. April 1962 - 5 StR 74/62, BGHSt 17, 191 (Fußballtrainer);… Senatsbeschluss vom 26. Juni 2003 aaO (Tennistrainer)), ebenso in einem anderweitigen Ausbildungsverhältnis (BGH…, Beschluss vom 31. Januar 1967 aaO (Fahrlehrer)).

    Zwar steht dem die Freiwilligkeit der Teilnahme an dieser Veranstaltung nicht entgegen (BGH, Urteil vom 3. April 1962 - 5 StR 74/62, BGHSt 17, 191, 193).

  • BGH, 30.10.1963 - 2 StR 357/63

    Anforderungen an die Begründung einer Ablehnung eines Beweisantrages wegen …

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 74/12
    Maßgebend sind indes in jedem Fall die konkreten, tatsächlichen Verhältnisse (BGH, Urteil vom 30. Oktober 1963 - 2 StR 357/63, BGHSt 19, 163, 166;… Beschluss vom 31. Januar 1967 aaO, S. 202;… Senatsbeschluss vom 26. Juni 2003 aaO;… SSW-StGB/Wolters, § 174 Rn. 6).

    Jedenfalls an größeren Schulen mit einem für den einzelnen Schüler nur schwer überschaubaren Lehrerkollegium ergibt es sich nicht schon aus der bloßen Zugehörigkeit von Lehrern und Schülern zu derselben Schule, sondern regelmäßig erst mit der Zuweisung eines Schülers an einen bestimmten Lehrer, der dadurch die in § 174 Abs. 1 StGB vorausgesetzten Pflichten übernimmt (so BGH, Urteil vom 30. Oktober 1963 aaO; anders für den Leiter einer Schule: BGH, Urteil vom 24. November 1959 - 5 StR 518/59, BGHSt 13, 352, 355).

  • BGH, 21.04.1995 - 3 StR 526/94

    Tatbestandsmerkmal des "Betreuungsverhältnisses" beim Straftatbestand des …

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 74/12
    Ein die Anforderungen der Vorschrift erfüllendes Anvertrautsein setzt ein den persönlichen, allgemein menschlichen Bereich erfassendes Abhängigkeitsverhältnis des Jugendlichen zu dem jeweiligen Betreuer im Sinne einer Unter- und Überordnung voraus (BGH, Beschluss vom 21. April 1995 - 3 StR 526/94, BGHSt 41, 137, 139).
  • BGH, 24.11.1959 - 5 StR 518/59

    Strafbarkeit eines Schulleiters nach § 174 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) aufgrund …

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 74/12
    Jedenfalls an größeren Schulen mit einem für den einzelnen Schüler nur schwer überschaubaren Lehrerkollegium ergibt es sich nicht schon aus der bloßen Zugehörigkeit von Lehrern und Schülern zu derselben Schule, sondern regelmäßig erst mit der Zuweisung eines Schülers an einen bestimmten Lehrer, der dadurch die in § 174 Abs. 1 StGB vorausgesetzten Pflichten übernimmt (so BGH…, Urteil vom 30. Oktober 1963 aaO; anders für den Leiter einer Schule: BGH, Urteil vom 24. November 1959 - 5 StR 518/59, BGHSt 13, 352, 355).
  • BGH, 06.05.2014 - 4 StR 503/13

    Revision eines Lehrers gegen seine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer …

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 25. April 2012 (NStZ 2012, 690) ausgeführt hat, ist die für das Anvertrautsein erforderliche Obhutsbeziehung im Lehrer-Schüler-Verhältnis aber nicht auf die Erteilung von (verbindlichem) Regelunterricht etwa durch den Klassen- oder Fachlehrer beschränkt, mag sie sich in diesem Falle auch von selbst verstehen und keiner weiteren Darlegung bedürfen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juni 2003 - 4 StR 159/03, NStZ 2003, 661).
  • BGH, 07.04.2020 - 3 StR 44/20

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Handlungen im Rahmen einer …

    Maßgebend sind in jedem Fall die konkreten, tatsächlichen Verhältnisse (BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 74/12, NStZ 2012, 690 mwN).
  • BGH, 04.03.2020 - 2 StR 352/19

    Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten (Belehrung über …

    Hier bleibt nach den Urteilsfeststellungen schon unklar, ob der Angeklagte die Jugendliche, die einer nicht vom Angeklagten betreuten Turngruppe angehörte, überhaupt vertretungsweise (vgl. zum Vertretungslehrer BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 74/12, NStZ 2012, 690) als Trainer betreut hat.

    Ein während des Trainingslagers bestehendes Obhutsverhältnis wirkt nicht, jedenfalls nicht ohne Weiteres, für die Zeit nach dessen Beendigung fort (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2003 - 4 StR 159/03, NStZ 2003, 661 und vom 25. April 2012 - 4 StR 74/12, NStZ 2012, 690).

  • LG Essen, 04.08.2020 - 25 KLs 8/20

    Körperverletzung durch heimliches Einschänken von Alkohol u.a.

    Der Angeklagte war in dieser Zeit ihr Fachlehrer für das Fach Musik (vgl. BGH, StV 2012, 531-533, juris, Rn. 7 a.E.).
  • BGH, 24.06.2026 - 6 StR 230/26

    Verurteilung eines Karatetrainers wegen schweren sexuellen Missbrauchs von …

    Zwischen dem Angeklagten und dem Nebenkläger bestand daher eine Beziehung, aus der sich für den Angeklagten jedenfalls in den Zeiträumen, in denen der Nebenkläger bei ihm war, das Recht und die Pflicht ergab, Erziehung, Ausbildung oder Lebensführung des Schutzbefohlenen und damit dessen geistig-sittliche Entwicklung zu überwachen und zu leiten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 74/12, Rn. 7 mwN).
  • OLG Koblenz, 17.03.2014 - 1 Ws 56/14

    Kein Obhutsverhältnis zwischen Lehrer und Schüler nach Auflösung des …

    Sachlich fundierte Kritik gegen diese Rechtsauffassung gab es nicht; sie wurde inzwischen vom Bundesgerichtshof bestätigt (BGH v. 25.04.2012 - 4 StR 74/12 - [...] Rn. 8 - StV 2012, 531 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2017 - 3d A 1815/13
    Rn. 108 Vgl. BGH, Beschluss vom 25.4.2012 - 4 StR 74/12 -, juris, Rn. 7.
  • BGH, 13.07.2021 - 3 StR 194/21

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Person unter 18 Jahren; …

    Ob ein solches Obhutsverhältnis besteht und welchen Umfang es hat, ist nach den tatsächlichen Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen (BGH, Beschl. v. 5.11.1985 - 1 StR 491/85, BGHSt 33, 340, 344; Beschl. v. 25.4.2012 - 4 StR 74/12, NStZ 2012, 690).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.04.2012 - 3 StR 65/12   

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https://dejure.org/2012,6062
BGH, 17.04.2012 - 3 StR 65/12 (https://dejure.org/2012,6062)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2012 - 3 StR 65/12 (https://dejure.org/2012,6062)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 64 Satz 2 StGB; § 67d Abs. 1 Satz 1, Satz 3 StGB; § 67 Abs. 2 Satz 2, Satz 3 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (maßgebliche Frist, innerhalb der der Erfolg einer Maßregel zu erwarten sein muss)

  • lexetius.com

    StGB § 64 Satz 2, § 67d Abs. 1 Satz 1 und 3, § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und die Erfolgsaussichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2292
  • StV 2012, 597
  • StraFo 2012, 282
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.2010 - 3 StR 538/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Therapiedauer; Erfolgsaussicht); …

    Auszug aus BGH, 17.04.2012 - 3 StR 65/12
    § 67d Abs. 1 Satz 3 StGB knüpft die Höchstfristverlängerung nicht an die tatrichterliche Prognose, eine die Zweijahresfrist des § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB überschreitende Therapie werde ausnahmsweise erfolgreich sein, sondern will ausschließlich Systembrüche korrigieren, die sich aus der Vollstreckungsreihenfolge ergeben können (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 10 mwN;… zu § 89 Abs. 5 StGB E 1962 vgl. BTDrucks. 4/650, S. 219;… zur Vorbildfunktion des § 89 Abs. 5 StGB E 1962 für den späteren § 67d Abs. 1 Satz 3 StGB vgl. BT-Drucks. 5/4095, S. 34).

    Der Senat ist an einer Verwerfung der Revision aufgrund der tragenden Erwägung (bisher nur obiter Beschlüsse vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 10, …und vom 5. August 2010 - 3 StR 195/10, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 11), die Anordnung der Unterbringung nach § 64 StGB komme bei einer prognostizierten Behandlungsdauer von mehr als zwei Jahren nach geltendem Recht nicht in Betracht, nicht durch den Beschluss des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 6. Februar 1996 ( 5 StR 16/96) gehindert.

  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 195/10

    Inbegriff der Hauptverhandlung (Berücksichtigung von Umständen nach …

    Auszug aus BGH, 17.04.2012 - 3 StR 65/12
    Der Senat ist an einer Verwerfung der Revision aufgrund der tragenden Erwägung (…bisher nur obiter Beschlüsse vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 10, und vom 5. August 2010 - 3 StR 195/10, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 11), die Anordnung der Unterbringung nach § 64 StGB komme bei einer prognostizierten Behandlungsdauer von mehr als zwei Jahren nach geltendem Recht nicht in Betracht, nicht durch den Beschluss des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 6. Februar 1996 ( 5 StR 16/96) gehindert.
  • BGH, 06.02.1996 - 5 StR 16/96

    Unterbringung in eine Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 17.04.2012 - 3 StR 65/12
    Der Senat ist an einer Verwerfung der Revision aufgrund der tragenden Erwägung (…bisher nur obiter Beschlüsse vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 10, …und vom 5. August 2010 - 3 StR 195/10, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 11), die Anordnung der Unterbringung nach § 64 StGB komme bei einer prognostizierten Behandlungsdauer von mehr als zwei Jahren nach geltendem Recht nicht in Betracht, nicht durch den Beschluss des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 6. Februar 1996 ( 5 StR 16/96) gehindert.
  • BGH, 20.01.2016 - 2 StR 378/15

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (keine einheitliche Sanktionierung nach JGG …

    a) Soweit das Landgericht im Anschluss an den Sachverständigen davon ausgegangen ist, dass die Drogentherapie "mindestens zwei Jahre' dauern werde, wird dadurch noch hinreichend belegt, dass die Entzugsbehandlung voraussichtlich innerhalb der in § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB für die Maßregel vorgesehenen Höchstfrist von zwei Jahren zum Erfolg führen kann (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, NJW 2012, 2292; und vom 25. März 2014 - 3 StR 11/14; vgl. dagegen BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 48/14, NStZ-RR 2014, 212, 213, zu einer prognostizierten Therapiedauer von "nicht unter zwei Jahren').
  • BGH, 17.07.2012 - 4 StR 223/12

    Beschränkung der Revision; Anordnung der Unterbringung in einer …

    Der vom Landgericht zutreffend erkannte Umstand, dass nach § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB die Unterbringung nicht länger als zwei Jahre dauern darf (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12), reicht als Begründung für einen zu erwartenden Behandlungserfolg bei dem Angeklagten in diesem Zeitraum nicht aus.

    Dies gilt hier umso mehr, als möglicherweise der Drogenkonsum nur Ausdruck der dissozialen Persönlichkeitsfehlentwicklung des Angeklagten ist, was einen Heilungserfolg insgesamt oder jedenfalls innerhalb von zwei Jahren in Frage stellen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 2 StR 209/09;… Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11 Rn. 24; Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12 Rn. 7).

    Bei einer Therapiedauer von drei Jahren, wie sie der gehörte Sachverständige prognostiziert hat, fehlt es aber an der notwendigen konkreten Erfolgsaussicht (BGH…, Urteil vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09 Rn. 10 ff., NStZ-RR 2011, 5, 6 f.;… Urteil vom 5. August 2010 - 3 StR 195/10 Rn. 10; Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12 Rn. 3).

  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 581/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Dieser - auf den Wortlaut des § 67d Satz 1 Satz 1 StGB und den Willen des Gesetzgebers gestützten - Auslegung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, NJW 2012, 2292) ist mit der Neufassung des § 64 Satz 2 StGB im Zuge des Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuchs und zur Änderung anderer Vorschriften vom 8. Juli 2016 (BGBl. I 2016 S. 1610) die Grundlage entzogen worden (…vgl. Kissel/Mayer, GVG, 8. Aufl., § 132 Rn. 21).
  • BGH, 10.04.2014 - 5 StR 37/14

    Anforderungen an die Prognose der Erfolgsaussicht bei der Anordnung der …

    Bei dieser Sachlage braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob es an einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht im Sinne des § 64 Satz 2 StGB im vorliegenden Fall bereits allein deshalb fehlt, weil die prognostizierte Therapiedauer zwei Jahre überschreitet (in diesem Sinne BGH, Urteile vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09, JR 2010, 500; vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 377/12, StV 2013, 698; vom 27. März 2013 - 2 StR 384/12, StV 2013, 698; vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13; Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Erfolgsaussicht 1; vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12, StraFo 2012, 413; vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7).
  • BGH, 08.08.2012 - 2 StR 279/12

    Schwerer Raub (minderschwerer Fall); Strafzumessung (gesetzlich vertypte …

    Eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Sinne des § 64 Satz 2 StGB kann deshalb nicht bejaht werden, wenn sie die voraussichtlich notwendige Dauer einer Behandlung die Höchstfrist des § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB überschreitet (BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12).".
  • BGH, 30.06.2016 - 3 StR 221/16

    Voraussetzungen der Täterschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln (im Inland …

    Ein solcher ist nur dann anzunehmen, wenn die Entzugsbehandlung voraussichtlich innerhalb der in § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB für diese Maßregel festgesetzten Höchstfrist zum Erfolg führen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Erfolgsaussicht 1; vom 15. April 2014 - 3 StR 48/14, NStZ-RR 2014, 212, 213).
  • BGH, 04.05.2017 - 2 StR 570/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Höchstfrist der Entzugsbehandlung; …

    Dieser - auf den Wortlaut des § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB und den Willen des Gesetzgebers gestützten - Auslegung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, NJW 2012, 2292) ist mit der Neufassung des § 64 Satz 2 StGB im Zuge des Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuchs und zur Änderung anderer Vorschriften vom 8. Juli 2016 (BGBl. I 2016 S. 1610) die Grundlage entzogen worden (…vgl. Kissel/Mayer, GVG, 8. Aufl., § 132 Rn. 21).
  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 48/14

    Regelmäßig keine Teilbarkeit der Schuldfähigkeitsbeurteilung bei mehreren durch …

    Die Voraussetzungen des § 64 Satz 2 StGB liegen jedoch nicht vor, wenn die Entzugsbehandlung voraussichtlich nicht innerhalb der in § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB für die Maßregel vorgesehenen Höchstfrist von zwei Jahren zum Erfolg führen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Erfolgsaussicht 1 mwN;… vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12, juris Rn. 6; vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8; Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 377/12, StV 2013, 698).
  • BGH, 05.11.2014 - 4 StR 358/14

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (keine isolierte …

    § 67d Abs. 1 S. 3 StGB knüpft die Höchstfristverlängerung nicht an die tatrichterliche Prognose, eine die Zweijahresfrist des § 67d Abs. 1 S. 1 StGB überschreitende Therapie werde ausnahmsweise erfolgreich sein, sondern will ausschließlich Systembrüche korrigieren, die sich aus der Vollstreckungsreihenfolge ergeben können (BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12 unter Rn. 5 m.w.N.; BGH, Urteil vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09; vgl. auch Senat…, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12, Rn. 6 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die hier zitierte Rechtsprechung des 3. Senats)." Dem schließt sich der Senat an.
  • BGH, 11.03.2014 - 4 StR 36/14

    Anforderungen an einen fehlgeschlagenen Versuch (Zeitpunkt der Betrachtung bei …

    - Die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt kommt - unabhängig von den vom Generalbundesanwalt in der Antragsschrift vom 30. Januar 2014 aufgeworfenen Fragen - nur in Betracht, wenn die Therapie voraussichtlich innerhalb der Höchstfrist des § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB, mithin innerhalb von zwei Jahren, erfolgreich abgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, NJW 2012, 2292; vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12, StraFo 2012, 413 mwN).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 377/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …

  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 576/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Dauer der Maßregel: …

  • BGH, 06.02.2018 - 3 StR 616/17

    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …

  • BGH, 25.03.2014 - 3 StR 11/14

    Parallele Anordnung von Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und …

  • BGH, 16.01.2018 - 4 StR 578/17

    Entbehrlichkeit der Verhängung von Jugendstrafe im Hinblick auf die gleichzeitig …

  • BGH, 18.03.2014 - 3 StR 79/14

    Keine Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei …

  • BGH, 27.03.2013 - 2 StR 384/12

    Gefährliche Körperverletzung durch Übertragung von HIV (Vorsatz)

  • BGH, 27.03.2013 - 4 StR 60/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (vorherige teilweise …

  • BGH, 25.11.2014 - 3 StR 508/14

    Rechtsfehlerhafter Maßregelausspruch aufgrund fehlender Mitteilung der …

  • OLG Hamm, 14.08.2012 - 1 Ws 420/12

    Strafzeitberechnung; Anrechnung des Maßregelvollzugs; Bis zur Rechtskraft der …

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Rechtsprechung
   BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13844
BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12 (https://dejure.org/2012,13844)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2012 - 5 StR 185/12 (https://dejure.org/2012,13844)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12 (https://dejure.org/2012,13844)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 1 BtMG; § 30a Abs. 3 BtMG; § 31 Nr. 1 BtMG; § 64 StGB; § 69 StGB
    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anforderungen an die Feststellung eines eigenständigen Betäubungsmittelgeschäfts; Berücksichtigung eines gesetzlich vertypten Milderungsgrundes bei der Prüfung eines minder schweren Falles; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Drogenbeschaffungsfahrt: Urteilsfeststellungen zum Zusammenhang zwischen Anlasstat und Verkehrssicherheit; Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 1 S 1 Alt 2 StGB
    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Drogenbeschaffungsfahrt: Urteilsfeststellungen zum Zusammenhang zwischen Anlasstat und Verkehrssicherheit; Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit

  • verkehrslexikon.de

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Drogenbeschaffungsfahrt

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Annahme eines minder schweren Falls des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach alleiniger Würdigung der allgemeinen Strafzumessungskriterien

  • blutalkohol PDF, S. 317
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 30a Abs. 3
    Annahme eines minder schweren Falls des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach alleiniger Würdigung der allgemeinen Strafzumessungskriterien

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - bei BtM-Delikten nicht "automatisch”

  • ozsr.de PDF, S. 9 (Leitsatz)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Drogentransporten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 282 (Ls.)
  • NZV 2012, 494
  • NZV 2012, 495 (Ls.)
  • StraFo 2012, 282
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei …

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12
    "Aus der Tat" kann sich die charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nur dann ergeben, wenn die Anlasstat selbst tragfähige Rückschlüsse auf die Bereitschaft des Täters zulässt, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Zielen unterzuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2005 - GSSt 2/04, BGHSt 50, 93, 102 f.;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 69 StGB Rn. 13 mwN).
  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99

    Versuch; Totschlag; Jugendstrafe; Rücktritt; Verabredung; Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12
    Neben der Haupttat tritt die Verabredung zu einem Verbrechen als subsidiär zurück (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, BGHSt 39, 88, 89; BGH, Beschluss vom 11. März 1999 - 4 StR 56/99, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 4).
  • BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92

    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde, …

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12
    Neben der Haupttat tritt die Verabredung zu einem Verbrechen als subsidiär zurück (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, BGHSt 39, 88, 89; BGH…, Beschluss vom 11. März 1999 - 4 StR 56/99, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 4).
  • BGH, 07.12.2011 - 4 StR 517/11

    Anforderungen an die Feststellungen bei Betäubungsmittelhandel (Einfuhr von …

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12
    Damit ist rechtsfehlerhaft ein bestimmender Strafmilderungsgrund sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung unerwähnt geblieben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11 - …und vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10).
  • BGH, 26.10.2011 - 2 StR 218/11

    Zusammentreffen mehrerer vertypter Strafmilderungsgründe (minder schwerer Fall)

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12
    Erst wenn das Tatgericht auch nach dieser erneuten Abwägung weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf es seiner Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271).
  • BGH, 07.02.2012 - 4 StR 653/11

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Erörterungsmangel …

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12
    Damit ist rechtsfehlerhaft ein bestimmender Strafmilderungsgrund sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung unerwähnt geblieben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11 - …und vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 327/09

    Vorwegvollzug (Abstellen auf den Halbstrafenzeitpunkt)

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12
    Die Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe, die der Höhe der Gesamtstrafe folgt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 327/09, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 17), ist mitaufzuheben.
  • BGH, 19.01.1990 - 2 StR 588/89

    Aufhebung des Strafausspruchs nach Einlegung der Revision

    Auszug aus BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12
    Damit ist rechtsfehlerhaft ein bestimmender Strafmilderungsgrund sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung unerwähnt geblieben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11 - und vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10).
  • BGH, 04.11.2014 - 1 StR 233/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Begriff der Ungeeignetheit zum Führen von …

    Kommt - wie hier - ausschließlich eine charakterliche Ungeeignetheit in Betracht, muss die Anlasstat selbst tragfähige Rückschlüsse auf die Bereitschaft des Täters zulassen, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Zielen unterzuordnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2005 - GSSt 2/04, BGHSt 50, 93, 102 f.; vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12, StraFo 2012, 282 mwN; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96, NJW 2002, 2378, 2380).
  • LG Gießen, 12.09.2013 - 7 Qs 141/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Fahruntüchtigkeit beim Zusammenwirken von Alkohol …

    "Aus der Tat" kann sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nur dann ergeben, wenn die Anlasstat tragfähige Rückschlüsse auf die Bereitschaft des Täters zulässt, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Zielen unterzuordnen (BGH, Beschluss v. 23.05.2012 - 5 StR 185/12, Juris Rn. 16).
  • BGH, 05.07.2012 - 5 StR 252/12

    Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Verhältnis von vertyptem …

    Erst wenn es auch nach dieser erneuten Abwägung weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt gehalten hätte, hätte es seiner Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen dürfen (BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272, und vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12).

    Dies ist ein bestimmender Strafmilderungsgrund (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12 mwN), der im angegriffenen Urteil sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung unerwähnt geblieben ist.

  • BGH, 28.10.2015 - 5 StR 422/15

    Unterbringungsanordnung (Erfolgsaussicht; fehlende Darlegung konkreter Umstände …

    Erst wenn es auch nach dieser Abwägung keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt gehalten hätte, hätte es seiner Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen dürfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272; vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12 und vom 5. Juli 2012 - 5 StR 252/12; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 430/12, NStZ-RR 2013, 168).
  • BGH, 02.03.2016 - 5 StR 61/16

    Prüfung eines minder schweren Falles (hier: beim schweren Raub) bei Vorliegen von …

    Erst wenn es auch nach dieser Abwägung keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt gehalten hätte, hätte es seiner Strafzumessung den wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen dürfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272; vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12; vom 5. Juli 2012 - 5 StR 252/12 und vom 28. Oktober 2015 - 5 StR 422/15; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 430/12, NStZ-RR 2013, 168;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 930).
  • AG Rudolstadt, 29.03.2016 - 770 Js 31365/15

    Betäubungsmittelbesitz: Täterschaft bei Transport einer nicht geringen …

    Strafmildernd fiel weiter ins Gewicht, daß die zum Handeltreiben bestimmten Betäubungsmittel sichergestellt werden konnten und damit nicht mehr in den Verkehr gelangt sind (vgl. BGH, Beschl. v. 28.03.2006 - 4 StR 42/06; BGH, Beschl. v. 23.05.2012 - 5 StR 185/12; BGH, Beschl. v. 10.09.2014 - 5 StR 383/14).
  • BGH, 04.02.2014 - 5 StR 640/13

    Unterlassene Prüfung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt trotz sich …

    Zutreffend weist der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift darauf hin, dass es das Landgericht versäumt hat, das Vorliegen der Voraussetzungen von § 64 StGB zu erörtern, obwohl sich dies nach den Urteilsfeststellungen aufgedrängt hätte (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 StR 185/12).
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