Rechtsprechung
| OLG Köln, 24.06.2013 - III-2 Ws 264/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Unzulässige Vernehmungsmethode, Beweisverwertungsverbot, Geständnis, Absehen von U-Haft
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unverwertbarkeit eines Geständnisses bei vorausgegangenem Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils (hier: Absehen der Beantragung eines Haftbefehls)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Der unzulässige Deal: Geständnis gegen "Absehen von U-Haft”
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Bei Geständnis keine Untersuchungshaft - Die Staatsanwaltschaft darf sich nicht auf so einen Deal mit einem Räuber einlassen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verwertbarkeit eines Geständnisses bei vorausgegangenem Versprechen einer Haftentlassung als gesetzlich nicht vorgesehener Vorteil
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 172
- StV 2014, 272
- StraFo 2013, 458
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.09.1965 - 5 StR 307/65
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Köln, 24.06.2013 - 2 Ws 264/13
Vorliegend handele es sich daher um einen der Entscheidung des BGH NJW 1965, 2262 gleichgelagerten Fall, da der Angeschuldigte auch hier bei seiner Entscheidung, ob und inwieweit er seine Täterschaft bestreiten oder zugeben soll, unter dem unsachlichen Zwang der Zusage, dass er sich mit einem Geständnis seine Freilassung erkaufen kann, gestanden habe.Rn. 15 Ein Verstoß gegen § 136a Abs. 1 Satz 3 Alt. 2 StPO liegt insbesondere vor, wenn eine Haftentlassung für den Fall versprochen wird, dass der Beschuldigte ein Geständnis ablegt und hierdurch der Haftgrund der Fluchtgefahr nicht ausgeräumt werden kann (vgl. BGH NJW 1965, 2262;… Meyer-Goßner, StPO, a.a.O., § 136 a Rn. 23 ;… Karlsruher Kommentar zu der StPO - Diemer, 6. Aufl., § 136 a Rn. 33; vgl. auch AG Hannover StV 1986, 523, zu der Zusage, der Beschuldigte werde bei einem Geständnis nicht dem Haftrichter vorgeführt).
- BGH, 18.05.2000 - III ZR 180/99
Amtspflichtverletzung durch Anklageerhebung
Auszug aus OLG Köln, 24.06.2013 - 2 Ws 264/13
Dem Tatgericht steht bei der Prognoseentscheidung über den hinreichenden Tatverdacht gemäß § 203 StPO ein nicht unerheblicher Beurteilungsspielraum zu (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.03.2012 - III-3- Ws 28-32/12, zitiert nach juris; OLG Nürnberg NJW 2010, 3729; vgl. auch BGH NJW 2000, 2672, 2673; BVerfG NJW 2002, 2859, 2860). - OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 5 U 89/09
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der gerichtlichen Zustellung von …
Auszug aus OLG Köln, 24.06.2013 - 2 Ws 264/13
Dem Tatgericht steht bei der Prognoseentscheidung über den hinreichenden Tatverdacht gemäß § 203 StPO ein nicht unerheblicher Beurteilungsspielraum zu (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.03.2012 - III-3- Ws 28-32/12, zitiert nach juris; OLG Nürnberg NJW 2010, 3729; vgl. auch BGH NJW 2000, 2672, 2673; BVerfG NJW 2002, 2859, 2860). - AG Hannover, 12.09.1986 - 238 Ls 124 Js 17920/86
Auszug aus OLG Köln, 24.06.2013 - 2 Ws 264/13
Rn. 15 Ein Verstoß gegen § 136a Abs. 1 Satz 3 Alt. 2 StPO liegt insbesondere vor, wenn eine Haftentlassung für den Fall versprochen wird, dass der Beschuldigte ein Geständnis ablegt und hierdurch der Haftgrund der Fluchtgefahr nicht ausgeräumt werden kann (vgl. BGH NJW 1965, 2262;… Meyer-Goßner, StPO, a.a.O., § 136 a Rn. 23 ;… Karlsruher Kommentar zu der StPO - Diemer, 6. Aufl., § 136 a Rn. 33; vgl. auch AG Hannover StV 1986, 523, zu der Zusage, der Beschuldigte werde bei einem Geständnis nicht dem Haftrichter vorgeführt).
- OLG Koblenz, 09.03.2022 - 1 Ws 791/20
Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung bei Verstoß gegen den Richtervorbehalt; Prüfung …
Dabei muss sich die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung auch auf die Beweisbarkeit erstrecken (OLG Köln, Beschluss vom 24. Juni 2013 - III-2 Ws 264/13 -, juris), wobei im Rahmen der zu treffenden Prognoseentscheidung auch - von Amts wegen ohne Widerspruch - Beweisverwertungsverbote zu beachten sind (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2016 - 3 StR 230/16 -, juris;… vgl. Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Auflage 2020, § 203, Rn. 2 m.w.N).
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Rechtsprechung
| BGH, 28.08.2013 - 4 StR 336/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 44 StPO; § 344 Abs. 1 StPO; § 85 Abs. 2 ZPO
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist (Nebenklage) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revision des Nebenklägers: Begründungsanforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Revisionsbegründungsfrist
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 44 StPO, § 345 Abs 1 StPO, § 346 StPO, § 85 Abs 2 ZPO
Revision des Nebenklägers: Begründungsanforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Wolters Kluwer
Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für einen Nebenkläger hinsichtlich Zurechnung der Versäumung der Frist zur Begründung der Revision
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 346 Abs. 2
Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für einen Nebenkläger hinsichtlich Zurechnung der Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Aufgepasst: (Gefährliche) Fristversäumung im Strafverfahren
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 16.08.2012 - 2 Ks 10/12
- BGH, 28.08.2013 - 4 StR 336/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 67
- StraFo 2013, 458
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.03.2010 - 2 StR 27/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung des Verschuldens von …
Auszug aus BGH, 28.08.2013 - 4 StR 336/13
Das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten ist dem Nebenkläger, der nach Versäumung der Revisionsbegründungsfrist Wiedereinsetzung beantragt, nach dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 1981 - 2 StR 221/81, BGHSt 30, 309; vom 17. März 2010 - 2 StR 27/10;… weitere Nachweise bei MeyerGoßner, StPO, 56. Aufl., § 44 Rn. 19).Deshalb erfordert die Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zur Versäumung gekommen ist; zu dem erforderlichen Tatsachenvortrag gehört dabei auch, dass der Antragsteller einen Sachverhalt vorträgt, der ein der Wiedereinsetzung entgegenstehendes Verschulden ausschließt (BGH, Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 27/10 mwN).
- BGH, 02.02.2010 - VI ZB 58/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sicherstellung der Fristwahrung vor …
Auszug aus BGH, 28.08.2013 - 4 StR 336/13
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Rechtsanwalt aber schon das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung nur unterzeichnen und zurückgeben, wenn sichergestellt ist, dass in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - VI ZB 58/09, NJW 2010, 1080 mwN). - BGH, 26.01.2009 - II ZB 6/08
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde als Folge der Verletzung des Anspruchs des …
Auszug aus BGH, 28.08.2013 - 4 StR 336/13
Weist er seine Bürokraft im Einzelfall mündlich an, die Rechtsmittelfrist einzutragen, müssen ausreichende organisatorische Vorkehrungen dafür getroffen sein, dass diese Anweisung nicht in Vergessenheit gerät (…BGH aaO S. 1080 f.; Beschluss vom 26. Januar 2009 - II ZB 6/08, NJW 2009, 1083).
- BGH, 30.05.2000 - 1 StR 103/00
Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
Auszug aus BGH, 28.08.2013 - 4 StR 336/13
Zwar darf ein Rechtsanwalt in einfach gelagerten Fällen die Feststellung des Fristbeginns und die Berechnung einer Frist gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büroangestellten überlassen (BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 103/00, BGHR StPO § 44 Verschulden 7; vom 6. Juli 2004 - 5 StR 204/04, jeweils mwN). - BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81
Verpätete Anbringung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
Auszug aus BGH, 28.08.2013 - 4 StR 336/13
Das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten ist dem Nebenkläger, der nach Versäumung der Revisionsbegründungsfrist Wiedereinsetzung beantragt, nach dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 1981 - 2 StR 221/81, BGHSt 30, 309; vom 17. März 2010 - 2 StR 27/10;… weitere Nachweise bei MeyerGoßner, StPO, 56. Aufl., § 44 Rn. 19). - BGH, 06.07.2004 - 5 StR 204/04
Zulässiger Antrag des Nebenklägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Auszug aus BGH, 28.08.2013 - 4 StR 336/13
Zwar darf ein Rechtsanwalt in einfach gelagerten Fällen die Feststellung des Fristbeginns und die Berechnung einer Frist gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büroangestellten überlassen (…BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 103/00, BGHR StPO § 44 Verschulden 7; vom 6. Juli 2004 - 5 StR 204/04, jeweils mwN).
- BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15
Urteil des Landgerichts Essen wegen versuchter Tötung eines Polizeibeamten bei …
Im Unterschied zum Angeklagten ist dem Nebenkläger das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten, der nach Versäumung der Revisionsbegründung Wiedereinsetzung beantragt, nach dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 336/13, BGHR StPO § 44 Verschulden 10 mwN;… SSW-StPO/Tsambikakis, 2. Aufl., § 44 Rn. 40). - OLG Saarbrücken, 25.02.2025 - 1 Ws 2/25
Wirksamkeit der Zustellung eines nachträglichen Gesamtstrafenbeschlusses
Die Begründung des Antrags erfordert deshalb eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und dem Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zur Versäumnis gekommen ist (BGH, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 336/13 -, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 15. Juni 2023 - III-3 Ws 168/23 -, juris Rn. 5). - OLG Hamm, 15.06.2023 - 3 Ws 168/23
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verschulden; Überwachung der …
Die Begründung des Antrags erfordert deshalb eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und dem Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zur Versäumnis gekommen ist (BGH, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 336/13 -, juris).
- BGH, 04.05.2021 - AnwSt (B) 1/21
Anwaltsgerichtliches Verfahren zur Ahndung von Pflichtverletzungen: Begründung …
Rn. 9 Die Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO grundsätzlich eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zur Versäumung gekommen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 1 StR 325/11, juris Rn. 8; Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 336/13, StraFo 2013, 458 mwN;… Schmitt inMeyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 45 Rn. 5a). Diese Angaben müssen innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO erfolgen (BGH, Beschluss vom 23. April 1996 - 1 StR 99/96, NStZ-RR 1996, 338) und können nicht nachgeholt, sondern später lediglich ergänzt oder verdeutlicht werden (BGH, Beschlüsse vom 15. November 1995 - 3 StR 353/95, NStZ 1996;… vom 30. April 2015 - 1 StR 135/15, juris Rn. 4;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 45 Rn. 5;… Brauer in Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO, 6. Aufl., § 45 Rn. 8). - KG, 16.03.2015 - 161 Ss 20/15
Fehlen der Prozessvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses als von …
Zwar bleibt nach der Begründung des Wiedereinsetzungsantrags offen, ob die unterbliebene Übermittlung der Revisionsbegründungsschrift allein auf einem Verschulden der Kanzleiangestellten beruht oder ob auch den Verteidiger insoweit ein Verschulden trifft; denn es ist anhand des äußerst knappen Vorbringens nicht nachvollziehbar, ob die Angestellte durch den Verteidiger sorgfältig überwacht wird und ob ausreichende organisatorische Vorkehrungen für die Einhaltung von Fristen getroffen worden sind (dazu vgl. BGH StraFo 2013, 458 [zur Notierung von Rechtsmittelfristen]; OLG Rostock, Beschluss vom 8. Juni 2009 - 1 Ws 128/09 - juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 44 Rdn. 20 m.w.N.). - OLG Koblenz, 11.03.2014 - 2 Ws 100/14
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Strafsachen: Abhandenkommen des …
Vorzutragen ist stets ein Sachverhalt, der ein der Wiedersetzung entgegenstehendes Verschulden ausschließt (BGH StraFo 2013, 458; NStZ-RR 1999, 33;… BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 2 und 5; OLG Koblenz, Beschlüsse vom 07.12.2010 - 1 Ws 563, 564/10, vom 14.02.2006 - 2 Ws 96/06 - und vom 09.07.2004 - 1 Ws 413/04; OLG Hamm, Beschluss vom 17.01.2013 - 3 Ws 3/13, juris; NZV 2009, 158; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 169; VRS 85, 342; OLG Köln NStZ-RR 2009, 112; KG StraFo 2007, 244; NZV 2002, 47;… Meyer-Goßner a.a.O. § 45 Rn. 5). - BGH, 30.07.2024 - AnwSt (B) 1/24 Rn. 5 aa) Dessen Begründung erfordert gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO grundsätzlich eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zur Versäumung gekommen ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 2021 - AnwSt (B) 1/21, juris Rn. 9 mwN; vom 28. August 2013 - 4 StR 336/13, StraFo 2013, 458 …und vom 20. Juli 2011 - 1 StR 325/11, juris Rn. 8;… Schmitt in Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 45 Rn. 5a).
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