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Rechtsprechung
   EuG, 05.05.2009 - T-104/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18334
EuG, 05.05.2009 - T-104/08 (https://dejure.org/2009,18334)
EuG, Entscheidung vom 05.05.2009 - T-104/08 (https://dejure.org/2009,18334)
EuG, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - T-104/08 (https://dejure.org/2009,18334)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke - Form eines Zerstäubers - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Begründungspflicht - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, Art. 73 und Art. 74 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • Europäischer Gerichtshof

    Ars Parfum Creation & Consulting / HABM (Forme d'un vaporisateur)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke - Form eines Zerstäubers - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Begründungspflicht - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, Art. 73 und Art. 74 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • EU-Kommission

    Ars Parfum Creation & Consulting / HABM (Forme d'un vaporisateur)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, Art. 73 und Art. 74 der Verordnung Nr. 40/94
    Wann ist ein Parfumflakon als 3D-Marke unterscheidungskräftig?

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 1656/2006-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 8. November 2007 über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, der die Anmeldung einer ...

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2009, 920
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM

    Auszug aus EuG, 05.05.2009 - T-104/08
    Rn. 35 Darüber hinaus sind die Kriterien für die Beurteilung der Unterscheidungskraft dreidimensionaler Marken, die in der Form der Ware selbst bestehen, nicht anders als die für die übrigen Markenkategorien geltenden (Urteil des Gerichtshofs vom 7. Oktober 2004, Mag Instrument/HABM, C-136/02 P, Slg. 2004, I-9165, Randnr. 30; Urteile des Gerichts vom 3. Dezember 2003, Nestlé Waters France/HABM [Form einer Flasche], T-305/02, Slg. 2003, II-5207, Randnr. 35, und vom 29. April 2004, Eurocermex/HABM [Form einer Bierflasche], T-399/02, Slg. 2004, II-1391, Randnr. 22).

    Rn. 36 Die Durchschnittsverbraucher schließen aus der Form der Waren oder der ihrer Verpackung, wenn grafische oder Wortelemente fehlen, gewöhnlich nicht auf die Herkunft dieser Waren; daher kann es schwieriger sein, die Unterscheidungskraft einer solchen dreidimensionalen Marke nachzuweisen als diejenige einer Wort- oder Bildmarke (Urteile Mag Instrument/HABM, oben in Randnr. 35 angeführt, Randnr. 30, und Storck/HABM, oben in Randnr. 34 angeführt, Randnr. 27).

    Nur eine Marke, die erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweicht und deshalb ihre wesentliche herkunftskennzeichnende Funktion erfüllt, besitzt auch Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 (Urteil Mag Instrument/HABM, oben in Randnr. 35 angeführt, Randnr. 31, und Urteil des Gerichtshofs vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, Slg; 2006, I-551, Randnr. 31).

    Es ist immer zu prüfen, ob diese Marke es dem durchschnittlich informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Ware erlaubt, diese - ohne eine Prüfung vorzunehmen und ohne besonders aufmerksam zu sein - von Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteil Mag Instrument/HABM, oben in Randnr. 35 angeführt, Randnr. 32).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-473/01

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus EuG, 05.05.2009 - T-104/08
    Rn. 33 Nach der Rechtsprechung werden die in dieser Vorschrift genannten Zeichen als ungeeignet angesehen, die Hauptfunktion der Marke zu erfüllen, nämlich die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu bezeichnen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Procter & Gamble/HABM, C-473/01 P und C-474/01 P, Slg. 2004, I-5173, Randnr. 32, und vom 4. Oktober 2007, Henkel/HABM, C-144/06 P, Slg. 2007, I-8109, Randnr. 34).

    Rn. 34 Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen (Urteile des Gerichtshofs Procter & Gamble/HABM, oben in Randnr. 33 angeführt, Randnr. 33, und vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, Slg. 2006, I-5719, Randnr. 25).

  • EuG, 05.03.2003 - T-194/01

    Unilever / HABM (Tablette ovoïde)

    Auszug aus EuG, 05.05.2009 - T-104/08
    Rn. 39 Es ist auch daran zu erinnern, dass für die Beurteilung, ob die dreidimensionale Marke, die in der Form einer Ware besteht, vom Publikum als Herkunftsbezeichnung erkannt wird, der Gesamteindruck zu prüfen ist, den das Erscheinungsbild der fraglichen Ware hervorruft, was nicht unvereinbar damit ist, dass die einzelnen Elemente, die diese Form bilden, nacheinander geprüft werden (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 5. März 2003, Unilever/HABM [Ovoide Tablette], T-194/01, Slg. 2003, II-383, Randnr. 54, und Form einer Flasche, oben in Randnr. 35 angeführt, Randnr. 39).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz …

    Auszug aus EuG, 05.05.2009 - T-104/08
    Nur eine Marke, die erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweicht und deshalb ihre wesentliche herkunftskennzeichnende Funktion erfüllt, besitzt auch Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 (Urteil Mag Instrument/HABM, oben in Randnr. 35 angeführt, Randnr. 31, und Urteil des Gerichtshofs vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, Slg; 2006, I-551, Randnr. 31).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-25/05

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1 Buchstabe …

    Auszug aus EuG, 05.05.2009 - T-104/08
    Rn. 34 Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen (Urteile des Gerichtshofs Procter & Gamble/HABM, oben in Randnr. 33 angeführt, Randnr. 33, und vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, Slg. 2006, I-5719, Randnr. 25).
  • EuGH, 25.10.2007 - C-238/06

    Develey / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke - …

    Auszug aus EuG, 05.05.2009 - T-104/08
    Rn. 21 Ferner ist es nach der Rechtsprechung, soweit die Klägerin geltend macht, die Anmeldemarke habe entgegen der von der Beschwerdekammer vorgenommenen und auf die oben genannte Erfahrung gestützten Beurteilung Unterscheidungskraft, Sache der Klägerin, durch konkrete und fundierte Angaben darzulegen, dass die Anmeldemarke Unterscheidungskraft entweder von Haus aus besitzt oder durch Benutzung erworben hat (Urteil des Gerichtshofs vom 25. Oktober 2007, Develey/HABM, C-238/06 P, Slg. 2007, I-9375, Randnr. 50).
  • EuGH, 04.10.2007 - C-144/06

    Henkel / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …

    Auszug aus EuG, 05.05.2009 - T-104/08
    Rn. 33 Nach der Rechtsprechung werden die in dieser Vorschrift genannten Zeichen als ungeeignet angesehen, die Hauptfunktion der Marke zu erfüllen, nämlich die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu bezeichnen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Procter & Gamble/HABM, C-473/01 P und C-474/01 P, Slg. 2004, I-5173, Randnr. 32, und vom 4. Oktober 2007, Henkel/HABM, C-144/06 P, Slg. 2007, I-8109, Randnr. 34).
  • EuG, 09.07.2008 - T-304/06

    Reber / OHMI - Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli (Mozart) - Gemeinschaftsmarke - …

    Auszug aus EuG, 05.05.2009 - T-104/08
    Nach der Rechtsprechung hat diese Verpflichtung den gleichen Umfang wie die aus Art. 253 EG, und ihr Ziel besteht darin, den Beteiligten zu ermöglichen, sich über die Gründe für die erlassene Maßnahme zu unterrichten, damit sie ihre Rechte verteidigen können, und es außerdem dem Gemeinschaftsrichter zu ermöglichen, die Rechtmäßigkeit der Entscheidung zu überprüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2008, Reber/HABM - Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli [Mozart], T-304/06, Slg. 2008, II-0000, Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.03.2006 - T-129/04

    Develey / HABM (Forme d'une bouteille en plastique) - Gemeinschaftsmarke - …

    Auszug aus EuG, 05.05.2009 - T-104/08
    In einem solchen Fall ist die Beschwerdekammer nicht verpflichtet, eine derartige praktische Erfahrung mit Beispielen zu belegen (Urteil des Gerichts vom 15. März 2006, Develey/HABM [Form einer Kunststoffflasche], T-129/04, Slg. 2006, II-811, Randnr. 19).
  • EuG, 29.04.2004 - T-399/02

    Eurocermex / HABM (Forme d'une bouteille de bière) - Gemeinschaftsmarke - …

    Auszug aus EuG, 05.05.2009 - T-104/08
    Rn. 35 Darüber hinaus sind die Kriterien für die Beurteilung der Unterscheidungskraft dreidimensionaler Marken, die in der Form der Ware selbst bestehen, nicht anders als die für die übrigen Markenkategorien geltenden (Urteil des Gerichtshofs vom 7. Oktober 2004, Mag Instrument/HABM, C-136/02 P, Slg. 2004, I-9165, Randnr. 30; Urteile des Gerichts vom 3. Dezember 2003, Nestlé Waters France/HABM [Form einer Flasche], T-305/02, Slg. 2003, II-5207, Randnr. 35, und vom 29. April 2004, Eurocermex/HABM [Form einer Bierflasche], T-399/02, Slg. 2004, II-1391, Randnr. 22).
  • EuG, 03.12.2003 - T-305/02

    'Nestlé Waters France / HABM (Forme d''une bouteille)'

  • EuG, 13.04.2011 - T-202/09

    'Deichmann / HABM (Représentation d''un chevron bordé de pointillés)'

    Insoweit erscheint der Hinweis angebracht, dass die Beschwerdekammer, wenn sie zu dem Ergebnis gelangt, dass es der angemeldeten Marke von Haus aus an Unterscheidungskraft fehlt, ihre Beurteilung auf Tatsachen stützen darf, die auf der allgemeinen praktischen Erfahrung mit der Vermarktung von Massenkonsumgütern beruhen und die jedermann und insbesondere den Verbrauchern dieser Waren bekannt sein können (Urteile des Gerichts vom 15. März 2006, Develey/HABM [Form einer Kunststoffflasche], T-129/04, Slg. 2006, II-811, Randnr. 19, und vom 5. Mai 2009, ars Parfum Creation & Consulting/HABM [Form eines Zerstäubers], T-104/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20).
  • EuG, 14.12.2018 - T-526/18

    Vestergaard/ EUIPO ( Forme d'une paille avec filtre)

    Rn. 31 S'agissant plus particulièrement des marques tridimensionnelles constituées par l'apparence du produit lui-même, pour apprécier si elles peuvent être perçues par le public comme une indication d'origine, il y a lieu d'analyser l'impression d'ensemble produite par l'apparence dudit produit, ce qui n'est pas incompatible avec l'examen successif des différents éléments composant cette forme [voir arrêt du 5 mai 2009, ars Parfum Creation & Consulting/OHMI (Forme d'un vaporisateur), T-104/08, non publié, EU:T:2009:138, point 39 et jurisprudence citée].
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