Rechtsprechung
| EuG, 15.12.2016 - T-177/13 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
TestBioTech u.a. / Kommission
(fremdsprachig)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Umwelt und Verbraucher - Das Gericht der EU bestätigt die Rechtmäßigkeit des Beschlusses, mit dem die Kommission einen Antrag auf Überprüfung der Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Sojabohnen enthalten, als unbegründet abgelehnt ...
- lto.de (Kurzinformation)
Gen-Soja von Monsanto erlaubt: Keine Zweifel gesät
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
EuG bestätigt Zulassung von Erzeugnissen mit genetisch veränderten Sojabohnen - EuG bestätigt Zulassung von Erzeugnissen mit genetisch veränderten Sojabohnen
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
TestBioTech u.a. / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 8. Februar 2013, mit dem die Anträge auf interne Überprüfung des Durchführungsbeschlusses der Kommission vom 28. Juni 2012 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Sojabohnen ...
Verfahrensgang
- EuG, 15.12.2016 - T-177/13
- Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2018 - C-82/17
- EuGH, 12.09.2019 - C-82/17
Wird zitiert von ... (17)
- EuG, 15.06.2022 - T-235/18
Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für LTEChipsätze: Das …
Der Ausnahmecharakter einer solchen Vorlage setzt voraus, dass eine frühere Vorlage unmöglich oder unzumutbar war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 2016, TestBioTech u. a./Kommission, T-177/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:736, Rn. 251). - EuG, 30.09.2026 - T-449/24
Dryade u. a./ Kommission
Rn. 34 En principe, l'étendue du contrôle juridictionnel d'une décision rejetant une demande de réexamen interne ne diffère pas de l'étendue du contrôle juridictionnel de l'acte administratif ayant fait l'objet de ladite demande si cet acte devait faire l'objet d'un recours juridictionnel (voir, en ce sens, arrêt du 15 décembre 2016, TestBioTech e.a./Commission, T-177/13, non publié, EU:T:2016:736, points 76 et 81).Rn. 48 Il s'ensuit que la Commission ne saurait être tenue de prendre position sur des questions qui n'ont pas été soulevées de façon raisonnablement reconnaissable dans la demande de réexamen interne ainsi que sur des questions qui ne sont pas pertinentes pour répondre aux motifs de réexamen précisés dans la même demande (arrêt du 15 décembre 2016, TestBioTech e.a./Commission, T-177/13, non publié, EU:T:2016:736, point 68).
- EuG, 21.02.2024 - T-536/22
Pflanzenschutzmittel: Die Ermittlung gewisser Risiken, die mit der Verwendung von …
Rn. 40 Daraus folgt, dass nach Art. 10 in Verbindung mit Art. 12 der Verordnung Nr. 1367/2006 eine Nichtigkeitsklage nur zulässig ist, wenn sie sich gegen die Antwort auf diesen Antrag richtet und die Klagegründe, die im Hinblick auf die Nichtigerklärung geltend gemacht werden, speziell gegen diese Antwort gerichtet sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 2016, TestBioTech u. a./Kommission, T-177/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:736, Rn. 56).Rn. 43 Zudem können die Klagegründe und Argumente, die im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung eines Beschlusses über die Zurückweisung eines Antrags auf interne Überprüfung vor dem Gericht geltend gemacht werden, nur insoweit für zulässig erachtet werden, als der Kläger sie bereits im Antrag auf interne Überprüfung vorgetragen hat, und zwar so, dass die Kommission dazu Stellung nehmen konnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 2016, TestBioTech u. a./Kommission, T-177/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:736, Rn. 68, …und vom 4. April 2019, ClientEarth/Kommission, T-108/17, EU:T:2019:215, Rn. 55).
- EuG, 04.04.2019 - T-108/17
ClientEarth/ Kommission - REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - …
Rn. 55 Weiterhin ist vorab festzustellen, dass die Klagegründe und Argumente, die im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung eines Beschlusses über die Zurückweisung eines Antrags auf interne Überprüfung vor dem Gericht geltend gemacht werden, nur insoweit als zulässig angesehen werden können, wenn der Kläger sie bereits im Antrag auf interne Überprüfung vorgetragen hat, und zwar so, dass die Kommission dazu Stellung nehmen konnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 2016, TestBioTech u. a./Kommission, T-177/13, nicht veröffentlicht, gegen das Urteil ist ein Rechtsmittel anhängig, EU:T:2016:736, Rn. 68).Ein Dritter, der die Zulassung anficht, muss somit stichhaltige Beweise vorbringen, die ernste Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Erteilung der Zulassung begründen können (…vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile vom 21. Mai 2015, Schräder/CPVO, C-546/12 P, EU:C:2015:332, Rn. 57, und vom 15. Dezember 2016, TestBioTech u. a./Kommission, T-177/13, nicht veröffentlicht, gegen das Urteil ist ein Rechtsmittel anhängig, EU:T:2016:736, Rn. 66 und 67).
Zum anderen muss der Antragsteller eines Antrags auf interne Überprüfung, damit die Kommission zufriedenstellend auf den Antrag eingehen kann, ihr ermöglichen, von den gegen den angefochtenen Verwaltungsakt erhobenen Rügen hinreichend genau Kenntnis zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 2016, TestBioTech u. a./Kommission, T-177/13, nicht veröffentlicht, gegen das Urteil ist ein Rechtsmittel anhängig, EU:T:2016:736, Rn. 262 bis 264).
- EuG, 14.03.2018 - T-33/16
Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss für nichtig, mit dem die …
Rn. 18 Mit Klageschrift, die am 26. Januar 2016 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat der Kläger die vorliegende Klage erhoben und beantragt, die vorliegende Rechtssache mit der unter dem Aktenzeichen T-177/13 eingetragenen Rechtssache TestBioTech u. a./Kommission zu verbinden.Rn. 19 Am 14. April 2016 hat der Präsident der Fünften Kammer des Gerichts beschlossen, dem Antrag auf Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit der Rechtssache T-177/13, TestBioTech u. a./Kommission, nicht stattzugeben.
- EuG, 18.03.2026 - T-575/22
Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Ablehnung eines Antrags auf interne …
Rn. 30 Grundsätzlich unterscheidet sich der Umfang der gerichtlichen Kontrolle einer Entscheidung, mit der ein Antrag auf interne Überprüfung abgelehnt wird, nicht vom Umfang der gerichtlichen Kontrolle, der der Verwaltungsakt, der Gegenstand dieses Antrags war, unterzogen würde, wenn er Gegenstand eines gerichtlichen Rechtsbehelfs wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 2016, TestBioTech u. a./Kommission, T-177/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:736, Rn. 76 und 81).Rn. 401 Auch wenn es nicht Sache des Gerichts ist, die Klagegründe und Argumente, auf die sich die Klage möglicherweise stützen lässt, in den Anlagen zu suchen und zu bestimmen, denn die Anlagen haben eine bloße Beweis- und Hilfsfunktion (Urteil vom 15. Dezember 2016, TestBioTech u. a./Kommission, T-177/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:736, Rn. 141), ist jedoch festzustellen, dass der Bericht "Technical Expert Group on sustainable finance " nichts enthält, was die Begründetheit der Antwort der Kommission in Frage stellen könnte, dass es "keine hinreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt, auf deren Grundlage geeignete Kriterien [für die Kreislaufwirtschaft] entwickelt werden könnten".
- EuGH, 12.09.2019 - C-82/17
TestBioTech u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Umwelt - Genetisch veränderte …
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel begehren TestBioTech e. V., European Network of Scientists for Social and Environmental Responsibility e. V. und Sambucus e. V. (im Folgenden: Rechtsmittelführer) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Dezember 2016, TestBioTech u. a./Kommission (T-177/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:736, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 8. Januar 2013 über die interne Überprüfung des Durchführungsbeschlusses 2012/347/EU der Kommission vom 28. Juni 2012 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte MON 87701 × MON 89788 (MON-877Ø1 2 × MON-89788-1) enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden: streitiger Beschluss) abgewiesen hat. - Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2018 - C-82/17
TestBioTech u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Umwelt - Genetisch veränderte …
Rn. 1 Mit dem vorliegenden Rechtsmittel begehren TestBioTech e. V., European Network of Scientists for Social and Environmental Responsibility e. V. und Sambucus e. V. (im Folgenden: Rechtsmittelführer) erstens die Aufhebung des Urteils des Gerichts vom 15. Dezember 2016, TestBioTech u. a./Kommission (T-177/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:736, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 8. Januar 2013{FN-VERWEIS:2} (im Folgenden: angefochtener Beschluss) abgewiesen hat, mit dem die Kommission TestBioTech darüber informierte, dass sie keine der Behauptungen zur Substantiierung des Antrags auf interne Überprüfung des Durchführungsbeschlusses der Kommission 2012/347/EU vom 28. Juni 2012 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte MON 87701 × MON 89788 (MON-877Ø1-2 × MON-89788-1) enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates{FN-VERWEIS:3} (…ABl. 2012, L 171, S. 13, im Folgenden: Zulassungsbeschluss) akzeptiert.Rn. 72 Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erwägungen und ohne Vorwegnahme der Begründetheit der anderen Rechtsmittelgründe schlage ich dem Gerichtshof vor, den zweiten Rechtsmittelgrund, den TestBioTech e. V., European Network of Scientists for Social and Environmental Responsibility e. V. und Sambucus e. V. gegen das Urteil des Gerichts vom 15. Dezember 2016, TestBioTech u. a./Kommission (T-177/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:736), vorgebracht haben, als teilweise unzulässig und teilweise unbegründet zurückzuweisen.
- EuG, 22.10.2025 - T-1148/23
PAN Europe / Kommission
Rn. 47 Il s'ensuit que, selon une lecture combinée des articles 10 et 12 du règlement no 1367/2006, un recours en annulation n'est recevable que s'il est dirigé contre la réponse à ladite demande et que les moyens invoqués au soutien de l'annulation visent spécifiquement cette réponse (voir, en ce sens, arrêt du 15 décembre 2016, TestBioTech e.a./Commission, T-177/13, non publié, EU:T:2016:736, point 56).Rn. 49 En outre, les moyens et les arguments soulevés devant le Tribunal dans le cadre d'un recours tendant à l'annulation d'une décision portant rejet d'une demande de réexamen interne ne sauraient être considérés comme étant recevables que dans la mesure où ces moyens et ces arguments ont déjà été présentés par la partie requérante dans la demande de réexamen interne, et ce de manière à ce que la Commission ait pu y répondre (arrêt du 4 avril 2019, ClientEarth/Commission, T-108/17, EU:T:2019:215, point 55 ; voir également, en ce sens, arrêt du 15 décembre 2016, TestBioTech e.a./Commission, T-177/13, non publié, EU:T:2016:736, point 68).
- EuG, 10.09.2025 - T-583/22
Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Ablehnung eines Antrags auf interne …
Rn. 31 Der Umfang der gerichtlichen Kontrolle eines Beschlusses, mit dem ein Antrag auf interne Überprüfung abgelehnt wird, unterscheidet sich grundsätzlich nicht vom Umfang der gerichtlichen Kontrolle des Verwaltungsakts, der Gegenstand dieses Antrags war, wenn dieser Rechtsakt Gegenstand eines gerichtlichen Rechtsbehelfs sein müsste (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 2016, TestBioTech u. a./Kommission, T-177/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:736, Rn. 76 und 81). - EuG, 19.11.2025 - T-412/22
Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Dimoxystrobin - Antrag auf Erneuerung der …
- EuG, 27.09.2018 - T-12/17
Mellifera/ Kommission - Verbraucherschutz - Durchführungsverordnung (EU) …
- EuG, 15.12.2021 - T-569/20
Stichting Comité N 65 Ondergronds Helvoirt/ Kommission - Umwelt - Verordnung (EG) …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-758/21
Ryanair und Airport Marketing Services - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 13.07.2022 - T-629/20
Delifruit/ Kommission - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Chlorpyrifos - …
- EuG, 10.09.2025 - T-579/22
Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Ablehnung eines Antrags auf interne …
- EuG, 18.06.2025 - T-576/24
Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft/ Kommission - Streithilfe - …
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