Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   EuG, 13.09.2006 - T-226/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20577
EuG, 13.09.2006 - T-226/01 (https://dejure.org/2006,20577)
EuG, Entscheidung vom 13.09.2006 - T-226/01 (https://dejure.org/2006,20577)
EuG, Entscheidung vom 13. September 2006 - T-226/01 (https://dejure.org/2006,20577)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,20577) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Außervertragliche Haftung - Ausschreibungsverfahren - Naturalleistung - Durch die Naturalleistung auf dem betreffenden Markt entstandener Schaden - Kausalzusammenhang

  • Judicialis

    EG Art. 288 Abs. 2

  • Europäischer Gerichtshof

    CAS Succhi di Frutta / Kommission

    Außervertragliche Haftung - Ausschreibungsverfahren - Naturalleistung - Durch die Naturalleistung auf dem betreffenden Markt entstandener Schaden - Kausalzusammenhang

  • EU-Kommission PDF

    CAS Succhi di Frutta / Kommission

    Außervertragliche Haftung - Ausschreibungsverfahren - Naturalleistung - Durch die Naturalleistung auf dem betreffenden Markt entstandener Schaden - Kausalzusammenhang

  • EU-Kommission

    CAS Succhi di Frutta / Kommission

    Außenbeziehungen , Nahrungsmittelhilfe , Landwirtschaft , Verarbeitetes Obst und Gemüse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz des durch die von der Kommission im Rahmen der Verordnung zur Lieferung von Fruchtsäften und Fruchtkonfitüren für die Bevölkerung von Armenien und Aserbaidschan erlassenen Entscheidungen entstandenen Schadens; Ersetzung von Äpfeln und Orangen durch Pfirsiche als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    CAS Succhi di Frutta / Kommission

    Außervertragliche Haftung - Ausschreibungsverfahren - Naturalleistung - Durch die Naturalleistung auf dem betreffenden Markt entstandener Schaden - Kausalzusammenhang

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    CAS Succhi di Frutta / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Klage auf Ersatz des Schadens, den die Klägerin angeblich infolge des Erlasses der Entscheidungen C(96) 1916 vom 22. Juli 1996 und C(96) 2208 vom 6. September 1996 erlitten hat, die die Kommission in Durchführung der durch die Verordnung (EG) Nr. 228/96 vom 7. Februar ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (14)

  • EuG, 14.10.1999 - T-191/96

    CAS Succhi di Frutta SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

    Auszug aus EuG, 13.09.2006 - T-226/01
    17 Die Klägerin erhob zwei Anfechtungsklagen, die eine (eingetragen unter dem Aktenzeichen T-191/96) gegen die Entscheidung vom 6. September 1996 und die andere gegen die Entscheidung vom 22. Juli 1996 (eingetragen unter dem Aktenzeichen T-106/97).

    18 Mit Urteil vom 14. Oktober 1999 in den Rechtssachen T-191/96 und T-106/97 (CAS Succhi di Frutta/Kommission, Slg. 1999, II-3181, im Folgenden: Urteil CAS/Kommission) erklärte das Gericht die Entscheidung vom 6. September 1996 in der Rechtssache T-191/96 für nichtig und wies die Klage in der Rechtssache T-106/97 als unzulässig ab.

    Im Wesentlichen sah das Gericht den ersten Nichtigkeitsgrund in der Rechtssache T-191/96 deshalb als stichhaltig an, weil die Ersetzung von Äpfeln und Orangen durch Pfirsiche eine in den Vorschriften nicht vorgesehene erhebliche Änderung einer wesentlichen Bedingung der Ausschreibungsbekanntmachung darstelle und daher gegen die Ausschreibungsbekanntmachung sowie gegen die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung verstoße (Randnrn. 74 bis 82).

    19 Am 21. Dezember 1999 legte die Kommission gegen das Urteil CAS/Kommission (siehe oben, Randnr. 18) ein Rechtsmittel ein, das unter dem Aktenzeichen C-496/99 P eingetragen wurde.

    22 Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-496/99 P (Kommission/CAS Succhi di Frutta, Slg. 2004, I-3801, im Folgenden: Urteil Kommission/CAS) das von der Kommission gegen das Urteil CAS/Kommission eingelegte Rechtsmittel (siehe oben, Randnr. 18) als unbegründet zurückgewiesen.

    30 Zweitens bezieht sich die vom Gerichtshof angesprochene Schadensersatzklage auf die Situation der Klägerin bei einer Zuschlagserteilung unter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, wie er im Urteil CAS/Kommission (siehe oben, Randnr. 18) festgestellt wurde.

    Erstens liege - wie im Urteil CAS/Kommission (siehe oben, Randnr. 18) festgestellt worden sei - ein Verstoß gegen die Ausschreibungsbekanntmachung und gegen die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, so dass die Entscheidung vom 6. September 1996 nichtig sei.

  • EuG, 17.03.2005 - T-160/03

    AFCon Management Consultants u.a. / Kommission - Programm TACIS - Ausschreibung - …

    Auszug aus EuG, 13.09.2006 - T-226/01
    Außerdem hat sie das Gericht gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, die für ihre Teilnahme an der Vergabe aufgewandten Kosten gemäß der jüngsten Rechtsprechung des Gerichts im Urteil vom 17. März 2005 in der Rechtssache T-160/03 (AFCon Management Consultants u. a./Kommission, Slg. 2005, II-981) anzuerkennen.

    71 Hinsichtlich des Antrags auf Erstattung der Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist zu bemerken, dass im Urteil AFCon Management Consultants u. a./Kommission (siehe oben, Randnr. 68) ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Teilnahme anerkannt wurde, wenn dieses Verfahren mit einem grundlegenden Fehler behaftet war und die Chancen des Klägers, den Zuschlag für den fraglichen Auftrag zu erhalten, beeinträchtigt wurden (Randnrn. 99 und 102).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-496/99

    Kommission / CAS Succhi di Frutta

    Auszug aus EuG, 13.09.2006 - T-226/01
    22 Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-496/99 P (Kommission/CAS Succhi di Frutta, Slg. 2004, I-3801, im Folgenden: Urteil Kommission/CAS) das von der Kommission gegen das Urteil CAS/Kommission eingelegte Rechtsmittel (siehe oben, Randnr. 18) als unbegründet zurückgewiesen.

    28 Zunächst macht die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil Kommission/CAS (siehe oben, Randnr. 22) geltend, dass der Gerichtshof ihren Schadensersatzanspruch bereits dadurch anerkannt habe, dass er ausdrücklich anerkannt habe, dass sie ein Interesse an der Nichtigerklärung der Entscheidung vom 6. September 1996 habe, weil ihr die Feststellung eines rechtswidrigen Handelns des Auftraggebers als Grundlage einer eventuellen Schadensersatzklage mit dem Ziel einer angemessenen Wiedergutmachung dienen könne (Randnr. 83 des Urteils).

  • EuGH, 04.10.1979 - 64/76

    Dumortier / Rat

    Auszug aus EuG, 13.09.2006 - T-226/01
    Die Gemeinschaft haftet jedenfalls nur für einen Schaden, der sich hinreichend unmittelbar aus dem rechtswidrigen Verhalten des betroffenen Organs ergibt (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in den Rechtssachen 64/76 und 113/76, 167/78 und 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, Dumortier u. a./Rat, Slg. 1979, 3091, Randnr. 21, sowie Urteil des Gerichts vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-168/94, Blackspur u. a./Rat und Kommission, Slg. 1995, II-2627, Randnr. 52).
  • EuGH, 30.06.2005 - C-295/03

    Alessandrini u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Bananen - Einfuhr aus …

    Auszug aus EuG, 13.09.2006 - T-226/01
    Um jede Haftung der Gemeinschaft ausschließen zu können, muss das Gericht insbesondere prüfen, ob die Ursache der Schwierigkeiten, auf die ein Kläger auf dem Markt gestoßen ist, nicht gerade in den geltend gemachten Rechtsverstößen liegt (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofes vom 30. Juni 2005 in der Rechtssache C-295/03 P, Alessandrini u. a./Kommission, Slg. 2005, I-5673, Randnr. 57).
  • EuG, 24.01.2002 - T-38/95

    Groupe Origny / Kommission - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 13.09.2006 - T-226/01
    Außerdem ist festzustellen, dass, selbst wenn im vorgerichtlichen Verfahren eine erhebliche juristische Arbeit geleistet wird, unter dem "Verfahren" im Sinne von Artikel 91 der Verfahrensordnung nur das Verfahren vor dem Gericht unter Ausschluss des Vorverfahrens zu verstehen ist (vgl. Beschluss Ehcon/Kommission, Randnr. 79, und, in diesem Sinne, Beschluss des Gerichts vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache T-38/95 DEP, Groupe Origny/Kommission, Slg. 2002, II-217, Randnr. 29 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.06.1999 - C-334/97

    Kommission / Comune di Montorio al Vomano - Artikel 238 EG (früher Artikel 181) - …

    Auszug aus EuG, 13.09.2006 - T-226/01
    69 Das Gericht weist darauf hin, dass die Aufwendungen der Parteien, die für das gerichtliche Verfahren notwendig sind, als solche nicht als Schaden betrachtet werden können, der sich von der Belastung durch die Kosten des Verfahrens unterscheidet (vgl. Beschluss des Gerichts vom 14. September 2005 in der Rechtssache T-140/04, Ehcon/Kommission, Slg. 2005, II-0000, Randnr. 79, und, in diesem Sinne, Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juni 1999 in der Rechtssache C-334/97, Kommission/Montorio, Slg. 1999, I-3387, Randnr. 54).
  • EuG, 30.09.1998 - T-149/96

    Confederazione Nazionale Coltivatori Diretti (Coldiretti) und 110 Landwirte gegen …

    Auszug aus EuG, 13.09.2006 - T-226/01
    37 Ein Kausalzusammenhang im Sinne von Artikel 288 Absatz 2 EG liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen dem dem Organ zur Last gelegten Handeln und dem geltend gemachten Schaden besteht; für ihn trägt der Kläger die Beweislast (Urteil des Gerichts vom 30. September 1998 in der Rechtssache T-149/96, Coldiretti u. a./Rat und Kommission, Slg. 1998, II-3841, Randnr. 101 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.09.2005 - T-140/04

    Ehcon / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibung - …

    Auszug aus EuG, 13.09.2006 - T-226/01
    69 Das Gericht weist darauf hin, dass die Aufwendungen der Parteien, die für das gerichtliche Verfahren notwendig sind, als solche nicht als Schaden betrachtet werden können, der sich von der Belastung durch die Kosten des Verfahrens unterscheidet (vgl. Beschluss des Gerichts vom 14. September 2005 in der Rechtssache T-140/04, Ehcon/Kommission, Slg. 2005, II-0000, Randnr. 79, und, in diesem Sinne, Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juni 1999 in der Rechtssache C-334/97, Kommission/Montorio, Slg. 1999, I-3387, Randnr. 54).
  • EuG, 18.09.1995 - T-168/94

    Blackspur DIY Ltd, Steven Kellar, J.M.A. Glancy und Ronald Cohen gegen Rat der …

    Auszug aus EuG, 13.09.2006 - T-226/01
    Die Gemeinschaft haftet jedenfalls nur für einen Schaden, der sich hinreichend unmittelbar aus dem rechtswidrigen Verhalten des betroffenen Organs ergibt (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in den Rechtssachen 64/76 und 113/76, 167/78 und 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, Dumortier u. a./Rat, Slg. 1979, 3091, Randnr. 21, sowie Urteil des Gerichts vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-168/94, Blackspur u. a./Rat und Kommission, Slg. 1995, II-2627, Randnr. 52).
  • EuGH, 09.09.1999 - C-257/98

    Lucaccioni / Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage

  • EuG, 03.02.2005 - T-19/01

    Chiquita Brands u.a. / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - …

  • EuG, 06.12.2001 - T-43/98

    Emesa Sugar / Rat

  • EuGH, 02.07.1974 - 153/73

    Holz & Willemsen GmbH / Rat und Kommission

  • EuG, 09.09.2009 - T-437/05

    Brink's Security Luxembourg / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

    Rn. 241 Da diese drei Voraussetzungen für die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft kumulativ sind, genügt es für die Abweisung einer Schadensersatzklage, dass eine von ihnen nicht vorliegt, ohne dass es erforderlich wäre, die übrigen Voraussetzungen zu prüfen (vgl. Urteil des Gerichts vom 13. September 2006, CAS Succhi di Frutta/Kommission, T-226/01, Slg. 2006, II-2763, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.12.2010 - T-49/07

    Fahas / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …

    Rn. 93 Da diese drei Voraussetzungen für die außervertragliche Haftung kumulativ sind, genügt es für die Abweisung einer Schadensersatzklage, dass eine von ihnen nicht vorliegt, ohne dass es erforderlich wäre, die übrigen Voraussetzungen zu prüfen (vgl. Urteil des Gerichts vom 13. September 2006, CAS Succhi di Frutta/Kommission, T-226/01, Slg. 2006, II-2763, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-282/05

    Holcim (Deutschland) / Kommission - Anfechtung eines Urteils des Gerichts - …

    41 und 42, sowie Beschluss vom 12. April 2005, DLD Trading/Rat (C-80/04 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 45); Urteile des Gerichts vom 18. September 1995, Blackspur u. a./Rat und Kommission (T-168/94, Slg. 1995, II-2627, Randnr. 40), und vom 13. September 2006, CAS Succhi di Frutta/Kommission (T-226/01, Slg. 2006, II-0000, Randnr. 37).
  • EuG, 11.05.2010 - T-121/08

    PC-Ware Information Technologies / Kommission - Öffentliche Lieferaufträge - …

    Rn. 106 Da diese drei Voraussetzungen für die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft kumulativ sind, genügt für die Abweisung einer Schadensersatzklage, dass eine von ihnen nicht vorliegt, ohne dass die anderen Voraussetzungen geprüft zu werden brauchen (vgl. Urteil des Gerichts vom 13. September 2006, CAS Succhi di Frutta/Kommission, T-226/01, Slg. 2006, II-2763, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.04.2009 - C-497/06

    Rechtsmittel-Zurückweisung

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 13. September 2006, CAS Succhi di Frutta/Kommission (T-226/01), mit dem das Gericht die Klage auf Ersatz des Schadens abgewiesen hat, der durch die von der Kommission im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 228/96 vom 7. Februar 1996 zur Lieferung von Fruchtsäften und Fruchtkonfitüren für die Bevölkerung von Armenien und Aserbaidschan (…ABl. L 30, S. 18) erlassenen Entscheidungen C (96) 1916 vom 22. Juli 1996 und C (96) 2208 vom 6. September 1996 entstanden sein soll.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht