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Rechtsprechung
   EuG, 27.02.2018 - T-307/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3544
EuG, 27.02.2018 - T-307/16 (https://dejure.org/2018,3544)
EuG, Entscheidung vom 27.02.2018 - T-307/16 (https://dejure.org/2018,3544)
EuG, Entscheidung vom 27. Februar 2018 - T-307/16 (https://dejure.org/2018,3544)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    CEE Bankwatch Network/ Kommission

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente betreffend einen Beschluss der Kommission über die Vergabe eines Euratom-Darlehens für ein Programm zur Verbesserung der Sicherheit der Kernkraftwerke der Ukraine - Teilweise Verweigerung des Zugangs - ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    CEE Bankwatch Network/ Kommission

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente betreffend einen Beschluss der Kommission über die Vergabe eines Euratom-Darlehens für ein Programm zur Verbesserung der Sicherheit der Kernkraftwerke der Ukraine - Teilweise Verweigerung des Zugangs - ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    CEE Bankwatch Network / Kommission

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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 21.07.2011 - C-506/08

    Das Urteil des Gerichts und die Entscheidungen der Kommission, mit denen der …

    Auszug aus EuG, 27.02.2018 - T-307/16
    Wie im zweiten Erwägungsgrund der Verordnung ausgeführt, knüpft das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten der Organe an deren demokratischen Charakter an (…Urteile vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 34, und vom 21. Juli 2011, Schweden/MyTravel und Kommission, C-506/08 P, EU:C:2011:496, Rn. 72).

    Rn. 30 Zu diesem Zweck soll die Verordnung, wie sich aus ihrem vierten Erwägungsgrund und ihrem Art. 1 ergibt, der Öffentlichkeit ein größtmögliches Recht auf Zugang zu den Dokumenten der Organe gewähren (…Urteile vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 33, und vom 21. Juli 2011, Schweden/MyTravel und Kommission, C-506/08 P, EU:C:2011:496, Rn. 73).

    Insbesondere sieht die Verordnung Nr. 1049/2001 im Einklang mit ihrem elften Erwägungsgrund in Art. 4 eine Regelung über Ausnahmen vor, wonach die Organe den Zugang zu einem Dokument verweigern können, falls durch dessen Verbreitung eines der mit dieser Vorschrift geschützten Interessen beeinträchtigt würde (Urteil vom 21. Juli 2011, Schweden/MyTravel und Kommission, C-506/08 P, EU:C:2011:496, Rn. 74).

    Rn. 34 Diese Ausnahmen sind aber, da sie vom Grundsatz des größtmöglichen Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten abweichen, eng auszulegen und anzuwenden (Urteil vom 21. Juli 2011, Schweden/MyTravel und Kommission, C-506/08 P, EU:C:2011:496, Rn. 75;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 36).

    Rn. 35 Beschließt das betreffende Organ, den Zugang zu einem Dokument zu verweigern, dessen Übermittlung bei ihm beantragt wurde, muss es daher grundsätzlich erläutern, inwiefern der Zugang zu diesem Dokument das Interesse, das durch eine von ihm geltend gemachte Ausnahme nach Art. 4 der Verordnung Nr. 1049/2001 geschützt wird, konkret und tatsächlich beeinträchtigen könnte (Urteil vom 21. Juli 2011, Schweden/MyTravel und Kommission, C-506/08 P, EU:C:2011:496, Rn. 76).

    Die Gefahr einer solchen Beeinträchtigung muss außerdem bei vernünftiger Betrachtung absehbar und darf nicht rein hypothetisch sein (…Urteile vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 43, und vom 21. Juli 2011, Schweden/MyTravel und Kommission, C-506/08 P, EU:C:2011:496, Rn. 76).

  • EuGH, 01.02.2007 - C-266/05

    Sison / Rat - Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der Organe - Verordnung …

    Auszug aus EuG, 27.02.2018 - T-307/16
    Für eine solche Entscheidung bedarf es daher eines Ermessensspielraums (Urteile vom 1. Februar 2007, Sison/Rat, C-266/05 P, EU:C:2007:75, Rn. 35, …und vom 7. Oktober 2015, Jurašinović/Rat, T-658/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:766, Rn. 26).

    Rn. 78 Darüber hinaus haben der Gerichtshof und das Gericht befunden, dass die in Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1049/2001 genannten Kriterien sehr allgemein seien, da der Zugang, wie es in dieser Bestimmung heißt, verweigert werden muss, wenn durch die Verbreitung des betreffenden Dokuments der Schutz des "öffentlichen Interesses" u. a. im Hinblick auf die "internationalen Beziehungen" "beeinträchtigt" würde (Urteile vom 1. Februar 2007, Sison/Rat, C-266/05 P, EU:C:2007:75, Rn. 36, …und vom 7. Oktober 2015, Jurašinović/Rat, T-658/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:766, Rn. 27).

    Rn. 79 Unter diesen Umständen muss sich nach dieser Rechtsprechung die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der auf diese Bestimmung gestützten Entscheidungen durch das Gericht auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrensregeln und die Bestimmungen über die Begründung eingehalten worden sind, der Sachverhalt zutrifft, bei der Tatsachenwürdigung kein offensichtlicher Fehler vorgekommen ist und kein Ermessensmissbrauch vorliegt (Urteile vom 1. Februar 2007, Sison/Rat, C-266/05 P, EU:C:2007:75, Rn. 34, …und vom 7. Oktober 2015, Jurašinović/Rat, T-658/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:766, Rn. 28).

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 253 EG, jetzt Art. 296 AEUV, genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteile vom 1. Februar 2007, Sison/Rat, C-266/05 P, EU:C:2007:75, Rn. 80, …und vom 10. September 2008, Williams/Kommission, T-42/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:325, Rn. 94).

    Rn. 81 Schließlich geht aus dem Wortlaut von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1049/2001 hervor, dass das Organ im Rahmen der in dieser Bestimmung vorgesehenen Ausnahmen vom Recht auf Zugang dazu verpflichtet ist, den Zugang zu verweigern, wenn die Verbreitung eines Dokuments geeignet ist, die von der betreffenden Vorschrift geschützten Interessen zu beeinträchtigen, wobei in einem solchen Fall, anders als es insbesondere Abs. 2 derselben Bestimmung vorsieht, die mit dem Schutz jener Interessen verbundenen Erfordernisse nicht gegen diejenigen abzuwägen sind, die sich möglicherweise aus anderen Interessen ergeben (Urteil vom 1. Februar 2007, Sison/Rat, C-266/05 P, EU:C:2007:75, Rn. 46).

  • EuGH, 01.07.2008 - C-39/05

    DER GERICHTSHOF GESTATTET GRUNDSÄTZLICH DEN ZUGANG ZU RECHTSGUTACHTEN DES RATES …

    Auszug aus EuG, 27.02.2018 - T-307/16
    Wie im zweiten Erwägungsgrund der Verordnung ausgeführt, knüpft das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten der Organe an deren demokratischen Charakter an (Urteile vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 34, …und vom 21. Juli 2011, Schweden/MyTravel und Kommission, C-506/08 P, EU:C:2011:496, Rn. 72).

    Rn. 30 Zu diesem Zweck soll die Verordnung, wie sich aus ihrem vierten Erwägungsgrund und ihrem Art. 1 ergibt, der Öffentlichkeit ein größtmögliches Recht auf Zugang zu den Dokumenten der Organe gewähren (Urteile vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 33, …und vom 21. Juli 2011, Schweden/MyTravel und Kommission, C-506/08 P, EU:C:2011:496, Rn. 73).

    Rn. 34 Diese Ausnahmen sind aber, da sie vom Grundsatz des größtmöglichen Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten abweichen, eng auszulegen und anzuwenden (…Urteil vom 21. Juli 2011, Schweden/MyTravel und Kommission, C-506/08 P, EU:C:2011:496, Rn. 75; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 36).

    Die Gefahr einer solchen Beeinträchtigung muss außerdem bei vernünftiger Betrachtung absehbar und darf nicht rein hypothetisch sein (Urteile vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 43, …und vom 21. Juli 2011, Schweden/MyTravel und Kommission, C-506/08 P, EU:C:2011:496, Rn. 76).

  • EuG, 07.10.2015 - T-658/14

    Jurasinovic / Rat

    Auszug aus EuG, 27.02.2018 - T-307/16
    Für eine solche Entscheidung bedarf es daher eines Ermessensspielraums (…Urteile vom 1. Februar 2007, Sison/Rat, C-266/05 P, EU:C:2007:75, Rn. 35, und vom 7. Oktober 2015, Jurašinović/Rat, T-658/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:766, Rn. 26).

    Rn. 78 Darüber hinaus haben der Gerichtshof und das Gericht befunden, dass die in Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1049/2001 genannten Kriterien sehr allgemein seien, da der Zugang, wie es in dieser Bestimmung heißt, verweigert werden muss, wenn durch die Verbreitung des betreffenden Dokuments der Schutz des "öffentlichen Interesses" u. a. im Hinblick auf die "internationalen Beziehungen" "beeinträchtigt" würde (…Urteile vom 1. Februar 2007, Sison/Rat, C-266/05 P, EU:C:2007:75, Rn. 36, und vom 7. Oktober 2015, Jurašinović/Rat, T-658/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:766, Rn. 27).

    Rn. 79 Unter diesen Umständen muss sich nach dieser Rechtsprechung die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der auf diese Bestimmung gestützten Entscheidungen durch das Gericht auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrensregeln und die Bestimmungen über die Begründung eingehalten worden sind, der Sachverhalt zutrifft, bei der Tatsachenwürdigung kein offensichtlicher Fehler vorgekommen ist und kein Ermessensmissbrauch vorliegt (…Urteile vom 1. Februar 2007, Sison/Rat, C-266/05 P, EU:C:2007:75, Rn. 34, und vom 7. Oktober 2015, Jurašinović/Rat, T-658/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:766, Rn. 28).

  • EuGH, 14.11.2013 - C-514/11

    LPN - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus EuG, 27.02.2018 - T-307/16
    Nach ständiger Rechtsprechung hängt die Entscheidung, die über einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten getroffen wird, nämlich davon ab, welchem Interesse im jeweiligen Fall der Vorrang einzuräumen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 2013, LPN und Finnland/Kommission, C-514/11 P und C-605/11 P, EU:C:2013:738, Rn. 42, …und vom 13. Januar 2017, Deza/ECHA, T-189/14, EU:T:2017:4, Rn. 53).

    Rn. 127 Es obliegt jedoch dem Antragsteller, konkret die Umstände geltend zu machen, die ein solches die Verbreitung der betreffenden Dokumente rechtfertigendes überwiegendes öffentliches Interesse begründen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 2013, LPN und Finnland/Kommission, C-514/11 P und C-605/11 P, EU:C:2013:738, Rn. 94).

  • EuG, 01.07.2010 - T-321/05

    Das Gericht bestätigt im Wesentlichen die Entscheidung der Kommission, mit der …

    Auszug aus EuG, 27.02.2018 - T-307/16
    Niemand kann sich somit vor dem Unionsrichter auf Tatsachen berufen, die im Verwaltungsverfahren nicht vorgetragen wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Juli 2010, AstraZeneca/Kommission, T-321/05, EU:T:2010:266, Rn. 687 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.03.2017 - T-210/15

    Deutsche Telekom/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus EuG, 27.02.2018 - T-307/16
    Die Gefahr einer solchen Beeinträchtigung muss außerdem bei vernünftiger Betrachtung absehbar sein und darf nicht rein hypothetisch sein (Urteil vom 28. März 2017, Deutsche Telekom/Kommission, T-210/15, EU:T:2017:224, Rn. 27).
  • EuG, 13.01.2017 - T-189/14

    Deza / ECHA - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente, …

    Auszug aus EuG, 27.02.2018 - T-307/16
    Nach ständiger Rechtsprechung hängt die Entscheidung, die über einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten getroffen wird, nämlich davon ab, welchem Interesse im jeweiligen Fall der Vorrang einzuräumen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 2013, LPN und Finnland/Kommission, C-514/11 P und C-605/11 P, EU:C:2013:738, Rn. 42, und vom 13. Januar 2017, Deza/ECHA, T-189/14, EU:T:2017:4, Rn. 53).
  • EuG, 20.11.2017 - T-618/15

    Voigt/ Parlament - Mitglied des Europäischen Parlaments - Verweigerung der …

    Auszug aus EuG, 27.02.2018 - T-307/16
    Da dieser Klagegrund nicht die Erweiterung eines zuvor in der Klageschrift vorgetragenen Klagegrundes darstellt und er nicht auf tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte gestützt wird, die erst während des Verfahrens zutage getreten sind, handelt es sich um einen neuen Klagegrund, der gemäß Art. 84 der Verfahrensordnung als unzulässig zurückzuweisen ist (vgl. insoweit Urteil vom 20. November 2017, Voigt/Parlament, T-618/15, EU:T:2017:821, Rn. 87).
  • EuG, 10.09.2008 - T-42/05

    Williams / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.02.2018 - T-307/16
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 253 EG, jetzt Art. 296 AEUV, genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (…Urteile vom 1. Februar 2007, Sison/Rat, C-266/05 P, EU:C:2007:75, Rn. 80, und vom 10. September 2008, Williams/Kommission, T-42/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:325, Rn. 94).
  • EuGH, 07.04.1965 - 28/64

    Müller / Rat EWG und Rat EAEC

  • EuG, 17.07.2024 - T-689/21

    Auken u.a. ./. Kommission - Zugang zu Dokumenten über den Kauf von Vakzinen durch …

    Vielmehr muss das betroffene Organ erläutern, inwiefern der Zugang zu diesem Dokument die geschäftlichen Interessen konkret und tatsächlich beeinträchtigen könnte, und dartun, dass diese Gefahr bei vernünftiger Betrachtung absehbar und nicht rein hypothetisch ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juli 2014, Rat/in 't Veld, C-350/12 P, EU:C:2014:2039, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 27. Februar 2018, CEE Bankwatch Network/Kommission, T-307/16, EU:T:2018:97, Rn. 103 bis 105 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 56 Für die Würdigung, ob eine der in Art. 4 der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehenen Ausnahmen vorliegt, muss nämlich auf den Sachverhalt abgestellt werden, der zu dem Zeitpunkt gegeben war, zu dem die Entscheidung erlassen wurde, mit der auf Grundlage dieser Ausnahme der Zugang zu den Dokumenten verweigert wurde (…vgl. Urteile vom 11. Mai 2017, Schweden/Kommission, C-562/14 P, EU:C:2017:356, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 6. Februar 2020, Compañía de Tranvías de la Coruña/Kommission, T-485/18, EU:T:2020:35, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie auf die Informationen, über die das Organ bei Erlass der Entscheidung verfügen konnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2018, CEE Bankwatch Network/Kommission, T-307/16, EU:T:2018:97, Rn. 133 und die dort angeführte Rechtsprechung), d. h. im vorliegenden Fall den 15. Februar 2022.

    Rn. 113 Insoweit kann ein Unternehmen mit staatlichem Kapital nach der Rechtsprechung geschäftliche Interessen haben, die genauso geschützt werden können wie die eines privaten Unternehmens (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2018, CEE Bankwatch Network/Kommission, T-307/16, EU:T:2018:97, Rn. 108), so dass dies erst recht für ein privates Unternehmen gelten muss, auch wenn dieses zur Erfüllung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben beiträgt (…Urteil vom 5. Dezember 2018, Falcon Technologies International/Kommission, T-875/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:877, Rn. 49).

  • EuG, 17.07.2024 - T-761/21

    Courtois u.a./ Kommission - Zugang zu Dokumenten über den Kauf von Vakzinen durch …

    Vielmehr muss das betroffene Organ erläutern, inwiefern der Zugang zu diesem Dokument die geschäftlichen Interessen konkret und tatsächlich beeinträchtigen könnte, und dartun, dass diese Gefahr bei vernünftiger Betrachtung absehbar und nicht rein hypothetisch ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juli 2014, Rat/in 't Veld, C-350/12 P, EU:C:2014:2039, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 27. Februar 2018, CEE Bankwatch Network/Kommission, T-307/16, EU:T:2018:97, Rn. 103 bis 105 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 104 Nach der Rechtsprechung kann ein Unternehmen mit öffentlichem Kapital geschäftliche Interessen haben, die genauso geschützt werden können wie die eines privaten Unternehmens (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2018, CEE Bankwatch Network/Kommission, T-307/16, EU:T:2018:97, Rn. 108), und dies muss erst recht für ein privates Unternehmen gelten, auch wenn dieses zur Erfüllung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben beiträgt (…Urteil vom 5. Dezember 2018, Falcon Technologies International/Kommission, T-875/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:877, Rn. 49).

  • EuG, 07.10.2026 - T-203/24

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente über die …

    Zudem muss die Gefahr einer solchen Beeinträchtigung bei vernünftiger Betrachtung absehbar sein und darf nicht rein hypothetisch sein (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juli 2014, Rat/in 't Veld, C-350/12 P, EU:C:2014:2039, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 27. Februar 2018, CEE Bankwatch Network/Kommission, T-307/16, EU:T:2018:97, Rn. 103 bis 105 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 25.11.2020 - T-166/19

    Bronckers/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …

    Davon hängen nämlich die Aufrechterhaltung und die Qualität dieser Beziehungen ab (Urteil vom 27. Februar 2018, CEE Bankwatch Network/Kommission, T-307/16, EU:T:2018:97, Rn. 90).

    Rn. 74 Aus Art. 4 Abs. 1 Buchst. a dritter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 ergibt sich nämlich, dass nicht geprüft zu werden braucht, ob ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt, wenn die Ausnahme betreffend den Schutz des öffentlichen Interesses im Hinblick auf die internationalen Beziehungen geltend gemacht wird (Urteil vom 27. Februar 2018, CEE Bankwatch Network/Kommission, T-307/16, EU:T:2018:97, Rn. 124).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-234/22

    Roheline Kogukond u. a. (Localisation de placettes-échantillons) - …

    {FN:26} Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2018, CEE Bankwatch Network/Kommission (T-307/16, EU:T:2018:97, Rn. 90), und vom 25. November 2020, Bronckers/Kommission (…T-166/19, EU:T:2020:557, Rn. 61).

    {FN:30} Urteil des Gerichts vom 27. Februar 2018, CEE Bankwatch Network/Kommission (T-307/16, EU:T:2018:97, Rn. 95).

  • EuG, 07.09.2022 - T-651/21

    Saure/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …

    Vielmehr muss das betroffene Organ erläutern, inwiefern der Zugang zu diesem Dokument die geschäftlichen Interessen konkret und tatsächlich beeinträchtigen könnte, und dartun, dass diese Gefahr bei vernünftiger Betrachtung absehbar und nicht rein hypothetisch ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juli 2014, Rat/in 't Veld, C-350/12 P, EU:C:2014:2039, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 27. Februar 2018, CEE Bankwatch Network/Kommission, T-307/16, EU:T:2018:97, Rn. 103 bis 105 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 05.12.2018 - T-875/16

    Falcon Technologies International/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung …

    Rn. 48 Enfin, il ressort notamment du point 108 de l'arrêt du 27 février 2018, CEE Bankwatch Network/Commission (T-307/16, EU:T:2018:97), que rien ne s'oppose à ce qu'une entreprise étatique soit réputée détenir des intérêts commerciaux au sens de l'article 4, paragraphe 2, premier tiret, du règlement no 1049/2001.
  • EuG, 06.09.2023 - T-643/21

    Foodwatch/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 296 AEUV genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteil vom 1. Februar 2007, Sison/Rat, C-266/05 P, EU:C:2007:75, Rn. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung, vgl. auch Urteil vom 27. Februar 2018, CEE Bankwatch Network/Kommission, T-307/16, EU:T:2018:97, Rn. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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