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Weitere Entscheidung unten: EuG, 05.09.2019

Rechtsprechung
   EuG - T-317/15   

Anhängiges Verfahren
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EuG - T-317/15 (https://dejure.org/9999,69816)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • EuG - T-17/15 (anhängig)

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG - T-317/15
    Die vorgebrachten Klagegründe und wesentlichen Argumente stimmen mit denen in der Rechtssache T-17/15, Italienische Republik/Kommission (ABl. C 81 vom 9. März 2015, S. 27), überein.
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dejure.org Übersicht EuG

Rechtsprechung
   EuG, 05.09.2019 - T-313/15, T-317/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,29458
EuG, 05.09.2019 - T-313/15, T-317/15 (https://dejure.org/2019,29458)
EuG, Entscheidung vom 05.09.2019 - T-313/15, T-317/15 (https://dejure.org/2019,29458)
EuG, Entscheidung vom 05. September 2019 - T-313/15, T-317/15 (https://dejure.org/2019,29458)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Italien/ Kommission

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Italien/ Kommission

    Sprachenregelung - Bekanntmachungen allgemeiner Auswahlverfahren für die Einstellung von Beamten der Funktionsgruppe Administration - Wahl der zweiten Sprache aus drei Sprachen - Verordnung Nr. 1 - Art. 1d Abs. 1, Art. 27 und Art. 28 Buchst. f des Statuts - Grundsatz der ...

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • EuG, 15.09.2016 - T-353/14

    Italien / Kommission - Sprachenregelung - Bekanntmachungen allgemeiner …

    Auszug aus EuG, 05.09.2019 - T-313/15
    Die vorgebrachten Klagegründe und wesentlichen Argumente stimmen mit denen in der Rechtssache T-17/15, Italienische Republik/Kommission (ABl. C 81 vom 9. März 2015, S. 27), überein.
  • EuG, 09.09.2020 - T-437/16

    Italien/ Kommission - Sprachenregelung - Bekanntmachung des allgemeinen …

    Weisen die Gründe Fehler auf, so beeinträchtigen diese die materielle Rechtmäßigkeit des fraglichen Rechtsakts, nicht aber dessen Begründung, die, obwohl sie fehlerhafte Gründe enthält, ausreichend sein kann (…vgl. Urteil vom 15. September 2016, 1talien/Kommission, T-353/14 und T-17/15, EU:T:2016:495, Rn. 79 [nicht veröffentlicht] und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss vom 5. September 2019, 1talien/Kommission, T-313/15 und T-317/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:582, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zwar wird in dieser Bestimmung präzisiert, dass vom Bewerber ausreichende Kenntnisse in einer weiteren Sprache verlangt werden, "in dem Umfang …, in dem dies für die Ausübung seines Amtes erforderlich ist"; es werden aber nicht die Kriterien angegeben, anhand deren die Wahl dieser Sprache unter den genannten Amtssprachen beschränkt werden kann (…vgl. Urteil vom 15. September 2016, 1talien/Kommission, T-353/14 und T-17/15, EU:T:2016:495, Rn. 85 [nicht veröffentlicht] und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss vom 5. September 2019, 1talien/Kommission, T-313/15 und T-317/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:582, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus dieser Bestimmung ergibt sich jedoch keine allgemeine Ermächtigung, die Wahl der zweiten Sprache eines Auswahlverfahrens auf eine begrenzte Zahl von Amtssprachen zu beschränken, die in Art. 1 der Verordnung Nr. 1 genannt sind (…vgl. Urteil vom 15. September 2016, 1talien/Kommission, T-353/14 und T-17/15, EU:T:2016:495, Rn. 86 [nicht veröffentlicht] und die dort angeführte Rechtsprechung, und Beschluss vom 5. September 2019, 1talien/Kommission, T-313/15 und T-317/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:582, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es liegt nämlich auf der Hand, dass durch eine solche Vorgabe bestimmte potenzielle Bewerber, nämlich diejenigen, die eine ausreichende Kenntnis mindestens einer der bezeichneten Sprachen besitzen, begünstigt werden, weil sie am Auswahlverfahren teilnehmen und somit als Beamte oder sonstige Bedienstete der Union eingestellt werden können, während andere Bewerber, die keine solche Kenntnis besitzen, ausgeschlossen werden (…vgl. Urteil vom 15. September 2016, 1talien/Kommission, T-353/14 und T-17/15, EU:T:2016:495, Rn. 91 [nicht veröffentlicht] und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss vom 5. September 2019, 1talien/Kommission, T-313/15 und T-317/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:582, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es ist nämlich durch nichts ausgeschlossen, dass die zweite Sprache, die diese Bewerber im Sinne von Rn. 94 des genannten Urteils "ihrer Einschätzung nach am besten beherrschen", eine andere Sprache als Deutsch, Englisch oder Französisch ist (…vgl. Urteil vom 15. September 2016, 1talien/Kommission, T-353/14 und T-17/15, EU:T:2016:495, Rn. 95 [nicht veröffentlicht] und die dort angeführte Rechtsprechung, und Beschluss vom 5. September 2019, 1talien/Kommission, T-313/15 und T-317/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:582, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 224 In Anbetracht der Ausführungen oben in Rn. 36 wirken sich nämlich die festgestellten Rechtsverstöße betreffend die in der angefochtenen Bekanntmachung vorgesehene Sprachenregelung auf das fragliche Auswahlverfahren in seiner Gesamtheit aus und führen daher zur Nichtigerklärung dieser Bekanntmachung insgesamt (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 5. September 2019, 1talien/Kommission, T-313/15 und T-317/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:582, Rn. 130).

    Rn. 230 Aus Gründen, die den in den Rn. 83 bis 87 des Urteils vom 26. März 2019, Spanien/Parlament (…C-377/16, EU:C:2019:249, Rn. 85), dargelegten Gründen entsprechen, kann sich die Nichtigerklärung der angefochtenen Bekanntmachung jedoch im Hinblick auf das berechtigte Vertrauen der Bewerber, denen auf der Grundlage ihrer Aufnahme in die im Anschluss an das fragliche Auswahlverfahren erstellten Reservelisten bereits eine Stelle angeboten wurde, nicht auf etwaige Einstellungen auswirken, die auf der Grundlage dieser Listen bereits vorgenommen wurden (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 5. September 2019, 1talien/Kommission, T-313/15 und T-317/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:582, Rn. 131).

  • EuG, 06.07.2022 - T-631/20

    MZ/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Auswahlverfahren EPSO/AD/363/18 …

    Dieser Artikel enthält allerdings keine Angaben zu den Kriterien, die berücksichtigt werden können, um die Wahl dieser Sprache unter den Amtssprachen einzuschränken, die in Art. 1 der Verordnung Nr. 1 des Rates vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. 1958, 17, S. 385) in der geänderten Fassung aufgeführt sind (…vgl. Urteil vom 15. September 2016, 1talien/Kommission, T-353/14 und T-17/15, EU:T:2016:495, Rn. 85 [nicht veröffentlicht] und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss vom 5. September 2019, 1talien/Kommission, T-313/15 und T-317/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:582, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 71 Aus Art. 1 Abs. 1 Buchst. f des Anhangs III des Statuts geht zwar hervor, dass in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens gegebenenfalls die Sprachkenntnisse angegeben werden können, die "aufgrund der besonderen Art der zu besetzenden Dienstposten" erforderlich sind, diese Bestimmung stellt aber keineswegs eine allgemeine Ermächtigung dar, die es erlaubt, die Wahl der zweiten Sprache eines Auswahlverfahrens auf eine begrenzte Anzahl von Amtssprachen aus den in Art. 1 der Verordnung Nr. 1 genannten Sprachen zu beschränken (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. September 2016, 1talien/Kommission, T-353/14 und T-17/15, EU:T:2016:495, Rn. 86 [nicht veröffentlicht] und die dort angeführte Rechtsprechung, vgl. auch Beschluss vom 5. September 2019, 1talien/Kommission, T-313/15 und T-317/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:582, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-621/16

    Kommission/ Italien - Rechtsmittel - Sprachenregelung der Organe der Europäischen …

    {FN:59} Dabei handelt es sich um die Rechtssachen Italien/Kommission (T-313/15), Italien/Kommission (T-317/15), Spanien/Kommission (T-401/16), Italien/Kommission (T-437/16), Italien/Kommission (T-443/16), Calhau Correia de Paiva/Kommission (T-202/17) und Spanien/Kommission (T-704/17).
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