Rechtsprechung
| EuG, 12.02.2010 - T-456/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Nichtigkeitsklage - Versorgungssystem der Gemeinschaften - Dem CdT obliegende Verpflichtung, einen Beitrag für die Haushaltsjahre 1998 bis 2005 einzuzahlen - Nicht anfechtbare Handlung - Handlung ohne Rechtswirkungen gegenüber Dritten - Offensichtliche Unzulässigkeit
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / CdT
Nichtigkeitsklage - Versorgungssystem der Gemeinschaften - Dem CdT obliegende Verpflichtung, einen Beitrag für die Haushaltsjahre 1998 bis 2005 einzuzahlen - Nicht anfechtbare Handlung - Handlung ohne Rechtswirkungen gegenüber Dritten - Offensichtliche Unzulässigkeit
- EU-Kommission
Kommission / CdT
Nichtigkeitsklage - Versorgungssystem der Gemeinschaften - Dem CdT obliegende Verpflichtung, einen Beitrag für die Haushaltsjahre 1998 bis 2005 einzuzahlen - Nicht anfechtbare Handlung - Handlung ohne Rechtswirkungen gegenüber Dritten - Offensichtliche Unzulässigkeit
- EU-Kommission
Europäische Kommission gegen Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT).
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Kommission / CdT
Nichtigkeitsklage - Versorgungssystem der Gemeinschaften - Dem CdT obliegende Verpflichtung, einen Beitrag für die Haushaltsjahre 1998-2005 zu zahlen - Nicht anfechtbare Handlung - Handlung ohne Rechtswirkungen gegenüber Dritten - Offensichtliche Unzulässigkeit
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kommission / CdT
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 27.01.1993 - C-25/92
Miethke / Parlament
Auszug aus EuG, 12.02.2010 - T-456/07
Rn. 56 Im Übrigen ist hinsichtlich der Nichtigkeitsklagen, die von Einzelnen erhoben werden, entschieden worden, dass nicht jedes Schreiben, mit dem ein Antrag seines Adressaten beantwortet wird, notwendigerweise eine Entscheidung ist, gegen die die Nichtigkeitsklage eröffnet ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichtshofs vom 27. Januar 1993, Miethke/Parlament, C-25/92, Slg. 1993, I-473, Randnr. 10).Rn. 59 Somit ist zunächst zu prüfen, ob die angefochtene Handlung ihrem Wesen nach wegen der Zuständigkeit der sie erlassenden Stelle Rechtswirkungen erzeugen kann (vgl. in diesem Sinne Beschluss Miethke/Parlament, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnrn. 15 und 16), und sodann, ob sie solche Wirkungen tatsächlich erzeugt.
Jedoch ist nicht jede Mitteilung einer Einrichtung der Gemeinschaft, mit der ein Antrag ihres Adressaten beantwortet wird, notwendigerweise eine Entscheidung, gegen die die Nichtigkeitsklage eröffnet ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss Miethke/Parlament, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 10).
- EuG, 17.04.2008 - T-260/04
Cestas / Kommission - Nichtigkeitsklage - Europäischer Entwicklungsfonds - …
Auszug aus EuG, 12.02.2010 - T-456/07
Rn. 52 Nach ständiger Rechtsprechung stellen nur Maßnahmen mit verbindlichen Rechtswirkungen, die die Interessen Dritter durch eine qualifizierte Änderung ihrer Rechtsstellung berühren, Handlungen dar, gegen die eine Nichtigkeitsklage gegeben ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 17. April 2008, Cestas/Kommission, T-260/04, Slg. 2008, II-701, Randnr. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 53 Außerdem ist für die Feststellung, ob die Maßnahme, deren Nichtigerklärung beantragt wird, Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein kann, auf ihr Wesen abzustellen; die Form, in der sie ergangen ist, ist insoweit grundsätzlich ohne Bedeutung (vgl. Urteil Cestas/Kommission, oben in Randnr. 52 angeführt, Randnr. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 24.03.1994 - T-3/93
Société anonyme à participation ouvrière Compagnie nationale Air France gegen …
Auszug aus EuG, 12.02.2010 - T-456/07
Denn die Form, in der eine Handlung ergeht, ändert nichts an deren Wesen (vgl. Urteil des Gerichts vom 24. März 1994, Air France/Kommission, T-3/93, Slg. 1994, II-121, Randnr. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung) und ist daher in keiner Weise entscheidend.
- EuG, 10.07.1997 - T-227/95
AssiDomän Kraft Products u.a. / Kommission
Auszug aus EuG, 12.02.2010 - T-456/07
Wenn die angefochtene Handlung lediglich eine frühere Entscheidung bestätigt, ist die Klage nur zulässig, wenn der bestätigte Akt fristgerecht angefochten wurde (vgl. Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1997, AssiDomän Kraft Products u. a./Kommission, T-227/95, Slg. 1997, II-1185, Randnr. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 27.03.1980 - 133/79
Sucrimex / Kommission
Auszug aus EuG, 12.02.2010 - T-456/07
Rn. 55 Dagegen kann eine schriftliche Meinungsäußerung oder eine bloße Absichtserklärung keine Entscheidung darstellen, die mit einer Nichtigkeitsklage angefochten werden kann, wenn sie nicht geeignet ist, Rechtswirkungen zu erzeugen, und diese auch nicht erzeugen soll (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 27. März 1980, Sucrimex und Westzucker/Kommission, 133/79, Slg. 1980, 1299, Randnrn. 15 bis 19, und vom 27. September 1988, Vereinigtes Königreich/Kommission, 114/86, Slg. 1988, 5289, Randnrn. 12 bis 15). - EuGH, 26.05.1982 - 44/81
Deutschland / Kommission
Auszug aus EuG, 12.02.2010 - T-456/07
Rn. 54 Nur die Handlung, mit der deren Urheber seine Auffassung unmissverständlich und endgültig in einer Form zum Ausdruck bringt, die ihre Rechtsnatur erkennen lässt, stellt eine Entscheidung dar, gegen die eine Nichtigkeitsklage erhoben werden kann, sofern diese Entscheidung nicht die Bestätigung einer früheren Handlung darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 26. Mai 1982, Deutschland und Bundesanstalt für Arbeit/Kommission, 44/81, Slg. 1982, 1855, Randnr. 12). - EuGH, 27.09.1988 - 114/86
Vereinigtes Königreich / Kommission
Auszug aus EuG, 12.02.2010 - T-456/07
Rn. 55 Dagegen kann eine schriftliche Meinungsäußerung oder eine bloße Absichtserklärung keine Entscheidung darstellen, die mit einer Nichtigkeitsklage angefochten werden kann, wenn sie nicht geeignet ist, Rechtswirkungen zu erzeugen, und diese auch nicht erzeugen soll (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 27. März 1980, Sucrimex und Westzucker/Kommission, 133/79, Slg. 1980, 1299, Randnrn. 15 bis 19, und vom 27. September 1988, Vereinigtes Königreich/Kommission, 114/86, Slg. 1988, 5289, Randnrn. 12 bis 15). - EuG, 15.03.1995 - T-514/93
Auszug aus EuG, 12.02.2010 - T-456/07
Daher kann ein Kläger, der die Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung, mit der unverkennbar eine Maßnahme erlassen wird, die Rechtswirkungen zur Folge hat, die seine Interessen berühren, und die für ihn verbindlich ist, hat verstreichen lassen, diese Frist nicht erneut in Lauf setzen, indem er den Urheber der fraglichen Handlung ersucht, seine Entscheidung rückgängig zu machen, und gegen die Ablehnungsentscheidung, mit der die frühere Entscheidung bestätigt wird, Klage erhebt (vgl. Urteil des Gerichts vom 15. März 1995, Cobrecaf u. a./Kommission, T-514/93, Slg. 1995, II-621, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 23.09.2015 - T-245/11
ClientEarth und International Chemical Secretariat / ECHA - Zugang zu Dokumenten …
Rn. 101 Es ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung nur Maßnahmen mit verbindlichen Rechtswirkungen, die die Interessen Dritter durch eine qualifizierte Änderung ihrer Rechtsstellung berühren, Handlungen darstellen, gegen die eine Nichtigkeitsklage gegeben ist (vgl. Beschluss des Gerichts vom 12. Februar 2010, Kommission/CdT, T-456/07, Slg. 2010, II-183, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 102 Außerdem ist für die Feststellung, ob die Maßnahme, deren Nichtigerklärung beantragt wird, Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein kann, auf ihr Wesen abzustellen; die Form, in der sie ergangen ist, ist insoweit grundsätzlich ohne Bedeutung (vgl. Beschluss Kommission/CdT, oben in Rn. 101 angeführt, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 103 Dagegen kann eine schriftliche Meinungsäußerung oder eine bloße Absichtserklärung keine Entscheidung darstellen, die mit einer Nichtigkeitsklage angefochten werden kann, wenn sie nicht geeignet ist, Rechtswirkungen zu erzeugen, und diese auch nicht erzeugen soll (vgl. Beschluss Kommission/CdT, oben in Rn. 101 angeführt, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 104 Im Übrigen ist in Bezug auf von Einzelnen erhobene Nichtigkeitsklagen entschieden worden, dass nicht jedes Schreiben, mit dem ein Antrag seines Adressaten beantwortet wird, notwendigerweise eine Entscheidung ist, gegen die die Nichtigkeitsklage eröffnet ist (vgl. Beschluss Kommission/CdT, oben in Rn. 101 angeführt, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 13.12.2016 - T-713/14
IPSO / EZB - EZB - Personal der EZB - Leiharbeitnehmer - Begrenzung der …
Rn. 17 Nach ständiger Rechtsprechung stellen nur Maßnahmen mit verbindlichen Rechtswirkungen, die die Interessen Dritter durch eine qualifizierte Änderung ihrer Rechtsstellung berühren, Handlungen dar, gegen die eine Nichtigkeitsklage gegeben ist (…Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat, 22/70, EU:C:1971:32, Rn. 42…, vom 6. April 2000, Spanien/Kommission, C-443/97, EU:C:2000:190, Rn. 27, und Beschluss vom 12. Februar 2010, Kommission/CdT, T-456/07, EU:T:2010:39, Rn. 52).Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass das Gericht die Form berücksichtigt, in der die Handlungen, die vom Gericht für nichtig erklärt werden sollen, ergangen sind, da die Form zur Bestimmung der rechtlichen Bedeutung dieser Handlungen beitragen kann (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Mai 1982, Deutschland und Bundesanstalt für Arbeit/Kommission, 44/81, EU:C:1982:197, Rn. 12, und Beschluss vom 12. Februar 2010, Kommission/CdT, T-456/07, EU:T:2010:39, Rn. 58).
Rn. 20 Nur die Handlung, mit der ihr Urheber seine Auffassung unmissverständlich und endgültig in einer Form zum Ausdruck bringt, die ihre Rechtsnatur erkennen lässt, stellt eine Entscheidung dar, gegen die eine Nichtigkeitsklage erhoben werden kann (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Mai 1982, Deutschland und Bundesanstalt für Arbeit/Kommission, 44/81, EU:C:1982:197, Rn. 12, und Beschluss vom 12. Februar 2010, Kommission/CdT, T-456/07, EU:T:2010:39, Rn. 54).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-599/15
Rumänien/ Kommission - Rechtsmittel - Eigenmittel der Europäischen Union - …
{FN:23} Siehe z. B. Urteil vom 27. März 1980, Sucrimex und Westzucker/Kommission (…133/79, EU:C:1980:104, Rn. 16); Beschlüsse vom 17. Mai 1989, 1talien/Kommission (…151/88, EU:C:1989:201, Rn. 22), vom 13. Juni 1991, Sunzest/Kommission (…C-50/90, EU:C:1991:253, Rn. 13), und vom 27. Januar 1993, Miethke/Parlament (…C-25/92, EU:C:1993:32, Rn. 15 und 16), sowie Urteil vom 1. Dezember 2005, 1talien/Kommission (…C-301/03, EU:C:2005:727, Rn. 28); vgl. auch Beschluss des Gerichts vom 12. Februar 2010, Kommission/CdT (T-456/07, EU:T:2010:39, Rn. 59 ff.), sowie Urteil des Gerichts vom 31. März 2011, 1talien/EWSA (…T-117/08, EU:T:2011:131, Rn. 32).
- EuG, 09.10.2018 - T-884/16
Multiconnect/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - …
Rn. 29 Soweit in den E-Mails vom 11. und 29. Oktober 2016 die endgültigen Verpflichtungszusagen dahin ausgelegt werden, dass sie Telefónica Deutschland nicht verpflichten, ein Full-MVNO-Angebot zu machen, ist erstens darauf hinzuweisen, dass eine schriftliche Meinungsäußerung oder eine bloße Absichtserklärung nach ständiger Rechtsprechung keinen mit einer Nichtigkeitsklage anfechtbaren Beschluss darstellen kann, da sie keine Rechtswirkungen erzeugen kann oder nicht darauf gerichtet ist, solche Wirkungen zu erzeugen (…Beschlüsse vom 2. September 2009, E.ON Ruhrgas und E.ON Földgáz Trade/Kommission, T-57/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:297, Rn. 31, und vom 12. Februar 2010, Kommission/CdT, T-456/07, EU:T:2010:39, Rn. 55, …sowie Urteil vom 15. Juli 2015, Westfälische Drahtindustrie u. a./Kommission, T-393/10, EU:T:2015:515, Rn. 96). - EuG, 24.03.2017 - T-117/15
Estland / Kommission - Nichtigkeitsklage - Landwirtschaft - Gemeinsame …
Deshalb kann ein Kläger, der die Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung hat verstreichen lassen, mit der unverkennbar eine für ihn verbindliche Handlung erlassen wurde, die seine Interessen berührende Rechtswirkungen entfaltet, diese Frist nicht erneut in Lauf setzen, indem er den Urheber des in Rede stehenden Rechtsakts ersucht, seine Entscheidung rückgängig zu machen, und gegen die ablehnende Entscheidung, mit der die frühere Entscheidung bestätigt wird, Klage erhebt (…vgl. Urteile vom 15. März 1995, COBRECAF u. a./Kommission, T-514/93, EU:T:1995:49, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 10. Juli 1997, AssiDomän Kraft Products u. a./Kommission, T-227/95, EU:T:1997:108, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Beschluss vom 12. Februar 2010, Kommission/CdT, T-456/07, EU:T:2010:39, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 11.10.2017 - T-170/16
Guardian Glass España, Central Vidriera/ Kommission - Nichtigkeitsklage - …
Rn. 87 Hingegen kann die Form einer Handlung berücksichtigt werden, wenn sie zur Bestimmung ihrer rechtlichen Bedeutung beitragen kann (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Mai 1982, Deutschland und Bundesanstalt für Arbeit/Kommission, 44/81, EU:C:1982:197, Rn. 12, und Beschluss vom 12. Februar 2010, Kommission/CdT, T-456/07, EU:T:2010:39, Rn. 58). - EuG, 09.10.2018 - T-43/16
1&1 Telecom/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - …
Rn. 38 Erstens ist, soweit im Schreiben vom 19. November 2015 in Verbindung mit der E-Mail vom 28. September 2015 die endgültigen Verpflichtungszusagen dahin ausgelegt werden, dass sie Telefónica Deutschland nicht daran hinderten, Ziff. 2 Abs. 3 in den Text der Selbstverpflichtungserklärung einzufügen, darauf hinzuweisen, dass eine schriftliche Meinungsäußerung oder eine bloße Absichtserklärung nach ständiger Rechtsprechung keinen Beschluss darstellen kann, der mit einer Nichtigkeitsklage angefochten werden kann, da sie keine Rechtswirkungen erzeugen kann oder nicht darauf gerichtet ist, solche Wirkungen zu erzeugen (…Beschlüsse vom 2. September 2009, E.ON Ruhrgas und E.ON Földgáz Trade/Kommission, T-57/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:297, Rn. 31, und vom 12. Februar 2010, Kommission/CdT, T-456/07, EU:T:2010:39, Rn. 55, …sowie Urteil vom 15. Juli 2015, Westfälische Drahtindustrie u. a./Kommission, T-393/10, EU:T:2015:515, Rn. 96). - Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-593/15
Rechtsmittel - Eigenmittel der Europäischen Union - Finanzielle Haftung der …
Zwar sind auch die Befugnisse des Organs, das eine Handlung vornimmt, ein Kriterium, das bei der Beurteilung der verbindlichen Rechtswirkungen und damit der Anfechtbarkeit der Handlungen der Unionsorgane berücksichtigt werden kann(… 23 Siehe z. B. Urteil vom 27. März 1980, Sucrimex und Westzucker/Kommission (133/79, EU:C:1980:104, Rn. 16);… Beschlüsse vom 17. Mai 1989, 1talien/Kommission (151/88, EU:C:1989:201, Rn. 22)…, vom 13. Juni 1991, Sunzest/Kommission (, EU:C:1991:253, Rn. 13), …und vom 27. Januar 1993, Miethke/Parlament (, EU:C:1993:32, Rn. 15 und 16), …sowie Urteil vom 1. Dezember 2005, 1talien/Kommission (, EU:C:2005:727, Rn. 28); vgl. auch Beschluss des Gerichts vom 12. Februar 2010, Kommission/CdT (, EU:T:2010:39, Rn. 59 ff.), sowie Urteil des Gerichts vom 31. März 2011, 1talien/EWSA (…, EU:T:2011:131, Rn. 32). - EuG, 09.10.2018 - T-885/16
Mass Response Service/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - …
Rn. 33 Soweit in den E-Mails vom 24. und 29. Oktober 2016 die endgültigen Verpflichtungszusagen dahin ausgelegt werden, dass sie Telefónica Deutschland nicht verpflichten, ein Full-MVNO-Angebot zu machen, ist erstens darauf hinzuweisen, dass eine schriftliche Meinungsäußerung oder eine bloße Absichtserklärung nach ständiger Rechtsprechung keinen mit einer Nichtigkeitsklage anfechtbaren Beschluss darstellen kann, da sie keine Rechtswirkungen erzeugen kann oder nicht darauf gerichtet ist, solche Wirkungen zu erzeugen (…Beschlüsse vom 2. September 2009, E.ON Ruhrgas und E.ON Földgáz Trade/Kommission, T-57/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:297, Rn. 31, und vom 12. Februar 2010, Kommission/CdT, T-456/07, EU:T:2010:39, Rn. 55, …sowie Urteil vom 15. Juli 2015, Westfälische Drahtindustrie u. a./Kommission, T-393/10, EU:T:2015:515, Rn. 96). - EuG, 14.12.2018 - T-267/18
Iceland Foods/ EUIPO - Íslandsstofa (INSPIRED BY ICELAND)
Rn. 15 À cet égard, seul l'acte par lequel son auteur détermine sa position de façon non équivoque et définitive, dans une forme permettant d'en identifier la nature, constitue une décision susceptible de faire l'objet d'un recours en annulation, à la condition toutefois que cette décision ne constitue pas la confirmation d'un acte antérieur (ordonnance du 12 février 2010, Commission/CdT, T-456/07, EU:T:2010:39, point 54 ; voir également, en ce sens, arrêt du 26 mai 1982, Allemagne et Bundesanstalt für Arbeit/Commission, 44/81, EU:C:1982:197, point 12). - EuG, 06.07.2011 - T-105/11
Noko Ngele / Kommission
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