Rechtsprechung
EuG, 07.02.2022 - T-464/21 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Faller u.a./ Kommission
Nichtigkeitsklage - Humanarzneimittel - Änderung der bedingten Zulassung des Humanarzneimittels Comirnaty - Fehlendes Rechtsschutzinteresse - Keine unmittelbare Betroffenheit - Keine individuelle Betroffenheit - Unzulässigkeit
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Änderung der bedingten Zulassung des Humanarzneimittels Comirnaty: Fehlendes Rechtsschutzinteresse ... - Corona-Virus
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Faller u.a./ Kommission
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Faller u.a./ Kommission
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (14)
- EuG, 12.11.2015 - T-499/12
Das Gericht weist die Klage von zwei Minderheitsaktionären der HSH Nordbank ab …
Auszug aus EuG, 07.02.2022 - T-464/21
Nach der Rechtsprechung braucht bei fehlendem Rechtsschutzinteresse nicht geprüft zu werden, ob die klagende Partei im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV unmittelbar und individuell betroffen ist (…Urteil vom 18. Dezember 2003, Fern Olivieri/Kommission und EMEA, T-326/99, EU:T:2003:351, Rn. 66…, Beschluss vom 15. Mai 2013, Post Invest Europe/Kommission, T-413/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:246, Rn. 17, sowie Urteil vom 12. November 2015, HSH Investment Holdings Coinvest-C und HSH Investment Holdings FSO/Kommission, T-499/12, EU:T:2015:840, Rn. 23).Das Bestehen des Rechtsschutzinteresses bei einer klagenden Partei setzt voraus, dass die Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung als solche Rechtswirkungen haben kann, dass also die Klage der Partei, die sie erhoben hat, im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann und dass diese ein bestehendes und gegenwärtiges Interesse an der Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung nachweist (…Urteil vom 19. Juni 2009, Socratec/Kommission, T-269/03, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:211, Rn. 36…, Beschluss vom 15. Mai 2013, Post Invest Europe/Kommission, T-413/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:246, Rn. 22, sowie Urteil vom 12. November 2015, HSH Investment Holdings Coinvest-C und HSH Investment Holdings FSO/Kommission, T-499/12, EU:T:2015:840, Rn. 24).
Es muss sich dabei um ein bestehendes und gegenwärtiges Interesse handeln, wofür auf den Tag der Klageerhebung abzustellen ist (vgl. Urteil vom 12. November 2015, HSH Investment Holdings Coinvest-C und HSH Investment Holdings FSO/Kommission, T-499/12, EU:T:2015:840, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Allerdings überschneidet sich, wenn ein nicht privilegierter Kläger eine Nichtigkeitsklage gegen eine nicht an ihn gerichtete Handlung erhebt, das Erfordernis, dass die verbindlichen Rechtswirkungen der angefochtenen Maßnahme geeignet sein müssen, die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung zu beeinträchtigen, mit den Voraussetzungen nach Art. 263 Abs. 4 AEUV (…Urteile vom 13. Oktober 2011, Deutsche Post und Deutschland/Kommission, C-463/10 P und C-475/10 P, EU:C:2011:656, Rn. 38…, vom 16. Oktober 2014, Alro/Kommission, T-517/12, EU:T:2014:890, Rn. 25, sowie vom 12. November 2015, HSH Investment Holdings Coinvest-C und HSH Investment Holdings FSO/Kommission, T-499/12, EU:T:2015:840, Rn. 26).
Um zu beurteilen, ob die Kläger den angefochtenen Beschluss im Wege einer Klage anfechten können, ist daher zu prüfen, ob dieser eine Handlung darstellt, die ihnen gegenüber verbindliche Rechtswirkungen entfaltet (vgl. Urteil vom 12. November 2015, HSH Investment Holdings Coinvest-C und HSH Investment Holdings FSO/Kommission, T-499/12, EU:T:2015:840, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 13.10.2011 - C-463/10
Deutsche Post / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Verordnung …
Auszug aus EuG, 07.02.2022 - T-464/21
Allerdings überschneidet sich, wenn ein nicht privilegierter Kläger eine Nichtigkeitsklage gegen eine nicht an ihn gerichtete Handlung erhebt, das Erfordernis, dass die verbindlichen Rechtswirkungen der angefochtenen Maßnahme geeignet sein müssen, die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung zu beeinträchtigen, mit den Voraussetzungen nach Art. 263 Abs. 4 AEUV (Urteile vom 13. Oktober 2011, Deutsche Post und Deutschland/Kommission, C-463/10 P und C-475/10 P, EU:C:2011:656, Rn. 38…, vom 16. Oktober 2014, Alro/Kommission, T-517/12, EU:T:2014:890, Rn. 25, …sowie vom 12. November 2015, HSH Investment Holdings Coinvest-C und HSH Investment Holdings FSO/Kommission, T-499/12, EU:T:2015:840, Rn. 26).Hinsichtlich der unmittelbaren Betroffenheit ist darauf hinzuweisen, dass diese Voraussetzung nur vorliegt, wenn zwei Kriterien kumulativ erfüllt sind, nämlich erstens, dass sich die beanstandete Maßnahme auf die Rechtsstellung der betreffenden Person unmittelbar auswirkt, und zweitens, dass sie ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihre Umsetzung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Unionsregelung ohne Anwendung anderer Durchführungsvorschriften ergibt (Urteil vom 13. Oktober 2011, Deutsche Post und Deutschland/Kommission, C-463/10 P und C-475/10 P, EU:C:2011:656" Rn. 66, …sowie Beschluss vom 8. Februar 2019, Front Polisario/Rat, T-376/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:77, Rn. 27).
- EuG, 15.05.2013 - T-413/12
Post Invest Europe / Kommission
Auszug aus EuG, 07.02.2022 - T-464/21
Nach der Rechtsprechung braucht bei fehlendem Rechtsschutzinteresse nicht geprüft zu werden, ob die klagende Partei im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV unmittelbar und individuell betroffen ist (…Urteil vom 18. Dezember 2003, Fern Olivieri/Kommission und EMEA, T-326/99, EU:T:2003:351, Rn. 66, Beschluss vom 15. Mai 2013, Post Invest Europe/Kommission, T-413/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:246, Rn. 17, …sowie Urteil vom 12. November 2015, HSH Investment Holdings Coinvest-C und HSH Investment Holdings FSO/Kommission, T-499/12, EU:T:2015:840, Rn. 23).Das Bestehen des Rechtsschutzinteresses bei einer klagenden Partei setzt voraus, dass die Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung als solche Rechtswirkungen haben kann, dass also die Klage der Partei, die sie erhoben hat, im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann und dass diese ein bestehendes und gegenwärtiges Interesse an der Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung nachweist (…Urteil vom 19. Juni 2009, Socratec/Kommission, T-269/03, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:211, Rn. 36, Beschluss vom 15. Mai 2013, Post Invest Europe/Kommission, T-413/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:246, Rn. 22, …sowie Urteil vom 12. November 2015, HSH Investment Holdings Coinvest-C und HSH Investment Holdings FSO/Kommission, T-499/12, EU:T:2015:840, Rn. 24).
- EuGH, 15.07.1963 - 25/62
Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
Auszug aus EuG, 07.02.2022 - T-464/21
Nach ständiger Rechtsprechung können andere Personen als die Adressaten eines Beschlusses nur dann individuell betroffen sein, wenn dieser sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie dadurch in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten eines solchen Beschlusses (Urteile vom 15. Juli 1963, Plaumann/Kommission, 25/62, EU:C:1963:17, S. 238…, vom 13. Dezember 2005, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, C-78/03 P, EU:C:2005:761, Rn. 33, …sowie Beschluss vom 27. März 2012, Connefroy u. a./Kommission, T-327/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:155, Rn. 21). - EuGH, 25.03.2021 - C-565/19
Der Gerichtshof bestätigt die Unzulässigkeit der Klage, die von Familien aus der …
Auszug aus EuG, 07.02.2022 - T-464/21
Darüber hinaus genügt die Behauptung, der angefochtene Beschluss verletze die Grundrechte der Kläger oder ihrer Kinder, für sich allein nicht, um die Zulässigkeit der Klage eines Einzelnen herbeizuführen, denn sonst würden die Anforderungen des Art. 263 Abs. 4 AEUV ausgehöhlt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. März 2021, Carvalho u. a./Parlament und Rat, C-565/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:252, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 13.12.2005 - C-78/03
Kommission / Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum - Rechtsmittel - Beihilfen, …
Auszug aus EuG, 07.02.2022 - T-464/21
Nach ständiger Rechtsprechung können andere Personen als die Adressaten eines Beschlusses nur dann individuell betroffen sein, wenn dieser sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie dadurch in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten eines solchen Beschlusses (Urteile vom 15. Juli 1963, Plaumann/Kommission, 25/62, EU:C:1963:17, S. 238, vom 13. Dezember 2005, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, C-78/03 P, EU:C:2005:761, Rn. 33, …sowie Beschluss vom 27. März 2012, Connefroy u. a./Kommission, T-327/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:155, Rn. 21). - EuGH, 03.12.2020 - C-352/19
Der Gerichtshof bestätigt die Unzulässigkeit der Klage der Region …
Auszug aus EuG, 07.02.2022 - T-464/21
Eine solche Voraussetzung ist somit ausschließlich anhand der Rechtswirkungen der Maßnahme zu beurteilen, wohingegen sich ihre etwaigen politischen Wirkungen nicht auf die Beurteilung auswirken (Urteil vom 3. Dezember 2020, Région de Bruxelles-Capitale/Kommission, C-352/19 P, EU:C:2020:978, Rn. 64). - EuG, 08.06.2021 - T-231/20
Price/ Rat
Auszug aus EuG, 07.02.2022 - T-464/21
Außerdem ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof entschieden hat, dass der Begriff "Rechtsakt mit Verordnungscharakter" alle Rechtsakte ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung umfasst (vgl. Beschluss vom 8. Juni 2021, Price/Rat, T-231/20, nicht veröffentlicht, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2021:349, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 27.03.2012 - T-327/09
Connefroy u.a. / Kommission
Auszug aus EuG, 07.02.2022 - T-464/21
Nach ständiger Rechtsprechung können andere Personen als die Adressaten eines Beschlusses nur dann individuell betroffen sein, wenn dieser sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie dadurch in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten eines solchen Beschlusses (Urteile vom 15. Juli 1963, Plaumann/Kommission, 25/62, EU:C:1963:17, S. 238…, vom 13. Dezember 2005, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, C-78/03 P, EU:C:2005:761, Rn. 33, sowie Beschluss vom 27. März 2012, Connefroy u. a./Kommission, T-327/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:155, Rn. 21). - EuG, 18.12.2003 - T-326/99
Olivieri / Kommission und EMEA
Auszug aus EuG, 07.02.2022 - T-464/21
Nach der Rechtsprechung braucht bei fehlendem Rechtsschutzinteresse nicht geprüft zu werden, ob die klagende Partei im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV unmittelbar und individuell betroffen ist (Urteil vom 18. Dezember 2003, Fern Olivieri/Kommission und EMEA, T-326/99, EU:T:2003:351, Rn. 66…, Beschluss vom 15. Mai 2013, Post Invest Europe/Kommission, T-413/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:246, Rn. 17, …sowie Urteil vom 12. November 2015, HSH Investment Holdings Coinvest-C und HSH Investment Holdings FSO/Kommission, T-499/12, EU:T:2015:840, Rn. 23). - EuG, 19.06.2009 - T-269/03
Socratec / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Markt für …
- EuG, 08.02.2019 - T-376/18
Front Polisario / Rat
- EuG, 16.10.2014 - T-517/12
Alro / Kommission
- EuG, 10.07.2019 - T-687/18
Pilatus Bank/ EZB
- EuG, 11.12.2023 - T-108/23
UY/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - …
Dieser Beschluss erzeugt mithin keine wie auch immer geartete Belastung oder Verpflichtung für natürliche Personen und erlegt ihnen keine Impfpflicht auf (…vgl. entsprechend Beschlüsse vom 9. November 2021, Amort u. a./Kommission, T-96/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:804, Rn. 35…, vom 9. November 2021, Amort u. a./Kommission, T-136/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:807, Rn. 34…, vom 14. Januar 2022, Alauzun u. a./Kommission und EMA, T-418/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:39, Rn. 39, vom 7. Februar 2022, Faller u. a./Kommission, T-464/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:68, Rn. 31, …und vom 1. März 2022, Agreiter u. a./Kommission, T-632/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:135, Rn. 26). - EuG, 11.12.2023 - T-109/23
UY/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - …
Dieser Beschluss erzeugt mithin keine wie auch immer geartete Belastung oder Verpflichtung für natürliche Personen und erlegt ihnen keine Impfpflicht auf (…vgl. entsprechend Beschlüsse vom 9. November 2021, Amort u. a./Kommission, T-96/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:804, Rn. 35…, vom 9. November 2021, Amort u. a./Kommission, T-136/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:807, Rn. 34…, vom 14. Januar 2022, Alauzun u. a./Kommission und EMA, T-418/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:39, Rn. 39, vom 7. Februar 2022, Faller u. a./Kommission, T-464/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:68, Rn. 31, …und vom 1. März 2022, Agreiter u. a./Kommission, T-632/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:135, Rn. 26). - EuG, 28.11.2023 - T-600/22
ST/ Frontex
Dans ces circonstances, la présente demande doit être rejetée comme irrecevable, sans qu'il soit besoin d'examiner, d'une part, si ce dernier est directement et individuellement concerné au sens des dispositions de l'article 263, quatrième alinéa, TFUE (voir, en ce sens, ordonnance du 7 février 2022, Faller e.a./Commission, T-464/21, non publiée, EU:T:2022:68, point 24 et jurisprudence citée) et, d'autre part, si la décision attaquée constitue un acte susceptible de faire l'objet d'un recours en annulation.