Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   EuG, 10.06.2020 - T-577/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,14087
EuG, 10.06.2020 - T-577/19 (https://dejure.org/2020,14087)
EuG, Entscheidung vom 10.06.2020 - T-577/19 (https://dejure.org/2020,14087)
EuG, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - T-577/19 (https://dejure.org/2020,14087)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,14087) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Leinfelder Uhren München/ EUIPO - Schafft (Leinfelder)

    Unionsmarke - Verfallsverfahren - Unionswortmarke Leinfelder - Keine ernsthafte Benutzung der Marke - Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 - Rechtsmissbrauch

  • Europäischer Gerichtshof

    Leinfelder Uhren München/ EUIPO - Schafft (Leinfelder)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (21)

  • EuG, 25.04.2018 - T-213/17

    Romantik Hotels & Restaurants/ EUIPO - Hotel Preidlhof (ROMANTIK) - Unionsmarke - …

    Auszug aus EuG, 10.06.2020 - T-577/19
    Zudem sind, da die Schweiz kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, die sie betreffenden Beweismittel irrelevant (vgl. entsprechend Urteil vom 25. April 2018, Romantik Hotels & Restaurants/EUIPO - Hotel Preidlhof [ROMANTIK], T-213/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:225, Rn. 57).

    Da weder die Schweiz noch die USA zur Europäischen Union gehören, sind die sie betreffenden Beweise irrelevant (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 25. April 2018, ROMANTIK, T-213/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:225, Rn. 57).

  • EuG, 18.01.2011 - T-382/08

    Advance Magazine Publishers, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt …

    Auszug aus EuG, 10.06.2020 - T-577/19
    Es ist eine umfassende Beurteilung unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren des Einzelfalls vorzunehmen, die eine gewisse Wechselbeziehung zwischen den berücksichtigten Faktoren impliziert (vgl. Urteil vom 18. Januar 2011, Advance Magazine Publishers/HABM - Capela & Irmãos [VOGUE], T-382/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:9, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 30 Je begrenzter jedoch das Handelsvolumen der Markenverwertung ist, desto mehr besteht die Notwendigkeit, dass der Markeninhaber ergänzende Angaben macht, die etwaige Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Benutzung der betreffenden Marke ausräumen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 2011, VOGUE, T-382/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:9, Rn. 31).

  • EuGH, 11.05.2006 - C-416/04

    Sunrider / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 …

    Auszug aus EuG, 10.06.2020 - T-577/19
    Rn. 45 Auch wenn, wie die Beschwerdekammer zutreffend festgestellt hat, die Benutzung einer Unionsmarke in nur einem Mitgliedstaat bzw. nur einem Teilgebiet eines Mitgliedstaats nicht per se die Ernsthaftigkeit dieser Benutzung in der Europäischen Union ausschließt, ist die Größe des Gebiets, in dem die Marke benutzt wird, dennoch lediglich ein Faktor unter anderen, der bei der Beurteilung der ernsthaften Benutzung einer Marke zu berücksichtigen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Mai 2006, Sunrider/HABM, C-416/04 P, EU:C:2006:310, Rn. 76, …und vom 17. Januar 2013, Reber/HABM - Wedl & Hofmann [Walzer Traum], T-355/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:22, Rn. 43).
  • EuG, 17.01.2013 - T-355/09

    Reber / OHMI - Wedl & Hofmann (Walzer Traum) - Gemeinschaftsmarke - …

    Auszug aus EuG, 10.06.2020 - T-577/19
    Rn. 45 Auch wenn, wie die Beschwerdekammer zutreffend festgestellt hat, die Benutzung einer Unionsmarke in nur einem Mitgliedstaat bzw. nur einem Teilgebiet eines Mitgliedstaats nicht per se die Ernsthaftigkeit dieser Benutzung in der Europäischen Union ausschließt, ist die Größe des Gebiets, in dem die Marke benutzt wird, dennoch lediglich ein Faktor unter anderen, der bei der Beurteilung der ernsthaften Benutzung einer Marke zu berücksichtigen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Mai 2006, Sunrider/HABM, C-416/04 P, EU:C:2006:310, Rn. 76, und vom 17. Januar 2013, Reber/HABM - Wedl & Hofmann [Walzer Traum], T-355/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:22, Rn. 43).
  • EuG, 16.11.2017 - T-419/16

    Carrera Brands/ EUIPO - Autec (Carrera) - Unionsmarke - Verfallsverfahren - …

    Auszug aus EuG, 10.06.2020 - T-577/19
    Rn. 75 Im vorliegenden Fall hat das EUIPO zutreffend festgestellt, dass nach Art. 63 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung 2017/1001 ein Antrag auf Erklärung des Verfalls von "jeder natürlichen oder juristischen Person" wegen fehlender oder unzureichender Benutzung einer Marke gestellt werden kann, wobei es bei der Prüfung der Zulässigkeit eines gemäß dieser Bestimmung gestellten Verfallsantrags irrelevant ist, ob ein Rechtsmissbrauch vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. November 2017, Carrera Brands/EUIPO - Autec [Carrera], T-419/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:812, Rn. 33, vgl. entsprechend auch Beschluss vom 19. Juni 2014, Donaldson Filtration Deutschland/ultra air, C-450/13 P, EU:C:2014:2016, Rn. 39, 42 und 46).
  • EuGH, 19.06.2014 - C-450/13

    Donaldson Filtration Deutschland / ultra air - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke …

    Auszug aus EuG, 10.06.2020 - T-577/19
    Rn. 75 Im vorliegenden Fall hat das EUIPO zutreffend festgestellt, dass nach Art. 63 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung 2017/1001 ein Antrag auf Erklärung des Verfalls von "jeder natürlichen oder juristischen Person" wegen fehlender oder unzureichender Benutzung einer Marke gestellt werden kann, wobei es bei der Prüfung der Zulässigkeit eines gemäß dieser Bestimmung gestellten Verfallsantrags irrelevant ist, ob ein Rechtsmissbrauch vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. November 2017, Carrera Brands/EUIPO - Autec [Carrera], T-419/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:812, Rn. 33, vgl. entsprechend auch Beschluss vom 19. Juni 2014, Donaldson Filtration Deutschland/ultra air, C-450/13 P, EU:C:2014:2016, Rn. 39, 42 und 46).
  • EuG, 30.01.2015 - T-278/13

    Now Wireless / OHMI - Starbucks (HK)

    Auszug aus EuG, 10.06.2020 - T-577/19
    So kann nach der Rechtsprechung selbst eine rein lokale Benutzung eine ernsthafte Benutzung darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2015, Now Wireless/HABM - Starbucks [HK] [now], T-278/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:57, Rn. 49 bis 53).
  • EuGH, 17.03.2016 - C-252/15

    Naazneen Investments / HABM

    Auszug aus EuG, 10.06.2020 - T-577/19
    Rn. 35 Sodann geht aus der Rechtsprechung hervor, dass eidesstattliche Versicherungen einer Person, die enge Bindungen zur betroffenen Partei hat - wie die, die die Geschäftsführerin der Komplementärin der Klägerin mit der Klägerin unterhält -, geringeren Beweiswert als Erklärungen Dritter haben und daher für sich allein keinen hinreichenden Beweis für die Benutzung der Marke darstellen können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. März 2016, Naazneen Investments/HABM, C-252/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:178, Rn. 61, …und vom 5. März 2020, Dekoback/EUIPO - DecoPac [Dekoback], T-80/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:81, Rn. 55).
  • EuG, 08.03.2012 - T-298/10

    Christina Arrieta D. Gross gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, …

    Auszug aus EuG, 10.06.2020 - T-577/19
    Darüber hinaus muss, um die Ernsthaftigkeit der Benutzung der fraglichen Marke zu belegen, nachgewiesen werden, dass dieses Material, unabhängig von seiner Art, in den maßgeblichen Verkehrskreisen ausreichende Verbreitung gefunden hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. März 2012, Arrieta D. Gross/HABM - International Biocentric Foundation u. a. [BIODANZA], T-298/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:113, Rn. 68).
  • EuG, 16.07.2014 - T-196/13

    Nanu-Nana Joachim Hoepp GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den …

    Auszug aus EuG, 10.06.2020 - T-577/19
    Da eidesstattliche Versicherungen nach dem nationalen Recht Beweiskraft besitzen, stellen sie nach der Rechtsprechung grundsätzlich im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zulässige Beweismittel dar (vgl. Urteil vom 16. Juli 2014, Nanu-Nana Joachim Hoepp/HABM - Stal-Florez Botero [la nana], T-196/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:674, Rn. 30 und 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 05.03.2020 - T-80/19

    Dekoback/ EUIPO - DecoPac (DECOPAC)

  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul - Marken -Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 12 Absatz 1 - Verfall der Rechte …

  • EuGH, 27.01.2004 - C-259/02

    La Mer Technology

  • EuG, 08.07.2004 - T-203/02

    Sunrider / OHMI - Espadafor Caba (VITAFRUIT)

  • EuGH, 26.09.2013 - C-610/11

    Centrotherm Systemtechnik / HABM - Rechtsmittel - Verfallsverfahren - …

  • EuG, 06.10.2004 - T-356/02

    Vitakraft-Werke Wührmann / OHMI - Krafft (VITAKRAFT)

  • EuGH, 31.01.2019 - C-194/17

    Pandalis/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - …

  • EuG, 03.10.2019 - T-668/18

    6Minutes Media/ EUIPO - ad pepper media International (ADPepper) - Unionsmarke - …

  • EuG, 23.09.2009 - T-409/07

    Cohausz / OHMI - Izquierdo Faces (acopat)

  • EuG, 11.04.2019 - T-323/18

    Fomanu/ EUIPO - Fujifilm Imaging Germany (Représentation d'un papillon) - …

  • EuG, 04.07.2014 - T-345/13

    Construcción, Promociones e Instalaciones, SA gegen Harmonisierungsamt für den …

  • EuG, 25.02.2026 - T-297/25

    Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Internationale Registrierung mit Benennung …

    Selbst eine rein lokale Benutzung kann eine ernsthafte Benutzung darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juni 2020, Leinfelder Uhren München/EUIPO - Schafft [Leinfelder], T-577/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:259, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 69 Im Übrigen ist die Größe des Gebiets, in dem die Benutzung erfolgt, nur ein Faktor unter anderen, der bei der Beurteilung der ernsthaften Benutzung einer Marke zu berücksichtigen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Mai 2006, Sunrider/HABM, C-416/04 P, EU:C:2006:310, Rn. 76, und vom 10. Juni 2020, Leinfelder, T-577/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:259, Rn. 45).

  • EuGH, 19.01.2021 - C-401/20

    Leinfelder Uhren München/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Zulassung von …

    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Leinfelder Uhren München GmbH & Co. KG die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 10. Juni 2020, Leinfelder Uhren München/EUIPO - Schafft (Leinfelder) (T-577/19, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2020:259), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 14. Mai 2019 (verbundene Sachen R 1930/2018-2 und R 1937/2018-2) zu einem Verfallsverfahren zwischen Herrn Schafft und Leinfelder Uhren München abgewiesen hat.
  • EuG, 17.12.2025 - T-536/24

    Unionsmarke - Verfallsverfahren - Internationale Registrierung mit Benennung der …

    Rn. 15 Weiter führte die Beschwerdekammer aus, dass nicht geprüft zu werden brauche, ob die in der Sache Sandra Pabst getroffenen Feststellungen immer noch gälten oder ob diese bereits durch die Feststellungen des Gerichts in Rn. 75 des Urteils vom 10. Juni 2020, Leinfelder Uhren München/EUIPO - Schafft (Leinfelder) (T-577/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:259), wonach "es bei der Prüfung der Zulässigkeit eines ... Verfallsantrags irrelevant ist, ob ein Rechtsmissbrauch vorliegt", hinfällig geworden seien.
  • EuG, 14.07.2021 - T-65/20

    Kneissl Holding/ EUIPO - LS 9 (KNEISSL) - Unionsmarke - Verfallsverfahren - …

    Rn. 76 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 56 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009 ein Antrag auf Erklärung des Verfalls von "jeder natürlichen oder juristischen Person" wegen fehlender oder unzureichender Benutzung einer Marke gestellt werden kann, wobei es bei der Prüfung der Zulässigkeit eines gemäß dieser Bestimmung gestellten Verfallsantrags irrelevant ist, ob möglicherweise ein Rechtsmissbrauch vorliegt (vgl. entsprechend Urteil vom 10. Juni 2020, Leinfelder Uhren München/EUIPO - Schafft [Leinfelder], T-577/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:259, Rn. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.06.2023 - T-239/22

    Cherusci/ EUIPO - LexDellmeier (RIALTO) - Unionsmarke - Verfallsverfahren - …

    Rn. 42 Wie die Beschwerdekammer in Rn. 34 der angefochtenen Entscheidung zutreffend ausgeführt hat, ist in Anwendung dieser Rechtsprechung entschieden worden, dass nach Art. 63 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung 2017/1001 ein Antrag auf Erklärung des Verfalls von "jeder natürlichen oder juristischen Person" wegen fehlender oder unzureichender Benutzung einer Marke gestellt werden kann, so dass es in diesem Zusammenhang irrelevant ist, ob ein Rechtsmissbrauch vorliegt (…vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 19. Juni 2014, Donaldson Filtration Deutschland/ultra air, C-450/13 P, EU:C:2014:2016, Rn. 42 und 46, und Urteil vom 10. Juni 2020, Leinfelder Uhren München/EUIPO - Schafft [Leinfelder], T-577/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:259, Rn. 75) oder ob die Person, die den Antrag auf Erklärung des Verfalls stellt, als "Strohmann" handelt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juni 2020, Leinfelder, T-577/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:259, Rn. 74 und 75).
  • EuG, 22.06.2022 - T-329/21

    Puma/ EUIPO - V. Fraas (FRAAS) - Unionsmarke - Verfallsverfahren - …

    Rn. 28 Im Übrigen verlangt Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009 keine kontinuierliche, ununterbrochene Benutzung der angegriffenen Marke im maßgeblichen Zeitraum, sondern nur eine ernsthafte Benutzung im Laufe dieses Zeitraums (Urteil vom 10. Juni 2020, Leinfelder Uhren München/EUIPO - Schafft [Leinfelder], T-577/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:259, Rn. 28).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht