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Rechtsprechung
   EuG, 11.01.2017 - T-699/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,65
EuG, 11.01.2017 - T-699/14 (https://dejure.org/2017,65)
EuG, Entscheidung vom 11.01.2017 - T-699/14 (https://dejure.org/2017,65)
EuG, Entscheidung vom 11. Januar 2017 - T-699/14 (https://dejure.org/2017,65)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Topps Europe / Kommission

    (fremdsprachig)

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Art. 101, 102 AEUV; Art. 7 VO (EG) Nr. 773/2004
    Lizenzvergabe für Fußball-Sammelbilder: Beschwerde zu Recht abgewiesen

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Topps Europe / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Erteilung von Lizenzen für Rechte des geistigen Eigentums an Fußball-Sammelobjekten - Beschluss, eine Beschwerde zurückzuweisen - Akteneinsicht - Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 773/2004 - ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Topps Europe / Kommission

  • archive.is (Pressemeldung, 11.01.2017)

    Klebebild-Streit: 2:0 für Panini

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Klage von Panini-Konkurrent im Verfahren um Fußball-Sammelbilder scheitert

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Stickerbilder zu Fußballmeisterschaften: Hat Panini wirklich kein Monopol?

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Erteilung von Lizenzen für Rechte des geistigen Eigentums an Fußball-Sammelobjekten - Beschluss, eine Beschwerde zurückzuweisen - Akteneinsicht - Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 773/2004 - ...

 
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Wird zitiert von ... (23)

  • EuG, 14.09.2022 - T-604/18

    Das Gericht bestätigt weitgehend den Beschluss der Kommission, wonach Google den …

    Rn. 176 Zunächst kann sich die Kommission, um einen relevanten Markt abzugrenzen und auf ihm die Wettbewerbssituation eines betroffenen Unternehmens zu beurteilen, auf ein Bündel von Indizien stützen, ohne verpflichtet zu sein, einer starren Rangordnung für die verschiedenen Informationsquellen und Nachweisformen, die ihr zur Verfügung stehen, zu folgen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Januar 2017, Topps Europe/Kommission, T-699/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:2, Rn. 80 bis 82).
  • EuG, 18.09.2024 - T-334/19

    Wettbewerb

    Rn. 127 Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die Definition des relevanten Marktes, wie aus Nr. 25 der Bekanntmachung über die Marktdefinition und aus der Rechtsprechung hervorgeht, nicht erfordert, dass die Kommission einer starren Rangordnung für die verschiedenen Informationsquellen und Nachweisformen folgt (Urteil vom 11. Januar 2017, Topps Europe/Kommission, T-699/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:2, Rn. 82), weil die Frage der Substituierbarkeit von Waren anhand einer Reihe von Anhaltspunkten beantwortet werden kann, zu denen unterschiedliche Nachweise, oft auch solche empirischer Natur, gehören, wobei die Kommission alle verfügbaren relevanten Informationen berücksichtigen muss (…Urteil vom 1. Juli 2010, AstraZeneca/Kommission, T-321/05, EU:T:2010:266, Rn. 85).

    In diesem Zusammenhang hat das Gericht festgestellt, dass die Kommission bei der Definition des relevanten Marktes auch andere Erkenntnisquellen berücksichtigen kann, wie etwa Marktstudien oder eine Bewertung der Ansichten von Kunden und Wettbewerbern (Urteil vom 11. Januar 2017, Topps Europe/Kommission, T-699/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:2, Rn. 82).

    Rn. 160 Darüber hinaus gibt es nach der Rechtsprechung bestimmte Fälle, in denen ein SSNIP-Test sogar ungeeignet sein kann, z. B. beim Vorliegen des als "cellophane fallacy" bezeichneten Phänomens, einer Situation, in der das betreffende Unternehmen bereits eine Quasi-Monopolstellung innehat oder die Marktpreise bereits über dem Wettbewerbsniveau liegen, oder auch bei Produkten, die kostenlos sind oder deren Kosten nicht von denjenigen getragen werden, die die Nachfrage bestimmen (Urteil vom 11. Januar 2017, Topps Europe/Kommission, T-699/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:2, Rn. 82).

    Rn. 238 Drittens ist in Bezug auf die Entscheidung K(2008) 927 endgültig der Kommission vom 11. März 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.4731 - Google/DoubleClick) (im Folgenden: Entscheidung Google/DoubleClick) zum einen darauf hinzuweisen, dass die Kommission nicht an die in ihren früheren Entscheidungen vorgenommenen Beurteilungen der relevanten Märkte gebunden ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 2005, General Electric/Kommission, T-210/01, EU:T:2005:456, Rn. 118 bis 120, und vom 11. Januar 2017, Topps Europe/Kommission, T-699/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:2, Rn. 93).

  • EuG, 18.09.2024 - T-671/19

    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Das Gericht bestätigt weitgehend …

    Zwar nehme das Urteil vom 11. Januar 2017, Topps Europe/Kommission (T-699/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:2), auf das die Kommission im angefochtenen Beschluss verweise, in der Tat auch auf andere Instrumente als den Test Bezug, auf die die Kommission zurückgreifen könne, einschließlich Marktstudien oder Evaluierungen der Standpunkte von Verbrauchern und Wettbewerbern, jedoch sei die Kommission verpflichtet, sich auf geeignete, überzeugende und verlässliche Beweise zu stützen, was sie im vorliegenden Fall nicht getan habe, da sie eine Auswahl von Antworten auf wirre Fragen in den Auskunftsverlangen zugrunde gelegt habe.

    Sie kann nämlich auch andere Instrumente bei der Abgrenzung des relevanten Marktes berücksichtigen, wie z. B. Marktstudien oder Evaluierungen der Standpunkte von Verbrauchern und Wettbewerbern (Urteile vom 11. Januar 2017, Topps Europe/Kommission, T-699/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:2, Rn. 82, …und vom 5. Oktober 2020, HeidelbergCement und Schwenk Zement/Kommission, T-380/17, EU:T:2020:471, Rn. 331 [nicht veröffentlicht]), was die Klägerin nicht bestreitet.

    Rn. 233 Zudem geht sowohl aus der Rechtsprechung als auch aus Rn. 25 der Bekanntmachung über die Definition des Marktes hervor, dass es keine starre Rangordnung für die verschiedenen Nachweise gibt, auf die die Kommission bei ihrer Beurteilung zurückgreifen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Januar 2017, Topps Europe/Kommission, T-699/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:2, Rn. 82, …und vom 5. Oktober 2020, HeidelbergCement und Schwenk Zement/Kommission, T-380/17, EU:T:2020:471, Rn. 331 [nicht veröffentlicht]), was die Klägerin ebenso wenig bestreitet.

  • EuG, 26.09.2018 - T-574/14

    EAEPC/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Parallelhandel mit Arzneimitteln - …

    Rn. 71 Vorab ist festzustellen, dass Art. 7 der Verordnung Nr. 1/2003 nach ständiger Rechtsprechung dem Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine abschließende Entscheidung der Kommission über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der geltend gemachten Zuwiderhandlung verleiht und die Kommission nicht in jedem Fall zur Fortsetzung des Verfahrens bis zum Erlass einer abschließenden Entscheidung verpflichtet ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2013, EFIM/Kommission, C-56/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:575, Rn. 57 und 82, und vom 11. Januar 2017, Topps Europe/Kommission, T-699/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:2, Rn. 61;… vgl. auch Nr. 41 der Bekanntmachung der Kommission über die Behandlung von Beschwerden durch die Kommission gemäß Artikel [101] und [102 AEUV] [ABl. 2004, C 101, S. 65, im Folgenden: Mitteilung über die Behandlung von Beschwerden]).

    Zur wirksamen Erledigung dieser Aufgabe darf die Kommission den ihr vorliegenden Beschwerden daher unterschiedliche Priorität zuweisen und verfügt über ein entsprechendes Ermessen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Januar 2017, Topps Europe/Kommission, T-699/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:2, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Da sich auf einem Gebiet wie dem Wettbewerbsrecht der tatsächliche und rechtliche Zusammenhang von Fall zu Fall beträchtlich unterscheiden kann, ist es möglich, einerseits Kriterien anzuwenden, die nicht im Voraus festgelegt sind und zwingend Anwendung finden müssten, sondern sich beträchtlich voneinander unterscheiden können, oder andererseits bis dahin nicht in Betracht gezogene Kriterien zugrunde zu legen oder für die Beurteilung des Unionsinteresses einem einzigen Kriterium den Vorrang zu geben (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2013, EFIM/Kommission, C-56/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:575, Rn. 85 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 11. Januar 2017, Topps Europe/Kommission, T-699/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:2, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. auch Nr. 43 der Mitteilung über die Behandlung von Beschwerden).

  • EuG, 17.05.2023 - T-312/20

    Die Klage der deutschen Stromerzeugerin EVH gegen die von der Kommission erteilte …

    Rn. 212 Schließlich haben die Unionsgerichte entschieden, dass die Kommission zwar nicht an die in ihren früheren Beschlüssen vorgenommenen Beurteilungen der relevanten Märkte gebunden ist, dies jedoch nicht bedeutet, dass solche früheren Beurteilungen von der Kommission bei ihrer Analyse nicht als einer der relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt werden können, wenn nichts darauf hindeutet, dass sich die Wettbewerbsbedingungen auf dem relevanten Markt gegenüber den früheren Beschlüssen wesentlich verändert hätten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Januar 2017, Topps Europe/Kommission, T-699/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:2, Rn. 93).
  • EuG, 09.02.2022 - T-791/19

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit der eine …

    Rn. 41 Die gerichtliche Kontrolle von Beschlüssen, mit denen eine Beschwerde zurückgewiesen wird, darf nicht dazu führen, dass das Gericht seine Beurteilung des Unionsinteresses an diejenige der Kommission setzt; vielmehr soll mit der Kontrolle überprüft werden, ob der streitige Beschluss nicht auf unzutreffenden Tatsachenfeststellungen beruht und ob er nicht mit einem Rechtsfehler, einem offensichtlichen Beurteilungsfehler oder einem Ermessensmissbrauch behaftet ist (vgl. Urteil vom 11. Januar 2017, Topps Europe/Kommission, T-699/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:2, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 10.12.2025 - T-219/23

    Wettbewerb - Kartelle - Komponenten für Drehgestelle - Beschluss, mit dem eine …

    Rn. 27 Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die gerichtliche Kontrolle von Beschlüssen, mit denen eine Beschwerde abgewiesen wird, nach ständiger Rechtsprechung nicht dazu führen darf, dass das Gericht seine Beurteilung des Unionsinteresses an die Stelle der Beurteilung der Kommission setzt; vielmehr soll mit der Kontrolle überprüft werden, ob der streitige Beschluss nicht auf unzutreffenden Tatsachenfeststellungen beruht und ob er nicht mit einem Rechtsfehler, einem offensichtlichen Beurteilungsfehler oder einem Ermessensmissbrauch behaftet ist (vgl. Urteile vom 11. Januar 2017, Topps Europe/Kommission, T-699/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:2, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 9. Februar 2022, Sped-Pro/Kommission, T-791/19, EU:T:2022:67, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 144 Nach dem Wortlaut von Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 773/2004 und einer gefestigten Rechtsprechung hat das Recht der Beschwerdeführer auf Einsicht nämlich nicht den gleichen Umfang wie das Recht auf Einsicht in die Akte der Kommission, das den Personen, Unternehmen und Unternehmensvereinigungen zugestanden wird, an die die Kommission eine Mitteilung der Beschwerdepunkte gerichtet hat, und das sich auf sämtliche Unterlagen erstreckt, die die Generaldirektion der Kommission im Rahmen der Untersuchung erhalten, erstellt oder zusammengestellt hat, sondern beschränkt sich auf die Unterlagen, die der vorläufigen Beurteilung der Kommission zugrunde liegen (vgl. Urteil vom 11. Januar 2017, Topps Europe/Kommission, T-699/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:2, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 20.12.2023 - T-53/21

    Die Klagen, mit denen elf deutsche Stadtwerke sich dagegen wenden, dass die …

    Rn. 277 Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die Kommission nicht an die in ihren früheren Entscheidungen vorgenommenen Beurteilungen relevanter Märkte gebunden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Januar 2017, Topps Europe/Kommission, T-699/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:2, Rn. 93).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2026 - C-14/24

    " Pourvoi - Concurrence - Abus de position dominante - Marché intérieur du gaz …

    " (arrêt du 11 janvier 2017, Topps Europe/Commission, T-699/14, EU:T:2017:2, point 143).
  • EuG, 20.12.2023 - T-60/21

    Die Klagen, mit denen elf deutsche Stadtwerke sich dagegen wenden, dass die …

    Rn. 262 Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die Kommission nicht an die in ihren früheren Entscheidungen vorgenommenen Beurteilungen relevanter Märkte gebunden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Januar 2017, Topps Europe/Kommission, T-699/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:2, Rn. 93).
  • EuG, 17.05.2023 - T-319/20

    GGEW/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutscher Strommarkt - …

  • EuG, 20.12.2023 - T-64/21

    Die Klagen, mit denen elf deutsche Stadtwerke sich dagegen wenden, dass die …

  • EuG, 20.12.2023 - T-58/21

    Die Klagen, mit denen elf deutsche Stadtwerke sich dagegen wenden, dass die …

  • EuG, 17.05.2023 - T-317/20

    EnergieVerbund Dresden/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutscher …

  • EuG, 17.05.2023 - T-313/20

    Stadtwerke Leipzig/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutscher …

  • EuG, 20.12.2023 - T-62/21

    Die Klagen, mit denen elf deutsche Stadtwerke sich dagegen wenden, dass die …

  • EuG, 20.12.2023 - T-61/21

    Die Klagen, mit denen elf deutsche Stadtwerke sich dagegen wenden, dass die …

  • EuG, 20.12.2023 - T-59/21

    Die Klagen, mit denen elf deutsche Stadtwerke sich dagegen wenden, dass die …

  • EuG, 20.12.2023 - T-55/21

    Die Klagen, mit denen elf deutsche Stadtwerke sich dagegen wenden, dass die …

  • EuG, 20.12.2023 - T-56/21

    Die Klagen, mit denen elf deutsche Stadtwerke sich dagegen wenden, dass die …

  • EuG, 17.05.2023 - T-315/20

    TEAG/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Deutscher Strommarkt - …

  • EuGH, 12.01.2023 - C-719/21

    Jouvin/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 101 AEUV - …

  • EuG, 20.12.2023 - T-65/21

    Die Klagen, mit denen elf deutsche Stadtwerke sich dagegen wenden, dass die …

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