Rechtsprechung
| EuG, 20.10.2021 - T-823/19 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
JMS Sports/ EUIPO - Inter-Vion (Élastique pour cheveux en spirale)
Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das ein Spiralhaargummi darstellt - Offenbarung älterer Geschmacksmuster - Offenbarung im Internet - Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - Waffengleichheit - ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
JMS Sports/ EUIPO - Inter-Vion (Élastique pour cheveux en spirale)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
JMS Sports/ EUIPO - Inter-Vion (Elastique a cheveux en spirale)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (10)
- EuG, 27.02.2018 - T-166/15
Gramberg/ EUIPO - Mahdavi Sabet (Étui pour téléphone portable) - …
Auszug aus EuG, 20.10.2021 - T-823/19
Daraus folgt, dass es nicht Aufgabe des Gerichts ist, den Sachverhalt anhand erstmals bei ihm eingereichter Unterlagen zu überprüfen (vgl. Urteil vom 27. Februar 2018, Gramberg/EUIPO - Mahdavi Sabet [Hülle für Mobiltelefone], T-166/15, EU:T:2018:100, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 22 Ein Geschmacksmuster gilt nach ständiger Rechtsprechung als offenbart, wenn die Partei, die dies geltend macht, die die Offenbarung darstellenden Tatsachen bewiesen hat (vgl. Urteil vom 27. Februar 2018, Hülle für Mobiltelefone, T-166/15, EU:T:2018:100, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 23 Die Offenbarung des älteren Geschmacksmusters kann nicht durch Wahrscheinlichkeitsannahmen oder Vermutungen nachgewiesen werden, sondern muss auf konkreten und objektiven Gegebenheiten beruhen, die beweisen, dass das ältere Geschmacksmuster auf dem Markt wirksam offenbart wurde (vgl. Urteil vom 27. Februar 2018, Hülle für Mobiltelefone, T-166/15, EU:T:2018:100, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Auch wenn nämlich einige dieser Beweise für sich genommen unzureichend sein können, um die Offenbarung eines älteren Geschmacksmusters nachzuweisen, können sie doch in Verbindung miteinander oder in der Zusammenschau mit anderen Dokumenten oder Informationen zum Beweis der Offenbarung beitragen (vgl. Urteil vom 27. Februar 2018, Hülle für Mobiltelefone, T-166/15, EU:T:2018:100, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die Herkunft des Dokuments, die Umstände seiner Ausarbeitung, sein Adressat und die Frage, ob es seinem Inhalt nach vernünftig und glaubhaft erscheint (vgl. Urteil vom 27. Februar 2018, Hülle für Mobiltelefone, T-166/15, EU:T:2018:100, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Diese Glaubhaftigkeit kann nur durch die Berufung auf Tatsachen in Frage gestellt werden, die in konkreter Weise auf eine Manipulation schließen lassen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Februar 2018, Hülle für Mobiltelefone, T-166/15, EU:T:2018:100, Rn. 90, …sowie vom 27. Februar 2020, Bog-Fran/EUIPO - Fabryki Mebli "Forte" [Möbel], T-159/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:77, Rn. 28 und 29).
- EuGH, 28.07.2016 - C-543/14
Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. - Mehrwertsteuer - …
Auszug aus EuG, 20.10.2021 - T-823/19
Rn. 80 Es ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Grundsatz der Waffengleichheit, der eine logische Folge aus dem Begriff des fairen Verfahrens ist und der Wahrung des Gleichgewichts zwischen den Prozessparteien dient, gebietet, dass es jeder Partei angemessen ermöglicht wird, ihren Standpunkt sowie ihre Beweise unter Bedingungen vorzutragen, die sie nicht in eine gegenüber ihrem Gegner deutlich nachteilige Position versetzen (vgl. Urteil vom 28. Juli 2016, 0rdre des barreaux francophones et germanophone u. a., C-543/14, EU:C:2016:605, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 81 Dieser Grundsatz dient der Wahrung des prozeduralen Gleichgewichts zwischen den Parteien eines Gerichtsverfahrens, indem er ihnen gleiche Rechte und Pflichten gewährleistet, insbesondere hinsichtlich der Regeln der Beweisführung und der streitigen Verhandlung vor Gericht (vgl. Urteil vom 28. Juli 2016, 0rdre des barreaux francophones et germanophone u. a., C-543/14, EU:C:2016:605, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 10.05.2012 - C-100/11
Der Gerichtshof bestätigt die Nichtigerklärung der Gemeinschaftsmarken BOTOLIST …
Auszug aus EuG, 20.10.2021 - T-823/19
Rn. 82 Der Grundsatz der Waffengleichheit ist entsprechend auch auf ein Verfahren inter partes vor den Instanzen des EUIPO wie das hier vorliegende anwendbar (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 10. Mai 2012, Rubinstein und L'Oréal/HABM, C-100/11 P, EU:C:2012:285, Rn. 102…, vom 8. Mai 2017, Les Éclaires/EUIPO - L'éclaireur International [L'ECLAIREUR], T-680/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:320, Rn. 23, …und vom 10. Juni 2020, Louis Vuitton Malletier/EUIPO - Wisniewski [Darstellung eines Schachbrettmusters], T-105/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:258, Rn. 50).
- EuG, 10.06.2020 - T-105/19
Louis Vuitton Malletier/ EUIPO - Wisniewski (Représentation d'un motif à damier)
Auszug aus EuG, 20.10.2021 - T-823/19
Rn. 82 Der Grundsatz der Waffengleichheit ist entsprechend auch auf ein Verfahren inter partes vor den Instanzen des EUIPO wie das hier vorliegende anwendbar (…vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 10. Mai 2012, Rubinstein und L'Oréal/HABM, C-100/11 P, EU:C:2012:285, Rn. 102…, vom 8. Mai 2017, Les Éclaires/EUIPO - L'éclaireur International [L'ECLAIREUR], T-680/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:320, Rn. 23, und vom 10. Juni 2020, Louis Vuitton Malletier/EUIPO - Wisniewski [Darstellung eines Schachbrettmusters], T-105/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:258, Rn. 50). - EuG, 08.05.2017 - T-680/15
Les Éclaires/ EUIPO - L'éclaireur International (L'ECLAIREUR)
Auszug aus EuG, 20.10.2021 - T-823/19
Rn. 82 Der Grundsatz der Waffengleichheit ist entsprechend auch auf ein Verfahren inter partes vor den Instanzen des EUIPO wie das hier vorliegende anwendbar (…vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 10. Mai 2012, Rubinstein und L'Oréal/HABM, C-100/11 P, EU:C:2012:285, Rn. 102, vom 8. Mai 2017, Les Éclaires/EUIPO - L'éclaireur International [L'ECLAIREUR], T-680/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:320, Rn. 23, …und vom 10. Juni 2020, Louis Vuitton Malletier/EUIPO - Wisniewski [Darstellung eines Schachbrettmusters], T-105/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:258, Rn. 50). - EuGH, 13.02.2014 - C-479/12
H. Gautzsch Großhandel - Vorabentscheidungsersuchen - Geistiges Eigentum - …
Auszug aus EuG, 20.10.2021 - T-823/19
Außerdem wurde bereits entschieden, dass es keine Einschränkung hinsichtlich des Ortes gibt, an dem eine Offenbarung stattfinden muss, damit ein Geschmacksmuster als der Öffentlichkeit zugänglich gemacht gilt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Februar 2014, H. Gautzsch Großhandel, C-479/12, EU:C:2014:75, Rn. 33). - EuGH, 13.09.2011 - C-546/10
Wilfer / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Bildzeichen, das einen …
Auszug aus EuG, 20.10.2021 - T-823/19
Rn. 11 Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Klage beim Gericht auf die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der von den Beschwerdekammern des EUIPO erlassenen Entscheidungen im Sinne von Art. 61 der Verordnung Nr. 6/2002 gerichtet ist, und diese Rechtmäßigkeit anhand der Informationen zu beurteilen ist, über die die Beschwerdekammern im Zeitpunkt des Erlasses dieser Entscheidungen verfügen konnten (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 13. September 2011, Wilfer/HABM, C-546/10 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:574, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 13.06.2019 - T-74/18
Visi/one/ EUIPO - EasyFix (Porte-affichette pour véhicules) - …
Auszug aus EuG, 20.10.2021 - T-823/19
Daraus folgt, dass der Antragsteller die Beweise, von denen er annimmt, dass ihre Vorlage beim EUIPO der Stützung seines Antrags auf Nichtigerklärung dient, frei wählen kann und dass das EUIPO alle vorgelegten Beweisstücke daraufhin prüfen muss, ob sie tatsächlich die Offenbarung des älteren Geschmacksmusters nachweisen (vgl. Urteil vom 13. Juni 2019, Visi/one/EUIPO - EasyFix [Informationsblatthalter für Fahrzeuge], T-74/18, EU:T:2019:417, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 27.02.2020 - T-159/19
Bog-Fran/ EUIPO - Fabryki Mebli "Forte" (Meubles) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster …
Auszug aus EuG, 20.10.2021 - T-823/19
Diese Glaubhaftigkeit kann nur durch die Berufung auf Tatsachen in Frage gestellt werden, die in konkreter Weise auf eine Manipulation schließen lassen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Februar 2018, Hülle für Mobiltelefone, T-166/15, EU:T:2018:100, Rn. 90, sowie vom 27. Februar 2020, Bog-Fran/EUIPO - Fabryki Mebli "Forte" [Möbel], T-159/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:77, Rn. 28 und 29). - EuG, 16.06.2016 - T-614/14
Fútbol Club Barcelona / EUIPO - Kule (KULE)
Auszug aus EuG, 20.10.2021 - T-823/19
Rn. 52 Zum Vorbringen der Klägerin, das sie auf die Rechtsprechung der Unionsgerichte zur Wikipedia-Website stützt (…vgl. oben Rn. 46,) ist festzustellen, dass aus dieser Rechtsprechung hervorgeht, dass es sich bei einem Auszug aus Wikipedia um eine nicht gesicherte Information handelt, da sie einer Kollektiv-Enzyklopädie im Internet entstammt, deren Inhalt jederzeit und in bestimmten Fällen von jedem Besucher, selbst anonym, geändert werden kann (Urteil vom 16. Juni 2016, Fútbol Club Barcelona/EUIPO - Kule [KULE], T-614/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:357, Rn. 47).
- EuG, 15.03.2023 - T-89/22
Homy Casa/ EUIPO - Albatros International (Chaises) - …
Rn. 36 Nach der Rechtsprechung gibt es nämlich keine Einschränkung hinsichtlich des Ortes, an dem eine Offenbarung stattfinden muss, damit ein Geschmacksmuster als der Öffentlichkeit zugänglich gemacht gilt (vgl. Urteil vom 20. Oktober 2021, JMS Sports/EUIPO - Inter-Vion [Spiralhaargummi], T-823/19, EU:T:2021:718, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).Wie jedoch die Beschwerdekammer in Rn. 31 der angefochtenen Entscheidung - unter Verweis u. a. auf Rn. 49 des Urteils vom 20. Oktober 2021, Spiralhaargummi (T-823/19, EU:T:2021:718) - zu Recht festgestellt hat, stellt die rein abstrakte Möglichkeit, dass Inhalt oder Datum einer Website manipuliert werden, keinen hinreichenden Grund dar, um die Glaubhaftigkeit des Beweises in Form eines Screenshots dieser Website in Frage zu stellen.
Rn. 52 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Analogie, die die Klägerin zum Urteil vom 16. Juni 2016, Fútbol Club Barcelona/EUIPO - Kule (KULE) (T-614/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:357), herzustellen versucht, im vorliegenden Fall unmaßgeblich ist, da - wie oben aus Rn. 36 hervorgeht - die Möglichkeiten zu einer Änderung der Daten zu Verkaufsangeboten von Produkten auf der Plattform Amazon im Gegensatz zu Auszügen der Website Wikipedia, bei der es sich um eine nicht gesicherte Information handelt und deren Inhalt jederzeit und in bestimmten Fällen von jedem Besucher, selbst anonym, geändert werden kann, wesentlich geringer sind (vgl. Urteil vom 20. Oktober 2021, Spiralhaargummi, T-823/19, EU:T:2021:718, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 10.12.2025 - T-82/25
Unionsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes …
Rn. 57 Erstens kann sich die Klägerin nicht auf das Urteil vom 20. Oktober 2021, JMS Sports/EUIPO - Inter-Vion [Spiralhaargummi] (T-823/19, EU:T:2021:718), berufen, um geltend zu machen, dass die Beilagen AB bis AK noch im Stadium des Beschwerdeverfahrens zulässig seien.In diesem Urteil hat das Gericht nämlich nur bestimmte von der Klägerin vorgelegte Beweise mit der Begründung für unzulässig erklärt, dass sie erstmals vor dem Gericht und nicht vor der Beschwerdekammer vorgelegt wurden, obwohl die Klägerin die Möglichkeit dazu hatte (Urteil vom 20. Oktober 2021, Spiralhaargummi, T-823/19, EU:T:2021:718, Rn. 12).
- EuG, 10.12.2025 - T-81/25
Unionsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes …
Rn. 57 Erstens kann sich die Klägerin nicht auf das Urteil vom 20. Oktober 2021, JMS Sports/EUIPO - Inter-Vion [Spiralhaargummi] (T-823/19, EU:T:2021:718), berufen, um geltend zu machen, dass die Beilagen AN bis AQ noch im Stadium des Beschwerdeverfahrens zulässig seien.In diesem Urteil hat das Gericht nämlich nur bestimmte von der Klägerin vorgelegte Beweise mit der Begründung für unzulässig erklärt, dass sie erstmals vor dem Gericht und nicht vor der Beschwerdekammer vorgelegt wurden, obwohl die Klägerin die Möglichkeit dazu hatte (Urteil vom 20. Oktober 2021, Spiralhaargummi, T-823/19, EU:T:2021:718, Rn. 12).
- LG Düsseldorf, 02.02.2023 - 14c O 74/22
Mündliche Verhandlung über Widerspruch heilt Mangel an rechtlichem Gehör vor …
Insoweit folgt schließlich auch nichts anderes aus der von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidung des EuG (EuG, Urt. v. 20.10.2021, T-823/19, Rn. 59 und 60). - EuG, 18.03.2026 - T-108/25
Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionswortmarke V12X - Absoluter …
Zu solchen Umständen können eindeutige Hinweise auf Verfälschungen, unbestreitbare Widersprüche in den angegebenen Informationen oder offensichtliche Unstimmigkeiten gehören, die vernünftigerweise Zweifel an der Authentizität der Screenshots der betreffenden Website rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Oktober 2021, JMS Sports/EUIPO - Inter-Vion [Spiralhaargummi], T-823/19, EU:T:2021:718, Rn. 49, 71 und 75 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 18. Mai 2022, Domator24.com Paweł Nowak/EUIPO - Siwek und Didyk [Sessel], T-256/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:297, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 7. Februar 2024, Quatrotec Electrónica/EUIPO - Woxter Technology [WOXTER], T-792/22, nicht veröffentlicht, EU:T:2024:69, Rn. 50). - EuG, 21.06.2023 - T-347/22
Rauch Furnace Technology/ EUIPO - Musto und Bureau (Creuset) - …
Das Einstellen ins Internet ist nämlich grundsätzlich ein Umstand, der eine Offenbarung im Sinne von Art. 7 der Verordnung Nr. 6/2002 darstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Oktober 2021, JMS Sports/EUIPO - Inter-Vion [Spiralhaargummi], T-823/19, EU:T:2021:718, Rn. 32). - VG Schwerin, 04.05.2022 - 4 A 3080/15
Bemessung und Steuerschuldner der Übernachtungssteuer; Satzungsbekanntmachung im …
Die Kammer hat sich im Hinblick auf die Frage nach Gestalt und Inhalt der hier in Betracht kommenden Internetseiten (Startseite der Landeshauptstadt Schwerin ohne und mit Einbeziehung eines weiterführenden Links) der sog. Wayback Machine bedient (vgl. insoweit zur Frage des Beweiswertes auch BPatG München…, Beschluss vom 28. August 2018 - 29 W (pat) 571/17 -, juris Rn. 27; EuG, Urteil vom 20.10.2021, T-823/19, juris Rn. 56; OLG München…, Urteil vom 25. August 2016 - 6 U 1092/11 -, juris Rn. 28). - BPatG, 14.05.2024 - 7 Ni 11/22 Rn. 140 3. Dies gilt unabhängig davon, ob den Entscheidungen EUIPO BK R 1212/2019-3 und die darauf Bezug nehmende Entscheidung des BPatG (30 W (pat) 807/18) zur Gänze inhaltlich gefolgt werden kann (siehe dagegen EuG, Urteil vom 20.10.2021, T-823/19 - Spiralhaargummis; EuG, Urteil vom 21.06.2023, T-347/22 - Schmelztiegel), welche andere Rechte am geistigen Eigentum betrafen.
- EuG, 20.11.2024 - T-471/23
Lidl Digital International/ EUIPO - Ningbo Hanyuan Lighting (Luminaire) - …
Diese Glaubhaftigkeit kann nur durch die Berufung auf Tatsachen in Frage gestellt werden, die konkret auf eine Manipulation schließen lassen (vgl. Urteil vom 20. Oktober 2021, JMS Sports/EUIPO - Inter-Vion [Spiralhaargummi], T-823/19, EU:T:2021:718, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 03.09.2025 - T-83/24
Eti/ EUIPO - Star Foods E.M. (Décoration pour sachets d'emballage) - …
Rn. 20 Die beim Gericht erhobene Klage ist indessen auf die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der von den Beschwerdekammern des EUIPO erlassenen Entscheidungen im Sinne von Art. 61 der Verordnung Nr. 6/2002 gerichtet (Urteil vom 20. Oktober 2021, JMS Sports/EUIPO - Inter-Vion [Spiralhaargummi], T-823/19, EU:T:2021:718, Rn. 11), und Art. 188 der Verfahrensordnung des Gerichts sieht vor, dass die im Rahmen des Verfahrens vor dem Gericht eingereichten Schriftsätze der Parteien den vor der Beschwerdekammer verhandelten Streitgegenstand nicht ändern können. - EuG, 03.09.2025 - T-91/24
Unionsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes …
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