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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 22.09.1997

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96 (4 A 47.96)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1075
BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96 (4 A 47.96) (https://dejure.org/1997,1075)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1997 - 4 VR 21.96 (4 A 47.96) (https://dejure.org/1997,1075)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1997 - 4 VR 21.96 (4 A 47.96) (https://dejure.org/1997,1075)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Straßenplanung - Planfeststellung - Alternativenprüfung - Abwägungsfehler - Gemeindliche Planungshoheit - Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung - Lärmschutzauflagen - Luftverunreinigungen - Immissionsprognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNatSchG § 8 Abs. 2, 9; FStrG § 17 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 297
  • NZV 1998, 44
  • UPR 1998, 72
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96
    Verfährt sie in dieser Weise, so handelt sie abwägungsfehlerhaft nicht schon, wenn sich herausstellt, daß die von ihr verworfene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst, wenn sich ihr diese Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 (249 f.) [BVerwG 25.01.1996 - 4 C 5/95] m.w.N.).

    Dem Antragsgegner war es auch nicht verwehrt, die (förmliche) Umweltverträglichkeitsprüfung auf die projektierte Westvariante zu beschränken, nachdem er zuvor die anderen Trassenvarianten auch mit Rücksicht auf ihre Umweltauswirkungen als weniger geeignet aus der weiteren Betrachtung ausgeklammert hatte (vgl. auch Senatsurteil vom 25. Januar 1996 - a.a.O. S. 250 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96
    Eine nur abstrakte Möglichkeit einer anderen Entscheidung genügt dagegen nicht (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 (379) [BVerwG 21.03.1996 - 4 V 19/94] m.w.N.).

    Die Antragsteller zu 1, 5 und 6 könnten die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses deshalb nur verlangen, wenn entweder das Konzept Fehler hätte, bei deren Vermeidung ihre Grundstücke nicht für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommen werden müßten, oder wenn Fehler vorlägen, die sich gerade auf die Inanspruchnahme ihrer Grundstücke beziehen, und das Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzkonzept und damit auch die Zulässigkeit des planfestgestellten Autobahnabschnitts mit der oder ohne die Inanspruchnahme gerade des jeweiligen Grundstücks steht oder fällt (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - a.a.O., S. 382 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist die gesetzgeberische Bedarfsentscheidung nicht nur für die sog. Planrechtfertigung verbindlich; sie erstreckt sich auch auf den Verkehrsbedarf als einen in die Abwägung einzustellenden Belang (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 (390) [BVerwG 21.03.1996 - 4 C 26/94]).

    Das entspricht der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - S. 394 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 32.84

    Gewichtung der abwägungserheblichen Belange im straßenrechtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96
    Dieses Vorgehen widerspricht nicht den Grundsätzen, die der Senat in seinem Urteil vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 32.84 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 70 S 17/21 f. = UPR 1988, 180) zur Berücksichtigung absehbarer Auswirkungen einer Flurbereinigung im Zeitpunkt der Planfeststellung entwickelt hat.
  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96
    Die Schwere der Beeinträchtigungen muß vor dem Hintergrund des Gewichts der sie rechtfertigenden Gründe zumutbar sein (vgl. Senatsurteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96
    Läßt sich eine im Planfeststellungsbeschluß nicht angeordnete oder unzureichende Schutzauflage nachholen oder nachbessern, ohne daß dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne daß in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses insoweit nicht ein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung, sondern allein ein Anspruch auf Planergänzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86.95 - DVBl 1996 S. 921 (924) m.w.N.).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender …

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96
    Es kommt dabei nicht darauf an, daß der rechtliche Mangel speziell auf der Verletzung von Vorschriften beruht, die ihrerseits die Belange des Eigentümers schützen sollen; sie können z.B. auch geltend machen, daß öffentliche Belange nicht oder nicht zutreffend in der Abwägung berücksichtigt worden sind (vgl. Senatsurteil vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - BVerwGE 67, 74).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes; …

    Die Behörde muss die Abwägung in eigener Regie vornehmen; ein Rückgriff auf vom Vorhabenträger gefertigte Planungsunterlagen ist zulässig, wenn die Behörde diese abwägend nachvollzieht und sich zu eigen macht (BVerwG, Beschluss vom 24.9.1997 - 4 VR 21.96 - NVwZ-RR 1998, 297, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung

    Das Abwägungsmaterial muss in diesem Stadium der planerischen Entscheidung "nach Lage der Dinge" nur so genau und vollständig sein, dass es jene Vorauswahl zulässt; dementsprechend muss sich die nach Maßgabe des UVPG formalisierte eingehende Umweltverträglichkeitsprüfung auch nicht auf Standortalternativen erstrecken, sondern kann sich auf die vom Vorhabenträger beantragte Variante beschränken (…BVerwG, Urt. v. 18.3.2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239; Urt. v. 26.3.1998 - 4 A 7.97 - NVwZ-RR 1998, 297;… Urt. v. 25.1.1996 - 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter" …

    3.3.1 Auf der Grundlage einer Grobanalyse dürfen in einem frühen Verfahrensstadium zunächst erörterte Alternativen ausgeschieden werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1995 - BVerwG 4 B 92.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 104 = NVwZ-RR 1996, 68; Beschluss vom 24. September 1997 - BVerwG 4 VR 21.96 - NVwZ-RR 1998, 297).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.09.1997 - 4 B 147.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3358
BVerwG, 22.09.1997 - 4 B 147.97 (https://dejure.org/1997,3358)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.1997 - 4 B 147.97 (https://dejure.org/1997,3358)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 1997 - 4 B 147.97 (https://dejure.org/1997,3358)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 300
  • NZV 1998, 262 (Ls.)
  • DÖV 1998, 160
  • UPR 1998, 72
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1997 - 4 B 147.97
    Der Senat hat dazu ausgeführt, daß diese Regelung mit Art. 14 Abs. 3 GG vereinbar ist, weil die Aufnahme in den Bedarfsplan nur hinsichtlich des Verkehrsbedarfs bindend ist, nicht jedoch hinsichtlich der Frage, ob andere öffentliche oder private Belange dem Vorhaben entgegenstehen (vgl. Urteil vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 102; Urteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 [BVerwG 25.01.1996 - 4 C 5/95] = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 107).

    Diese Ausführungen lassen eine Divergenz zu der von der Beschwerde zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. auch BVerwGE 100, 238 [BVerwG 25.01.1996 - 4 C 5/95]/254) nicht erkennen.

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1997 - 4 B 147.97
    Der Senat hat dazu ausgeführt, daß diese Regelung mit Art. 14 Abs. 3 GG vereinbar ist, weil die Aufnahme in den Bedarfsplan nur hinsichtlich des Verkehrsbedarfs bindend ist, nicht jedoch hinsichtlich der Frage, ob andere öffentliche oder private Belange dem Vorhaben entgegenstehen (vgl. Urteil vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 102; Urteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 [BVerwG 25.01.1996 - 4 C 5/95] = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 107).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1997 - 4 B 147.97
    Entsprechend seiner Funktion enthält der Bedarfsplan ein globales und grobmaschiges Konzept, das für die nachfolgenden Verfahren der Linienbestimmung und der Planfeststellung noch weite planerische Spielräume beläßt (vgl. Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 113).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG ; Abgrenzung zur …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1997 - 4 B 147.97
    Die Beschwerde übersieht, daß die von ihr zitierten früheren Ausführungen des Senats zum Verhältnis des Bedarfsplans zur Planrechtfertigung (vgl. BVerwGE 71, 166; 72, 282) [BVerwG 06.12.1985 - 4 C 55/82]zum Fernstraßenausbaugesetz in der seinerzeit geltenden Fassung gemacht worden sind.
  • BVerwG, 14.05.1996 - 7 NB 3.95

    Abfallrecht: Erforderlichkeit einer standortvergleichenden …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1997 - 4 B 147.97
    Der nationale Gesetzgeber handelt somit nicht richtlinienwidrig, wenn er die Umweltverträglichkeitsprüfung erst auf der letzten Stufe vorsieht; er ist aber auch nicht gehindert, die Umweltverträglichkeitsprüfung bereits auf einer früheren Stufe - wie hier bei der Linienbestimmung - einsetzen zu lassen (vgl. Beschluß vom 14. Mai 1996 - BVerwG 7 NB 3.95 - Buchholz 406.251 § 2 ÜVPG Nr. 3 = DVBl 1997, 48).
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1997 - 4 B 147.97
    Die Beschwerde übersieht, daß die von ihr zitierten früheren Ausführungen des Senats zum Verhältnis des Bedarfsplans zur Planrechtfertigung (vgl. BVerwGE 71, 166; 72, 282) [BVerwG 06.12.1985 - 4 C 55/82]zum Fernstraßenausbaugesetz in der seinerzeit geltenden Fassung gemacht worden sind.
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 2397/94

    Vereinbarkeit von Vorschriften des Bundesschienenwegeausbaugesetzes mit Art. 28 …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1997 - 4 B 147.97
    Der Bedarfsplan trifft somit nicht bereits eine abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens, sondern nur über eine der tatbestandlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 2397/94 - NVwZ 1996, 261).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 99.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Vorsaussetzungen für ein einheitliches …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1997 - 4 B 147.97
    Unter ausdrücklichem Hinweis auf das Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 99.95 - (LKV 1997, 213) hält es eine solche nachträgliche Veränderung aber nur für beachtlich, wenn sie so gravierend sei, daß das angestrebte Planungsziel unter keinen Umständen auch nur annähernd noch erreicht werden könne.
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 55.82

    Mitwirkungsrecht von

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1997 - 4 B 147.97
    Die Beschwerde übersieht, daß die von ihr zitierten früheren Ausführungen des Senats zum Verhältnis des Bedarfsplans zur Planrechtfertigung (vgl. BVerwGE 71, 166; 72, 282) [BVerwG 06.12.1985 - 4 C 55/82]zum Fernstraßenausbaugesetz in der seinerzeit geltenden Fassung gemacht worden sind.
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2012 - 1 KS 4/11

    Oberverwaltungsgericht weist Klage gegen Ausbau der B 404 zur A 21 im Abschnitt …

    Das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung für Fernstraßenbau-Bedarfspläne bestand bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2001/42/EG vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (sog. SUP-Richtlinie, ABl. EG Nr. L 197/30 vom 21.07.2001) nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.09.1997, 4 B 147.97, NVwZ-RR 1998, 300).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 4 B 35.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer …

    Die Bestimmung geht inhaltlich in die nachfolgende Planfeststellung ein und unterliegt nur mit ihr zusammen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. September 1997 - BVerwG 4 B 147.97 - Buchholz 406.251 § 2 UVPG Nr. 5 = NVwZ-RR 1998, 300).
  • OVG Brandenburg, 04.06.1998 - 4 B 140/97

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine …

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