Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 13.02.2018 - 5 S 1659/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Anspruch einer im Anwendungsbereich des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkannte Umweltvereinigung auf ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde gegen einen öffentlichen Vorhabenträger
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Landkreis Emmendingen: Baustopp für K 5138 im Tennenbacher Tal bestätigt
- justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Landkreis Emmendingen: Ausbau der Kreisstraße K 5138 im Tennenbacher Tal
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 21.06.2017 - 7 K 4313/17
- VGH Baden-Württemberg, 13.02.2018 - 5 S 1659/17
Papierfundstellen
- ESVGH 68, 187 (Ls.)
- NVwZ-RR 2018, 567 (Ls.)
- DÖV 2018, 419 (Ls.)
- UPR 2019, 26
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 01.06.2017 - 9 C 2.16
Nutzungsverbot für illegal gebauten Radweg in FFH-Gebiet
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.2018 - 5 S 1659/17
Da Umweltvereinigungen die Möglichkeit haben müssen, die Beachtung der aus dem Unionsrecht hervorgegangenen Rechtsvorschriften ohne Beschränkung auf subjektiv-öffentliche Rechte umfassend überprüfen zu lassen (EuGH…, Urteil vom 12.5.2011 - C-115/09 - NVwZ 2011, 801, juris Rn. 45f.), erfordert dies auch, ihnen die Möglichkeit zu geben, ein behördliches Einschreiten gegen Vorhaben gerichtlich zu erzwingen, die auf einem rechtswidrigen Unterlassen einer Zulassungsentscheidung und damit auch einer rechtswidrigen Umgehung der Beteiligungsrechte der Umweltvereinigung ( § 73 Abs. 4 Satz 5 und 6 LVwVfG , § 15 Nr. 1 UVwG i. V. m. § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 2 Abs. 9 UVPG n.F.) beruhen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 9 C 2.16 - NVwZ 2017, 1634, juris Rn. 16 ff. m.w.N.).Wie bereits gezeigt ist jedoch den unionsrechtlichen Vorgaben Rechnung zu tragen und insoweit von einer Verpflichtung auch der Straßenaufsichtsbehörde auszugehen, die rechtswidrigen Folgen eines Verstoßes gegen das Unionsrecht zu beheben (vgl. dazu auch BVerwG…, Urteil vom 18.12.2014, a. a. O., Rn. 44 f.; Urteil vom 1.6.2017 - 9 C 2.16 - NVwZ 2017, 1634, juris Rn. 30; SächsOVG…, Urteil vom 22.7.2015 - 1 A 509/14 - NuR 2016, 771, juris Rn. 39).
- EuGH, 12.05.2011 - C-115/09
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.2018 - 5 S 1659/17
Da Umweltvereinigungen die Möglichkeit haben müssen, die Beachtung der aus dem Unionsrecht hervorgegangenen Rechtsvorschriften ohne Beschränkung auf subjektiv-öffentliche Rechte umfassend überprüfen zu lassen (EuGH, Urteil vom 12.5.2011 - C-115/09 - NVwZ 2011, 801, juris Rn. 45f.), erfordert dies auch, ihnen die Möglichkeit zu geben, ein behördliches Einschreiten gegen Vorhaben gerichtlich zu erzwingen, die auf einem rechtswidrigen Unterlassen einer Zulassungsentscheidung und damit auch einer rechtswidrigen Umgehung der Beteiligungsrechte der Umweltvereinigung ( § 73 Abs. 4 Satz 5 und 6 LVwVfG , § 15 Nr. 1 UVwG i. V. m. § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 2 Abs. 9 UVPG n.F.) beruhen (vgl. zum Ganzen BVerwG…, Urteil vom 1. Juni 2017 - 9 C 2.16 - NVwZ 2017, 1634, juris Rn. 16 ff. m.w.N.). - BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88
Bauliche Anlage - Beseitigung - Nachbarklage - Erledigung - Bauaufsichtliche …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.2018 - 5 S 1659/17
Für den Bereich des Verwaltungsprozesses gilt, dass die Hauptsache erledigt ist, wenn ein nach Antragstellung eingetretenes außerprozessuales Ereignis dem Antragsbegehren die Grundlage entzogen hat und der Antrag deshalb für den Kläger gegenstandslos geworden ist (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 15.8.1988 - 4 B 89/88 - NVwZ 1989, 48, juris Rn.5).
- BVerwG, 13.07.2017 - 7 B 1.17
Pflicht zur Dokumentation einer UVP-Vorprüfung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.2018 - 5 S 1659/17
Die vorgenommene Vorprüfung lässt ausweislich der gemäß § 11 Abs. 1 Satz 6 UVwG gebotenen Dokumentation, die zumindest eine grobe Skizzierung der wesentlichen Prüfschritte und der dabei gewonnenen Erkenntnisse über gewonnene nachteilige Umweltauswirkungen erfordert (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 13.7.2017 - 7 B 1.17 - juris Rn. 9), auch unter Berücksichtigung der eingeholten und zu den Akten genommenen Stellungnahmen nicht erkennen, dass die Behörde sich mit den bereits bestehenden Auswirkungen des Kreisstraßenbestandes und seinen Auswirkungen insbesondere auf das durch das nunmehr eingerichtete Landschaftsschutzgebiet geschützte allgemeine Erscheinungsbild der Landschaft und die vorhandenen geschützten Biotope auseinandergesetzt hat. - EuGH, 28.02.2012 - C-41/11
Inter-Environnement Wallonie und Terre wallonne - Umweltschutz - Richtlinie …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.2018 - 5 S 1659/17
Sie haben insoweit die im nationalen Recht vorgesehenen, geeigneten und verhältnismäßigen Maßnahmen zur Aussetzung zu ergreifen, um zu verhindern, dass der Plan oder das Projekt ohne die vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden kann (EuGH, Urteil vom 28.2.2012 - C-41/11 - NVwZ 2012, 553, juris Rn. 43 f. m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 5 S 88/17
Keine subjektive Rechtsposition einer anerkannten Naturschutzvereinigung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.2018 - 5 S 1659/17
Dies gilt umso mehr, als es für einen Unterlassungsanspruch unmittelbar gegen den Vorhabenträger als Dritten, hier den Beigeladenen, an einer Anspruchsgrundlage mangeln dürfte (vgl. zur vergleichbaren Situation im Naturschutzrecht den Senatsbeschluss vom 17.5.2017 - 5 S 88/17 - VBlBW 2018, 33 , juris Rn. 5 ff.) und auch keine sonstigen Entscheidungen im Raum stehen, gegen die der Antragsteller zur Durchsetzung seines Beteiligungsrechts vorgehen könnte. - OVG Sachsen, 22.07.2015 - 1 A 509/14
Planfeststellungsverfahren, Beeinträchtigung, FFH- Gebiet; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.2018 - 5 S 1659/17
Wie bereits gezeigt ist jedoch den unionsrechtlichen Vorgaben Rechnung zu tragen und insoweit von einer Verpflichtung auch der Straßenaufsichtsbehörde auszugehen, die rechtswidrigen Folgen eines Verstoßes gegen das Unionsrecht zu beheben (vgl. dazu auch BVerwG…, Urteil vom 18.12.2014, a. a. O., Rn. 44 f.;… Urteil vom 1.6.2017 - 9 C 2.16 - NVwZ 2017, 1634, juris Rn. 30; SächsOVG, Urteil vom 22.7.2015 - 1 A 509/14 - NuR 2016, 771, juris Rn. 39). - VGH Baden-Württemberg, 26.01.2017 - 5 S 1791/16
Zweckentfremdung von Wohnraum; Benutzung als Ferienwohnung; Nutzungsänderung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.2018 - 5 S 1659/17
Diese neue Sachlage ist auch vor Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist eingetreten, vom Beigeladenen in das Beschwerdeverfahren eingeführt worden und damit im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 26.1.2017 - 5 S 1791/16 - VBlBW 2017, 391 , juris Rn. 29 ). - BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15
Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.2018 - 5 S 1659/17
Defizite bei der Zusammenfassung der Umweltauswirkungen sind - auch in Bezug auf die Vorprüfung - bei einer solchen Aufteilung nicht zu befürchten, da für jeden Abschnitt eine eigenständige Vorprüfung durchzuführen ist und die Auswirkungen bereits verwirklichter Abschnitte dabei Berücksichtigung finden können (vgl. allgemein zur Zulässigkeit, einzelne Abschnitte eines Gesamtprojekts als selbständige Vorhaben zu betrachten: BVerwG, Urteil vom 28.4.2016 - 9 A 9/15 -, NVwZ 2016, 1710, juris Rn. 43ff. m.w.N.). - BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15
Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.02.2018 - 5 S 1659/17
Erforderlich, aber auch ausreichend ist vielmehr eine summarische Prüfung, ob der Verwirklichung des Gesamtvorhabens keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.2016 - 9 A 18/15 -, BVerwGE 156, 215, juris Rn. 31). - BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06
Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive …
- BVerwG, 19.12.2013 - 4 C 14.12
Flugverfahren; Anflugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Natura 2000-Gebiet; …
- BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09
Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Scoping; Anstoßwirkung; …
- BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96
Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung - …
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 98/12
Klagen gegen sog. "Magdeburger Tunnel"
- VG Freiburg, 21.06.2017 - 7 K 4313/17
Anspruch eines anerkannten Umweltverbandes auf Einschreiten gegen ein …
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16
Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes; …
Auch handelt es sich - anders als vom Kläger angenommen - nicht um die Änderung eines bestehenden Vorhabens, bei dem die Auswirkungen des bereits bestehenden Teils berücksichtigt werden müssten (vgl. zu einer solchen Konstellation den Senatsbeschluss vom 13.2.2018 - 5 S 1659/17 -, ZUR 2018, 300 , juris Rn. 31 ). - VG Sigmaringen, 14.11.2018 - 10 K 118/17
Umweltverbandsklage; Beteiligungsrecht; Verschlechterungsverbot; …
Insoweit ist weiter geklärt, dass eine unterlassene oder fehlerhaft durchgeführte Umweltverträglichkeits(vor)prüfung zu einem Recht des Klägers auf Überprüfung derselben und damit korrespondierend auch einem Rechtsbehelf führen kann/muss (EuGH…, Urteil vom 08.11.2016, slowakischer Braunbär II, C-243/15, juris Rn. 61 unter Verweis auf EuGH…, Urteil vom 07.11.2013, Gemeinde Altrip u. a., C-72/12, juris Rn. 37; ferner VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.02.2018 - 5 S 1659/17 - juris Ls. = Rn. 24).Die bloße Möglichkeit genügt nicht (vgl. in einem Eilverfahren VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.02.2018 - 5 S 1659/17 - juris 19 = BeckRS 2018, 1913 mit Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 19.12.2013 - 4 C 14/12 - BVerwGE 149, 17, juris Rn. 8).
Gefordert ist - trotz der zwischenzeitlichen Streichung des insoweit nur klarstellenden § 4a Abs. 2 UmwRG a. F. (…vgl. BT-Drucksache 18/9526, S. 31) - eine auf Grundlage der von der Behörde für ihr Prüfergebnis gegebenen Begründung erfolgende Plausibilitätskontrolle, die sich daran orientiert, ob die Behörde den Sachverhalt vollständig und zutreffend erfasst hat, die Verfahrensregeln und rechtlichen Bewertungsgrundsätze eingehalten hat, das anzuwendende Recht erkannt, insbesondere den Rechtsbegriff der Erheblichkeit zutreffend ausgelegt und ob sie keine sachfremden Erwägungen vorgenommen hat ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.02.2018 - 5 S 1659/17 - juris Rn. 28 ;… Beschluss v. 06.07.2015 - 8 S 534/15 - juris Rn. 70 ).
Die insoweit in Rechtsprechung und Literatur angenommene unzureichende Umsetzung hinsichtlich der Normierung von Klagerechten von Umweltvereinigungen auf Einschreiten von Umweltbehörden (…dazu BVerwG, Urt. v. 01.06.2017 - 9 C 2/16 - juris = NVwZ 2017, 1634; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.02.2018 - 5 S 1659/17 -, juris Rn. 24 ) und bezüglich bestimmter Pläne (…hierzu Wilke, in: Quaas/Zuck/Funke-Kaiser, Prozesse in Verwaltungssachen, § 5 Rn. 128a) sowie bzgl. der materiellen Präklusion bzw. Heilungsmöglichkeiten (insoweit kritisch im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "Protect" Franzius, NVwZ 2018, 219 - hierzu sogleich) ist hier nicht verfahrensgegenständlich.
- VG Freiburg, 12.05.2020 - 2 K 9611/17
Befreiung von den Ge- und Verboten des Naturschutzrechts für Windenergieanlagen; …
Ihnen muss daher auch die Möglichkeit gegeben werden, gegen Vorhaben gerichtlich einzuschreiten, die auf einer rechtswidrigen Umgehung der Beteiligungsrechte von Umweltvereinigungen beruhen (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.07.2017 - 9 C 2.16 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.02.2018 - 5 S 1659/17 - juris).
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.2024 - 8 S 1738/22
Prüfung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen eines Brückenbauvorhabens; …
Da der ohne Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführte, am 10.07.1991 planfestgestellte Bau einer sonstigen Bundesstraße aufgrund § 17 Abs. 1, § 17b FStrG in Verbindung mit § 76 Abs. 1 und § 74 Abs. 6 LVwVfG geändert wurde, liegen die Voraussetzungen des § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UVPG vor (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.02.2018 - 5 S 1659/17 -, UPR 2019, 26 , juris Rn. 23 ; OVG LSA…, Urteil vom 08.07.2020 - 2 K 22/19 -, juris Rn. 56).Dieses Ziel, das auch in der Vorprüfung zu berücksichtigen ist, würde verfehlt, wenn der Vorhabenträger bereits im Vorfeld der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung einzelne Faktoren verbindlich durch Fachbehörden - und ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und Umweltvereinigungen in einem förmlichen Verfahren - regeln und feststellen lassen könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.02.2018, a.a.O., juris Rn. 33 m.w.N.).
- VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18
SOFORTVOLLZUG; ÖFFENTLICHES INTERESSE; GESETZGEBERISCHES ERMESSEN; KLIMAZIELE; …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Antragsteller dazu zitierten Entscheidung des VGH Mannheim (Beschluss vom 13.02.2018 - 5 S 1659/17 -, juris), denn in dem dort zugrunde gelegten Sachverhalt war der behördlichen Entscheidung ein nur unvollständig ermittelter und zum Teil unzutreffender Sachverhalt zugrunde gelegt und darüber hinaus ein fehlerhafter Prüfungsmaßstab angewandt worden, so dass die durch die Befreiung berührten naturschutzrechtlichen Belange - anders als im vorliegenden Fall - gänzlich unberücksichtigt geblieben waren (Beschluss vom 13.02.2018, a.a.O., juris Rn. 29 und 33). - VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19
Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für …
Dem steht auch nicht entgegen, dass die Gerichte anerkanntermaßen bereits unionsrechtlich gehalten sind, effektive Maßnahmen zu ergreifen, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu Unrecht unterblieben sein sollte und dass sie insoweit die im nationalen Recht vorgesehenen, geeigneten und verhältnismäßigen Maßnahmen zur Aussetzung zu ergreifen haben, um zu verhindern, dass ein Projekt ohne die vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden kann; Umweltvereinigungen müssen die Möglichkeit haben, die Beachtung der aus dem Unionsrecht hervorgegangenen Rechtsvorschriften ohne Beschränkung auf subjektiv-öffentliche Rechte umfassend überprüfen zu lassen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 28.02.2012 - C-41/11 -, NVwZ 2012, 553; Urteil vom 12.05.2011 - C-115/09 -, NVwZ 2011, 801; hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.02.2018 - 5 S 1659/17 -, UPR 2019, 26 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.12.2018 - 8 A 2971/17 -, NuR 2019, 700).Rn. 41 Mit Blick auf die vorstehenden Ausführungen bedarf es auch keines weiteren Eingehens auf die Frage, ob und unter welchen Umständen das ggf. absehbare Erfordernis umweltschützender Nebenbestimmungen zu einer Zulassungsentscheidung - wie sie hier letztlich der angefochtenen Genehmigung beigefügt wurden - oder die Erforderlichkeit von Ausgleichs-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (etwa beim Biotopschutz) zur Annahme erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen und zu einer UVP-Plicht führen können oder müssen (vgl. hierzu etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 -, juris; Beschluss vom 13.02.2018 - 5 S 1659/17 -, UPR 2019, 26 ; OVG NRW, Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 959/10 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 23.06.2017 - 1 Bs 14/17 -, NuR 2018, 118; VG Leipzig, Beschluss vom 26.04.2017 - 1 L 1117/16 -, juris; VG Hannover, Beschluss vom 27.06.2018 - 12 B 10379/17 -, juris; Beschluss vom 28.02.2019 - 12 B 6923/18 -, juris).
- VG Neustadt, 26.09.2019 - 5 L 963/19
Kein Anspruch des BUND auf Verhinderung des Fällens von Winterlinden am Jahnplatz …
§ 3 Abs. 2 BNatSchG dient unmittelbar nur der Wahrung öffentlicher Interessen, eine Berufung des Einzelnen auf die aufsichtsrechtlichen Befugnisse zur Wahrung individueller Rechtspositionen scheidet damit grundsätzlich aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 5 S 1659/17 -, juris zum Anspruch einer im Anwendungsbereich des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkannten Umweltvereinigung auf ein Einschreiten der Straßenaufsicht gegen einen öffentlichen Vorhabenträger). - VG Berlin, 23.06.2021 - 17 L 225.21
Anspruch auf Auskunft über tierschutzrechtliche Verfahren
Rn. 24 Dabei kann offenbleiben, ob der Antragsteller sein Ziel der Einräumung der Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a BlnTSVKG auch durch einen Antrag hätte verfolgen können, welcher auf das Ergreifen von Aufsichtsmaßnahmen der Senatsverwaltung gegen die im Rubrum genannten Bezirksämter gerichtet ist, um auf diesem Wege einen einheitlichen Vollzug des BlnTSVKG im Land Berlin zu erzwingen (vgl. zur Klage auf Aufsichtsmaßnahmen der übergeordneten Behörde Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 5 S 1659/17 -, Rn. 24, juris). - VG Stuttgart, 13.11.2020 - 13 K 3126/20
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer …
Gefordert ist eine auf Grundlage der von der Behörde für ihr Prüfergebnis gegebenen Begründung erfolgende Plausibilitätskontrolle, die sich daran orientiert, ob die Behörde den Sachverhalt vollständig und zutreffend erfasst hat, die Verfahrensregeln und rechtlichen Bewertungsgrundsätze eingehalten hat, das anzuwendende Recht erkannt, insbesondere den Rechtsbegriff der Erheblichkeit zutreffend ausgelegt und ob sie keine sachfremden Erwägungen vorgenommen hat ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.02.2018 - 5 S 1659/17 -, juris, Rn. 28 ). - VGH Bayern, 27.06.2019 - 22 AE 19.40025
Eisenbahnrecht - Eilantrag des Verkehrsclub Deutschland e.V. gegen den Abriss des …
Zwar kann in Betracht kommen, dass eine anerkannte Umweltvereinigung das Einschreiten der Aufsichtsbehörde gegen einen Vorhabensträger beanspruchen (und mit der Verpflichtungsklage einklagen) kann, der ein dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz unterfallendes Vorhaben ohne Durchführung eines die Beteiligungsrechte der Umweltvereinigung sichernden Verfahrens verwirklichen will, und dass der sonach gegebene Anspruch auf Einschreiten durch eine einstweilige Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO zu sichern ist (vgl. zu einem solchen Fall: VGH BW, B.v. 13.2.2018 - 5 S 1659/17 - UPR 2019, 26).
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