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   BGH, 26.05.2011 - V ZB 264/10   

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https://dejure.org/2011,3154
BGH, 26.05.2011 - V ZB 264/10 (https://dejure.org/2011,3154)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2011 - V ZB 264/10 (https://dejure.org/2011,3154)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - V ZB 264/10 (https://dejure.org/2011,3154)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 2 S 4 AufenthG, § 3 Abs 2 MuSchG
    Abschiebungshaft: Haftanordnung im Mutterschutz; Pflicht des Haftrichters zur Berücksichtigung einer ärztlichen Untersuchung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    MuSchG § 3 Abs. 2, GG Art. 2 Abs. 2 S. 2, FamFG § 26, AufenthG § 57 Abs. 3, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4, GG Art. 20 Abs. 3
    Abschiebungshaft, Schwangerschaft, Mutterschutzfrist, Haftantrag, Sachaufklärungspflicht, Zurückschiebungshaft, Prognose, Drei-Monats-Frist, Verhältnismäßigkeit, Beschleunigungsgebot

  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Haftanordnung im Mutterschutz; Pflicht des Haftrichters zur Berücksichtigung einer ärztlichen Untersuchung

  • ra.de
  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Haftanordnung im Mutterschutz; Pflicht des Haftrichters zur Berücksichtigung einer ärztlichen Untersuchung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MuSchG § 3 Abs. 2; AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1, 4
    Verhältnismäßigkeit der Anordnung von Freiheitsentziehung innerhalb der Frist des § 3 Abs. 2 MuSchG; Unterrichtungspflicht der Behörde gegenüber dem Haftrichter über das Ergebnis einer ärztlichen Untersuchung einer schwangeren Betroffenen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebehaft in der Frist des § 3 Abs. 2 MuSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zurückschiebungshaft für eine Schwangere

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung von Freiheitsentziehung innerhalb der Frist des § 3 Abs. 2 MuSchG; Unterrichtungspflicht der Behörde gegenüber dem Haftrichter über das Ergebnis einer ärztlichen Untersuchung einer schwangeren Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 838
  • FGPrax 2011, 255
  • FamRZ 2011, 1401
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 264/10
    aa) Die Freiheitsgewährleistung des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verlangt als eine unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG, NJW 2009, 2659, 2660).

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG, NJW 2009, 2659, 2660; Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 329 f. Rn. 14; Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144, 145 Rn. 15).

    Das ergibt sich schon daraus, dass § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG eine Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist (vgl. BVerfG, NJW 2009, 2659).

  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 264/10
    Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg, weil sowohl die Beschwerdeentscheidung als auch die Haftanordnung, die im Fall der Erledigung ebenfalls Gegenstand der Überprüfung ist (Senat, Beschluss vom 4. März 2010- V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 154 Rn. 14; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, juris Rn. 6), einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten.

    Die Prognose muss sich grundsätzlich auf alle im konkreten Fall ernsthaft in Betracht kommenden Gründe erstrecken, die der Zurückschiebung entgegenstehen oder sie verzögern können (Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, juris Rn. 22; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, juris Rn. 22).

    Soweit die Ausländerbehörde keine konkreten Tatsachen hierzu mitteilt, obliegt es gemäß § 26 FamFG dem Gericht nachzufragen (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 193/09, InfAuslR 2010, 361, 363; Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 89/10, juris Rn. 8; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, aaO).

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 264/10
    Etwas anderes gilt nur, wenn sich die entscheidungserheblichen Umstände aus dem Antrag der beteiligten Behörde und den ihm beigefügten Unterlagen ergeben (Senat, Beschlüsse vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, InfAuslR 2010, 246, 248 f.).

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG, NJW 2009, 2659, 2660; Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 329 f. Rn. 14; Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144, 145 Rn. 15).

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 264/10
    Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen ist trotz Erledigung ohne Zulassung statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151 Rn. 10) und auch im Übrigen zulässig, § 71 FamFG.
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 264/10
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 83 Abs. 2, § 81 Abs. 1, § 430FamFG; unter Berücksichtigung der Regelung in Art. 5 Abs. 5 EMRK entspricht es billigem Ermessen, die Bundesrepublik Deutschland als derjenigen Körperschaft, der die Beteiligte zu 2 angehört, zur Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Betroffenen zu verpflichten (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, juris Rn. 18).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 264/10
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG, NJW 2009, 2659, 2660; Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 329 f. Rn. 14; Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144, 145 Rn. 15).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 264/10
    Die Prognose muss sich grundsätzlich auf alle im konkreten Fall ernsthaft in Betracht kommenden Gründe erstrecken, die der Zurückschiebung entgegenstehen oder sie verzögern können (Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, juris Rn. 22; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, juris Rn. 22).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 264/10
    Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg, weil sowohl die Beschwerdeentscheidung als auch die Haftanordnung, die im Fall der Erledigung ebenfalls Gegenstand der Überprüfung ist (Senat, Beschluss vom 4. März 2010- V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 154 Rn. 14; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, juris Rn. 6), einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten.
  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09

    Abschiebungshaft: Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes bei der Beschaffung

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 264/10
    Soweit die Ausländerbehörde keine konkreten Tatsachen hierzu mitteilt, obliegt es gemäß § 26 FamFG dem Gericht nachzufragen (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 193/09, InfAuslR 2010, 361, 363; Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 89/10, juris Rn. 8; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, aaO).
  • BVerfG, 10.12.2007 - 2 BvR 1033/06

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 264/10
    Hierfür sind regelmäßig die Akten der Ausländerbehörde beizuziehen (BVerfG, NVwZ 2008, 304, 305).
  • BGH, 03.05.2011 - V ZA 10/11

    Nachholbarkeit des für einen Sicherungshaftantrag nach § 72 Abs. 4 S. 1 AufenthG

  • BGH, 08.07.2010 - V ZB 89/10

    Erstreckung der Prognose eines Haftrichters auf alle im konkreten Fall ernsthaft

  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 189/10

    Abschiebungshaft: Erforderlichkeit des Einvernehmens der zuständigen

  • BGH, 01.03.2012 - V ZB 183/11

    Asylantragstellung bei Anordnung der Sicherungshaft: Aufenthaltsgestattung und

    Es wird weder das Land bezeichnet, in das der Betroffene abgeschoben werden soll, noch enthält der Haftantrag Angaben darüber, innerhalb welchen Zeitraums Zurückschiebungen in das von der Behörde vorgesehene Land üblicherweise möglich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 264/10, InfAuslR 2011, 398, 399).
  • BGH, 17.11.2011 - V ZB 162/11

    Begründung eines Haftantrags mit einer Berücksichtigung der üblichen

    Bereits angesichts des Umstands, dass gegen den Betroffenen mit Beschluss vom 29. September 2010 Abschiebungshaft angeordnet worden war, wobei die beteiligte Behörde davon ausgegangen war, dass die Abschiebung innerhalb von acht Wochen nach Ende der Untersuchungshaft hätte durchgeführt werden können, und angesichts des in dem Haftantrag vom 24. November 2010 geschilderten Ablaufs des bis dahin erfolglosen Versuchs der Beschaffung von Passersatzpapieren musste die beteiligte Behörde konkrete Angaben zu dem weiteren Ablauf des Verfahrens machen und darlegen, in welchem Zeitraum die einzelnen Schritte unter normalen Bedingungen hätten durchlaufen werden können (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 264/10, InfAuslR 2011, 398, 399 Rn. 15).
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