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Rechtsprechung
   BFH, 25.06.1998 - V B 104/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1906
BFH, 25.06.1998 - V B 104/97 (https://dejure.org/1998,1906)
BFH, Entscheidung vom 25.06.1998 - V B 104/97 (https://dejure.org/1998,1906)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - V B 104/97 (https://dejure.org/1998,1906)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    AO 1977 a.F. § 168; ; AO 1977 a.F. § 348 Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 a.F. § 356

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 a.F. § 168, § 348 Abs. 1 Nr. 1, § 356

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbehelfsbelehrung - Steueranmeldung - Verlängerung der Einspruchsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977 a.F.) § 168, § 348 Abs. 1 Nr. 1, § 356
    Einspruchsfrist bei Steueranmeldungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 186, 297
  • NVwZ 1999, 576
  • BB 1999, 355
  • DB 1998, 2000
  • BStBl II 1998, 649
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.09.1991 - IV B 105/90

    Grundsätzlich keine Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen …

    Auszug aus BFH, 25.06.1998 - V B 104/97
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es insbesondere, wenn sich die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten läßt (BFH-Beschluß vom 13. September 1991 IV B 105/90, BFHE 165, 469, BStBl II 1992, 148, unter I.2.a).
  • BFH, 28.02.1996 - XI R 42/94

    Führt eine Steueranmeldung zu einer Herabsetzung der Steuer oder …

    Auszug aus BFH, 25.06.1998 - V B 104/97
    Die Eigenschaft eines Verwaltungsakts könnte --da es im Falle des § 168 Satz 1 AO 1977 der Zustimmung nicht bedarf-- nur der stillschweigenden Anerkennung der Steueranmeldung durch die Behörde beigemessen werden (vgl. BFH-Urteil vom 28. Februar 1996 XI R 42/94, BFHE 179, 248, BStBl II 1996, 660).
  • LSG Bayern, 26.02.2019 - L 9 EG 36/18

    Bindungswirkung einer Lohnsteuer-Anmeldung im Eltergeldrecht

    Daher kann der Senat es sich ersparen, sich mit dem Problem zu befassen, ob die Lohnsteuer-Anmeldung einen schriftlichen Verwaltungsakt verkörpert, der gemäß § 356 Abs. 1 AO überhaupt einer Rechtsbehelfsbelehrung:bedarf (verneinend BFH, Beschluss vom 25.06.1998 - V B 104/97, Rn. 8 ff. des juris-Dokuments).
  • BFH, 09.07.2003 - V R 29/02

    Rechtsbehelfsfrist: Schriftliche Zustimmung zur Steueranmeldung

    Zu Unrecht beruft sich das FA auf die Senatsentscheidung vom 25. Juni 1998 V B 104/97 (BFHE 186, 297, BStBl II 1998, 649).
  • FG Hamburg, 17.05.2002 - III 256/01

    Einspruchsfrist bei Steueranmeldungen, Kleinunternehmer-Umsatzsteueroption :

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob bei einer begehrten Steuerherabsetzung oder -vergütung die dazu gemäß § 168 Satz 2, § 355 Abs. 1 Satz 2 Hs. 2 AO notwendige und nach außen wirkende Zustimmung des FA im Zusammenhang mit der Steueranmeldung als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist (vgl. eher bejahend BFH-Entscheidungen vom 25. Juni 1998 V B 104/97; BStBl II 1998, 649; BFHE 186, 297; vom 28. Februar 1996 XI R 42/94, BFHE 179, 248 , BStBl II 1996, 660 zu II 2 b m.w.N.; Rößler, Deutsche Steuerzeitung -DStZ- 1999, 750 ; Weiss, Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 1997, 67;… möglicherweise verneinend von Wedel in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 355 AO , Rn. 11, 12).

    Schon bei einer nicht zustimmungsbedürftigen Steueranmeldung gemäß § 168 Satz 1 AO gilt nach der BFH-Rechtsprechung die Monatsfrist des § 355 Abs. 1 Satz 2 Hs. 1 AO , ohne dass dafür das Steueranmeldungs-Formular mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen sein muss (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. August 1999 VII B 168/99, Juris; vom 25. Juni 1998 V B 104/97, BFHE 186, 297, BStBl II 1998, 649 - ausdrücklich die vorbezeichnete Gegenansicht von Birkenfeld ablehnend -, bestätigt durch BVerfG-Beschluss vom 22. September 1998 1 BvR 1659/98, n.v.; Tipke/Kruse, AO/FGO, § 356 Rd. 3).

  • BFH, 13.11.2008 - V R 24/06

    Isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung - Abgabe der Umsatzsteuererklärung …

    § 356 AO, der für den Beginn der Frist für die Einlegung des Einspruchs eine Rechtsbehelfsbelehrung voraussetzt, ist dabei auf die Steueranmeldung, die keiner Zustimmung bedarf, nicht anzuwenden (BFH-Beschluss vom 25. Juni 1998 V B 104/97, BFHE 186, 297, BStBl II 1998, 649).
  • FG Schleswig-Holstein, 22.11.2006 - 2 K 152/04

    Wirkung der strafbefreienden Erklärung: nachgeholte Unterschrift; Zustimmung des …

    Da die strafbefreiende Erklärung somit kein schriftlicher Verwaltungsakt im Sinne des § 356 Abs. 1 AO sei, verlängere sich die Rechtsbehelfsfrist nach ständiger Rechtsprechung nicht gemäß § 356 Abs. 2 AO auf ein Jahr (BFH-Urteil vom 25. Juli 1998,BStBl II 1998, 649).

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 25. Juni 1998, BStBl II 1998, 649) ist die Regelung des § 356 AO auf eine Steueranmeldung, die keiner Zustimmung der Behörde bedarf, nicht anwendbar.

  • BFH, 28.11.2006 - VII B 54/06

    Milchabgabe: Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

    Die an das HZA gerichtete Steueranmeldung ist somit kein Verwaltungsakt, sondern eine Steuererklärung i.S. des § 150 AO 1977, die lediglich einem Verwaltungsakt gleichgestellt ist; die Wirkungen einer Steueranmeldung, die --wie im Streitfall-- keine Zustimmung der Finanzbehörde gemäß § 168 Satz 2 AO 1977 benötigt, treten mit ihrer Abgabe gegenüber der Finanzbehörde ein, einer gesonderten Bekanntgabe --wie sie die Beschwerde fordert-- bedarf es daher nicht (vgl. dazu: Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. Juni 1998 V B 104/97, BFHE 186, 297, BStBl II 1998, 649).
  • LSG Bayern, 26.02.2019 - L 9 EG 40/18

    Bindungswirkung einer Lohnsteuer-Anmeldung im Elterngeldrecht

    Daher kann der Senat es sich ersparen, sich mit dem Problem zu befassen, ob die Lohnsteuer-Anmeldung einen schriftlichen Verwaltungsakt verkörpert, der gemäß § 356 Abs. 1 AO überhaupt einer Rechtsbehelfsbelehrung:bedarf (verneinend BFH, Beschluss vom 25.06.1998 - V B 104/97, Rn. 8 ff. des juris-Dokuments).
  • FG Hamburg, 15.10.2008 - 2 K 218/07

    Rechtmäßigkeit eines Steuerabzugs gem. § 50a Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) …

    Die Steueranmeldung steht zwar einer Vorbehaltsfestsetzung gleich, wird hierdurch aber nicht zum Steuerbescheid und damit zum Verwaltungsakt (vgl. BFH Beschluss vom 25.06.1998 V B 104/97, BStBl II 1998, 649), so dass für sie nicht die Voraussetzungen der §§ 118, 119 AO gelten.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2007 - 1 K 634/03

    Festsetzungsfrist für Haftungsinanspruchnahme bei leichtfertiger Steuerverkürzung …

    Der Einspruch muss im Falle des § 168 Satz 1 AO gemäß § 355 Abs. 1 Satz 2 AO innerhalb eines Monats nach Eingang der Steueranmeldung bei der Finanzbehörde eingelegt werden (vgl. BFH vom 25. Juni 1998 V B 104/97, BStBl II 1998, 649).
  • FG Hamburg, 15.12.2014 - 6 K 183/12

    Zulässigkeit des Rechtsbehelfs des Gläubigers der Kapitalerträge gegen die …

    Rn. 62 Es bedarf daher im Falle der ohne Zustimmung der Behörde als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung wirkenden Steueranmeldung keiner Rechtsbehelfsbelehrung (vgl. BFH Beschluss vom 25.06.1998 V B 104/97, BFHE 186, 297, BStBl II 1998, 649; Urteil vom 13.11.2008 V R 24/06, HFR 2009, 817; Heuermann, Deutsches Steuerrecht 1998, 959).
  • FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 5 K 663/00

    Umsatzsteuerbefreiung der Umsätze aus Tanzkursen eines gemeinnützigen Vereins; …

  • FG Düsseldorf, 02.11.2012 - 5 V 2001/12

    Zustimmung zu einem Insolvenzplan - Erlöschen von Steuerforderungen - …

  • BFH, 27.08.1999 - VII B 168/99

    Abgabe einer Steueranmeldung - Einspruchsfrist - Rechtsbehelfsbelehrung - …

  • FG Thüringen, 20.07.2000 - II 454/98

    Zulässigkeit des Einspruchs eines Milcherzeugers wegen Festsetzung der …

  • FG Baden-Württemberg, 11.12.2002 - 11 K 135/99

    Frist für Einspruch gegen eine Anmeldung über die Milchgarantiemengenabgabe nach …

  • FG Hamburg, 21.11.2000 - IV 713/97

    Verspäteter Einspruch gegen eine berichtigte Abgabeanmeldung nach der …

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