Rechtsprechung
| BFH, 18.06.2008 - V B 173/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Rüge von Divergenz; Darlegung eines Besetzungsmangels
- Judicialis
FGO § 60; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 119 Nr. 1; ; UStG § 14 Abs. 3; ; UStG § 15 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Darlegung einer Divergenz; Befangenheit eines Richters kann nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2007 - 6 K 1017/05
- BFH, 18.06.2008 - V B 173/07
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (19)
- BFH, 29.05.2006 - V B 159/05
Selbständigkeit oder Unselbständigkeit eines Beraters
Auszug aus BFH, 18.06.2008 - V B 173/07
Der Beschwerdeführer muss tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892;… vom 24. August 2006 V B 36/05, BFH/NV 2007, 69).So ist vorzutragen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095;… BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437; in BFH/NV 2006, 1892).
- BFH, 04.06.2004 - VI B 256/01
Private Nutzung betrieblicher Kfz
Auszug aus BFH, 18.06.2008 - V B 173/07
Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde entzogen (BFH-Beschluss vom 4. Juni 2004 VI B 256/01, BFH/NV 2004, 1416). - BFH, 11.11.2004 - V B 82/04
Ausländische Zeugen
Auszug aus BFH, 18.06.2008 - V B 173/07
Voraussetzung ist insoweit eine entsprechende Berichtigung des Tatbestandes (BFH-Beschluss vom 11. November 2004 V B 82/04, BFH/NV 2005, 568).
- BFH, 02.04.1997 - V B 26/96
Zur zutreffenden Bezeichnung des Leistungsempfängers in Rechnungen für Zwecke des …
Auszug aus BFH, 18.06.2008 - V B 173/07
Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts rechtfertigen keine Zulassung der Revision (BFH-Beschlüsse vom 2. April 1997 V B 26/96, BFHE 182, 430, BStBl II 1997, 443;… vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461). - BFH, 24.08.2006 - V B 36/05
Keine Revisionszulassung bei Rüge des materiellen Rechts; Nachkalkulation durch …
Auszug aus BFH, 18.06.2008 - V B 173/07
Der Beschwerdeführer muss tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (…BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892; vom 24. August 2006 V B 36/05, BFH/NV 2007, 69). - BFH, 14.03.2000 - V B 23/00
Vorsteuerabzug; umsatzlos gebliebener Unternehmer
Auszug aus BFH, 18.06.2008 - V B 173/07
Für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung muss der Beschwerdeführer eine bestimmte für die Entscheidung des Streitfalles erhebliche abstrakte Rechtsfrage herausstellen, der grundsätzliche Bedeutung zukommen soll (BFH-Beschluss vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 1148). - BFH, 07.09.2006 - IV B 13/05
Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe
Auszug aus BFH, 18.06.2008 - V B 173/07
Ferner ist auf die Bedeutung der Klärung der konkreten Rechtsfrage für die Allgemeinheit einzugehen (BFH-Beschluss vom 7. September 2006 IV B 13/05, BFH/NV 2007, 27, m.w.N.). - BFH, 31.05.2000 - X B 111/99
Wohneigentumsförderung; geerbter Miteigentumsanteil
Auszug aus BFH, 18.06.2008 - V B 173/07
Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts rechtfertigen keine Zulassung der Revision (BFH-Beschlüsse vom 2. April 1997 V B 26/96, BFHE 182, 430, BStBl II 1997, 443; vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461). - BFH, 28.05.2003 - III B 87/02
NZB: Befangenheitsgesuch
Auszug aus BFH, 18.06.2008 - V B 173/07
Zwar liegt ein Besetzungsmangel vor, wenn ein erfolglos wegen Befangenheit abgelehnter Richter an der Entscheidung mitgewirkt hat und die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs willkürlich war (BFH-Beschluss vom 28. Mai 2003 III B 87/02, BFH/NV 2003, 1218). - BFH, 17.03.2000 - VII B 1/00
NZB; Rüge der mangelnden Sachaufklärung
Auszug aus BFH, 18.06.2008 - V B 173/07
Wird die Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend gemacht, auf deren Beachtung der Betroffene verzichten kann, so muss der Kläger außerdem vortragen, dass er den Verstoß in der Vorinstanz gerügt habe oder aus welchen entschuldbaren Gründen er an einer solchen Rüge vor dem FG gehindert gewesen sei (…BFH-Beschlüsse vom 25. November 1992 II B 169/91, BFH/NV 1993, 258; vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125). - BFH, 26.06.2003 - IV B 195/01
NZB: Sachaufklärungspflicht
- BFH, 01.02.2001 - V B 199/00
Beiladung des Vorsteuerabzugsberechtigten
- BFH, 23.05.1990 - V R 167/84
- Die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung von Umsatzsteuer durch den …
- BFH, 18.05.2005 - X B 107/04
Grundsätzliche Bedeutung; Richterablehnung; Befangenheit
- BFH, 10.06.1998 - IV B 114/97
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Befangenheit - Erstmalige …
- BFH, 25.11.1992 - II B 169/91
Auslegung des Begriffs des Verfahrensmangels im Sinne des § 115 Abs. 3 S. 3 der …
- BFH, 01.10.1990 - X B 119/90
Möglichkeit der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit …
- BFH, 17.09.1986 - II B 87/86
Unzulässigkeit der Beschwede wegen fehlender ausreichender Begründung
- FG Sachsen, 14.07.2004 - 7 K 2385/01
Umsatzsteuerpflicht eines selbständigen Unternehmers; Maßgeblichkeit des …
- BFH, 10.04.2013 - I R 45/11
Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO ist …
Etwas anderes gilt im Streitfall nicht deshalb, weil die Klägerin aus entschuldbaren Gründen an einer solchen Rüge gehindert gewesen wäre (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 1125, und vom 18. Juni 2008 V B 173/07, BFH/NV 2008, 1690). - BFH, 08.10.2008 - V R 63/07
Gewährung von Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren bei unzutreffenden …
Zur Darlegung der Rüge der mangelnden Sachaufklärung (§ 76 FGO) gehört u.a. der Vortrag, welche Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten (…BFH-Beschlüsse vom 18. Februar 2008 V B 35/06, BFH/NV 2008, 1001; vom 18. Juni 2008 V B 173/07, BFH/NV 2008, 1690). - BFH, 10.08.2011 - X B 100/10
Gerügte Beweiswürdigung kein Verfahrensmangel - Antrag auf …
Eine mögliche fehlerhafte Sachverhaltsdarstellung kann nur durch einen fristgebundenen Antrag auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) geltend gemacht werden (BFH-Beschluss vom 18. Juni 2008 V B 173/07, BFH/NV 2008, 1690, unter 3.d).
- BFH, 17.03.2010 - X B 95/09
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmängel
Die Kläger hätten deshalb vortragen müssen, dass sie den Verstoß in der Vorinstanz gerügt hätten bzw. aus welchen entschuldbaren Gründen sie an einer solchen Rüge vor dem FG gehindert gewesen seien (BFH-Beschluss vom 18. Juni 2008 V B 173/07, BFH/NV 2008, 1690). - BFH, 08.02.2012 - IV S 12/11
Ermittlung von Anschaffungskosten - Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten
Abgesehen davon, dass eine mögliche fehlerhafte Sachverhaltsdarstellung nur durch einen fristgebundenen Antrag auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) geltend gemacht werden kann (BFH-Beschluss vom 18. Juni 2008 V B 173/07, BFH/NV 2008, 1690) bestreitet der Kläger mit seinem Vortrag in der Sache nicht etwa die Existenz eines Kaufvertrages mit den genannten Privatpersonen, sondern macht geltend, es komme auf diesen Vertrag rechtlich nicht an. - BFH, 03.07.2025 - VII B 46/24
Anforderungen an einen Antrag auf Beweiserhebung durch Zeugen
Rn. 29 Zwar ist die Verletzung der aus § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO folgenden Sachaufklärungspflicht ein verzichtbarer Verfahrensmangel (§ 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 295 ZPO), bei dem das Rügerecht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren geht, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge (BFH-Beschluss vom 18.06.2008 - V B 173/07, BFH/NV 2008, 1690, unter 3.b cc der Gründe). - BFH, 12.11.2025 - IX B 120/24
Verletzung der Sachaufklärungspflicht: Anforderungen an einen Antrag auf …
Rn. 25 Zwar ist die Verletzung der aus § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO folgenden Sachaufklärungspflicht ein verzichtbarer Verfahrensmangel (§ 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 295 ZPO), bei dem das Rügerecht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren geht, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18.06.2008 - V B 173/07, BFH/NV 2008, 1690, unter 3.b cc, und vom 03.07.2025 - VII B 46/24, Rz 29).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".