Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 29.07.2003 - V B 211/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6732
BFH, 29.07.2003 - V B 211/01 (https://dejure.org/2003,6732)
BFH, Entscheidung vom 29.07.2003 - V B 211/01 (https://dejure.org/2003,6732)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - V B 211/01 (https://dejure.org/2003,6732)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,6732) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 218 Abs. 2; ; FGO § ... 74; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 108 115 Abs. 2 Nr. 3
    Tatbestandsberichtigung

  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Tatbestandsberichtigung bei Unrichtigkeiten im Tatbestand des FG-Urt.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Anforderungen an die Beschwerdeschrift; Darlegung der Entscheidungserheblichkeit nach der materiell-rechtlichen Auffassung des Finanzgerichts (FG); Aussetzung eines finanzgerichtlichen Verfahrens; Unzulässige ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (13)

  • BFH, 26.03.2003 - III B 92/02

    NZB; Divergenz; Sachaufklärungsrüge

    Auszug aus BFH, 29.07.2003 - V B 211/01
    Insbesondere fehlt die Darlegung, warum die als aufklärungsbedürftig bezeichneten Tatsachen nach der insoweit maßgeblichen materiell-rechtlichen Auffassung des FG (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. März 2003 III B 92/02, BFH/NV 2003, 939) entscheidungserheblich waren.

    Die Klägerin hat eine solche Abweichung nur behauptet, nicht aber durch Gegenüberstellung divergierender Rechtssätze dargelegt, wie dies nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderlich gewesen wäre (…vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2002 V B 88/01, BFH/NV 2002, 748; in BFH/NV 2003, 939).

  • BFH, 12.08.1999 - VII R 92/98

    Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge

    Auszug aus BFH, 29.07.2003 - V B 211/01
    Dies sei bei einem Streit zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzbehörde über die Entstehung und Verwirklichung von Säumniszuschlägen erforderlich (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. August 1999 VII R 92/98, BFHE 189, 331, BStBl II 1999, 751).
  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 29.07.2003 - V B 211/01
    Da der geltend gemachte Verfahrensfehler nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens betrifft (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802), hätte die Klägerin nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO darlegen müssen, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (…vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2002 X B 15/02, BFH/NV 2003, 79, zu 1. a.).
  • BFH, 17.01.2002 - V B 88/01

    Außenprüfung; Steuerfahndungsprüfung

    Auszug aus BFH, 29.07.2003 - V B 211/01
    Die Klägerin hat eine solche Abweichung nur behauptet, nicht aber durch Gegenüberstellung divergierender Rechtssätze dargelegt, wie dies nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderlich gewesen wäre (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2002 V B 88/01, BFH/NV 2002, 748;… in BFH/NV 2003, 939).
  • BFH, 21.03.2002 - V B 87/01

    NZB; Motorsportclub - steuerbegünstigter Zweckbetrieb

    Auszug aus BFH, 29.07.2003 - V B 211/01
    a) Die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO kommt nur wegen einer Rechtsfrage in Betracht, die im Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (z.B. BFH-Beschluss vom 21. März 2002 V B 87/01, BFH/NV 2002, 1012).
  • BFH, 04.06.1998 - VII B 67/98

    Übertragung von Grundstücken - Anfechtung - Duldungsbescheid - Nahe Angehörige - …

    Auszug aus BFH, 29.07.2003 - V B 211/01
    Wird die Rüge mangelnder Sachaufklärung infolge Verletzung der Amtsermittlungspflicht des Gerichts erhoben, muss in der Beschwerdeschrift dargelegt werden, welche Tatsachen aufklärungsbedürftig sind, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das FG nicht erhoben hat, warum diese Beweiserhebung sich dem FG --auch ohne besonderen Antrag-- als erforderlich hätte aufdrängen müssen, inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung durch das FG hätte führen können und schließlich warum dieser Mangel nicht bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54;… vom 21. November 2000 V B 156/00, BFH/NV 2001, 654).
  • BFH, 12.03.2002 - VIII B 2/01

    NZB; KSt-Bescheid Grundlagenbescheid für ESt?

    Auszug aus BFH, 29.07.2003 - V B 211/01
    Unrichtigkeiten im Tatbestand des finanzgerichtlichen Urteils sind nicht im Rechtsmittelverfahren beim BFH, sondern grundsätzlich nur mit einem (fristgebundenen) Antrag auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) beim FG geltend zu machen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. März 2002 VIII B 2/01, BFH/NV 2002, 1273;… Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 108 FGO Rz. 3, 4).
  • BFH, 14.12.2001 - VII B 44/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Ablehnung der Aussetzung des Verfahrens als …

    Auszug aus BFH, 29.07.2003 - V B 211/01
    Wird als Verfahrensmangel gerügt, das FG hätte das Klageverfahren nach § 74 FGO aussetzen müssen, so muss u.a. schlüssig vorgetragen werden, weshalb das dem FG hierfür eingeräumte Ermessen im Streitfall auf Null reduziert gewesen sein soll, die Aussetzung des Verfahrens also aufgrund der besonderen Umstände des Falles die einzige richtige Entscheidung gewesen wäre (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1995 II B 31/95, BFH/NV 1996, 237; vom 14. Dezember 2001 VII B 44/01, BFH/NV 2002, 655).
  • BFH, 07.07.1998 - VIII R 84/96

    Verpflichtungsklage; Aussetzung

    Auszug aus BFH, 29.07.2003 - V B 211/01
    bb) Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Verfahrensmangel durch Verletzung des § 74 FGO vorliegt, ist nach ständiger Rechtsprechung von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auszugehen (…vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Februar 1994 X B 35/93, BFH/NV 1995, 120, zu II. 3.; BFH-Urteil vom 7. Juli 1998 VIII R 84/96, BFH/NV 1999, 318).
  • BFH, 21.11.2000 - V B 156/00

    Feststellbarkeit des leistenden Unternehmers

    Auszug aus BFH, 29.07.2003 - V B 211/01
    Wird die Rüge mangelnder Sachaufklärung infolge Verletzung der Amtsermittlungspflicht des Gerichts erhoben, muss in der Beschwerdeschrift dargelegt werden, welche Tatsachen aufklärungsbedürftig sind, welche Beweismittel zu welchem Beweisthema das FG nicht erhoben hat, warum diese Beweiserhebung sich dem FG --auch ohne besonderen Antrag-- als erforderlich hätte aufdrängen müssen, inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung durch das FG hätte führen können und schließlich warum dieser Mangel nicht bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54; vom 21. November 2000 V B 156/00, BFH/NV 2001, 654).
  • BFH, 17.10.2002 - X B 15/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 19.10.1995 - II B 31/95

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verfahrensmangels

  • BFH, 18.02.1994 - X B 35/93

    Anforderungen an die Besetzung des Spruchkörpers

  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und …

    Soweit Einwendungen gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit des dem angefochtenen Urteil zugrunde liegenden Tatbestandes geltend gemacht werden, waren diese ausschließlich in dem eigenständigen Verfahren zur Berichtigung des Tatbestandes gemäß § 108 FGO, das nur vom Instanzgericht durchgeführt werden kann, zu prüfen und zu entscheiden (…BFH-Beschlüsse vom 8. April 2003 VII B 331/02, BFH/NV 2003, 1196; vom 29. Juli 2003 V B 211/01, BFH/NV 2004, 57;… vom 29. September 2003 IX B 64/03, BFH/NV 2004, 10;… vom 27. Mai 2005 VII B 38/04, BFH/NV 2005, 1496, …und vom 24. April 2007 VIII B 249/05, BFH/NV 2007, 1465).
  • BFH, 05.12.2006 - XI B 137/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Erbengemeinschaft an freiberuflicher …

    Daher muss der Beschwerdeführer mit seiner Verfahrensrüge dartun, aufgrund welcher konkreten Umstände seines Falls das dem FG hierfür eingeräumte Ermessen ausnahmsweise auf Null reduziert gewesen sein soll, die Aussetzung des Verfahrens also aufgrund der besonderen Umstände des Falls die einzig richtige Entscheidung gewesen wäre (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. März 2003 VII B 381/02, BFH/NV 2003, 931;… vom 8. April 2003 XI B 79/00, BFH/NV 2003, 1585, m.w.N.; vom 29. Juli 2003 V B 211/01, BFH/NV 2004, 57).

    Sind die tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung im Urteil falsch dargestellt, so ist dieser Mangel mit dem --gemäß § 108 FGO innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Urteils zu stellenden-- Antrag auf Tatbestandsberichtigung geltend zu machen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 57;… vom 29. September 2003 IX B 64/03, BFH/NV 2004, 10).

  • BFH, 05.12.2006 - XI B 137/06

    Möglichkeit der Qualifizierung von Gewinnanteilen eines an einer GbR beteiligten …

    Daher muss der Beschwerdeführer mit seiner Verfahrensrüge dartun, aufgrund welcher konkreten Umstände seines Falls das dem FG hierfür eingeräumte Ermessen ausnahmsweise auf Null reduziert gewesen sein soll, die Aussetzung des Verfahrens also aufgrund der besonderen Umstände des Falls die einzig richtige Entscheidung gewesen wäre (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. März 2003 VII B 381/02, BFH/NV 2003, 931;… vom 8. April 2003 XI B 79/00, BFH/NV 2003, 1585, m.w.N.; vom 29. Juli 2003 V B 211/01, BFH/NV 2004, 57).

    Sind die tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung im Urteil falsch dargestellt, so ist dieser Mangel mit dem --gemäß § 108 FGO innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Urteils zu stellenden-- Antrag auf Tatbestandsberichtigung geltend zu machen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 57;… vom 29. September 2003 IX B 64/03, BFH/NV 2004, 10).

  • BFH, 31.08.2007 - V B 193/06

    Vorsteuerberichtigung: fehlerhafte Beurteilung der Voraussetzungen für den …

    Die Nichtzulassungsbeschwerde hätte deshalb schlüssig vortragen müssen, weshalb das dem FG hinsichtlich der Aussetzung eingeräumte Ermessen im Streitfall auf Null reduziert gewesen sein soll, die Aussetzung des Verfahrens also aufgrund der besonderen Umstände des Falles die einzige richtige Entscheidung gewesen wäre (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 2003 V B 210/01, BFH/NV 2003, 1598, und vom 29. Juli 2003 V B 211/01, BFH/NV 2004, 57).
  • BFH, 17.01.2008 - XI B 199/06

    Berichtigung des Tatbestands eines FG-Urteils nur über Antrag gemäß § 108 Abs. 1 …

    Denn Einwendungen gegen die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit des im FG-Urteil festgestellten Tatbestands können nicht mit einer Verfahrensrüge oder anderen Rüge im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde, sondern nur mit dem fristgebundenen Antrag auf Tatbestandsberichtigung geltend gemacht werden (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Juli 2003 V B 211/01, BFH/NV 2004, 57;… vom 29. September 2003 IX B 64/03, BFH/NV 2004, 10;… vom 27. Mai 2005 VII B 38/04, BFH/NV 2005, 1496;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 81, m.w.N.).
  • BFH, 16.11.2006 - XI B 178/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Ist eine tatsächliche Grundlage der Entscheidung im Urteil falsch dargestellt, so ist dieser Mangel nicht mit einer Verfahrensrüge oder anderen Rüge im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde, sondern mit dem --gemäß § 108 FGO innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Urteils zu stellenden-- Antrag auf Tatbestandsberichtigung geltend zu machen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 2003 V B 211/01, BFH/NV 2004, 57, …und vom 29. September 2003 IX B 64/03, BFH/NV 2004, 10).
  • BFH, 23.05.2008 - IX B 111/04

    Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften im Streitjahr 1999

    Bei der als Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO gerügten unterlassenen Aussetzung des Klageverfahrens durch das Finanzgericht (Verletzung von § 74 FGO) fehlt es an der Darlegung, dass nach dessen materiell-rechtlicher Auffassung eine solche Aussetzung die einzig richtige Entscheidung gewesen wäre (s. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 29. Juli 2003 V B 211/01, BFH/NV 2004, 57, unter II. 1. b).
  • BFH, 21.10.2005 - IX B 164/05

    NZB: Tatbestandsberichtigung

    Soweit die Kläger und Beschwerdeführer Unrichtigkeiten im Tatbestand des Urteils des Finanzgerichts (FG) rügen, hätten sie diese nicht im Rechtsmittelverfahren beim BFH, sondern mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach § 108 FGO binnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils beim FG geltend machen müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 2003 V B 211/01, BFH/NV 2004, 57;… vom 29. September 2003 IX B 64/03, BFH/NV 2004, 10).
  • BFH, 23.03.2006 - V B 55/05

    Verfahrensmangel durch unterlassene Aussetzung?

    Daher muss vom Beschwerdeführer mit seiner Verfahrensrüge dargetan werden, aufgrund welcher konkreten Umstände seines Falls das dem FG hierfür eingeräumte Ermessen ausnahmsweise auf Null reduziert gewesen sein soll, die Aussetzung des Verfahrens also aufgrund der besonderen Umstände des Falls die einzig richtige Entscheidung gewesen sein soll (z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 2003 V B 211/01, BFH/NV 2004, 57;… vom 5. März 2003 VII B 381/02, BFH/NV 2003, 931).
  • BFH, 26.09.2005 - VII B 274/04

    NZB: Verfahrensmangel, Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Nicht zuletzt in Anbetracht dieses Umstandes hätte die Beschwerde schlüssig vortragen müssen, weshalb das dem FG hinsichtlich der Aussetzung eingeräumte Ermessen im Streitfall auf Null reduziert gewesen sein soll, die Aussetzung des Verfahrens also aufgrund der besonderen Umstände des Falles die einzige richtige Entscheidung gewesen wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 2003 V B 210/01, BFH/NV 2003, 1598, und V B 211/01, BFH/NV 2004, 57).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht