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Rechtsprechung
   BFH, 01.08.2012 - V B 59/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30832
BFH, 01.08.2012 - V B 59/11 (https://dejure.org/2012,30832)
BFH, Entscheidung vom 01.08.2012 - V B 59/11 (https://dejure.org/2012,30832)
BFH, Entscheidung vom 01. August 2012 - V B 59/11 (https://dejure.org/2012,30832)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Beiderseitige Erledigungserklärung, Aussetzung der Vollziehung im Insolvenzfall - Kostenverteilung nach beiderseitigen Erledigungserklärungen

  • openjur.de

    Beiderseitige Erledigungserklärung, Aussetzung der Vollziehung im Insolvenzfall; Kostenverteilung nach beiderseitigen Erledigungserklärungen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 69, FGO § 139, AO § 251, InsO § 21 Abs 2 Nr 2, InsO § 80, ZVG § 30d Abs 4, FGO § 138 Abs 1, InsO § 21 Abs 2 Nr 3
    Beiderseitige Erledigungserklärung, Aussetzung der Vollziehung im Insolvenzfall - Kostenverteilung nach beiderseitigen Erledigungserklärungen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Beiderseitige Erledigungserklärung, Aussetzung der Vollziehung im Insolvenzfall - Kostenverteilung nach beiderseitigen Erledigungserklärungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 FGO, § 139 FGO, § 251 AO, § 21 Abs 2 Nr 2 InsO, § 80 InsO
    Beiderseitige Erledigungserklärung, Aussetzung der Vollziehung im Insolvenzfall - Kostenverteilung nach beiderseitigen Erledigungserklärungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2
    Zulässigkeit der Beschwerde des Finanzamts gegen die Aussetzung der Vollziehung bei Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt; Rechtswirkungen der Erledigungserklärung im Beschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Erledigungserklärung in einem unzulässigen Rechtsmittelverfahren; Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussetzung der Vollziehung im Insolvenzfall

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Finanzamts gegen die Aussetzung der Vollziehung bei Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt; Rechtswirkungen einer Erledigungserklärung im Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ablehnung einer Aussetzung der Vollziehung Vorauszahlungsbescheiden kann bis zur Insolvenzeröffnung mit einer Beschwerde angegangen werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (23)

  • BFH, 22.09.1989 - V B 20/89

    Anfechtbarkeit eines der Nichtzulassungsbeschwerde stattgebenden Beschlusses

    Auszug aus BFH, 01.08.2012 - V B 59/11
    Denn war das Rechtsmittel nicht zulässig, so fehlt dem Rechtsmittelgericht von vornherein die Möglichkeit, sachlich auf den Antrag des Rechtsmittelführers einzugehen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. September 1989 V B 20/89, BFH/NV 1991, 54; vom 12. Dezember 1984 I R 78/83, BFHE 143, 8, BStBl II 1985, 258 für die beiderseitige Erledigungserklärung; BFH-Urteil vom 9. August 1977 VII R 123/74, BFHE 122, 443, BStBl II 1977, 697, und BFH-Beschluss vom 5. Juni 1985 II S 3/85, BFHE 143, 414, BStBl II 1985, 469 für die einseitige Erledigungserklärung).

    Deshalb sind Erledigungserklärungen, die in einem unstatthaften und unzulässigen Rechtsmittelverfahren in Bezug auf den Rechtsstreit selbst abgegeben werden, wirkungslos (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. März 2000 I R 56/99, BFH/NV 2000, 1211;… vom 8. September 1999 VII B 84/99, BFH/NV 2000, 571;… vom 17. Dezember 1997 VIII R 12/92, BFH/NV 1998, 721; in BFH/NV 1991, 54, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 26.04.2012 - V R 2/11

    Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay" - Auslegung …

    Auszug aus BFH, 01.08.2012 - V B 59/11
    Eine im Beschwerdeverfahren grundsätzlich mögliche Berichtigung des Rubrums des finanzgerichtlichen Urteils (…vgl. hierzu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Januar 2010 V B 99/09, BFH/NV 2010, 911;… vom 24. Mai 2007 VII B 105/06, BFH/NV 2007, 1902) bedarf es jedoch nicht, weil die Vorentscheidung insgesamt aufgehoben wird (vgl. BFH-Urteile vom 26. April 2012 V R 2/11, BFH/NV 2012, 1285;… vom 31. März 2004 X R 11/03, BFH/NV 2004, 1389).
  • BFH, 08.01.2010 - V B 99/09

    Vertragung der mündlichen Verhandlung - Glaubhaftmachung erheblicher Gründe bei …

    Auszug aus BFH, 01.08.2012 - V B 59/11
    Eine im Beschwerdeverfahren grundsätzlich mögliche Berichtigung des Rubrums des finanzgerichtlichen Urteils (vgl. hierzu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Januar 2010 V B 99/09, BFH/NV 2010, 911;… vom 24. Mai 2007 VII B 105/06, BFH/NV 2007, 1902) bedarf es jedoch nicht, weil die Vorentscheidung insgesamt aufgehoben wird (…vgl. BFH-Urteile vom 26. April 2012 V R 2/11, BFH/NV 2012, 1285;… vom 31. März 2004 X R 11/03, BFH/NV 2004, 1389).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2013 - Verg 32/12

    Ausschließung eines Angebots wegen nicht den Vergabeunterlagen entsprechender …

    Unabhängig davon, ob es sich beim Finanzgericht Baden-Württemberg um ein Oberlandesgericht im Sinne von § 124 Abs. 2 S. 1 GWB handelt (siehe auch: Senat, Beschluss vom 16.04.08, VII-Verg 57/07 "Rabattverträge IV", juris) scheidet eine Divergenzvorlage aus, weil das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist (BFH, Beschluss vom 1.8.2012, V B 59/11, juris), so dass der Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg gegenstandslos geworden ist (…BFH, a.a.O., Rdnr. 5).
  • BFH, 01.10.2024 - VIII B 121/23

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für einen AdV-Antrag im vorläufigen …

    NV: Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) entfällt, wenn das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wird, eine Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners untersagt oder eingestellt ist und dieser nicht mehr über unbewegliches Vermögen verfügt (Anschluss an Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 01.08.2012 - V B 59/11, BFH/NV 2012, 2013).

    und vom 15.02.2002 - XI S 32/01, BFH/NV 2002, 940, unter II.1., alle zur Eröffnung des Konkursverfahrens; s.a. BFH-Beschlüsse vom 01.08.2012 - V B 59/11, BFH/NV 2012, 2013; vom 30.06.2021 - I B 43/20 (AdV), BFH/NV 2021, 1524, Rz 9 zur Insolvenzordnung).

    Dem hat der BFH den Fall gleichgestellt, dass unbewegliches Vermögen nicht (mehr) vorhanden ist (BFH-Beschluss vom 01.08.2012 - V B 59/11, BFH/NV 2012, 2013, Rz 14).

  • FG Düsseldorf, 12.03.2021 - 14 K 3658/16

    Haftung des vorläufigen Sachwalters im Schutzschirmverfahren für nicht abgeführte …

    Vorliegend wäre nach dem BFH (Hinweis auf Beschluss vom 01.08.2012 V B 59/11) ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der GmbH mangels Rechtsschutzinteresses aber unzulässig gewesen, da die Zwangsvollstreckung bereits untersagt worden sei.
  • BFH, 22.07.2013 - I B 158/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung der NBZ

    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Beteiligten den Rechtsstreit insgesamt hätten für erledigt erklären wollen (…BFH-Beschluss vom 14. April 2011 IV B 81/09, BFH/NV 2011, 1181), weil dann dem Rechtsmittelgericht von vornherein die Möglichkeit gefehlt hätte, sachlich auf den Antrag des Rechtsmittelführers einzugehen (BFH-Beschluss vom 1. August 2012 V B 59/11, BFH/NV 2012, 2013).
  • FG Niedersachsen, 04.10.2017 - 14 V 65/17

    Haftung (Aussetzung der Vollziehung)

    Rn. 14 Wenn die Zwangsvollstreckung nunmehr unzulässig und eine Durchsetzung derartiger Ansprüche nur noch nach Maßgabe der Vorschriften der Insolvenzordnung möglich ist und vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Steuerforderungen lediglich ein Recht zur Teilnahme an dem Insolvenzverfahren gewähren, ohne dass die sachliche Begründetheit des Anspruchs schon zu Beginn des Insolvenzverfahrens feststehen muss, weil die Prüfung der angemeldeten Forderungen im Insolvenzverfahren erfolgt (§ 176 InsO), dann kann die Anordnung, die Vollziehung eines solchen Bescheides auszusetzen keinen Sinn mehr machen (so schon zum Konkursverfahren: BFH-Urteil vom 27. November 1974, I R 185/73, BFHE 114, 164, BStBl 1975, 208; BFH-Beschluss vom 1. August 2012 V B 59/11, BFH/NV 2012, 2013).

    Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Steuerpflichtigen, der eine Aussetzung der Vollziehung der ihm erteilten Steuerbescheide begehrt, ist das daher Rechtsschutzbedürfnis für einen solchen Antrag entfallen (…st. Rspr. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2017, V B 14/16, BFH/NV 2017, 611;… vom 27. August 2014 VII B 37/14, BFH/NV 2015, 3; vom 1. August 2012 V B 59/11, BFH/NV 2012, 2013).

  • BFH, 31.01.2017 - V B 14/16

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses im Insolvenzfall bei Beschwerde gegen …

    Rn. 14 b) Das Rechtsschutzbedürfnis der Antragstellerin an einer Entscheidung ist aber entfallen, weil das mit der Beschwerde verfolgte Ziel nicht mehr erreicht werden kann (BFH-Beschluss vom 1. August 2012 V B 59/11, BFH/NV 2012, 2013;… vgl. auch Gräber/ Ratschow, a.a.O.O, § 128 Rz 18, m.w.N.).
  • FG Münster, 17.05.2017 - 15 V 2440/16

    Zur Aufhebung der Vollziehung von Steuerbescheiden, wenn zwischenzeitlich das …

    Gemäß § 87 InsO kann die Finanzbehörde ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens des steuerpflichtigen Steueransprüche, die als Insolvenzforderungen im Sinne des § 38 InsO anzusehen sind, nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren als Insolvenzgläubiger verfolgen, wobei zu berücksichtigen ist, dass § 89 Abs. 1 InsO bestimmt, dass Zwangsvollstreckungen unzulässig sind (…vgl. zum Ganzen BFH, Beschlüsse vom 31.01.2017, V B 14/16, BFH/NV 2017, 611;… vom 27.08.2014 VII B 37/14, BFH/NV 2015, 3; vom 01.08.2012 V B 59/11, BFH/NV 2012, 2013).
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