Zwangsversteigerungsgesetz
| 1. Abschnitt - Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung (§§ 1 - 161) |
| 2. Titel - Zwangsversteigerung (§§ 15 - 145) |
| II. Aufhebung und einstweilige Einstellung des Verfahrens (§§ 28 - 34) |
(1) 1Ist über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet, so ist auf Antrag des Insolvenzverwalters die Zwangsversteigerung einstweilen einzustellen, wenn
2Der Antrag ist abzulehnen, wenn die einstweilige Einstellung dem Gläubiger unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zuzumuten ist.
(2) Hat der Schuldner einen Insolvenzplan vorgelegt und ist dieser nicht nach § 231 der Insolvenzordnung zurückgewiesen worden, so ist die Zwangsversteigerung auf Antrag des Schuldners unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 einstweilen einzustellen.
(3) § 30b Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend mit der Maßgabe, daß an die Stelle des Schuldners der Insolvenzverwalter tritt, wenn dieser den Antrag gestellt hat, und daß die Zwangsversteigerung eingestellt wird, wenn die Voraussetzungen für die Einstellung glaubhaft gemacht sind.
(4) 1Ist vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein vorläufiger Verwalter bestellt, so ist auf dessen Antrag die Zwangsversteigerung einstweilen einzustellen, wenn glaubhaft gemacht wird, daß die einstweilige Einstellung zur Verhütung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage des Schuldners erforderlich ist. 2Ist ein vorläufiger Sachwalter bestellt, so steht dieses Antragsrecht dem Schuldner zu.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 07.12.2011
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.03.2012 | Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen | 07.12.2011 |
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Rechtsprechung zu § 30d ZVG
43 Entscheidungen zu § 30d ZVG in unserer Datenbank:
- BGH, 19.09.2024 - V ZB 29/23
Zwangsversteigerungsverfahren: Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde ...
- OLG Düsseldorf, 30.07.2025 - 12 U 7/24
Streit um eine Verurteilung zur Löschung von Auflassungsvormerkungen aufgrund ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 01.10.2024 - VIII B 121/23
Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für einen AdV-Antrag im vorläufigen ...
- AG Syke, 04.03.2026 - 35 K 27/24
Zum Verhältnis von § 765a ZPO und § 258 AO
- BGH, 10.06.2021 - IX ZB 51/19
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Befassung in erheblichem Umfang ...
- LG Lübeck, 25.08.2020 - 7 T 328/20
Einstellung der Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers; ...
- BGH, 09.06.2016 - IX ZR 153/15
Insolvenzanfechtung: Auslösung einer Gläubigerbenachteiligung durch Veräußerung ...
- FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2019 - 4 K 1005/18
Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit - Betriebsveräußerung durch ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 07.07.2020 - X R 13/19
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines ...
- BFH, 07.07.2020 - X R 13/19
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 30d ZVG:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
- § 22 (Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters) (zu § 30d IV)
- Insolvenzplan
- Aufstellung des Plans
- § 218 (Vorlage des Insolvenzplans) (zu § 30d I 1 Nr. 3, II)