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Zwangsversteigerungsgesetz
| 1. Abschnitt - Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung (§§ 1 - 161) |
| 2. Titel - Zwangsversteigerung (§§ 15 - 145) |
| II. Aufhebung und einstweilige Einstellung des Verfahrens (§§ 28 - 34) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Zwangsversteigerungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/ZVG/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 34 ZVG
5 Entscheidungen zu § 34 ZVG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 27.10.2016 - 20 W 352/14
Erstattungsanspruch des Notars wegen verauslagter Gerichtskosten
- BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 2/14
Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Verletzung der Pflicht zur Abstimmung mit ...
- OLG München, 28.05.2014 - 34 Wx 226/14
Grundbuchverfahren: Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung des ...
- OLG Hamburg, 23.06.2004 - 2 Wx 30/04
Berücksichtigung neuer Tatsachen durch das Rechtsbeschwerdegericht; Rechtsfolgen ...
- LG Magdeburg, 19.03.1999 - 3 T 960/98
Querverweise
Auf § 34 ZVG verweisen folgende Vorschriften:
- Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
- Zwangsverwaltung
- § 161