Rechtsprechung
| BFH, 09.08.2005 - V B 84/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
FGO § 56; ; FGO § 57; ; FGO § 72; ; FGO § 72 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 78 Abs. 1; ; FGO § 137 Satz 2; ; FGO § 139 Abs. 2 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 72 Abs. 2 S. 2 § 78 Abs. 1
Beiladungsprätendent - Akteneinsicht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin, 29.04.2005 - 5 K 5451/03
- BFH, 09.08.2005 - V B 84/05
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BFH, 28.03.1990 - II B 163/89
Über Unwirksamkeit der Klagerücknahme nach Beschwerde gegen Beschluß nach § 72 …
Auszug aus BFH, 09.08.2005 - V B 84/05
Zwar ist eine Beschwerde gegen einen Beschluss, mit dem das Verfahren nach Rücknahme der Klage gemäß § 72 Abs. 2 Satz 2 FGO eingestellt wird, an sich statthaft (z.B. BFH-Beschluss vom 28. März 1990 II B 163/89, BFHE 159, 486, BStBl II 1990, 503). - BFH, 31.08.2000 - VIII R 33/00
Revision des Beigeladenen nach Erledigung der Hauptsache
Auszug aus BFH, 09.08.2005 - V B 84/05
Selbst wenn der Beschwerdeführer notwendig beigeladen wäre, könnte er nicht verhindern, dass der Hauptbeteiligte die Klage zurücknimmt (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. Februar 1992 VIII B 121/91, VIII B 23/92, BFH/NV 1993, 422; vom 31. August 2000 VIII R 33/00, BFH/NV 2001, 320, jeweils m.w.N.). - BFH, 08.07.2004 - VII B 90/04
Beiladung: Beiladungsprätendent
Auszug aus BFH, 09.08.2005 - V B 84/05
Ein Anspruch eines am Verfahren nicht beteiligten Dritten auf Akteneinsicht lässt sich § 78 Abs. 1 FGO nicht entnehmen (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Juli 2004 VII B 90/04, BFH/NV 2004, 1659, m.w.N.). - BFH, 08.03.2004 - VII B 138/03
Zulässigkeitsvoraussetzung für NZB; Beschwer
Auszug aus BFH, 09.08.2005 - V B 84/05
Für eine Entscheidung nach § 139 Abs. 2 Satz 3 FGO ist grundsätzlich das Gericht des ersten Rechtszuges zuständig (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 8. März 2004 VII B 138/03, BFH/NV 2004, 974, m.w.N.). - BFH, 24.02.1992 - VIII B 121/91
Auszug aus BFH, 09.08.2005 - V B 84/05
Selbst wenn der Beschwerdeführer notwendig beigeladen wäre, könnte er nicht verhindern, dass der Hauptbeteiligte die Klage zurücknimmt (z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. Februar 1992 VIII B 121/91, VIII B 23/92, BFH/NV 1993, 422;… vom 31. August 2000 VIII R 33/00, BFH/NV 2001, 320, jeweils m.w.N.).
- BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
Begründung eines Befangenheitsantrags - Entscheidung bei pauschaler Ablehnung …
Dasselbe gilt, soweit der Antragsteller ferner im Verfahren vor dem GmS-OGB 3/07 mit Schriftsatz vom 16. Mai 2008 A, C und D als befangen wegen der Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 abgelehnt hat.Auch die Begründung des weiteren Ablehnungsgesuchs im Schriftsatz vom 16. Mai 2008 vor dem GmS-OGB 3/07, die abgelehnten Richter seien durch ihre Mitwirkung an den Beschlüssen des Senats in den Verfahren V B 84/05, V S 1/06 und V S 12/06 "in exponierter Stellung schon bei der objektiven Manipulation der Rechtssache involviert" gewesen und hätten "wiederholt in Kenntnis der wahren Rechtssache und trotz Vorlage der Beweise gegenteilig entschieden", ist bei vernünftiger objektiver Betrachtung nicht nachvollziehbar.
- BFH, 10.12.2014 - V S 32/14
PKH-Antrag durch nicht postulationsfähige Person im Wiederaufnahmeverfahren (§ …
Die dagegen erhobene Beschwerde des Antragstellers wies der V. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Beschluss vom 9. August 2005 V B 84/05 (BFH/NV 2006, 76) zurück und berichtigte --am Anschluss daran-- die Kostenentscheidung dieses Beschlusses wegen offenbarer Unrichtigkeit.Da diese Verfahren dieselbe GbR betreffen würden und der BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 76 bereits rechtskräftig sei, werde "der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 134 FGO beantragt, [...]".
Rn. 5 1. Der Senat legt den gestellten Antrag auf Bewilligung von PKH für die "Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 134 FGO" dahingehend aus, dass der Antragsteller PKH für die Wiederaufnahme der rechtskräftig abgeschlossenen Sache in BFH/NV 2006, 76 wegen Einsicht in die Prozessakten begehrt.
Rn. 6 Der Antrag ist --da er sich nicht auf ein Urteil i.S. von § 578 Abs. 1 ZPO bezieht-- dahingehend zu verstehen, den angegriffenen BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 76 entsprechend § 134 FGO i.V.m. § 579 ZPO für nichtig zu erklären (…vgl. BFH-Beschluss vom 2. Januar 2009 V K 1/07, BFH/NV 2009, 1125, unter II.A., m.w.N.).
Weder aus dem Vorbringen des Antragstellers im Schriftsatz vom 13. November 2014 noch aus der Vorentscheidung (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 76) oder dem sonstigen Akteninhalt lassen sich hinreichende Anhaltspunkte erkennen, dass Gründe für ein Wiederaufnahmeverfahren vorliegen könnten.
- BFH, 03.03.2006 - V S 1/06
Anhörungsrüge; Umdeutung
Die hiergegen erhobene Beschwerde des Antragstellers hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 9. August 2005 V B 84/05 als unbegründet zurückgewiesen.Soweit der Antragsteller eine Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 134 FGO i.V.m. § 578 ff., 580 der Zivilprozessordnung --ZPO--) begehrt, fehlt es schon an einer schlüssigen Darlegung eines Wiederaufnahmegrundes (zu den Anforderungen vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Februar 1992 IV K 1/91, BFHE 167, 287, BStBl II 1992, 625, unter 2. der Gründe, m.w.N.); denn inwiefern die Akten der vom Antragsteller bezeichneten Verfahren für das Verfahren V B 84/05 und das vorausgehende Verfahren vor dem FG (5 K 5451/03) von Bedeutung sein können, hat der Antragsteller nicht dargelegt.
Im Übrigen hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 9. August 2005 (V B 84/05) die Auffassung des FG bestätigt, dass dem Antragsteller als im Verfahren 5 K 5451/03 nicht Beteiligten (§ 57 FGO) keine Akteneinsicht gewährt werden muss.
- BFH, 29.05.2008 - V S 43/07
Richterablehnung - Gegenvorstellung - keine Beiladung nach wirksamer …
Der BFH hat im Übrigen mit dem Beschluss vom 9. August 2005 V B 84/05 (BFH/NV 2006, 76) eingehend begründet, dass P das begehrte Akteneinsichtsrecht nach § 78 Abs. 1 FGO nicht zusteht. - BFH, 07.02.2007 - V S 12/06
Außerordentliche Beschwerde; Gegenvorstellung
Mit Beschluss vom 9. August 2005 V B 84/05 hat der erkennende Senat die Beschwerde des P gegen die Ablehnung seines Antrages auf Akteneinsicht durch das Finanzgericht als unbegründet zurückgewiesen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".