Rechtsprechung
| BFH, 07.05.1987 - V R 63/78 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
UStG 1967 § 14 Abs. 3, § 19 Abs. 1; ZuSEntschG § 8 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Umsatzsteuer - Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen - Ausgleichsbetrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 150, 83
- BB 1987, 1588
- BStBl II 1987, 581
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BFH, 26.01.1978 - V B 15/77
Rechtsanwalt - Gebührenrechnung - Umsatzsteuer - Ausgleichsbetrag
Auszug aus BFH, 07.05.1987 - V R 63/78
Mit der Revision rügt das FA, das FG habe verkannt, daß vorliegend ein Mißbrauchstatbestand i.S. des § 14 Abs. 3 UStG 1967 gegeben sei, ähnlich dem vom Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluß vom 26. Januar 1978 V B 15/77 (BFHE 124, 264, BStBl II 1978, 394) entschiedenen Fall.Wie der Senat im Beschluß in BFHE 124, 264, BStBl II 1978, 394 dargelegt hat, liefe der in § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG 1967 angeordnete Ausschluß der Kleinunternehmer von der Berechtigung zum gesonderten Steuerausweis (§ 14 Abs. 1 UStG 1967) im Fall seiner Verletzung leer, wenn er nicht mit der Vorschrift des § 14 Abs. 3 UStG 1967 bewehrt wäre.
- BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77
Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß …
Auszug aus BFH, 07.05.1987 - V R 63/78
Nach der sich aus § 163 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 348 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 ergebenden sog. Zweigleisigkeit von Veranlagungs- und Billigkeitsverfahren war überdies eine Entscheidung über Billigkeitsmaßnahmen im Klageverfahren über die Steuerfestsetzung nicht mehr zulässig -und zwar selbst dann nicht, wenn wegen Einengung der Ermessensgrenzen nur eine bestimmte Billigkeitsentscheidung in Betracht kam- (vgl. BFH-Urteil vom 18. September 1981 VI R 44/77 , BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801, mit Nachweisen, für den Fall der Ermessenseinengung bei der Prüfung haftungsweisen Inanspruchnahme). - BFH, 12.06.1986 - V R 75/78
Zur Bedeutung der Rechnung für den Vorsteuerabzug
Auszug aus BFH, 07.05.1987 - V R 63/78
Denn das FG hat so entschieden als hätte es eine Ermessensentscheidung der Verwaltung zu prüfen (§ 102 der Finanzgerichtsordnung - FGO-), ohne daß eine solche Gegenstand des Verfahrens war (vgl. dazu BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 V R 75/78 , BFHE 146, 569, BStBl II 1986, 721, mit Nachweisen). - BFH, 07.05.1981 - V R 126/75
Die Rechtsfolgen des § 14 Abs. 3 - zweite Alternative - UStG treffen nur …
Auszug aus BFH, 07.05.1987 - V R 63/78
Ein Fall rechtsirrtümlichen oder versehentlichen gesonderten Steuerausweises bei nichtsteuerbaren oder steuerfreien Leistungen, der nach der Auslegung des Regelungsinhalts von § 14 Abs. 2 und Abs. 3 UStG 1967 von § 14 Abs. 2 UStG 1967 erfaßt wird (Urteil vom 7. Mai 1981 V R 126/75 , BFHE 133, 127, BStBl II 1981, 547), liegt nicht vor, so daß im vorliegenden Anfechtungsverfahren auf die Frage der Rechnungsberichtigung (die nach den Feststellungen des FG offenbar nicht erfolgte) nicht einzugehen ist.
- FG Köln, 13.04.2016 - 9 K 3310/11
Anforderungen an die Umsatzsteuerpflichtigkeit der durch eine privatrechtliche …
§ 14c Abs. 1 UStG erfasst auch die Fälle des gesonderten Steuerausweises bei Ausführung steuerfreier Leistungen im Rahmen des Unternehmens (FG Münster, Urteil vom 11. Dezember 2014 5 K 79/14 U, EFG 2015, 774; BFH-Urteil vom 7. Mai 1987 V R 63/78, BFHE 150, 83, BStBl II 1987, 581 zu § 14 Abs. 3 UStG a.F.;… Fleckenstein-Weiland in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, Stand 1.11.2015, § 14c Rn. 63 m.w.N.;… Stadie, Umsatzsteuergesetz, § 14c Rn. 46 m.w.N.;… Korn in Bunjes, UStG, 14. Aufl. 2015, § 14c Rn. 17 m.w.N.). - FG Münster, 11.12.2014 - 5 K 79/14
Frage der Abgrenzung zwischen entgeltlicher Zurverfügungstellung eines …
§ 14c Abs. 1 UStG erfasst auch die Fälle des gesonderten Steuerausweises bei Ausführung steuerfreier Leistungen (BFH-Urteil vom 7. Mai 1987 V R 63/78, BFHE 150, 83, BStBl II 1987, 581). - FG Niedersachsen, 23.07.1998 - V 59/91
Möglichkeit der Abziehung von Vorsteuerbeträgen durch den Unternehmer für in …
Der BFH hat damit die erforderliche und von der bisherigen Rechtsprechung ( BFH, Beschluß vom 26. Januar 1978 V B 15/77, BFHE 124, 264, BStBl II 1978, 394 [BFH 26.01.1978 - V B 15/77]; Urteil vom 7. Mai 1987 V R 63/78, BStBl II 581 f) zutreffend geforderte Kongruenz der in § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG und § 14 Abs. 3 UStG enthaltenen Rechnungsbegriffe sichergestellt.Sinn der Kongruenz der Rechnungsbegriffe ist es, das Gleichgewicht von Vorsteuer des Leistungsempfängers und Umsatzsteuer des Leistenden zu erhalten.Nur so bleibt derjenige, der unzulässigerweise in einer Rechnung einen Umsatzsteuerbetrag ausweist, zur Zahlung dieses Betrages gegenüber dem Finanzamt verpflichtet (vgl. BFH V R 63/78 a.a.O.; diese Rechtsansicht entspricht auch der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 21 Nr. 1 Buchstabe c und Artikel 22 Abs. 3 der 6. EG-Richtlinie, vgl. EuGH, Urteil vom 17. September 1997, Rs. C-141/96, UVR 1997, 390 f).
- BFH, 05.08.1988 - X R 66/82
Ein Privatmann schuldet die vom Käufer in einem Vertrag über den Verkauf eines …
Auf ein vorwerfbares Verhalten kommt es dabei nicht an (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere BFH-Urteil vom 7. Mai 1987 V R 63/78, BFHE 150, 83, BStBl II 1987, 581). - FG Düsseldorf, 25.06.2003 - 5 K 5868/99
Umsatzsteueraufkommen; Rechnungsaussteller; Blankovordruck; Auswahlermessen; …
Auf ein mißbräuchliches oder vorwerfbares Verhalten kommt es nicht an (BFH-Urteile vom 7.Mai 1987 V R 63/78, BFHE 150, 83, BStBl II 1987, 581, und in BStBl II 1993, 531). - FG Münster, 22.11.2013 - 5 K 1251/11
Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung bei Leasinggestaltung
§ 14c Abs. 1 UStG erfasst auch die Fälle des gesonderten Steuerausweises bei Ausführung steuerfreier Leistungen (BFH-Urteil vom 7. Mai 1987 V R 63/78, BFHE 150, 83, BStBl II 1987, 581). - BFH, 27.10.1993 - XI R 47/90
Festsetzung von Umsatzsteuer wegen Ausweisung von Umsatzsteuer und Absetzung als …
Auf ein mißbräuchliches oder vorwerfbares Verhalten kommt es nicht an (BFH-Urteile vom 7. Mai 1987 V R 63/78, BFHE 150, 83, BStBl II 1987, 581, und in BStBl II 1993, 531).
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