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Rechtsprechung
   BFH, 01.09.2010 - V S 26/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10342
BFH, 01.09.2010 - V S 26/09 (https://dejure.org/2010,10342)
BFH, Entscheidung vom 01.09.2010 - V S 26/09 (https://dejure.org/2010,10342)
BFH, Entscheidung vom 01. September 2010 - V S 26/09 (https://dejure.org/2010,10342)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Darlegungserfordernisse bei Anhörungsrüge - Wirksamkeit der Kündigung einer Vollmacht - Zulässigkeit einer Gegenvorstellung - Rüge des Mangels einer vorschriftsmäßigen Vertretung - Keine Gebühren bei Gegenvorstellung

  • openjur.de

    Darlegungserfordernisse bei Anhörungsrüge; Wirksamkeit der Kündigung einer Vollmacht; Zulässigkeit einer Gegenvorstellung; Rüge des Mangels einer vorschriftsmäßigen Vertretung; Keine Gebühren bei Gegenvorstellung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 133a, FGO § 62 Abs 4, FGO § 155, ZPO § 87, ZPO § 579 Abs 1 Nr 4, GG Art 103 Abs 1, FGO § 135
    Darlegungserfordernisse bei Anhörungsrüge - Wirksamkeit der Kündigung einer Vollmacht - Zulässigkeit einer Gegenvorstellung - Rüge des Mangels einer vorschriftsmäßigen Vertretung - Keine Gebühren bei Gegenvorstellung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Darlegungserfordernisse bei Anhörungsrüge - Wirksamkeit der Kündigung einer Vollmacht - Zulässigkeit einer Gegenvorstellung - Rüge des Mangels einer vorschriftsmäßigen Vertretung - Keine Gebühren bei Gegenvorstellung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133a FGO vom 12.12.2007, § 62 Abs 4 FGO, § 155 FGO, § 87 ZPO, § 579 Abs 1 Nr 4 ZPO
    Darlegungserfordernisse bei Anhörungsrüge - Wirksamkeit der Kündigung einer Vollmacht - Zulässigkeit einer Gegenvorstellung - Rüge des Mangels einer vorschriftsmäßigen Vertretung - Keine Gebühren bei Gegenvorstellung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133a FGO vom 12.12.2007, § 62 Abs 4 FGO, § 155 FGO, § 87 ZPO, § 579 Abs 1 Nr 4 ZPO
    Darlegungserfordernisse bei Anhörungsrüge - Wirksamkeit der Kündigung einer Vollmacht - Zulässigkeit einer Gegenvorstellung - Rüge des Mangels einer vorschriftsmäßigen Vertretung - Keine Gebühren bei Gegenvorstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörungsrüge, Sofortigen Beschwerde, Gegenvorstellung und Nichtigkeitsklage gegen die Zurückweisung der Revision gegen ein Urteil des Finanzgerichts

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Darlegung einer Anhörungsrüge; Kündigung einer Vollmacht wird mit Anzeige der Bestellung eines anderen Prozessbevollmächtigten wirksam; Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (15)

  • BFH, 14.11.2006 - IX S 14/06

    Gegenvorstellung gegen PKH-Beschluss

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - V S 26/09
    Denn sie ist jedenfalls nur in Ausnahmefällen eröffnet, insbesondere bei schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder wenn die angegriffene Entscheidung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar erscheint und jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. September 2006 X S 13/06, BFH/NV 2006, 2304;… vom 11. Juni 2007 IX S 4/07, BFH/NV 2007, 1535; vom 14. November 2006 IX S 14/06, BFH/NV 2007, 474, jeweils m.w.N.; vom 19. Mai 2008 III S 29/08, und vom 13. August 2008 III S 34/08, jeweils n.v.).
  • BFH, 11.03.2009 - VI S 2/09

    Begründungsanforderungen und Prüfungsumfang bei einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - V S 26/09
    Darlegen, das schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist, heißt in diesem Zusammenhang: Schlüssig, substantiiert und nachvollziehbar darstellen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen der Rügeführer sich im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren (hier dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren) nicht habe äußern können, welches entscheidungserhebliche Vorbringen des Rügeführers das Gericht unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe und woraus der Rügeführer dies meint folgern zu können (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. November 2008 VII S 28/08, BFH/NV 2009, 409, und vom 11. März 2009 VI S 2/09, BFH/NV 2009, 1131).
  • BFH, 26.11.2008 - VII S 28/08

    Darlegungserfordernisse bei einer Anhörungsrüge - Willkür - Anfechtbarkeit

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - V S 26/09
    Darlegen, das schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist, heißt in diesem Zusammenhang: Schlüssig, substantiiert und nachvollziehbar darstellen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen der Rügeführer sich im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren (hier dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren) nicht habe äußern können, welches entscheidungserhebliche Vorbringen des Rügeführers das Gericht unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe und woraus der Rügeführer dies meint folgern zu können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. November 2008 VII S 28/08, BFH/NV 2009, 409, …und vom 11. März 2009 VI S 2/09, BFH/NV 2009, 1131).
  • BFH, 06.08.2009 - V B 88/08

    Nichtigkeitsklage - Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als Zulassungsgrund

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - V S 26/09
    Rn. 1 I. Die Klägerin, Rügeführerin, Beschwerdeführerin und Nichtigkeitsklägerin (Klägerin) wendet sich mit ihrer Anhörungsrüge, Sofortigen Beschwerde, Gegenvorstellung und Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. August 2009 V B 88/08 (1 K 1202/08).
  • BFH, 27.09.2006 - X S 13/06

    NZB: unzulässiges Rechtsmittel, abgelehnter Antrag auf Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - V S 26/09
    Denn sie ist jedenfalls nur in Ausnahmefällen eröffnet, insbesondere bei schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder wenn die angegriffene Entscheidung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar erscheint und jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. September 2006 X S 13/06, BFH/NV 2006, 2304;… vom 11. Juni 2007 IX S 4/07, BFH/NV 2007, 1535;… vom 14. November 2006 IX S 14/06, BFH/NV 2007, 474, jeweils m.w.N.; vom 19. Mai 2008 III S 29/08, und vom 13. August 2008 III S 34/08, jeweils n.v.).
  • BFH, 11.06.2007 - IX S 4/07

    Gegenvorstellung; Statthaftigkeit

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - V S 26/09
    Denn sie ist jedenfalls nur in Ausnahmefällen eröffnet, insbesondere bei schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder wenn die angegriffene Entscheidung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar erscheint und jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. September 2006 X S 13/06, BFH/NV 2006, 2304; vom 11. Juni 2007 IX S 4/07, BFH/NV 2007, 1535;… vom 14. November 2006 IX S 14/06, BFH/NV 2007, 474, jeweils m.w.N.; vom 19. Mai 2008 III S 29/08, und vom 13. August 2008 III S 34/08, jeweils n.v.).
  • BFH, 19.05.2008 - III S 29/08

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - V S 26/09
    Denn sie ist jedenfalls nur in Ausnahmefällen eröffnet, insbesondere bei schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder wenn die angegriffene Entscheidung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar erscheint und jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. September 2006 X S 13/06, BFH/NV 2006, 2304;… vom 11. Juni 2007 IX S 4/07, BFH/NV 2007, 1535;… vom 14. November 2006 IX S 14/06, BFH/NV 2007, 474, jeweils m.w.N.; vom 19. Mai 2008 III S 29/08, und vom 13. August 2008 III S 34/08, jeweils n.v.).
  • BFH, 13.01.1977 - V R 87/76

    Kündigung der Vollmacht - Wirksamkeit - Anzeige der Bestellung eines anderen …

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - V S 26/09
    Die Kündigung der Vollmacht erlangt gemäß § 62 Abs. 4, § 155 FGO i.V.m. § 87 ZPO aber erst Wirksamkeit durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Prozessbevollmächtigten (BFH-Urteil vom 13. Januar 1977 V R 87/76, BFHE 121, 20, BStBl II 1977, 238).
  • BFH, 04.11.2008 - V B 7/08

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des BFH nicht statthaft - Umdeutung in …

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - V S 26/09
    Daher ist die Sofortige Beschwerde zu verwerfen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. November 2008 V B 7/08, n.v.).
  • BFH, 15.05.2007 - IV S 6/07

    Anhörungsrüge: Schlüssige Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 01.09.2010 - V S 26/09
    Dabei ist auch vorzutragen, inwiefern durch das nicht berücksichtigte Vorbringen die Entscheidung auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts hätte anders ausfallen können (BFH-Beschlüsse vom 15. Mai 2007 IV S 6/07, nicht veröffentlicht --n.v.--, und vom 2. Oktober 2007 X S 23/07, n.v.).
  • BFH, 08.08.2005 - III S 18/04

    Gegenvorstellung - erhoben vor dem 31.12.2004

  • BFH, 13.08.2008 - III S 34/08

    Statthaftigkeit der Gegenvorstellung nach wie vor offen

  • BFH, 02.10.2007 - X S 23/07

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 27.10.1992 - VII R 71/92

    Rechtliche Wirkungen der prozessualen Einordnung des Wiederaufnahmeverfahrens als …

  • FG Saarland, 24.06.2008 - 1 K 1202/08

    Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage gegen Terminsbestimmung; Zurückweisung von …

  • BFH, 09.01.2013 - III S 26/12

    Fehlende Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei PKH-Antragstellung

    Rn. 6 1. a) Eine Gegenvorstellung ist nur zulässig, wenn substantiiert dargelegt wird, die angegriffene Entscheidung beruhe auf schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder sie entbehre jeder gesetzlichen Grundlage (…vgl. etwa Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Dezember 2011 IX S 19/11, BFH/NV 2012, 438, und vom 1. September 2010 V S 26/09, BFH/NV 2011, 51, m.w.N.).

    Rn. 9 2. Die Entscheidung über die Gegenvorstellung ergeht gerichtsgebührenfrei, da für Verfahren betreffend Gegenvorstellung kein Gebührentatbestand vorgesehen ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 51, m.w.N.).

  • BFH, 29.10.2012 - I S 11/12

    Begründetheit einer Anhörungsrüge

    Diese Ausführungen müssen innerhalb der Zweiwochenfrist gemäß § 133a Abs. 2 Satz 1 FGO erfolgen (BFH-Beschluss vom 1. September 2010 V S 26/09, BFH/NV 2011, 51).
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