Rechtsprechung
| BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17 |
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Wohnungseigentum: Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbstständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum ohne Beschlussfassung der Eigentümerversammlung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 485 Abs 2 S 1 Nr 2 ZPO, § 485 Abs 2 S 2 ZPO, § 21 Abs 4 WoEigG, § 21 Abs 5 Nr 2 WoEigG
Wohnungseigentum: Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbstständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum ohne Beschlussfassung der Eigentümerversammlung - IWW
§ 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG, § ... 21 Abs. 1, 3, § 23 Abs. 1 WEG, § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3, Satz 2 ZPO, § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 ZPO, § 485 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 21 Abs. 4 WEG, §§ 485 ff. ZPO, § 492 Abs. 1 ZPO, § 493 Abs. 1 ZPO, § 485 Abs. 1 ZPO, § 485 Abs. 2 ZPO, §§ 355 ff. ZPO, § 22 Abs. 1 GKG, § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum; Einholung eines Sachverständigengutachtens zu dem Umfang von Schäden und deren möglicher Ursachen sowie zur Notwendigkeit von ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Beweissicherungsverfahren auch ohne Vorbefassung der Wohnungseigentümer statthaft; §§ 21 Abs. 4 u. 5 Nr. 2 WEG; 485 ZPO
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 485; WEG § 21 Abs. 4 und Abs. 5 Nr. 2
Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum setzt keine Bemühungen um Beschlussfassung voraus - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
ZPO § 485; WEG § 21 Abs. 4, 5 Nr. 2
Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens gegen andere Wohnungseigentümer ohne vorherigen Eigentümerbeschluss - ra.de
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Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum; Einholung eines Sachverständigengutachtens zu dem Umfang von Schäden und deren möglicher Ursachen sowie zur Notwendigkeit von ...
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Selbständiges Beweisverfahren auch ohne Vorbefassung zulässig!
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Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Selbstständiges Beweisverfahren bei WEG: Vorbefassungsgebot unbeachtlich
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Selbstständiges Beweisverfahren bei WEG: Vorbefassungsgebot unbeachtlich
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Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Selbständiges Beweisverfahren gegen die übrigen Wohnungseigentümer über Mängel am Gemeinschaftseigentum
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wohnungseigentümer sollten wissen, dass sie, zur Inanspruchnahme der übrigen Wohnungseigentümer auf..
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Selbständiges Beweisverfahren auch ohne Vorbefassung zulässig! (IMR 2018, 213)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 19.10.2016 - 73 H 1/16
- LG Berlin, 05.05.2017 - 85 T 4/17
- BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17
Papierfundstellen
- NJW 2018, 1749
- MDR 2018, 1113
- NZM 2018, 399
- ZMR 2018, 520
- BauR 2018, 1025
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (22)
- BGH, 08.10.2009 - V ZB 84/09
Fragen zur Erkennbarkeit von Mängeln
Auszug aus BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17
Mit seiner Durchführung wird die Beweiserhebung in einem eventuell später erforderlich werdenden Prozess vorweggenommen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - V ZB 84/09, NJW-RR 2010, 233 Rn. 10).Eine Kostenentscheidung ergeht grundsätzlich nicht; die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens sind vielmehr Kosten des anschließenden Rechtsstreits (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Oktober 2017 - VI ZR 520/16, juris Rn. 13; Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - V ZB 84/09, NJW-RR 2010, 233 Rn. 13 mwN).
Rn. 22 2. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - V ZB 84/09, NJW-RR 2010, 233 Rn. 13).
- BGH, 10.10.2017 - VI ZR 520/16
Selbständiges Beweisverfahren: Geltendmachung der Kosten im Wege der …
Auszug aus BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17
Eine Kostenentscheidung ergeht grundsätzlich nicht; die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens sind vielmehr Kosten des anschließenden Rechtsstreits (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - VI ZR 520/16, juris Rn. 13; Senat…, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - V ZB 84/09, NJW-RR 2010, 233 Rn. 13 mwN).Dieser kann seinerseits, wenn er die Hauptsacheklage nicht erhebt, die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nur von den Antragsgegnern erstattet verlangen, wenn hierfür eine materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage besteht (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - VI ZR 520/16, juris Rn. 19;… Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 490 Rn. 6).
- BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09
Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der …
Auszug aus BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17
Daher fehlt der auf Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer an einer ordnungsmäßigen Verwaltung gerichteten Leistungsklage eines Wohnungseigentümers das Rechtsschutzbedürfnis, wenn dieser sich vor Anrufung des Gerichts nicht um die Beschlussfassung der Versammlung bemüht (sog. Vorbefassungsgebot; vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 14;… Urteil vom 27. April 2012 - V ZR 177/11, NJW-RR 2012, 910 Rn. 7).Das Vorbefassungsgebot gilt nämlich ausnahmsweise dann nicht, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass der Antrag in der Eigentümerversammlung nicht die erforderliche Mehrheit finden wird, so dass die Befassung der Versammlung eine unnötige Förmelei wäre (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 14;… Urteil vom 27. April 2012 - V ZR 177/11, NJW-RR 2012, 910 Rn. 7).
- BGH, 27.04.2012 - V ZR 177/11
Wohnungseigentum: Verjährung des Anspruchs auf ordnungsmäßige Verwaltung
Auszug aus BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17
Daher fehlt der auf Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer an einer ordnungsmäßigen Verwaltung gerichteten Leistungsklage eines Wohnungseigentümers das Rechtsschutzbedürfnis, wenn dieser sich vor Anrufung des Gerichts nicht um die Beschlussfassung der Versammlung bemüht (sog. Vorbefassungsgebot; vgl. Senat…, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 14; Urteil vom 27. April 2012 - V ZR 177/11, NJW-RR 2012, 910 Rn. 7).Das Vorbefassungsgebot gilt nämlich ausnahmsweise dann nicht, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass der Antrag in der Eigentümerversammlung nicht die erforderliche Mehrheit finden wird, so dass die Befassung der Versammlung eine unnötige Förmelei wäre (vgl. Senat…, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 14; Urteil vom 27. April 2012 - V ZR 177/11, NJW-RR 2012, 910 Rn. 7).
- BGH, 09.11.1990 - V ZR 108/89
Fehlerhafte Tenorierung und Verletzung des § 308 Abs. 1 ZPO
Auszug aus BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17
Ein solches Privatgutachten dürfte in einem Prozess nicht als ein Beweismittel im Sinne der §§ 355 ff. ZPO, sondern nur als urkundlich belegter Parteivortrag gewürdigt werden (vgl. Senat, Urteil vom 9. November 1990 - V ZR 108/89, juris Rn. 14; Urteil vom 20. September 2002 - V ZR 170/01, MDR 2003, 45, 46).Eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts, insbesondere die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens, wird durch ein Privatgutachten - von Ausnahmen abgesehen - nicht entbehrlich gemacht (vgl. Senat, Urteil vom 9. November 1990 - V ZR 108/89, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 11. Mai 1993 - VI ZR 243/92, MDR 1993, 797).
- BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04
Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren; …
Auszug aus BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17
Dementsprechend kann ein rechtliches Interesse nur in völlig eindeutigen Fällen verneint werden, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, NJW-RR 2010, 946 Rn. 6; Beschluss vom 16. September 2004 - III ZB 33/04, NJW 2004, 3488). - BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16
Ordnungsmäßige Verwaltung durch die Wohnungseigentümer: Anspruch eines …
Auszug aus BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17
Rn. 14 aa) Richtig ist zwar, dass zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung, die ein einzelner Wohnungseigentümer gemäß § 21 Abs. 4 WEG verlangen kann und die nach § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums umfasst (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16, ZWE 2017, 367 Rn. 7), auch die Vorbereitung der erforderlichen Maßnahmen gehört. - BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11
Wohnungseigentumsverwaltung: Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer und …
Auszug aus BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17
Die Wohnungseigentümer halten sich nämlich nur dann im Rahmen des ihnen in Bezug auf Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zustehenden Beurteilungsspielraums, wenn sie ihre Entscheidung auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage treffen (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175 Rn. 19, 21 zur Verwalterbestellung; Schmidt-Räntsch, ZWE 2013, 429, 437). - BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92
Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus …
Auszug aus BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17
Eine eigene Beweisaufnahme des Gerichts, insbesondere die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens, wird durch ein Privatgutachten - von Ausnahmen abgesehen - nicht entbehrlich gemacht (vgl. Senat…, Urteil vom 9. November 1990 - V ZR 108/89, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 11. Mai 1993 - VI ZR 243/92, MDR 1993, 797). - BGH, 20.10.2009 - VI ZB 53/08
Zulässigkeit der Feststellung eines durch einen erlittenen Personenschaden …
Auszug aus BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17
Dementsprechend kann ein rechtliches Interesse nur in völlig eindeutigen Fällen verneint werden, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, NJW-RR 2010, 946 Rn. 6; Beschluss vom 16. September 2004 - III ZB 33/04, NJW 2004, 3488). - BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01
Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens
- OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06
Modernisierende Instandsetzung
- LG München I, 24.08.2017 - 36 T 8948/17
Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens innerhalb WEG ohne …
- OLG München, 25.01.2006 - 34 Wx 114/05
- LG München I, 25.07.2016 - 1 T 10029/16
Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens über Mängel am …
- AG München, 31.01.2017 - 481 H 21666/16
Selbständiges Beweisverfahren bei unterbliebener Vorbefassung der …
- AG München, 21.04.2016 - 482 H 738/16
Selbstständiges Beweisverfahren - Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis mangels …
- AG München, 05.07.2017 - 481 H 11437/17
Kein Erfordernis der neuen Begutachtung von Schimmel in Gemeinschaftseigentum
- LG München I, 18.07.2016 - 1 T 7429/16
Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens bei Mängeln am …
- LG München I, 17.11.2015 - 36 T 15903/15
Instandsetzungmaßnahme - Einholung eines Gutachtens
- BayObLG, 13.08.1998 - 2Z BR 97/98
Zum Umfang ordnungsgemäßer Verwaltung
- AG Siegburg, 23.11.2015 - 150 H 1/15
Rechtliches Interesse eines Miteigentümers einer Wohnungseigentümergemeinschaft …
- BGH, 27.03.2026 - V ZR 7/25
Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Beschluss der …
Die Wohnungseigentümer halten sich nämlich nur dann im Rahmen des ihnen in Bezug auf Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zustehenden Ermessens, wenn sie ihre Entscheidung auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage treffen (vgl. Senat…, Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175 Rn. 19, 21;… Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 244/14, BGHZ 207, 99 Rn. 46; Beschluss vom 14. März 2018 - V ZB 131/17, NJW 2018, 1749 Rn. 14).Es entspricht daher regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung, vor der Beschlussfassung über Erhaltungsmaßnahmen deren erforderlichen Umfang und den dafür erforderlichen Aufwand zu ermitteln (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2018 - V ZB 131/17, aaO).
- BAG, 22.08.2018 - 5 AZR 592/17
Annahmeverzugslohn - Vergütung als Schadensersatz - tatrichterliche Würdigung des …
Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass es sich bei einer solchen Äußerung des Betriebsarztes um ein Privatgutachten handelt, das als qualifizierter Parteivortrag zu werten ist und dem in Bezug auf die Richtigkeit darin enthaltener Angaben nicht die Kraft eines Beweismittels iSd. §§ 355 ff. ZPO zukommt (…BAG 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 59; BGH 14. März 2018 - V ZB 131/17 - Rn. 17 mwN).Als Sachverständigengutachten im Sinne eines Beweismittels kann ein Privatgutachten grundsätzlich nur mit Zustimmung beider Parteien herangezogen werden (vgl. BGH 14. März 2018 - V ZB 131/17 - Rn. 17; 11. Mai 1993 - VI ZR 243/92 - zu II 3 b der Gründe).
- BGH, 14.02.2025 - V ZR 86/24
Vorlage weiterer Informationen und Unterlagen an die Eigentümerversammlung als …
Ein Grund hierfür besteht umso weniger, als die Ergebnisse etwaiger von dem Kläger im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens eingeholter Gutachten und Stellungnahmen die anderen Wohnungseigentümer nicht binden und in einem Prozess nicht als ein Beweismittel im Sinne der §§ 355 ff. ZPO, sondern nur als urkundlich belegter Parteivortrag gewürdigt werden dürfen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2018 - V ZB 131/17, NZM 2018, 399 Rn. 17).
- LG München I, 26.06.2019 - 1 S 2812/18
Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nach Ungültigerklärung eines …
Richtig ist allerdings, dass die vorherige Befassung der Versammlung der Wohnungseigentümer mit einem auf deren Mitwirkung an einer ordnungsgemäßen Verwaltung gerichteten Antrag Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Gestaltungsklage gem. § 21 VIII WEG ist (vgl. BGH, Urteil vom 15.01.2010, Az: V ZR 114/09, juris Leitsatz und Rn 14; BGH, Beschluss vom 14.03.2018, Az: V ZB 131/17, juris Rn 6). - AG München, 06.12.2021 - 1293 C 19127/21
Wohnungseigentumsversammlung unter 2GPlus-Bedingungen
Bevor ein Wohnungseigentümer das WEG-Gericht in Anspruch nimmt, um eine Regelung wegen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (§§ 18, 19 WEG) zu erreichen, müssen er und die anderen Wohnungseigentümer grundsätzlich selbst versuchen, in Wahrnehmung ihres Selbstorganisationsrechts eine angemessene Lösung des Problems zu finden (…stRspr, exemplarisch BGH NJW-RR 2019, 909 Rn. 13; NJW 2018, 1749 Rn. 14). - BGH, 15.07.2025 - VIII ZB 69/24
Kein selbständiges Beweisverfahren zur ortsüblichen Vergleichsmiete!
Rn. 30 (a) Das selbständige Beweisverfahren dient im Fall des § 485 Abs. 2 ZPO der Vorbereitung einer gütlichen Einigung der Parteien und damit der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten, bei denen in erster Linie über tatsächliche Fragen gestritten wird (…vgl. BT-Drucks. 11/3621, S. 23; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 14. März 2018 - V ZB 131/17, NJW 2018, 1749 Rn. 16;… vom 9. November 2023 - I ZB 32/23, NJW-RR 2024, 475 Rn. 30). - BGH, 09.11.2023 - I ZB 32/23
Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Selbständiges Beweisverfahren als …
Das selbständige Beweisverfahren dient auch der Vermeidung eines Klageverfahrens (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2018 - V ZB 131/17, NJW 2018, 1749 [juris Rn. 16] mwN). - LG Baden-Baden, 21.07.2021 - 3 T 45/21
Beweisverfahren über Mängel am Gemeinschaftseigentum ohne Beschluss möglich?
Dies ist im Falle der Leistungsklage auch sachgerecht, weil es der WEG aufgrund dieses Rechtes grundsätzlich möglich sein muss, das "ob" und "wie" einer etwaigen Mangelbeseitigung selbst zu bestimmen (BGH, NJW 2018, 1749 Rn. 15).Im Falle der Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Feststellung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch einen Sondereigentümer gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft ist zu beachten, dass anders als im Falle der Leistungsklage keine gerichtliche Entscheidung hinsichtlich des "ob" und "wie" vorweggenommen wird, sodass alleine aus diesem Grund die fehlende Vorbefassung nicht zur Unzulässigkeit des Antrags führen kann (vgl. BGH NJW 2018, 1749 Rn. 18).
Die Prüfung der Frage der bloßen "Förmelei" würde jedoch das selbstständige Beweisverfahren überfrachten (vgl. BGH NJW 2018, 1749 Rn. 12) Auch aus diesem Grund ist es interessengerecht, die Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens nicht von einer Vorbefassung abhängig zu machen.
- AG Oberhausen, 11.05.2021 - 34 C 41/20
Unzulässige rückwirkende Sondervergütung für Verwalter - Kosten eines …
Es setzt nach der herrschenden Meinung nicht voraus, dass der antragstellende Wohnungseigentümer sich zuvor um einen Beschluss bemüht hat, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein Sachverständigengutachten zu den behaupteten Mängeln einholt (grundlegend BGH NJW 2018, 1749 Rn. 5).Kommt es nicht zu einem Hauptsacheverfahren, können die anderen Wohnungseigentümer etwaige, ihnen in dem selbständigen Beweisverfahren entstandene aeißergerichtliche Kosten, zB für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt, binter den Voraussetzbingen des § 494a Abs. 2 Sa(z I ZPO von dem antragstellenden Wohncingseigentümer erstattet verlangen (BGH NJW 2018, 1749 Rn 19:).
Dieser kann seinerseits, wenn er die Hauptsacheklage nicht erhebt, die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens hingegen nur erstattet verlangen, wenn hierfür eine materiell-rechtIiche Anspruchsgrundlage besteht (BGH NJW 2018, 1749 Rn. 19).
Ohne eine solche Befassung wird ein materieller Anspruch auf Erstattung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens grundsätzlich nicht in Betracht kommen (BGH NJW 2018, 1749 Rn. 1 9 Hügel/Elzer, WEG vor § 43 Rn. 72, beck-online).
- OLG Saarbrücken, 05.05.2021 - 2 W 11/21
Ein Beweisantrag im selbständigen Beweisverfahren kann darauf gerichtet sein, die …
Der Begriff des rechtlichen Interesses ist dabei weit zu fassen (BGH, Beschluss vom 14. März 2018 - V ZB 131/17, NJW 2018, 1749 Rn. 11;… Beschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, aaO;… Beschluss vom 16. September 2004 - III ZB 33/04, NJW 2004, 3488 Rn. 2). - LG München I, 29.11.2021 - 36 T 9979/21
Erfolgreiche sofortige Beschwerde gegen Beschluss, ein selbständiges …
- LG München I, 21.03.2024 - 36 S 3331/23
Isolierte Anfechtbarkeit eines Absenkungsbeschlusses (§ 23 Abs. 3 S. 2 WEG)
- LG Hamburg, 19.09.2018 - 318 S 71/17
Wohnungseigentum: Ungültigerklärung eines einen nachträglichen Fahrstuhleinbau …
- LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 T 82/19
Für gerichtliche Verwalterbestellung muss es Kandidaten geben!
- BGH, 14.03.2018 - V ZB 187/17
Voraussetzungen für die Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer …
- AG Hamburg-St. Georg, 20.12.2024 - 980a C 38/23
Versagung einer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen ist nur formeller Fehler
- BGH, 14.03.2018 - V ZB 112/17
Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbständigen …
- OLG Stuttgart, 25.04.2018 - 9 U 92/17
Bankenhaftung: Aufklärungspflichten bei einem Cross-Currency-Swap
- LG Düsseldorf, 16.12.2024 - 25 S 34/24
- AG Hamburg-Blankenese, 16.10.2019 - 539 C 4/19
WEG: Beschlussanfechtungsklage im Zusammenhang mit einer Instandsetzungs- bzw. …
- AG Dinslaken, 23.07.2020 - 35 C 3/20
Ab 3.000,00 EUR sind drei Vergleichsangebote Pflicht / Verwalter muss Angebote …
- AG Ludwigsburg, 22.04.2021 - 21 C 2168/20
Was ist bei einer beabsichtigten Vermietung einer Gemeinschaftsfläche zu …
- AG München, 14.04.2022 - 1290 C 12769/21
Klageabweisung, Eigentümerversammlung, Hausverwaltung, Sonderumlage, …
- AG Mülheim/Ruhr, 10.01.2023 - 27 C 1086/21
Empfehlung ist keine Vorgabe: Beschluss über Genehmigung einer Wallbox zur …
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