Rechtsprechung
| BGH, 02.07.2020 - V ZB 137/19 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Berufungssumme: Wert der Beschwer bei Verurteilung einer Partei zur Beseitigung einer baulichen Veränderung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 ZPO, § 511 ZPO
Berufungssumme: Wert der Beschwer bei Verurteilung einer Partei zur Beseitigung einer baulichen Veränderung - IWW
§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG
- Wolters Kluwer
Bemessen des Werts der Beschwer nach den Kosten einer Ersatzvornahme eines Abrisses der Bretterwand i.R.v. Störungen im Nachbarschaftsverhältnisses
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1
Keine Beschwer durch Eingriff in das Persönlichkeitsrecht bei zum Abriss eines Zauns verurteilten Nachbarn - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 511
Beschwer bei Abriss einer Grenzanlage (Bretterzaun) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 574 Abs. 2
Bemessen des Werts der Beschwer nach den Kosten einer Ersatzvornahme eines Abrisses der Bretterwand i.R.v. Störungen im Nachbarschaftsverhältnisses - datenbank.nwb.de
Berufungssumme: Wert der Beschwer bei Verurteilung einer Partei zur Beseitigung einer baulichen Veränderung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beschwer bei hohem Interesse an Bauwerkserhalt
Verfahrensgang
- AG Verden, 23.05.2019 - 2 C 394/18
- LG Verden, 12.09.2019 - 7 S 28/19
- BGH, 02.07.2020 - V ZB 137/19
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 1004
- NZM 2020, 683
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.01.2015 - V ZB 135/14
Rechtsbeschwerde nach Berufungsverwerfung als unzulässig: Berufungsbeschwer eines …
Auszug aus BGH, 02.07.2020 - V ZB 137/19
Rn. 6 a) Wird eine Partei zur Beseitigung einer baulichen Veränderung verurteilt, bemisst sich ihre Beschwer grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, die ihr im Falle des Unterliegens drohen (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 337 Rn. 3 mwN). - BGH, 26.09.2019 - V ZR 224/18
Berücksichtigung des Interesse des Wohnungseigentümers beim Gegenstandswert; …
Auszug aus BGH, 02.07.2020 - V ZB 137/19
Übersteigt das Interesse des Beklagten, der zur Beseitigung einer baulichen Veränderung verurteilt worden ist, an dem Erhalt des Bauwerks die grundsätzlich maßgeblichen Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, die ihm im Fall des Unterliegens drohen, so ist die Beschwer regelmäßig nach dem höheren Interesse an dem Erhalt des Bauwerks zu bemessen; dieses bestimmt sich grundsätzlich nach den für den Bau aufgewendeten Kosten (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2019 - V ZR 224/18, NZM 2019, 881 Rn. 3). - BGH, 06.11.2014 - V ZR 11/14
Beschwer für Nichtzulassungsbeschwerde bei Klage auf Vorbereitungshandlungen zur …
Auszug aus BGH, 02.07.2020 - V ZB 137/19
Es handelt sich hierbei um eine mittelbare Folge der Verurteilung, die ebenso wie die mittelbaren wirtschaftlichen Folgen (vgl. hierzu Senat…, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 63/18, Grundeigentum 2019, 315 Rn. 4; Beschluss vom 6. November 2014 - V ZR 11/14, Grundeigentum 2015, 252 Rn. 4 jeweils mwN) bei der Ermittlung der Beschwer außer Betracht bleibt. - BGH, 06.12.2018 - V ZR 63/18
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen …
Auszug aus BGH, 02.07.2020 - V ZB 137/19
Es handelt sich hierbei um eine mittelbare Folge der Verurteilung, die ebenso wie die mittelbaren wirtschaftlichen Folgen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 63/18, Grundeigentum 2019, 315 Rn. 4;… Beschluss vom 6. November 2014 - V ZR 11/14, Grundeigentum 2015, 252 Rn. 4 jeweils mwN) bei der Ermittlung der Beschwer außer Betracht bleibt.
- BGH, 20.02.2024 - VI ZB 19/22
Begründung von der Rechtsbeschwerde unterliegenden Beschlüssen
Rn. 6 c) Im Hinblick auf die aus der angefochtenen Entscheidung rudimentär erkennbaren Sachverhaltselemente und die rechtlichen Erwägungen des Berufungsgerichts zur Bemessung der Beschwer weist der Senat allerdings schon jetzt darauf hin, dass erhebliche Zweifel daran bestehen, dass die vom Berufungsgericht herangezogene Entscheidung des BGH vom 2. Juli 2020 - V ZB 137/19 (NJW-RR 2020, 1004) auf die Bemessung der Beschwer einer beklagten Partei, die sich gegen ihre Verurteilung zum Abbau von Kameras zur Überwachung von Räumen wendet, übertragbar ist.Unmittelbarer Gegenstand des Rechtsstreits ist damit hier, anders als in dem dem Beschluss des BGH vom 2. Juli 2020 - V ZB 137/19 (NJW-RR 2020, 1004 Rn. 8 a.E.) zugrundeliegenden Fall, eine Abwägung zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf Klägerseite und dem behaupteten berechtigen Interesse auf Beklagtenseite, nämlich ihrem Schutzinteresse im Zusammenhang mit Straftaten.
- KG, 03.03.2021 - 26 U 29/20
Nachbarschutz in Berlin: Anspruch auf Beseitigung eines an einen Maschendrahtzaun …
Rn. 4 Der Wert des Beschwerdegegenstandes bemisst sich in Fällen der Verurteilung zur Beseitigung von Grenzzäunen nach den Kosten der Ersatzvornahme der Beseitigung (BGH, Beschl. v. 2.7.2020, V ZB 137/19, Rdnr. 6, st. Rspr.). - BGH, 19.05.2022 - V ZB 53/21
Berufungssumme: Beschwerdewert nach Verurteilung eines Grundstücksnachbarn zur …
Rn. 5 a) Richtig ist im Ausgangspunkt, dass sich die Beschwer einer Partei, die zur Beseitigung einer baulichen Veränderung verurteilt worden ist, grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses bemisst (st. Rspr., vgl. Senat…, Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 337 Rn. 3 mwN) und dass das Interesse an einem Sichtschutz keine Berücksichtigung finden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2020 - V ZB 137/19, NJW-RR 2020, 1004 Rn. 8).Daher erscheint es sachgerecht, die Beschwer grundsätzlich nach diesen Kosten zu bemessen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2020 - V ZB 137/19, NJW-RR 2020, 1004 Rn. 8;… Beschluss vom 26. September 2019 - V ZR 224/18, NZM 2019, 881 Rn. 3).
- BGH, 11.02.2021 - V ZR 140/20
Wert der Beschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde: Berücksichtigungsfähigkeit …
Rn. 9 aa) Die Beschwer richtet sich allein nach dem unmittelbaren Interesse der Partei an der Rechtsverfolgung, nicht nach etwaigen mittelbaren wirtschaftlichen Folgen des angefochtenen Urteils (vgl. Senat…, Beschluss vom 23. Januar 2020 - V ZR 170/19, NZM 2020, 325 Rn. 7; Beschluss vom 2. Juli 2020 - V ZB 137/19, NJW-RR 2020, 1004 Rn. 8 mwN). - BGH, 01.10.2020 - V ZR 45/20
Beschlussanfechtungsverfahren: Berücksichtigung einer angeblichen Ehrverletzung …
Bei den behaupteten Ehrverletzungen handelt es sich um mittelbare Nachteile, die ebenso wie die mittelbaren wirtschaftlichen Folgen von angefochtenen Beschlüsse (vgl. hierzu Senat…, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 63/18, Grundeigentum 2019, 315 Rn. 4;… Beschluss vom 6. November 2014 - V ZR 11/14, Grundeigentum 2015, 252 Rn. 4 jeweils mwN) bei der Ermittlung der Beschwer außer Betracht bleiben (vgl. auch Senat, Beschluss vom 2. Juli 2020 - V ZB 137/19, NJW-RR 2020, 1004 Rn. 8). - BGH, 15.02.2024 - V ZB 54/23
Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als …
Rn. 12 b) Das Berufungsgericht hat die Kläger auch nicht in ihrem aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Verfahrensgrundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz verletzt, welches den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung vorgesehenen Instanz in unzumutbarer und aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. hierzu etwa Senat, Beschluss vom 2. Juli 2020 - V ZB 137/19, NJW-RR 2020, 1004 Rn. 4 ff.). - BGH, 16.05.2024 - V ZR 183/23
Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung des Beschwerdewertes bei Verurteilung zur …
Geht es um die Beseitigung eines Bauwerks und übersteigt das Interesse des zur Beseitigung verurteilten Beklagten an dem Erhalt des Bauwerks die grundsätzlich maßgeblichen Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, die ihm im Fall des Unterliegens drohen, so ist die Beschwer regelmäßig nach dem höheren Interesse an dem Erhalt des Bauwerks zu bemessen; dieses bestimmt sich grundsätzlich nach den für den Bau aufgewendeten Kosten (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2020 - V ZB 137/19, NJW-RR 2020, 1004 Rn. 8 mwN;… Beschluss vom 19. Mai 2022 - V ZB 53/21, Grundeigentum 2022, 734 Rn. 7). - BGH, 18.07.2024 - V ZR 196/23
Bemessung der Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde; Kostenaufwendung und …
Hingegen bestimmt sich die Beschwer des zur Beseitigung und Wiederherstellung des vorherigen Zustandes Verurteilten grundsätzlich nach den Kosten, die für die Beseitigung und Wiederherstellung bzw. ihre Ersatzvornahme anfallen (vgl. Senat…, Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 337 Rn. 3; Beschluss vom 2. Juli 2020 - V ZB 137/19, NZM 2020, 683 Rn. 6).
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