Rechtsprechung
| BGH, 03.05.2018 - V ZB 230/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Zurückweisungshaft: Zustellung des Haftverlängerungsbeschlusses an den Betroffenen bei Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten im Haftanordnungsverfahren; unverschuldete Fristversäumung bei Inhaftierung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 Abs 2 FamFG, § 17 Abs 1 FamFG, § 63 Abs 1 FamFG, § 172 Abs 1 S 1 ZPO, § 173 S 1 ZPO
Zurückweisungshaft: Zustellung des Haftverlängerungsbeschlusses an den Betroffenen bei Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten im Haftanordnungsverfahren; unverschuldete Fristversäumung bei Inhaftierung - IWW
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss über die Anordnung von Sicherungshaft zur Abschiebung eines nigerianischen Asylbewerbers nach Italien im Hinblick auf die Einhaltung der einmonatigen Beschwerdefrist; Voraussetzungen für eine Zustellung des ...
- ra.de
- Informationsverbund Asyl und Migration
FamFG § 63 Abs. 1, FamFG § 63 Abs. 3 S. 1, FamFG § 41 Abs. 1 S. 2, FamFG § 15 Abs. 2 S. 1, ZPO § 173 S. 1, ZPO § 172 Abs. 1 S. 1, FamFG § 17, FamFG § 11 S. 5, ZPO § 85 Abs. 2
Zurückschiebungshaft, Abschiebungshaft, Haftbeschluss, Verlängerungsbeschluss, Prozessbevollmächtigte, Rechtsanwalt, Vertretenmüssen, Vertretung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Fristversäumnis - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss über die Anordnung von Sicherungshaft zur Abschiebung eines nigerianischen Asylbewerbers nach Italien im Hinblick auf die Einhaltung der einmonatigen Beschwerdefrist; Voraussetzungen für eine Zustellung des ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zurückweisungshaft - und der Beginn der Beschwerdefrist
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.12.2011 - V ZB 73/11
Abschiebungshaftverfahren: Voraussetzungen eines wirksamen Rechtsmittelverzichts …
Auszug aus BGH, 03.05.2018 - V ZB 230/17
Rn. 6 b) Bestellt ist der Prozessbevollmächtigte bzw. - in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - der Verfahrensbevollmächtigte, wenn er selbst oder die Partei bzw. der Beteiligte die Vollmacht dem Gericht oder im Falle der Parteizustellung dem Gegner formlos, auch durch schlüssiges Handeln, mitgeteilt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - V ZB 73/11, FGPrax 2012, 83 Rn. 10;… MüKoZPO/Häublein, 5. Aufl., § 172 Rn. 5;… BeckOK ZPO/Dörndorfer, 27. Ed. [1.12.2017], § 172 Rn. 4;… Zöller/Schultzky, ZPO, 32. Aufl., § 172 Rn. 6).Beide Verfahren betreffen einen unterschiedlichen Gegenstand und wurden auch vor unterschiedlichen Gerichten in jeweils gesonderten Akten geführt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Senat, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - V ZB 73/11, FGPrax 2012, 83 Rn. 10).
Aus der Inhaftierung allein kann er sein fehlendes Verschulden nicht herleiten (vgl. hierzu auch Senat, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - V ZB 73/11, FGPrax 2012, 83 Rn. 12).
- BGH, 02.03.2017 - V ZB 122/15
Verlängerung von Abschiebungshaft: Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit bei …
Auszug aus BGH, 03.05.2018 - V ZB 230/17
Vielmehr bleibt das Gericht, das die ursprüngliche Haftanordnung erlassen hat, für die Entscheidung über die Aussetzung oder Aufhebung dieser Haft gemäß § 424 oder § 426 FamFG so lange zuständig, bis es gemäß § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG die Sache an das Gericht des Haftortes abgegeben hat (vgl. Senat, Beschluss vom 2. März 2017 - V ZB 122/15, InfAuslR 2017, 293 Rn. 13).
- BGH, 22.08.2019 - V ZB 144/17
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftverlängerung einer Sicherungshaft; …
Das gilt auch für die Verlängerung der Abschiebungs- oder Rücküberstellungshaft, auf die nach § 425 Abs. 3 FamFG die Vorschriften über den Erstantrag, also auch diejenigen über die Anhörung, uneingeschränkt anzuwenden sind (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. April 2017 - V ZB 59/16, InfAuslR 2017, 292 Rn. 7…, vom 13. Juli 2017 - V ZB 89/16, juris Rn. 5, vom 3. Mai 2018 - V ZB 230/17, Asylmagazin 2018, 387 Rn. 7 …und vom 22. August 2019 - V ZB 39/19, juris Rn. 7 f.).Hieraus folgt nicht zwingend eine Bestellung auch für das Verfahren über einen Antrag auf Verlängerung der Sicherungshaft (Senat, Beschluss vom 3. Mai 2018 - V ZB 230/17, Asylmagazin 2018, 387 Rn. 7).
Vielmehr bleibt das Gericht, das die ursprüngliche Haftanordnung erlassen hat, für die Entscheidung über die Aussetzung oder Aufhebung dieser Haft gemäß § 424 oder § 426 FamFG so lange zuständig, bis es gemäß § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG die Sache an das Gericht des Haftortes abgegeben hat (…zum Ganzen vgl. Senat, Beschlüsse vom 2. März 2017 - V ZB 122/15, InfAuslR 2017, 293 Rn. 13 und vom 3. Mai 2018 - V ZB 230/17, Asylmagazin 2018, 387 Rn. 7).
- BGH, 14.07.2025 - XIII ZB 24/24
Geltung der Anforderungen des § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG für den auf …
Diese sind im Verhältnis zum aktuellen Haftanordnungsverfahren jeweils eigenständige Verfahren mit der Folge, dass aus einer Bestellung des Verfahrensbevollmächtigten in dem einen Verfahren nicht zwingend eine Bestellung auch für das aktuelle Verfahren folgt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - V ZB 230/17, Asylmagazin 2018, 387 Rn. 7;… vom 5. Dezember 2023 - XIII ZB 14/21, juris Rn. 7;… vom 30. Januar 2024 - XIII ZB 4/22, juris Rn. 7). - BGH, 22.08.2019 - V ZB 39/19
Vertretung eines Betroffenen auch im Verfahren über die Haftverlängerung durch …
Es handelt sich bei der Haftanordnung und der Haftverlängerung um zwei unterschiedliche Verfahren (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - V ZB 230/17, Asylmagazin 2018, 387 Rn. 7 und vom 22. August 2019 - V ZB 144/17, z. Veröff. best.).
- BGH, 16.01.2024 - XIII ZB 46/20
Anordnung der Haftverlängerung zur Sicherung der Abschiebung
Hieraus folgt nicht zwingend eine Bestellung auch für das Verfahren über einen Antrag auf Verlängerung der Sicherungshaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - V ZB 230/17, Asylmagazin 2018, 387 Rn. 7;… vom 22. August 2019 - V ZB 144/17, InfAuslR 2020, 30 Rn. 10). - LG Paderborn, 24.02.2022 - 5 T 59/22 Rn. 92 Bestellt ist der Prozessbevollmächtigte bzw. - in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - der Verfahrensbevollmächtigte, wenn er selbst oder die Partei bzw. der Beteiligte die Vollmacht dem Gericht oder im Falle der Parteizustellung dem Gegner formlos, auch durch schlüssiges Handeln, mitgeteilt hat (BGH, Beschluss vom 03. Mai 2018 - V ZB 230/17 -, Rn. 6, juris).
Beide Verfahren betreffen einen unterschiedlichen Gegenstand und wurden auch vor unterschiedlichen Gerichten in jeweils gesonderten Akten geführt (vgl.: BGH, Beschluss vom 03.05.2018 - V ZB 230/17 -, Rn. 7 zur Haftanordnung und Haftverlängerung, juris).
- BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 117/19
Rechtsbeschwerde eines srilankischen Staatsangehörigen wegen der Verletzung …
Da es sich bei der Haftanordnung und der Haftverlängerung um zwei unterschiedliche Verfahren handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - V ZB 230/17, Asylmagazin 2018, 387 Rn. 7…, vom 22. August 2019 - V ZB 144/17, InfAuslR 2020, 30 Rn. 11 …und vom 22. August 2019 - V ZB 39/19, InfAuslR 2020, 112 Rn. 6), musste das Amtsgericht gleichwohl nicht zwingend davon ausgehen, dass der Betroffene auch in dem Verfahren über die Haftverlängerung durch diese Rechtsanwälte vertreten werden würde. - BGH, 30.01.2024 - XIII ZB 4/22
Vorläufige Freiheitsentziehung zur Sicherung der Abschiebung; Beachtung des …
Denn in beiden Konstellationen handelt es sich jeweils um eigenständige Verfahren mit der Folge, dass aus einer Bestellung des Verfahrensbevollmächtigten im einen Verfahren nicht zwingend eine Bestellung auch für das andere Verfahren folgt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2018 - V ZB 230/17, Asylmagazin 2018, 387 Rn. 7;… BGH, InfAuslR 2020, 30 Rn. 10). - LG Bielefeld, 09.04.2021 - 23 T 423/20 Rn. 22 Sofern der Betroffene ein unfaires Verfahren wegen Nichtbeiziehung seines Rechtsanwaltes zur amtsgerichtlichen Anhörung geltend macht, geht dieser Einwand fehl: Das Gericht muss den Rechtsanwalt nur beteiligen wenn er sich im laufenden Verfahren bestellt hat (BGH, Beschluss vom 03.05.2018, V ZB 230/17, Rn. 67 juris).
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