Rechtsprechung
| BGH, 27.06.2019 - V ZB 51/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 426 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § ... 70 Abs. 3 Satz 3 FamFG, § 62 FamFG, § 83 Abs. 2 FamFG, § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 62 Abs. 4a AufenthG, § 62 Abs. 1 AufenthG, § 426 FamFG, § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG, § 74 Abs. 3 Satz 4 FamFG, § 559 Abs. 1 ZPO, § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG
- Wolters Kluwer
Rechtsschutz gegen die Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung; Ausschluss der Rückführung des Betroffenen innerhalb der angeordneten Haftdauer; Beschränkung der Beschwerde auf den Kostenpunkt nach Ablauf der Haftzeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsschutz gegen die Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung; Ausschluss der Rückführung des Betroffenen innerhalb der angeordneten Haftdauer; Beschränkung der Beschwerde auf den Kostenpunkt nach Ablauf der Haftzeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 21.02.2019 - 934 XIV 349/19
- LG Frankfurt/Main, 15.03.2019 - 21 T 51/19
- BGH, 27.06.2019 - V ZB 51/19
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.06.2018 - V ZB 237/17
Ablehnung der Anordnung von Abschiebungshaft: Fortführung der zulässigen …
Auszug aus BGH, 27.06.2019 - V ZB 51/19
Sie kann das Rechtsmittel aber - wie hier geschehen - auf den Kostenpunkt beschränken und das Verfahren in diesem beschränkten Umfang fortführen (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juni 2018 - V ZB 237/17, InfAuslR 2018, 368 Rn. 4;… Beschluss vom 16. Mai 2019 - V ZB 1/19, juris Rn. 7).Eine Entscheidung über die Kosten zugunsten des Rechtsbeschwerdeführers hat danach zu ergehen, wenn sein Rechtsmittel ohne die Erledigung der Hauptsache begründet gewesen wäre (Senat, Beschluss vom 7. Juni 2018 - V ZB 237/17, InfAuflR 2018, 368 Rn. 5).
Diese von dem Beschwerdegericht als Tatsacheninstanz vorzunehmende Prüfung kann von dem Senat als Rechtsbeschwerdegericht nicht nachgeholt werden (vgl. § 74 Abs. 3 Satz 4 FamFG i.V.m. § 559 Abs. 1 ZPO sowie Senat, Beschluss vom 7. Juni 2018 - V ZB 237/17, InfAuflR 2018, 368 Rn. 7).
- BGH, 16.05.2019 - V ZB 1/19
Haftanordnung zur Sicherung einer Abschiebung eines ausreisepflichtigen …
Auszug aus BGH, 27.06.2019 - V ZB 51/19
Sie kann das Rechtsmittel aber - wie hier geschehen - auf den Kostenpunkt beschränken und das Verfahren in diesem beschränkten Umfang fortführen (vgl. Senat…, Beschluss vom 7. Juni 2018 - V ZB 237/17, InfAuslR 2018, 368 Rn. 4; Beschluss vom 16. Mai 2019 - V ZB 1/19, juris Rn. 7). - BGH, 19.07.2018 - V ZB 179/15
Rücküberstellungssache: Begleitende Straftat mit geringem Unrechtsgehalt; …
Auszug aus BGH, 27.06.2019 - V ZB 51/19
Unter dieser Voraussetzung ist sie nicht entsprechend § 426 FamFG aufzuheben (Senat, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 179/15, InfAuslR 2018, 415 Rn. 23). - BGH, 07.11.2013 - V ZB 111/12
Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von Wohnungseigentum; Notwendigkeit …
Auszug aus BGH, 27.06.2019 - V ZB 51/19
Hat sich die Hauptsache erledigt, muss im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Entscheidung über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge ergehen, selbst wenn und soweit sie nur klarstellende Bedeutung hat (Senat, Beschluss vom 7. November 2013 - V ZB 111/12, juris Rn. 5). - BGH, 10.04.2014 - V ZB 110/13
Haftandrohung bei fehlender Möglichkeit der Zurückschiebung innerhalb des …
Auszug aus BGH, 27.06.2019 - V ZB 51/19
aa) Der Senat hat die von dem Beschwerdegericht zitierte Rechtsprechung (vgl. Senat, Beschluss vom 10. April 2014 - V ZB 110/13, juris Rn. 7) im Hinblick auf § 62 Abs. 4a AufenthG einer Einschränkung unterzogen.
- BGH, 22.06.2021 - XIII ZB 88/20
Ein wegen Ablaufs der Haft- oder Gewahrsamszeit oder des Datums der geplanten …
Im vorliegenden Fall entspricht es billigem Ermessen, dass jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst trägt, da offen ist, wie das Verfahren ohne das erledigende Ereignis ausgegangen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - V ZB 51/19, juris Rn. 4 mwN).Rn. 18 c) Hat sich die Hauptsache erledigt, muss im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Entscheidung über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge ergehen, selbst wenn und soweit sie nur klarstellende Bedeutung hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - V ZB 51/19, juris Rn. 12 mwN).
- BGH, 20.05.2020 - XIII ZB 10/19
Schriftliche Erklärungen des Zielstaats als Unterlagen hinsichtlich Notwendigkeit …
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Voraussetzungen für die Haftanordnung unverändert gegeben sind (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 179/15, InfAuslR 2018, 415 Rn. 21, 23 und Beschluss vom 27. Juni 2019 - V ZB 51/19, juris Rn. 6). - BGH, 18.05.2021 - XIII ZB 2/20
Abschiebehaft wegen Fluchtgefahr
Im vorliegenden Fall entspricht es billigem Ermessen, dass jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst trägt, da offen ist, wie das Verfahren ohne das erledigende Ereignis ausgegangen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - V ZB 51/19, juris Rn. 4 mwN). - BGH, 21.08.2019 - V ZB 97/17
Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen bei Vorliegen …
Etwas anderes gilt nur, wenn die Haft aufgrund eines bereits gestellten oder vorbereiteten Haftantrags voraussichtlich verlängert werden wird; für diesen Fall folgt aus § 62 Abs. 4a AufenthG, dass die angeordnete Haft fortbestehen soll (vgl. Senat…, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 179/15, InfAuslR 2018, 415 Rn. 21 ff.;… Beschluss vom 24. Januar 2019 - V ZB 72/18, juris Rn. 10; Beschluss vom 27. Juni 2019 - V ZB 51/19, juris Rn. 6 ff.). - OLG München, 16.02.2021 - 12 UF 225/20
Zu den Kosten nach übereinstimmender Erledigung der Vollstreckbarerklärung einer …
Rn. 8 Nach dieser übereinstimmenden Erledigungserklärung mit widersprechenden Kostenanträgen, ist vom Senat nach summarischer Prüfung nur noch über die Verfahrenskosten der ersten und zweiten Instanz eine Entscheidung zu treffen (Zöller/Feskorn, ZPO, 33.Aufl, 2020, § 84 FamFG, Rn.8, BGH vom 27.06.2019, V ZB 51/19).
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