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Rechtsprechung
   BGH, 11.06.2026 - V ZB 81/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,20934
BGH, 11.06.2026 - V ZB 81/25 (https://dejure.org/2026,20934)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2026 - V ZB 81/25 (https://dejure.org/2026,20934)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2026 - V ZB 81/25 (https://dejure.org/2026,20934)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2026, 2655
  • MDR 2026, 1082
  • WM 2026, 1469
  • Rpfleger 2026, 668
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.05.2023 - VII ZB 69/21

    Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel: Aus dem elektronisch geführten …

    Auszug aus BGH, 11.06.2026 - V ZB 81/25
    Die Vertretungsmacht eines Bieters ist nicht schon dann offenkundig im Sinne des § 71 Abs. 2 ZVG, wenn sie im Internet über das Gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) aus einer Eintragung im elektronisch geführten Handelsregister entnommen werden könnte (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 24. Mai 2023 - VII ZB 69/21, BGHZ 237, 195).

    Dabei muss eine allgemeinkundige Tatsache nicht jedermann gegenwärtig sein, es genügt vielmehr, dass man sich aus einer allgemein zugänglichen und zuverlässigen Quelle ohne besondere Fachkunde über sie sicher unterrichten kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2023 - VII ZB 69/21, BGHZ 237, 195 Rn. 12, 18;… Beschluss vom 26. August 2020 - VII ZB 39/19, BGHZ 227, 1 Rn. 21, 23;… Beschluss vom 31. Januar 2024 - VII ZB 57/21, NJOZ 2024, 468 Rn. 25 f.; Urteil vom 30. November 1959 - III ZR 157/58, BeckRS 1959, 31205345, jeweils mwN).

    Rn. 18 (bb) In Anwendung dieser Grundsätze hat der Bundesgerichtshof für das Klauselerteilungsverfahren entschieden, dass die im Internet über das Gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) aus dem elektronisch geführten Handelsregister ersichtliche Eintragung der Verschmelzung zweier Rechtsträger eine allgemeinkundige Tatsache im Sinne von § 727 Abs. 1 und 2 ZPO ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2023 - VII ZB 69/21, BGHZ 237, 195 Rn. 17 ff.).

    Vielmehr war nur darüber zu entscheiden, ob in dem über das Internet abrufbaren elektronisch geführten Handelsregister enthaltene Eintragungen im Sinne von § 727 ZPO offenkundig sind (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2023 - VII ZB 69/21, aaO Rn. 11 f.).

  • BGH, 11.12.2025 - V ZB 70/24

    Sofortige Stellung eines Antrags auf Sicherheitsleistung unmittelbar nach Abgabe …

    Auszug aus BGH, 11.06.2026 - V ZB 81/25
    Zielt die Beschwerde - wie hier - auf die Änderung der Zuschlagserteilung ab, wird damit allerdings in erster Linie, anders als das Beschwerdegericht meint, nicht ein Zuschlagsversagungsgrund nach § 83 Nr. 6 ZVG (sonstiger Verfahrensmangel), sondern die Verletzung der Vorschrift des § 81 Abs. 1 ZVG geltend gemacht (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2025 - V ZB 70/24, WM 2026, 231 Rn. 7).

    Meistbietender ist derjenige, der im Versteigerungstermin das betragsmäßig höchste wirksame Gebot abgegeben hat oder in dessen Namen das betragsmäßig höchste wirksame Gebot abgegeben worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2025 - V ZB 70/24, WM 2026, 231 Rn. 7).

    Bei der Beschlussfassung über den Zuschlag war das Gericht nach § 79 ZVG an die zuvor von ihm getroffene Entscheidung, das Gebot zurückzuweisen, nicht gebunden (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2025 - V ZB 70/24, WM 2026, 231 Rn. 7).

  • BGH, 16.02.2012 - V ZB 48/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Nachweis der Vertretungsvollmacht des Bieters

    Auszug aus BGH, 11.06.2026 - V ZB 81/25
    Daran ändert sich auch dann nichts, wenn für den förmlichen Nachweis ausreichende Urkunden vor dem Verkündungstermin oder im Beschwerdeverfahren nachgereicht werden (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 16. Februar 2012 - V ZB 48/11, NJW-RR 2012, 649 Rn. 11).

    Dies hätte durch eine weitere öffentliche (vgl. dazu Senat…, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 207/10, NJW-RR 2011, 953 Rn. 13) oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen werden müssen, beispielsweise durch Vorlage eines beglaubigten Handelsregisterauszugs (§ 9 Abs. 3 HGB) oder einer notariellen Bescheinigung nach § 21 BNotO (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Februar 2012 - V ZB 48/11, NJW-RR 2012, 649 Rn. 9 f.).

  • BGH, 11.12.2025 - V ZB 3/25

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde wegen rechtmäßiger Abweisung des …

    Auszug aus BGH, 11.06.2026 - V ZB 81/25
    Rn. 23 1. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde grundsätzlich, und so auch hier, nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2025 - V ZB 3/25, NJW 2026, 1217 Rn. 21 mwN).
  • LG Münster, 15.02.2024 - 5 T 419/23
    Auszug aus BGH, 11.06.2026 - V ZB 81/25
    Er beträgt 185.000 EUR, weil die Beteiligte zu 3 mit ihrer Rechtsbeschwerde im Ergebnis die Zuschlagserteilung an sich zu dem Gebot in Höhe von 185.000 EUR begehrt (vgl. LG Münster, Beschluss vom 15. Februar 2024 - 5 T 419/23, juris Rn. 30;… BeckOK ZVG/Ferstl [1.3.2026], § 95 Rn. 250) und nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibende Rechte (§ 54 Abs. 2 Satz 1 GKG) nicht existieren.
  • BGH, 26.08.2020 - VII ZB 39/19

    Sofortige Beschwerde des Rechtsnachfolgers eines Gläubigers bei Angabe der …

    Auszug aus BGH, 11.06.2026 - V ZB 81/25
    Dabei muss eine allgemeinkundige Tatsache nicht jedermann gegenwärtig sein, es genügt vielmehr, dass man sich aus einer allgemein zugänglichen und zuverlässigen Quelle ohne besondere Fachkunde über sie sicher unterrichten kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Mai 2023 - VII ZB 69/21, BGHZ 237, 195 Rn. 12, 18; Beschluss vom 26. August 2020 - VII ZB 39/19, BGHZ 227, 1 Rn. 21, 23;… Beschluss vom 31. Januar 2024 - VII ZB 57/21, NJOZ 2024, 468 Rn. 25 f.; Urteil vom 30. November 1959 - III ZR 157/58, BeckRS 1959, 31205345, jeweils mwN).
  • BGH, 17.04.1984 - VI ZR 191/82

    Anfechtung des höchsten Gebots

    Auszug aus BGH, 11.06.2026 - V ZB 81/25
    Derjenige, der einer Zurückweisung seines Gebots widersprochen hat, will mit der Zuschlagsbeschwerde aber in der Regel - wie hier die Beteiligte zu 3 - nicht lediglich die Zuschlagsversagung, sondern die Erteilung des Zuschlags auf das eigene Gebot (§ 101 Abs. 1 ZVG) erreichen (vgl. zu diesem Rechtsschutzziel BGH, Urteil vom 17. April 1984 - VI ZR 191/82, NJW 1984, 1950, 1951 sowie Stöber/Achenbach, ZVG, 24. Aufl., § 100 Rn. 5;… § 72 Rn. 15).
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 207/10

    Bietvollmacht eines Sparkassenvorstands als öffentliche Urkunde

    Auszug aus BGH, 11.06.2026 - V ZB 81/25
    Dies hätte durch eine weitere öffentliche (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 207/10, NJW-RR 2011, 953 Rn. 13) oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen werden müssen, beispielsweise durch Vorlage eines beglaubigten Handelsregisterauszugs (§ 9 Abs. 3 HGB) oder einer notariellen Bescheinigung nach § 21 BNotO (vgl. Senat…, Beschluss vom 16. Februar 2012 - V ZB 48/11, NJW-RR 2012, 649 Rn. 9 f.).
  • BGH, 12.05.2016 - V ZB 141/15

    Zwangsversteigerungsverfahren: Verfahrensfehlerhafte Verlegung des Termins zur …

    Auszug aus BGH, 11.06.2026 - V ZB 81/25
    Denn die Zuschlagsentscheidung soll regelmäßig schon im Versteigerungstermin verkündet werden, weil alle Beteiligten an einer raschen Klärung der Rechtslage interessiert sind und weil der Meistbietende bis zur Verkündung nicht weiß, ob er den Zuschlag erhält, er aber trotzdem an sein Gebot gebunden bleibt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 141/15, MDR 2016, 907 Rn. 8).
  • BGH, 12.01.2006 - V ZB 147/05

    Pflichten des Vollstreckungsgerichts bei fehlender Sicherheit eines Bieters

    Auszug aus BGH, 11.06.2026 - V ZB 81/25
    Denn der in § 71 Abs. 2 ZVG verwendete Begriff der Offenkundigkeit soll ersichtlich nicht dazu dienen, einem Bieter, der seine Vertretungsmacht nicht oder - wie hier - nur unzulänglich nachgewiesen hat und damit seiner Obliegenheit zur Beschaffung der erforderlichen formgerechten urkundlichen Nachweise nicht nachgekommen ist, zur Abgabe eines wirksamen Gebotes zu verhelfen (vgl. auch Senat, Beschluss vom 12. Januar 2006 - V ZB 147/05, NJW-RR 2006, 715 Rn. 25 für den Fall einer fehlenden Sicherheitsleistung durch den Bieter).
  • BGH, 19.02.2026 - V ZB 41/25

    Keine Berechtigung der Gemeinde zur Ausübung des Vorkaufsrechts durch Abschluss …

  • BGH, 31.01.2024 - VII ZB 57/21

    Offenkundigkeit einer Rechtsnachfolge bei deren Bekanntmachung im Staatsanzeiger …

  • BGH, 30.11.1959 - III ZR 157/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.06.2026 - V ZB 59/25

    ZVG: Offenkundige Vertretungsmacht bei Einsicht des Rechtspfleger ins …

    Verschafft sich der den Versteigerungstermin leitende Rechtspfleger durch eine überobligatorische Einsichtnahme in das elektronisch geführte Handelsregister positive Kenntnis von der Vertretungsmacht eines Bieters, ist diese offenkundig i.S.v. § 71 Abs. 2 ZVG (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 11. Juni 2026 - V ZB 81/25, juris).

    Hierbei kann dahinstehen, ob dann, wenn - wie hier - nur ein Gebot abgegeben worden ist, dessen unterbliebene Zurückweisung als sonstiger Zuschlagsversagungsgrund § 83 Nr. 6 ZVG unterfiele (so Senat…, Beschluss vom 16. Februar 2012 - V ZB 48/11, NJW-RR 2012, 649 Rn. 7;… Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 207/10, NJW-RR 2011, 953 Rn. 11), oder ob auch in diesem Fall die speziellere Vorschrift des § 81 Abs. 1 ZVG verletzt wäre, weil der (einzige) Bieter dann nicht Meistbietender wäre (hierzu Senat, Beschluss vom 11. Juni 2026 - V ZB 81/25, juris Rn. 5; s.a. Senat…, Beschluss vom 11. Dezember 2025 - V ZB 70/24, WM 2026, 231 Rn. 7).

    Rn. 15 (1) Zwar ist die Vertretungsbefugnis eines Bieters nicht schon deshalb offenkundig i.S.v. § 71 Abs. 2 ZVG, weil sie sich aus dem im Internet veröffentlichten Handelsregister (www.handelsregister.de) ergibt; in der besonderen Verfahrenssituation eines Versteigerungstermins ist der zuständige Rechtspfleger nämlich nicht verpflichtet, zu nicht präsent vorliegenden Informationen zwecks Entlastung des Bieters von seinen Nachweisobliegenheiten zu recherchieren (ausführlich Senat, Beschluss vom 11. Juni 2026 - V ZB 81/25, juris Rn. 15 ff. in Abgrenzung zu BGH…, Beschluss vom 24. Mai 2023 - VII ZB 69/21, BGHZ 237, 195 Rn. 17 ff. zu § 727 ZPO).

  • BGH, 06.08.2026 - V ZB 13/26

    Zurückweisung eines Gebots eines Bieters ohne Nachweis der Vertretungsmacht …

    Rn. 5 1. Wie das Beschwerdegericht richtig sieht, kann im Rahmen des nach § 100 Abs. 1 ZVG eingeschränkten Überprüfungsumfangs eine Zuschlagsbeschwerde darauf gestützt werden, dass das Versteigerungsobjekt entgegen § 81 Abs. 1 ZVG nicht dem Meistbietenden zugeschlagen worden ist (näher Senat, Beschluss vom 11. Juni 2026 - V ZB 81/25, WM 2026, 1469 Rn. 5).

    Wegen der näheren Begründung wird auf den Beschluss des Senats vom 11. Juni 2026 (V ZB 81/25, WM 2026, 1469 Rn. 15 ff.) Bezug genommen.

    Rn. 11 1. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde grundsätzlich, und so auch hier, nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juni 2026 - V ZB 81/25, juris Rn. 23, insoweit nicht abgedruckt in WM 2026, 1469).

    Er beträgt 13.620.100 EUR, weil die Beteiligte zu 3 die Zuschlagserteilung an sich zu ihrem Gebot erreichen will (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juni 2026 - V ZB 81/25, juris Rn. 24, insoweit nicht abgedruckt in WM 2026, 1469) und nach den Versteigerungsbedingungen Rechte in Höhe von 20.100 EUR bestehen bleiben (§ 54 Abs. 2 Satz 1 GKG).

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