Rechtsprechung
| BGH, 28.03.2025 - V ZR 105/24 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- bundesgerichtshof.de
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Kompetenz der Wohnungseigentümer zur Gestattung einer baulichen Veränderung in Form einer Klimaanlage durch Beschluss
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 906 BGB, § 1004 Abs 1 BGB, § 14 Abs 2 Nr 1 WoEigG, § 19 Abs 2 Nr 1 WoEigG, § 20 Abs 1 WoEigG
Kompetenz der Wohnungseigentümer zur Gestattung einer baulichen Veränderung in Form einer Klimaanlage durch Beschluss - IWW
§ 20 Abs. 4 Alt. 2 WEG, § ... 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG, § 1004 BGB, § 20 Abs. 1 WEG, § 20 Abs. 4 Alt. 1 WEG, § 20 Abs. 2, Abs. 3 WEG, § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 WEG, § 21 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 906 BGB, § 14 WEG, § 19 Abs. 2 Nr. 1 WEG, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 20 Abs. 2 WEG, § 20 Abs. 4 WEG, § 97 Abs. 1 ZPO
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 20 Abs. 1 u. 4 Var. 2, 14 Abs. 1 Nr. 1, 19 Abs. 2 Nr. 1; BGB §§ 906, 1004 Abs. 1
Maßstab zur Feststellung einer unbilligen Benachteiligung eines Wohnungseigentümers bei baulichen Veränderungen; Gestattung einer baulichen Veränderung durch Beschluss; Konsequenzen der Bestandskraft des Gestattungsbeschlusses gegenüber Abwehransprüchen anderer ... - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 14 Abs. 2 Nr. 1, § 19 Abs. 2 Nr. 1, § 20 Abs. 1, 4 Alt. 2; BGB §§ 906, 1004 Abs. 1
Geltendmachung von Ansprüchen bei durch Nutzung bestandskräftig gestatteter baulicher Veränderung entstehender Nachteile (hier: Lärm durch Klimaanlage) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Beurteilung der unbilligen Benachteiligung eines Wohnungseigentümers gegenüber anderen durch eine bauliche Veränderung (hier: Klimaanlage); Berücksichtigung der unmittelbar mit der baulichen Veränderung verbundenen Auswirkungen
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bei baulichen Veränderungen sind Nachteile des Gebrauchs nicht zu berücksichtigen
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
WEG-Streit um den Einbau einer Split-Klimaanlage
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Angst vor Lärm reicht nicht: Wohnungseigentümerin kann bauliche Veränderung nicht verhindern
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Beeinträchtigung durch tieffrequenten Schall einer Klimaanlage kann erst nach der Installation der festgestellt werden
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Möglichkeiten der Abwehr von Störungen durch bauliche Veränderungen
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unbillige Benachteiligung: Es geht nur um unmittelbare Folgen der Gestattung! (IMR 2025, 242)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Bestandskraft des Gestattungsbeschlusses: Keine Folgen für Abwehr und Hausordnung! (IMR 2025, 243)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 17.05.2023 - 28 C 6699/22
- LG Nürnberg-Fürth, 03.05.2024 - 14 S 3411/23
- BGH, 28.03.2025 - V ZR 105/24
Papierfundstellen
- NJW 2025, 1569
- NZBau 2025, 496
- NZM 2025, 536
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (22)
- BGH, 09.02.2024 - V ZR 33/23
Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur …
Auszug aus BGH, 28.03.2025 - V ZR 105/24
Ob ein Anspruch auf die Gestattung - nach § 20 Abs. 2 oder Abs. 3 WEG - bestand, ist bei einer Anfechtungsklage gegen einen dem Verlangen eines Wohnungseigentümers stattgebenden Beschluss ohne Bedeutung (vgl. Senat, Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 33/23, NJW 2024, 1419 Rn. 9).So ist zwar der im gesamtgesellschaftlichen Interesse erstrebten Privilegierung bestimmter Kategorien von in § 20 Abs. 2 WEG geregelten Maßnahmen - unter anderem zur Förderung der Barrierefreiheit - bei der Prüfung, ob § 20 Abs. 4 WEG einer Beschlussfassung über eine bauliche Veränderung entgegensteht, im Sinne eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses Rechnung zu tragen (für die grundlegende Umgestaltung i.S.d. § 20 Abs. 4 Alt. 1 WEG bereits Senat, Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 33/23, NJW 2024, 1419 Rn. 16).
- BGH, 09.02.2024 - V ZR 244/22
Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur …
Auszug aus BGH, 28.03.2025 - V ZR 105/24
Rn. 5 1. Die Kompetenz der Wohnungseigentümer, einem Sondereigentümer eine bauliche Veränderung - hier: den mit einer Kernbohrung durch die im Gemeinschaftseigentum stehende Außenfassade verbundenen Einbau des Split-Klimageräts - durch Beschluss zu gestatten, folgt aus § 20 Abs. 1 WEG (näher Senat, Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 244/22, NJW 2024, 1030 Rn. 12 ff.).Eine unbillige Benachteiligung eines Wohnungseigentümers setzt voraus, dass die beabsichtigte Maßnahme bei wertender Betrachtung und in Abwägung mit den mit der baulichen Veränderung verfolgten Vorteilen einem verständigen Wohnungseigentümer in zumutbarer Weise nicht abverlangt werden dürfte (vgl. Senat, Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 244/22, NJW 2024, 1030 Rn. 44 mwN).
- BGH, 24.01.2020 - V ZR 295/16
Prozessführungsbefugnis hinsichtlich Sondereigentum bei Vergemeinschaftung vom …
Auszug aus BGH, 28.03.2025 - V ZR 105/24
Rn. 15 (b) Nutzt ein Wohnungseigentümer eine gestattete bauliche Veränderung unter Missachtung von - beispielsweise - Lärmschutzbestimmungen oder führt die Nutzung zu einem sonstigen Nachteil, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 WEG), schützt ihn die vorherige (bestandskräftige) Gestattung der baulichen Veränderung deshalb nicht vor sich daraus ergebenden (Unterlassungs)Ansprüchen (…vgl. Bärmann/Dötsch, WEG, 15. Aufl., § 20 Rn. 374; s.a. Senat…, Urteil vom 8. März 2019 - V ZR 330/17, NJW-RR 2019, 519 Rn. 25; Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 295/16, NZM 2020, 664 Rn. 18).Um diese Ansprüche durchzusetzen, bedarf es auch keines Tätigwerdens der oder eines vorgelagerten Vorgehens gegen die GdWE; vielmehr kann der nachteilig in seinem Sondereigentum betroffene Wohnungseigentümer sie unmittelbar gegen den störenden Wohnungseigentümer geltend machen (vgl. Senat…, Urteil vom 28. Januar 2022 - V ZR 106/21, NZM 2022, 378 Rn. 11;… Urteil vom 11. Juni 2021 - V ZR 41/19, NZM 2021, 613 Rn. 15; Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 295/16, NZM 2020, 664 Rn. 18).
- LG Frankfurt/Main, 06.06.2024 - 13 S 48/23
Einbau eine Klimaanlage: Auch Nachteile durch deren bestimmungsgemäßen Gebrauch …
Auszug aus BGH, 28.03.2025 - V ZR 105/24
Rn. 10 bb) In diesem Zusammenhang besteht weitgehend Einigkeit, dass auch die Auswirkungen des späteren bestimmungsgemäßen Gebrauchs einer baulichen Veränderung - hier vor allem: die mit dem Betrieb der Klimaanlage verbundenen Immissionen - in die wertende Betrachtung, ob eine unbillige Benachteiligung i.S.d. § 20 Abs. 4 Alt. 2 WEG vorliegt, einfließen (vgl. etwa LG Frankfurt am Main, ZWE 2024, 378 Rn. 13;… Bärmann/Dötsch, WEG, 15. Aufl., § 20 Rn. 373, 379;… MüKoBGB/Rüscher, 9. Aufl., § 20 WEG Rn. 35;… Grüneberg/Wicke, BGB, 84. Aufl., § 20 WEG Rn. 21;… Hogenschurz in Jennißen, WEG, 8. Aufl., § 20 Rn. 93a;… Neumann in Münchener Handbuch des Wohnungseigentumsrechts, 8. Aufl., § 17 Rn. 93; Leidner, ZWE 2024, 380, 381; Häublein, ZWE 2022, 372, 373).Dabei wird teilweise angenommen, dass schon aus dem Risiko erheblicher Lärmstörungen eine unbillige Benachteiligung folgen könne (vgl. LG Frankfurt am Main, ZWE 2024, 378 Rn. 15 ff.;… Hügel/Elzer, WEG, 4. Aufl., § 20 Rn. 157; Pramataroff-Bordt, FD-MietR 2024, 813727; Drasdo, NJW-Spezial 2024, 514).
- BGH, 11.10.2024 - V ZR 22/24
Wohnungseigentümergemeinschaft: Aufstellen eines Gedenksteins in dem als …
Auszug aus BGH, 28.03.2025 - V ZR 105/24
Gegen diese revisionsrechtlich ohnehin nur beschränkt nachprüfbare Würdigung (vgl. Senat, Urteil vom 11. Oktober 2024 - V ZR 22/24, NJW-RR 2025, 13 Rn. 11) wendet sich die Revision auch nicht.Maßgeblich ist insoweit eine objektive Sicht (vgl. Senat, Urteil vom 11. Oktober 2024 - V ZR 22/24, NJW-RR 2025, 13 Rn. 16 f.).
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus BGH, 28.03.2025 - V ZR 105/24
Vielmehr kann die GdWE solche Regelungen, hinsichtlich derer ihr grundsätzlich ein Ermessensspielraum zusteht und die den nach § 14 WEG zulässigen Gebrauch konkretisieren (vgl. Senat…, Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 163/14, NZM 2015, 595 Rn. 14), ebenso nach Fertigstellung und Inbetriebnahme einer baulichen Veränderung durch Bestimmungen der Hausordnung treffen, wenn sich das als erforderlich erweisen sollte (vgl. zu Ruhezeiten Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 293 f.). - BGH, 13.12.2019 - V ZR 152/18
Verlegung des Verkündungstermins wegen angekündigter Vergleichsgespräche; …
Auszug aus BGH, 28.03.2025 - V ZR 105/24
So ist auch hier festgestellt (§ 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO) und wird von der Revision nicht in Zweifel gezogen, dass das in Rede stehende Gerät die Vorgaben der TA Lärm einhält, die sich im Schwerpunkt mit mittel- und hochfrequentem Schall (Frequenzbewertung A) befassen und auch im Wohnungseigentumsrecht als Anhaltspunkt herangezogen werden können (…vgl. zu § 14 WEG BeckOKG/Falkner [1.12.2024], § 14 WEG Rn. 128 ff.;… Hügel/Elzer, WEG, 4. Aufl., § 14 Rn. 38 ff.; zu § 906 BGB Senat, Urteil vom 13. Dezember 2019 - V ZR 152/18, NZM 2020, 811 Rn. 34 ff. mwN). - BGH, 21.03.2025 - V ZR 1/24
Wohnungeigentum: Haftung des vermietenden Wohnungseigentümer für die Beseitigung …
Auszug aus BGH, 28.03.2025 - V ZR 105/24
Auf der anderen Seite muss der bauwillige Wohnungseigentümer nicht mehr befürchten, erfolgreich auf Unterlassung oder Beseitigung wegen unmittelbar mit der (beabsichtigten) baulichen Veränderung an sich verbundener Nachteile - also solchen, die nicht mit ihrer Benutzung zusammenhängen - in Anspruch genommen zu werden, wenn er dem Beschlusszwang genügt und der Gestattungsbeschluss bestandskräftig wird (vgl. zuletzt Senat, Urteil vom 21. März 2025 - V ZR 1/24, juris Rn. 23 ff.). - BGH, 08.05.2015 - V ZR 163/14
Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über Erlaubnis zum unangeleinten Spielen von …
Auszug aus BGH, 28.03.2025 - V ZR 105/24
Vielmehr kann die GdWE solche Regelungen, hinsichtlich derer ihr grundsätzlich ein Ermessensspielraum zusteht und die den nach § 14 WEG zulässigen Gebrauch konkretisieren (vgl. Senat, Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 163/14, NZM 2015, 595 Rn. 14), ebenso nach Fertigstellung und Inbetriebnahme einer baulichen Veränderung durch Bestimmungen der Hausordnung treffen, wenn sich das als erforderlich erweisen sollte (vgl. zu Ruhezeiten Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 293 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2024 - 8 D 15/23
Klage eines Grundstückseigentümers gegen die erteilte immissionsschutzrechtliche …
Auszug aus BGH, 28.03.2025 - V ZR 105/24
Eine Regelung über die Prognose tieffrequenter Geräusche enthalten die TA Lärm und die DIN 45680 dagegen, wie das Berufungsgericht richtig sieht, nicht, da das Auftreten tieffrequenter Schallimmissionen sehr von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und damit von der Errichtung abhängt (vgl. OVG Münster, Urteil vom 23. August 2024 - 8 D 15/23.AK, juris Rn. 75 ff. mwN; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 2 M 13/15, juris Rn. 30; HessVGH…, Beschluss vom 10. April 2014 - 9 B 2156/13, juris Rn. 43; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 5. Januar 2011 - 12 LA 60/09, juris Rn. 7; VG Frankfurt (Oder)…, Urteil vom 6. Dezember 2023 - 5 K 1335/20, juris Rn. 52;… Feldhaus/Schenk/Tegeder in Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, 2. Aufl., Bd. 4, B 3.6 (TA Lärm Nr. 7) Rn. 29 ff.; aA wohl Müller-Wiesenhaken/Kubicek, ZfBR 2011, 217, 220). - VGH Hessen, 10.04.2014 - 9 B 2156/13
Immissionsschutzrechtliche Genemigung bei zu erwartendem tieffrequentem Schall
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2015 - 2 M 13/15
Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für eine Biogasanlage
- OVG Niedersachsen, 05.01.2011 - 12 LA 60/09
Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum …
- VG Frankfurt/Oder, 06.12.2023 - 5 K 1335/20
- BGH, 16.01.2015 - V ZR 110/14
Rauchen auf dem Balkon
- BGH, 26.10.2018 - V ZR 143/17
Trompetenspiel in einem Reihenhaus
- BGH, 11.06.2021 - V ZR 41/19
Wohnungseigentum: Geltendmachung von Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüchen …
- AG Ludwigshafen, 26.01.2022 - 2p C 88/21
Mehrheitsbeschluss über (pauschale) "Gestattung" des Einbaus einer Klimaanlage?
- BGH, 08.03.2019 - V ZR 330/17
Nutzung von Teileigentum: Tageweise Unterbringung von wohnungslosen Personen in …
- BGH, 28.01.2022 - V ZR 106/21
Beeinträchtigung oder Erschwerung des Zugangs zum Sondereigentum durch …
- AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 46/19
Schon geringste Geräusche einer Klimaanlage wirken störend für die Nachbarn
- LG Nürnberg-Fürth, 03.05.2024 - 14 S 3411/23
Unbilligkeit, Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, Übrige Wohnungseigentümer, …
- BGH, 17.07.2026 - V ZR 162/25
Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Einbau eines Klima-Splitgeräts
Fasst die GdWE einen Gestattungsbeschluss nach § 20 Abs. 1 WEG, kann dem so zum Ausdruck gebrachten Mehrheitswillen nach Maßgabe von § 20 Abs. 4 WEG nur eine unbillige Benachteiligung oder eine grundlegende Umgestaltung entgegengehalten werden (sog. Veränderungssperre; vgl. etwa Senat, Urteil vom 28. März 2025 - V ZR 105/24, NJW 2025, 1569 Rn. 5 mwN).Dies hat der Senat unter anderem damit begründet, dass einem Wohnungseigentümer, der von bei der späteren Nutzung entstehenden nicht hinzunehmenden Lärmstörungen betroffen ist, auch nach der Gestattung Abwehransprüche zustehen; bei der Beurteilung, welche Geräusche hingenommen werden müssen, sind nicht zuletzt die Vorgaben der TA Lärm zu berücksichtigen, die auch im Wohnungseigentumsrecht als Anhaltspunkt dienen können (näher Senat, Urteil vom 28. März 2025 - V ZR 105/24, NJW 2025, 1569 Rn. 23 mwN).
In gewissen Grenzen ist im sozialen Miteinander der Betrieb einer üblichen Anforderungen entsprechenden Klimaanlage - trotz von der Revision zutreffend hervorgehobener Rücksichtnahmepflichten in einer Wohnungseigentumsanlage - also hinnehmbar und hinzunehmen (näher Senat, Urteil vom 28. März 2025 - V ZR 105/24, aaO Rn. 11, 14 ff.).
Letztlich muss die bauliche Veränderung zu einer treuwidrigen Ungleichbehandlung der Wohnungseigentümer führen (Sonderopfer), indem die Nachteile einem oder mehreren Wohnungseigentümern in größerem Umfang zugemutet werden als den übrigen Wohnungseigentümern (vgl. Senat, Urteil vom 28. März 2025 - V ZR 105/24, NJW 2025, 1569 Rn. 9 mwN).
- BGH, 25.09.2026 - V ZR 165/25
Streetart-Fassadengemälde in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Die revisionsrechtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob das Berufungsgericht den unbestimmten Rechtsbegriff der "grundlegenden Umgestaltung" zutreffend erfasst und ausgelegt sowie alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt und die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet hat (vgl. zum Ganzen Senat…, Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 244/22, NJW 2024, 1030 Rn. 38;… Urteil vom 11. Oktober 2024 - V ZR 22/24, NJW-RR 2025, 13 Rn. 11; Urteil vom 28. März 2025 - V ZR 105/24, NJW 2025, 1569 Rn. 7).Maßgeblich ist insoweit eine objektive Sicht (vgl. Senat…, Urteil vom 11. Oktober 2024 - V ZR 22/24, aaO Rn. 16 f.; Urteil vom 28. März 2025 - V ZR 105/24, NJW 2025, 1569 Rn. 9).
Letztlich muss die bauliche Veränderung zu einer treuwidrigen Ungleichbehandlung der Wohnungseigentümer führen, indem die Nachteile einem oder mehreren Wohnungseigentümern in größerem Umfang zugemutet werden als den Übrigen (vgl. Senat, Urteil vom 28. März 2025 - V ZR 105/24, aaO).
- LG Berlin II, 25.07.2025 - 56 S 40/24
Bodentiefe Duschwanne ist privilegiert
Rn. 78 Denn unter Berücksichtigung der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteile vom 23. Mai 2025 - V ZR 128/24 -, und vom 28. März 2025 - V ZR 105/24) sind bei der Beurteilung, ob eine Klimaanlage einen Wohnungseigentümer gegenüber anderen unbillig benachteiligt und deshalb nicht gestattet werden darf (§ 20 Abs. 4 Alt. 2 WEG), im Grundsatz nur die unmittelbar mit der baulichen Veränderung verbundenen Auswirkungen, nicht aber Auswirkungen des späteren Gebrauchs (hier: tieffrequenter Schall) zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2025 - V ZR 105/24 -, juris Rn. 11).Ein bestandskräftiger Gestattungsbeschluss hindert die GdWE nicht daran, die Nutzung der baulichen Veränderung auf der Grundlage der für die Hausordnung eingeräumten Beschlusskompetenz (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 WEG) zu regeln; derartige Nutzungsregelungen müssen nicht zugleich mit der Gestattung beschlossen werden (BGH, Urteil vom 28. März 2025 - V ZR 105/24 -, juris Rn. 18).
Das im Kostenvoranschlag genannte Gerät ist für den heimischen Markt zugelassen, weshalb es im Regelfall anerkannten Standards genügt (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2025 - V ZR 105/24 -, juris Rn. 23).
Denkbar könnte dies allenfalls dann sein, wenn ein Klimagerät in unmittelbarer Nähe zum Schlafzimmerfenster des benachbarten Sondereigentümers montiert werden soll, obwohl andere, für den Bauwilligen ebenso geeignete und keinen anderen Wohnungseigentümer benachteiligende Möglichkeiten der Anbringung bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2025 - V ZR 105/24 -, juris Rn. 24).
- BGH, 23.05.2025 - V ZR 128/24
Gestattung einer baulichen Veränderung durch Beschluss der Wohnungseigentümer …
Anders kann es nur sein, wenn bereits bei der Gestattung für die Wohnungseigentümer evident ist, dass der spätere Gebrauch zwangsläufig mit einer unbilligen Benachteiligung eines oder mehrerer Wohnungseigentümer einhergehen wird, was bei hierzulande zugelassenen Klimageräten indes typischerweise nicht der Fall ist (Senat, Urteil vom 28. März 2025 - V ZR 105/24, juris Rn. 11, 23).Dem liegt unter anderem zugrunde, dass die Bestandskraft eines Beschlusses, mit dem einem Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung gestattet wird, gegen den Bauwilligen gerichtete Abwehransprüche anderer Wohnungseigentümer wegen Immissionen im räumlichen Bereich ihres Sondereigentums infolge der späteren Nutzung der baulichen Veränderung nicht ausschließt (ausführlich Senat, Urteil vom 28. März 2025 - V ZR 105/24, juris Rn. 14).
Derartige Nutzungsregelungen müssen nicht, wie das Berufungsgericht meint, zugleich mit der Gestattung beschlossen werden (vgl. Senat, Urteil vom 28. März 2025 - V ZR 105/24, juris Rn. 18).
Die Grenzwerte der TA Lärm können im Wohnungseigentumsrecht - und gerade bei der Überlegung, ob einem einzelnen Wohnungseigentümer der Einbau eines Klimageräts gestattet werden soll bzw. darf - als Anhaltspunkt herangezogen werden (vgl. Senat, Urteil vom 28. März 2025 - V ZR 105/24, juris Rn. 23).
- LG Bielefeld, 30.06.2026 - 1 O 310/24
Muss der Nachbar eine brummende Wärmepumpe hinnehmen?
Besondere subjektive Be- und Empfindlichkeiten können bei der Beurteilung daher keine Berücksichtigung finden (vgl. zu tieffrequenten Geräuschen BGH, Urt. v. 28.3.2025 - V ZR 105/24 - NZM 2025, 536 Rn. 28).Das Auftreten tieffrequenter Geräusche ist wegen der besonderen und kaum prognostizierbaren Bedeutung örtlicher Einflüsse danach "im Einzelfall nach den örtlichen Verhältnissen" zu beurteilen (BGH, Urt. v. 28.3.2025 - V ZR 105/24 - NZM 2025, 536 Rn. 26).
Denn die Frage der Wesentlichkeit der Emissionen ist objektiv zu beurteilen (vgl. auch BGH, Urt. v. 28.3.2025 - V ZR 105/24 - NZM 2025, 536 Rn. 28 zur Behandlung niederfrequenter Schallemissionen im Rahmen einer WEG).
- LG München I, 29.04.2026 - 1 S 8514/25
Gestattungsanspruch nach § 20 Abs. 3 WEG bei Installation eines Split-Klimageräts …
Rn. 21 Durch einen Gestattungsbeschluss wird, selbst wenn dieser bestandskräftig geworden ist, die spätere Geltendmachung von Abwehransprüchen anderer Wohnungseigentümer wegen Immissionen im räumlichen Bereich ihres Sondereigentums infolge der Nutzung der baulichen Veränderung auch nicht ausgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 28.03.2025, Az: V ZR 105/24, juris Rn 14; BGH, Urteil vom 23.05.2025, Az: V ZR 128/24, juris Rn 8).Ebenso wenig hindert ein bestandskräftiger Gestattungsbeschluss die GdWE daran, die Nutzung der baulichen Veränderung auf der Grundlage der für die Hausordnung eingeräumten Beschlusskompetenz (§ 19 II Nr. 1 WEG) auch später noch zu regeln (vgl. BGH, Urteil vom 28.03.2025, Az: V ZR 105/24, juris Rn 18; BGH, Urteil vom 23.05.2025, Az: V ZR 128/24, juris Rn 9).
Denn Klimaanlagen, die für den heimischen Markt zugelassen sind, werden im Regelfall anerkannten Standards genügen (vgl. BGH, Urteil vom 28.03.2025, Az: V ZR 105/24, juris Rn 23).
Der Betrieb einer üblichen Anforderungen entsprechenden Klimaanlage muss aber jedenfalls in gewissen Grenzen hingenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 28.03.2025, Az: V ZR 105/24, juris Rn 17).
Anhaltspunkte können dabei auch im Wohnungseigentumsrecht die Grenzwerte der TA Lärm sein, die sich im Schwerpunkt mit mittel- und hochfrequentem Schall (Frequenzbewertung A) befassen (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2025, Az: V ZR 41/24, juris Rn 13; BGH, Urteil vom 28.03.2025, Az: V ZR 105/24, juris Rn 23).
- BGH, 10.10.2025 - V ZR 192/24
Maßgebliche Fassung des Wohnungseigentumsgesetzes für die Beurteilung der …
Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats zu der Frage, ob eine bauliche Veränderung einen Wohnungseigentümer wegen der mit der späteren Nutzung verbundenen Immissionen gegenüber anderen im Sinne von § 20 Abs. 4 WEG unbillig benachteiligt; auch insoweit ist zwischen der baulichen Veränderung und ihrer späteren Nutzung zu unterscheiden (vgl. zu der Gestattung von Klimaanlagen Senat, Urteil vom 28. März 2025 - V ZR 105/24, NJW 2025, 1569 Rn. 11;… Urteil vom 23. Mai 2025 - V ZR 128/24, NJW-RR 2025, 1041 Rn. 11 f.). - BGH, 10.10.2025 - V ZR 41/24
Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft zu der Verlegung durch die …
Rn. 13 b) In diesem Zusammenhang wird sich das Berufungsgericht mit einer eventuellen Beeinträchtigung durch den Betrieb der Klimaanlage nicht weiter befassen müssen; dabei kann offenbleiben, ob sich mögliche Störungen durch den Betrieb eines Klimageräts nach bisherigem Recht auf den Anspruch auf Gestattung einer baulichen Veränderung auswirken (vgl. zu § 20 Abs. 4 WEG Senat, Urteil vom 28. März 2025 - V ZR 105/24, NJW 2025, 1569).Denn insoweit steht fest, dass der Tagbetrieb die Grenzwerte der TA-Lärm, die auch im Wohnungseigentumsrecht ein Anhaltspunkt sein können (vgl. Senat, Urteil vom 28. März 2025 - V ZR 105/24, aaO Rn. 23), unterschreitet.
- BGH, 11.06.2026 - V ZR 62/25 Denn jedenfalls die Bestandskraft eines Beschlusses, mit dem einem Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung gestattet wird, schließt nach der Senatsrechtsprechung gegen den Bauwilligen gerichtete Abwehransprüche anderer Wohnungseigentümer wegen Immissionen im räumlichen Bereich ihres Sondereigentums infolge der Nutzung der baulichen Veränderung nicht aus (vgl. Senat, Urteil vom 28. März 2025 - V ZR 105/24, NJW 2025, 1569 Rn. 14).
Eine Divergenz zu dem - ohnehin erst nach Erlass des Berufungsurteils ergangenen - Urteil des Senats vom 28. März 2025 (V ZR 105/24, NJW 2025, 1569) macht die Beschwerde schon nicht geltend.
- LG Frankfurt/Main, 15.01.2026 - 13 S 26/24
LS1: Der Entzug der Nutzungsmöglichkeit einer Terrasse kann, wenn die Terrasse …
Auf die Frage, ob bei der Betrachtung die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Klägers zu berücksichtigen sind, kommt es dabei nicht an, denn das Sonderopfer ist im vorliegenden Fall davon unabhängig; ebenso wie bei § 906 BGB dürfte es hierauf allerdings nicht ankommen (…vgl. BeckOGK/Klimke, 1.9.2025, BGB § 906 Rn. 85; zu dem vergleichbaren Problem bei § 20 Abs. 4 WEG BGH NJW 2025, 1569). - AG Hamburg-St. Georg, 23.05.2025 - 980b C 37/24
Gestaltet die Erneuerung einer Garage durch eine größere die Wohnanlage …
- AG Hamburg-St. Georg, 25.07.2025 - 980b C 38/24
Ungenauer Beschluss über Anbringung von Balkonkraftwerken ist nur anfechtbar
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