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Rechtsprechung
   BGH, 30.05.1962 - V ZR 121/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,690
BGH, 30.05.1962 - V ZR 121/60 (https://dejure.org/1962,690)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1962 - V ZR 121/60 (https://dejure.org/1962,690)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1962 - V ZR 121/60 (https://dejure.org/1962,690)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Besitzstörung durch Lärmeinwirkung bei Abbrucharbeiten

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1342
  • MDR 1962, 727
  • VersR 1962, 784
  • DB 1962, 867
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.04.1959 - V ZR 3/58

    Ortsüblichkeit von Immissionen

    Auszug aus BGH, 30.05.1962 - V ZR 121/60
    Auch wenn also die in Betracht kommende Einwirkung auf das Nachbargrundstück nach den örtlichen Verhältnissen an sich als gewöhnlich zu erachten ist, kann gleichwohl eine besonders schädigende Benutzungsweise ungewöhnlich und damit rechtswidrig sein (Urteil des erkennenden Senats BGHZ 30, 273, 279 [BGH 15.04.1959 - V ZR 3/58];… vgl. auch Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht 3. Aufl. § 43 D II 1 c, S. 621).

    Daß der genannte Ausgleichsanspruch keine existenzvernichtenden oder -gefährdenden Einwirkungen voraussetzt, sondern auch bei sonstigen schweren Beeinträchtigungen zum Zuge kommen kann, hat der erkennende Senat bereits in BGHZ 30, 273, 280 [BGH 15.04.1959 - V ZR 3/58] ausgesprochen (…vgl. dazu Siebert/Baur, BGB 9. Aufl. § 906 Anm. 75 und 76).

  • BGH, 14.04.1954 - VI ZR 35/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.05.1962 - V ZR 121/60
    Er entsprach aber schon vorher der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden, auch vom erkennenden Senat vertretenen Auffassung, wie sie insbesondere in dem Urteil des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. April 1954 (VI ZR 35/53, LM BGB § 906 Nr. 1 m. Nachw.) näher dargelegt worden ist; danach muß man bei der Planung und Durchführung lärmverursachender Arbeiten auf die Nachbarn Rücksicht nehmen und darauf bedacht sein, die mit den Arbeiten verbundene Beeinträchtigung anderer auf ein Mindestmaß herabzusetzen; Einwirkungen, die bei schuldiger Rücksichtnahme vermeidbar gewesen wären, sind nicht mehr als rechtmäßig anzuerkennen.
  • BGH, 21.09.1960 - V ZR 89/59
    Auszug aus BGH, 30.05.1962 - V ZR 121/60
    Gegner des Anspruchs aus § 823 BGB ist die Beklagte, deren Passivlegitimation entgegen ihrer Ansicht keineswegs dadurch ausgeschlossen wird, daß nicht sie selbst, sondern lediglich die von ihr mit den Abbrucharbeiten beauftragte Baufirma die Geräuscheinwirkungen verursacht hat; denn unter den Begriff des "Störers" nach § 862 BGB fällt auch, wer nur mittelbar, d.h. durch dritte Personen, in adäquater Weise den Besitz beeinträchtigt und rechtlich in der Lage wäre, diese Beeinträchtigungen zu verhindern (Urteil des erkennenden Senats vom 21. September 1960, V ZR 89/59, WM 1960, 1276 = NJW 1960, 2335;… Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht 3. Aufl. § 38 IV 2, S. 548 bei Fußn. 174 und S. 551 bei Fußn. 190).
  • RG, 06.04.1911 - VI 202/10

    Übergang von Ersatzansprüchen auf Knappschaftskassen

    Auszug aus BGH, 30.05.1962 - V ZR 121/60
    Eine Klageabweisung wegen mangelnder Begründung des Schadens im einzelnen, während dessen Entstehung an sich feststeht, ist daher unstatthaft; für sie wäre allenfalls Raum, wenn es ausnahmsweise nach den besonderen Umständen des Einzelfalles an jeder geeigneten Grundlage für eine Schadensschätzung fehlt (RGZ 76, 204, 211).
  • BGH, 26.04.1960 - VI ZR 100/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.05.1962 - V ZR 121/60
    Kann schon für die normale, auf § 286 ZPO beruhende Schadensfeststellung keine völlige, jeden Zweifel ausschließende Gewißheit verlangt werden, sondern muß dazu ein für das praktische Leben brauchbarer Grad hoher Wahrscheinlichkeit genügen, so gilt das erst recht für die freie richterliche Überzeugung bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO (BGH Urteil vom 26. April 1960, VI ZR 100/59, VersR 1960, 656).
  • BGH, 17.05.1960 - VI ZR 117/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.05.1962 - V ZR 121/60
    Diese hätte sich als Auftraggeberin gegenüber dem Bauunternehmer unbedingt durchsetzen können und müssen (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 17. Mai 1960, VI ZR 117/59, VersR 1959, 824, und vom 30. Mai 1961, VI ZR 199/60, S. 9).
  • BGH, 30.05.1961 - VI ZR 199/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.05.1962 - V ZR 121/60
    Diese hätte sich als Auftraggeberin gegenüber dem Bauunternehmer unbedingt durchsetzen können und müssen (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 17. Mai 1960, VI ZR 117/59, VersR 1959, 824, und vom 30. Mai 1961, VI ZR 199/60, S. 9).
  • RG, 23.05.1935 - VI 16/35

    1. Welche Anforderungen sind an die Darlegung eines Schadens zu stellen? 2. Kann …

    Auszug aus BGH, 30.05.1962 - V ZR 121/60
    Die Vorschrift ist zu dem Zweck erlassen worden, dem Geschädigten den Nachweis seines Schadens zu erleichtern, indem sie an die Stelle der sonst erforderlichen Einzelbegründung das freie Ermessen des Berichts setzt (RGZ 148, 68, 70).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1961 - IV A 398/60
    Auszug aus BGH, 30.05.1962 - V ZR 121/60
    Die auffallende Höhe der zugrundegelegten phon-Zahl (vgl. dazu OVG Münster JZ 1961, 758 und LG Dortmund MDR 1962, 306 [LG Dortmund 09.10.1961 - 5 O 186/60]) hätte ferner Anlaß zu einer Prüfung geben müssen, ob und inwieweit es der Beklagten und der von ihr beauftragten Baufirma möglich gewesen wäre, die Geräuscheinwirkungen - und sei es auch unter finanzieller Einbuße - durch geeignete Lärmbekämpfungsmaßnahmen auf ein angemessenes Maß herabzumindern (über solche Maßnahmen vgl. Koch, Betriebslärm - seine Folgen und seine Bekämpfung, herausgegeben 1954 vom Bundesinstitut für Arbeitsschutz, S. 71 f;… Oftinger, Lärmbekämpfung als Aufgabe des Rechts, Zürich 1956, S. 27 f, 29, 78).
  • BGH, 24.11.1967 - V ZR 196/65

    Schadenshaftung für Truppenübungsplatz

    Denn Störer ist nicht nur der, der die störende Beeinträchtigung selbst durch seine Tätigkeit oder in Verbindung mit einer pflichtwidrigen Unterlassung unmittelbar hervorbringt; Störer ist auch, wer die unmittelbare Beeinträchtigung des Nachbarn durch einen anderen in adäquater Weise durch seine Willensbetätigung verursacht, also etwa sein Eigentum zu einem Gebrauch Überläßt, der die störende Wirkung nicht nur unter ganz besonderen Umständen zu bewirken geeignet ist, und der weiter in der Lage ist, die rechtswidrige Beeinträchtigung eines Nachbarn, die von dem überlassenen Grundstück ausgeht, zu unterbinden, im vorliegenden Fall die Sandeinschwemmungen etwa durch einen Damm zu verhindern (vgl. LM BGB § 1004 Nr. 18, 44, 51 und 90; NJW 1962, 1342; Pleyer JZ 1961, 499).
  • OLG Koblenz, 13.07.1995 - 5 U 1644/94

    Überbau durch Subunternehmer

    Die Störung ist der Beklagten zu 1. zuzurechnen, weil sie sie veranlaßt hat (vgl. BGH NJW 1962, 1342;… Bassenge in Palandt, BGB , 54. Aufl., § 1004 Rn. 17).

    Sie hat versäumt sicherzustellen, daß die Subunternehmerin die Grundstücksgrenze zur Klägerin beachtete; insoweit hätte sie sich unbedingt durchsetzen können und müssen (vgl. BGH NJW 1962, 1342, 1344).

  • OLG Köln, 28.04.2026 - 18 U 25/26

    Ersatzansprüche eines Pächters wegen von einem Eigentümer eines mit einem …

    Rn. 24 d) Ansprüche analog § 906 Abs. 2 S. 2 BGB wegen der - vom Senat zu Gunsten der Klägerin unterstellten - erheblichen Zugangsbeschränkungen (dazu BGH, Urteil vom 31. Mai 1974 - V ZR 114/72, NJW 1974, 1869 für Ladenlokal; OLG Bremen, Urteil vom 17. Juni 2013 - 3 U 36/11, MDR 2013, 1218 für Restaurantbetrieb; siehe auch OLG Saarbrücken, Urteil vom 25. September 1987 - 4 U 126/85, VersR 1988, 1131) und Lärmeinwirkungen etc. (BGH, Urteil vom 30. Mai 1962 - V ZR 121/60, NJW 1962, 1342, 1343 f. für Ladenlokal) kommen im konkreten Fall schon deswegen nicht in Betracht, weil es mangels abweichenden Vortrages "nur" um Baueinwirkungen von und auf einem einheitlichen Grundstück - also auch ohne Aufteilung in Wohn-/Teileigentum - ging.
  • BGH, 19.10.1965 - V ZR 171/63
    Bieser Ausgleichsanspruch setzte weder existenzvernichtende oder -gefähr dende Einwirkungen voraus, noch mußte es sich entgegen der Meinung der Beklagten, die das aus den Ausführungen des erkennenden Senats in BGHZ 30, 280 entnehmen möchten, unbedingt um eine schwere Beeinträchtigung des wirtschaftlichen Fortkommens handeln« Vielmehr entspricht, wie der Senat in seinem späteren Urteil vom 30" Mai 1962, V ZR 121/60 (LM BGB § 906 Nr« 14 = WM 1962, 791) dargelegt hat, die heutige Fassung des Gesetzes im wesentlichen den schon vorher in Rechtsprechung und Schrifttum entwickelten Grundsätzen; der neue § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ist - mag bei seiner Schaffung auch der Gedanke an eine vermeintlich notwendige "Fortentwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung" mit gespielt haben (…vgl. Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 3« Wahlperiode, Protokoll der 89" Sitzung vom 11. November 1959, S. 4855) - iß Grunde genommen nichts anderes als eine gesetzliche Bestätigung jener Grundsätze (…BGH LM aa.O Bl. 2 und 3 WM aaO S. 792, 794; a.M. Soergel/Siebert, BGB 9" Aufl. § 906 Anm. 70).
  • BGH, 28.09.1962 - V ZR 233/60

    Geräuscheinwirkung durch Schulbetrieb

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  • BGH, 26.09.1975 - V ZR 204/73

    Durch Restaurierungsarbeiten an einem Baudenkmal verursachte Einwirkungen auf das …

    Für den Anspruch auf Schadloshaltung wäre, ebenso wie für den Abwehranspruch und den Schadensersatzanspruch der Störer im Sinn des § 1004 BGB passivlegitimiert, nicht dagegen, wie die Revision meint, die Stadt T. als Begünstigte (BGH NJW 1959, 2013; 1962, 1342; LM BGB § 906 Nr. 22 unter 2 a).
  • LG Passau, 19.03.2020 - 1 O 201/16

    Schadensersatzansprüche des berechtigten Besitzers einer bei ihrem Betrieb …

    Dieser Argumentation wird auch in der heutigen Rechtsprechung gefolgt, indem nicht jeder faktische Besitz von § 823 I BGB geschützt wird, sondern nur der unmittelbare, vertraglich berechtigte Besitz (BGH NJW 1998, 377; BGH NJW 1976, 1630; BGH NJW 1962, 1342; BGH NJW 1979, 1358).
  • OLG Hamm, 10.06.2002 - 5 U 41/02

    Befüllung von im Eigentum der Gasgesellschaft stehenden Flüssiggastanks von einer …

  • BGH, 30.11.1965 - VI ZR 145/64

    Ausbau der Moselstaustufe Zeltingen - Verschmutzung von Hauswänden durch von …

  • OLG Hamm, 22.10.2001 - 5 U 71/01

    Abschluss von Lieferverträgen über den Bezug von Flüssiggas unter zur …

  • BGH, 08.07.1964 - V ZR 173/63
  • BGH, 28.04.1967 - V ZR 216/64

    Rechtliche Ausgestaltung der Ortsüblichkeit von - erheblichen Lärm verursachenden …

  • BGH, 05.07.1968 - V ZR 224/64

    Betrieb einer Bitumen-Aufbereitungsanlage im Rahmen eines Auftrags zur Erneuerung …

  • BGH, 09.06.1967 - VI ZR 20/66

    Maßgebliches Recht bei einem Verkehrsunfall in Frankreich

  • BGH, 23.02.1968 - V ZR 182/64

    Staubeinwirkung auf eine landwirtschaftlich genutzte Fläche - Ortsüblichkeit von …

  • LG Itzehoe, 25.06.2002 - 1 S 56/02

    Bestimmung des Umfangs amtsgerichtlicher Tatsachenfeststellungen durch das …

  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 47/63

    Unterlassen unzulässiger, störender Grundstücksimmissionen - Unzumutbare …

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